Tod auf Vorrat
Kommentar von Kai Rogusch
In Deutschland hat die Bürokratisierung des Sterbeprozesses einen neuen Schub erhalten. Das neueste Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, das der Bundestag am 18. Juni erlassen hat, gibt zwar vor, die „Autonomie“ der Patienten zu sichern. Ein genauerer Blick in das Gesetz offenbart jedoch, dass diese „Autonomie“ im Ergebnis darauf hinausläuft, eine vorab verfügte Selbstaufgabe eines Patienten unumstößlich zu juridifizieren. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Patient in einem Zustand auch nur vorübergehender Artikulationsunfähigkeit befindet. mehr