24.06.2009

My Home is my Waffenschrank!

Von Matthias Heitmann

Fast unbemerkt wurde in der letzten Woche das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung – ein für die Bürger freiheitlich demokratischer Rechtsstaaten zentrales Freiheitsrecht (Art 13 GG) – auf den Müllhaufen der Geschichte gekippt.

All diejenigen, die eine Waffe besitzen, müssen nun kontrollwütigen Obrigkeiten die Haustür öffnen und Zugang zur Wohnung verschaffen, damit diese überprüfen können, ob die registrierte Waffe auch ordnungsgemäß im gesicherten Waffenschrank untergebracht ist.

„Was kümmert‘s mich?“ könnte ich mir denken, denn weder habe ich eine zu registrierende Waffe noch große Lust darauf, dass sich meine Freundin eine zulegt. Wir, als zivilisierte Menschen, versuchen ohnehin, Konflikte nicht mit Pistolen auszutragen. Wozu also einem Heer offensichtlich unzivilisierter Gewalttäter (oder deren Eltern / Kinder) das Recht zugestehen, Schusswaffen im Kühlschrank aufzubewahren?

Im Übrigen benutze ich doch ganz andere Waffen, um in Konflikten die Oberhand zu gewinnen: Mein scharfer Verstand und mein loses Mundwerk tun ihren Dienst recht verlässlich, und wenn ich mir gar nicht anders zu helfen weiß, setze ich auch gezielt bissige Ironie und beißenden Sarkasmus ein. Wozu da noch rumballern?

Den Einsatz dieser Waffen werden mir unsere Sicherheitsbeamten doch wohl nicht verbieten, oder? Wenn man sich jedoch vor Augen führt, was man heute so alles nicht mehr ungestraft tun und äußern darf, ist vielleicht doch ein gewisser Restzweifel angebracht. Im Iran gilt mittlerweile schon das Betätigen der Autoscheinwerfer am heller lichten Tag als Anstiftung zum demokratischen Aufruhr. Und auch hierzulande wird derjenige, der Zweifel an dem einen oder anderen Mainstream-Position äußert – etwa an der, dass das Waffengesetz verschärft gehört –, sehr schnell an den Pranger gestellt und als intellektueller Querulant, Leugner oder Krimineller gebrandmarkt. Auch der Straftatbestand der Volksverhetzung geht davon aus, dass Worte und Inhalte rechtswidrige Waffen sein können.

Grundsätzlich ist es schwierig mit der Definition dessen, was als „Waffe“ gelten soll. Es ist ein bisschen wie beim „Gift“: Hier ist es in erster Linie die Dosis, aber es ist auch die Art des Einsatzes, die eine Substanz zum Gift macht – oder haben Sie schon einmal jemandem fälschlicherweise Franzbranntwein in die Augen geträufelt? Die Waffendefinition ist also eine relativ relative Angelegenheit. So relativ, dass wir letztlich dankbar dafür sein müssen, dass der Amokläufer von Winnenden – und ihm haben wir ja den reflexartigen und autistischen Aktionismus unserer Politiker in Bezug auf das Waffengesetz zu verdanken – nicht auf die Idee kam, den Autoschlüssel seines Vaters zu entwenden und seinen Rachefeldzug motorisiert durchzuführen. Sonst müsste der künftig auch in den Safe, oder besser noch, der alte Opel gleich mit!

Und wenn ich mich dann so in meiner Bude umsehe, fällt mir auf, dass ich eigentlich in einem regelrechten Waffenschrank lebe. Allein schon meine Küche gleicht einer mittelalterlichen Folterkammer. Von meiner Werkstatt im Keller ganz zu schweigen! Überall wimmelt es nur so von Gegenständen, die sich trefflich zum Töten verwenden ließen. Freilich, für einen Massenmord ist meine Geflügelschere nicht effizient genug, und für einen Amoklauf reicht das Kabel meiner Motorsäge auch nicht – aber wo ziehen wir denn da die Grenze? Ab welcher Opferzahl wollen wir Mordwaffen legalisieren?

Um ganz sicher zu gehen, müssten wir eigentlich auch unser Hirn, in dem ja überhaupt erst der Gedanke reift, uns unserer leidigen Mitbürger zu entledigen, an einem sicheren Ort auslagern. Ich werde mich mal bei den Politikern, die das Waffengesetz verschärft haben, erkundigen - die müssten den Weg dorthin ja kennen.

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