Illustration: Sebastian Schwamm

Medien

Die Bezeichnung der Medien als „vierte Gewalt“ geht bis in die Zeit der Aufklärung zurück, als es Meinungs- und Pressefreiheit noch zu erkämpfen galt. In der Nachkriegszeit gewannen vor staatlicher Zensur geschützte Medien weiter an Bedeutung. Im Grundgesetz wurden die Meinungsfreiheit „in Wort, Schrift und Bild“ sowie die „Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung“ festgeschrieben. Immer wieder sind Medien durch ihre Berichterstattung als Korrektiv im demokratischen System aufgetreten. Zwar gibt es auch heute noch sehr viel guten Journalismus. Aber weder die weit verbreitete Entlarvungs- und mediale Zurschaustellungsindustrie, bei der nicht Inhalt, sondern die Dramaturgie der Berichterstattung im Mittelpunkt steht, noch der moralisierende und volkserzieherische Habitus vieler Medienschaffender haben mit dem Ideal objektiver Berichterstattung noch viel zu tun. So wie man die Medien heute vor pauschalen „Lügenpresse“-Vorwürfen verteidigen muss, so sollte man die Augen vor ihrer Identitäts- und Qualitätskrise nicht verschließen.

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