26.05.2009

Komasaufen mal anders: Das Verbot von Red Bull Cola

Von Matthias Heitmann

Und schon wird die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Diese hört auf den Namen „Red Bull Cola“, und ihr wird zur Last gelegt, dass sie nicht nur Flügel verleihen soll, sondern auch … ja, was eigentlich?

Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA), das das Getränk untersucht hat, bescheinigt ihm jedenfalls, gesundheitlich unbedenklich zu sein. Wilhelm Deitermann, Sprecher des Verbraucherschutzministeriums in NRW, bestätigte, man könne gar nicht so viel Cola trinken, als dass ein Risiko bestehe. Eigentlich müsste man annehmen, ein solches Urteil wäre gleichbedeutend mit einer Zulassung. Dennoch ließen sich einige Bundesländer durch die eigentlich beruhigenden Nachrichten nicht davon abbringen, den Verkauf von Red Bull Cola zu verbieten und große Rückholaktionen zu starten.

Stein, oder besser, Spurenelement des Anstoßes ist die Feststellung von LIGA, dass ein Liter Red Bull Cola 0,4 Mikrogramm Kokain enthält. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wäre jedoch die regelmäßige Zufuhr einer 7000-fache Konzentration notwendig, damit die zur Herstellung der Cola verwendeten Koka-Blätter ihre unerwünschten Nebenwirkungen auf das zentrale Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System entfalten. Bei einem regelmäßigen Konsum von 7000 Litern der Brause könnte es also spannend werden. Wer hingegen nur hin und wieder Red Bull Cola konsumiert, hat wohl erst nach ca. 20.000 Litern unter (diesen) Nebenwirkungen zu leiden. Also, Augen auf bei der nächsten Getränkebestellung! Und auch beim Bezahlen, denn: Deutsche Euro-Scheine sind durchschnittlich mit vier bis fünf Mikrogramm Kokain, also dem Gegenwert von zehn bis zwölf Litern Red Bull Cola, verunreinigt. Ist die Wirtschaftskrise in Wahrheit nichts weiter als ein globaler Entzug?

Natürlich ist das Verbot der Ösi-Brause oberflächlich betrachtet eine amüsante Posse. Andererseits ist es schon bedenklich, welche Rolle in unserer überängstlichen Gesellschaft der „wissenschaftlichen Risikobewertung“ zuteil wird. Nämlich keine. Von einer rationalen Risikobewertung und -abwägung auf Seiten der Politik kann nicht die Rede sein. Und noch etwas kommt hinzu: Das Verbot stammt nicht aus der Brüsseler Bürokratie, der man ja gerne das Monopol für Absurditäten zuschanzt, um im Gegenzug Politik auf nationaler Ebene aufzuwerten. Warum also in die Ferne schweifen, wenn das Desaster doch zu Hause stattfindet! Einmal mehr wird deutlich: Deutsche Verbraucherschutzpolitik hat mit sinnvollem politischen Agieren zum Wohle der Menschen ungefähr so viel zu tun wie die erkältungsbedingte Erhöhung meiner Körpertemperatur mit der Klimaerwärmung.

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