10.06.2001

ITN-vs-LM

Von Novo-Redaktion

Titelbild

Ausschnitt des Covers der Novo-Ausgabe Nr. 26, Januar/Februar 1997

Das täuschende Bild des Lagers Trnopolje und der Prozess gegen das britische Magazin LM.

Ein Bild ging im August 1992 um die Welt. Es suggerierte die Existenz KZ-ähnlicher Lager im Norden Bosniens. In Wirklichkeit gab es aber keinen Stacheldraht um die gefilmten Muslime und um das Transit- und Flüchtlingslager Trnopolje. Der Stacheldraht umzäunte vielmehr die britischen Reporter, die diese Aufnahme schossen. Sie standen auf einem kleinen stacheldrahtumzäunten Grundstück neben dem eigentlichen Lagergelände und filmten von dort hinaus.

Abb. 1: Fernsehberichtterstattung über das Lager Trnopolje

Am 14. März 2000 fällte das High Court in London ein brachiales Urteil: im vom britischen Nachrichtensender ITN angestrengten Verleumdungsprozess gegen das Magazin LM wurden Mick Hume, LM-Chefredakteur, Helene Guldberg, LM-Verlegerin und der Verlag Informinc (LM) für schuldig befunden und zu Schadenersatzzahlungen von insgesamt £ 375.000 verurteilt. Mick Hume und Helene Guldberg verkündeten unmittelbar nach dem Urteilsspruch ihren Bankrott. Das englische "libel law" ist ein brutales Mittel der Zensur.

Knapp drei Jahre nach Einreichung der Klage des britischen Nachrichtensenders ITN (Independent Television News) gegen das Magazin LM wurde der Gerichtstermin für den Rechtsstreit vor dem High Court in London festgelegt: der 28. Februar 2000. Mit dem Prozeß ITN vs. LM kommt ein trauriges Kapitel der englischen Mediengeschichte vorläufig zum Ende. Bei diesem Rechtsstreit klagt ein multimillionen-pfund-schweres Medienunternehmen gegen eine kleine Zeitschrift, der es nur schwerlich gelungen ist, die bisher entstandenen Kosten für die Prozessvorbereitung aufzubringen. Bei dieser Ehrschutzklage handelt es sich zudem um einen eklatanten Angriff eines privaten Fernsehsenders gegen die Pressefreiheit.

Anlass der ITN-Klage war die Veröffentlichung eines Artikels des Novo-Chefredakteurs und freien Journalisten Thomas Deichmann in der Ausgabe Februar 1997 des Magazins LM. Deichmann hatte darin gezeigt, dass Teile der ITN-Berichterstattung über das bosnisch-serbische Lager Trnopolje vom Sommer 1992 irreführend waren. Seine Recherche hatte ergeben, dass es sich bei Trnopolje um ein Flüchtlings- und Transitlager handelte, nicht aber um ein Konzentrationslager, wie es die berühmten ITN-Aufnahmen von bosnischen Moslems hinter Stacheldraht suggerierten. Deichmann sprach von einer Täuschung, weil der gefilmte Stacheldrahtzaun nicht um das Lager herum stand, sondern vielmehr um ein kleines, vor dem Krieg als Bauhof genutztes Areal. Auf diesem Areal standen die Reporter, und sie filmten von dort heraus.

ITN hat die Gewalt des britischen Libel Law (einem weltweit als pressefeindlich berüchtigten Gesetz) voll ausgeschöpft, um eine Diskussion über den LM-Artikel zu unterbinden und das Magazin in die Enge zu treiben. So klagte der Nachrichtensender auf "böswillige Verleumdung" und trieb damit die zu erwarteten Schadensersatzansprüche in die Höhe. Diese Methoden fallen umso mehr ins Gewicht, als der Sachverhalt, der Auslöser der Klage war, von ITN bislang in keiner Weise widerlegt werden konnte. Im Gegenteil: Die Recherche von Deichmann hat bisher jeder Prüfung stand gehalten und sich als wahrheitsgetreu, äußerst professionell und stichhaltig erwiesen. ITN hat unterdessen selbst eingeräumt, dass es keinen Stacheldrahtzaun um das Lager gab und Trnopolje, entgegen der weitläufigen Meinung, kein typisches Gefangenenlager, sondern eine Art Flüchtlingslager war. Novo hat diese Rubrik eingerichtet, um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über den Prozess und die Hintergründe zu informieren. 

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