23.09.2016

Zum Glück Abstand halten

Kommentar von Christoph Lövenich

Spielhallen sollen durch gesetzliche Beschränkungen wie Mindestabstandsgebote eingedämmt werden. In Sachen Spielsucht erreichen solche Verbote aber nichts.

„Glücksspiel kann süchtig machen“, heißt es in pauschalen Warnhinweisen. Dabei wird oftmals nach Spielformen differenziert. „Lottosucht“ z.B. halten viele Experten für eine Ausgeburt der Fantasie. Anders sieht es bei den Spielautomaten aus, die besonders mit Spielsucht und finanziellen Risiken in Verbindung gebracht werden. Interessanterweise stehen Spielhallen dabei in einem viel schlechteren Ruf als die (in Deutschland überwiegend von den Bundesländern betriebenen) Spielcasinos. Der Medienwissenschaftler und Philosoph Norbert Bolz (TU Berlin) kritisiert: Die Automaten privater Unternehmen „sollen die gefährlichen und die in der staatlichen Spielbank sollen die weniger gefährlichen sein“. 1

Das tatsächliche Risikoprofil fällt für ihn aber gegenteilig aus: Die private Spielautomatenwirtschaft wird überreguliert, während man im staatlichen Casino noch arm werden kann. „Bei den Automaten in den Spielbanken ist […] das Gefährdungspotential sehr viel größer“, bestätigt Günther Zeltner, der lange Berufserfahrung in der Spielsuchtberatung vorweisen kann, „durch unbegrenzte Einsatzmöglichkeiten, hohe Frequenz und große Vielfalt sind die Spielanreize viel höher.“ 2 (Die ständige Thematisierung von Suchtrisiken sollte übrigens nicht darüber hinwegtäuschen, dass nur eine Minderheit der Automatenspieler zu pathologischem Spielen neigt.)

Die glückspielrechtliche Regulierung der letzten Jahre trifft aber primär die Spielhallen (in quasireligiöser Terminologie auch gerne mal „Spielhöllen“ genannt). Für den Kommunikationswissenschaftler Jo Reichertz (Uni Duisburg-Essen) zeigt sich darin die „Hochnäsigkeit der Mittelschicht gegenüber einer durchaus riskanten Vergnügungsart, die aus Sicht der Mittelschicht die eher weniger Gutbetuchten betreiben. Das […] ist Teil eines Ausgrenzungsprozesses. Die Mittelschicht geht ins Kasino und ergötzt sich dabei.“ 3 Gerade kleine Spielhallen werden oft von Menschen mit Migrationshintergrund betrieben und sprechen eine Klientel an, zu der Regulierungsentscheider wenig Berührungspunkte haben, denen man aber durch Verbote und Eingriffe zu „helfen“ glaubt. „Diese fürsorglich-paternalistische Haltung verkennt jedoch die Bedeutung der Spiele für die Menschen“, urteilt Reichertz, der oben zitierte Bolz sieht das ganz ähnlich.

SPD-Politiker Daniel Buchholz, der als treibende Kraft hinter dem besonders restriktiven Berliner Spielhallengesetz gilt, gibt offen zu, dass die Casinos über eine zu große Lobby und rechtliche Möglichkeiten verfügen, und man sich daher darauf verlegt hat, „die Anzahl der dezentralen Spielhallen zu verringern“. 4 Ahmed mit seiner kleinen Klitsche in Neukölln kann sich eben schlechter wehren, so das Kalkül.

„Die repressive Politik der Eindämmung von Spielhallen führt ohnehin nur zu einem Ausweichen in Graubereiche.“

Nicht nur Berlin, sondern alle Bundesländer haben – basierend auf dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) seit dessen Novellierung 2011 – entsprechende Spielhallengesetze verabschiedet. § 25 GlüStV folgend geht es dabei um eine quantitative Beschränkung der Hallen, letztlich um eine Reduzierung des bestehenden Angebots. Denn: „Je größer das Angebot, desto stärker sind auch die Risiken des pathologischen Glücksspiels“ 5, formuliert es Marion Caspers-Merk (SPD), Chefin der Toto-Lotto-GmbH Baden-Württemberg und damit eine der vielen Ex-Berufspolitiker, die bei den landeseigenen Lottogesellschaften einen hochbezahlten Versorgungsjob erhalten haben. Eine vermeintliche Erkenntnis, die so von vielen Spielsuchtexperten bestritten wird.

Jörg Häfeli vom Kompetenzzentrum Prävention und Gesundheit der Hochschule Luzern etwa urteilt, dass „kein direkter linearer Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Glücksspielprodukten und glücksspielbezogenen Problemen“ besteht. Für ihn sind die individuelle Anfälligkeit der Spieler für pathologisches Verhalten und Begleitmaßnahmen wichtiger. Der Prävention sollte es nicht darum gehen, „die Attraktivität oder Verfügbarkeit von Glücksspielen einzudämmen, sondern stattdessen die daraus resultierenden schädlichen Auswirkungen.“ 6 Wie bei der Bekämpfung des Rauchens, des Trinkens oder bestimmter Ernährungsweisen zielen die Paternalisten in ihrer Bevormundung aber auf die Tätigkeit selbst ab, während die tatsächlichen oder vermeintlichen Gesundheitsprobleme nur als Vorwand dienen.

Im Einzelnen sehen die Spielhallengesetze einen Mindestabstand zwischen Spielhallen untereinander sowie zwischen Spielhallen und Einrichtungen vor, in denen sich Jugendliche tummeln. In Nordrhein-Westfalen betragen diese z.B. 350 Meter Luftlinie. Das erinnert an die Niederlande, wo der Gesetzgeber seit einigen Jahren annimmt, dass Schüler den Weg zu Cannabisprodukten im Coffeeshop scheuen, wenn dieser sich in mehr als 250 Meter Entfernung von ihrer Schule befindet. Ähnlich weltfremd wäre der Gedanke, dass ein McDonalds- direkt neben einem Burger-King-Restaurant dazu führen würde, dass man doppelt so viel Fast Food isst. Auch Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim, hält die Mindestabstandsgebote für „verfehlt“ . Gleiches gilt seines Erachtens für das Verbot der Mehrfachkonzessionierung aus dem GlüStV, das mehrere Spielhallen des gleichen Betreibers im selben Gebäude untersagt. Aus Sicht der Suchtprävention spreche nichts gegen größere Spielstättenverbünde.

Die repressive Politik der Eindämmung von Spielhallen führt ohnehin nur zu einem Ausweichen in Graubereiche, sei es in den Online-Markt oder in Teestuben und ähnliche Gastronomie ohne Alkoholausschank, die auch Automaten aufstellen lassen. Es bleibt außerdem dabei: Der kleinen Zahl pathologischer Spieler, die durch ihr Verhalten in finanzielle Probleme gerät und teilweise sogar in die Kriminalität abrutscht, ist nicht durch Verbote geholfen, die die breite Masse der Spieler und Anbieter ans Gängelband legen.

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