26.10.2021

Die Makel des Hohen Hauses

Von Christoph Lövenich

Titelbild

Foto: clareich via Pixabay / CC0

Heute tritt der neue Bundestag erstmals zusammen. Trotz Berliner Wahlchaos, dafür mit 3G-Beschränkung und einem Mandatsprivileg für den SSW. Diese Neuerungen belasten seine demokratische Qualität.

Wenn heute der 20. Deutsche Bundestag in Berlin erstmalig zusammentritt, dann ist manches anders, das einem aufrechten Demokraten zu denken geben sollte. Zunächst einmal liegt das daran, dass in einem Bundesland die ordnungsgemäße Durchführung der zugrundeliegenden Bundestagswahl scheiterte. Unregelmäßigkeiten von einem Ausmaß wie im Land Berlin, mehrere Hundert Wahllokale betreffend, lassen sich durch Nachzählungen nicht heilen. Wenn die Wahlen – nicht nur die für das Abgeordnetenhaus und die kommunalen Vertretungen der Hauptstadt selbst, sondern auch die Bundestagswahl auf Berliner Gebiet – nicht wiederholt werden, bleibt ein schaler Nachgeschmack.   

Denn Berichtigungen in Berlin könnten auch Auswirkungen auf andere Bundesländer zeitigen. So ergab eine Nachzählung in Bayern, dass ein Grünen-Politiker aus NRW, der sich schon im Parlament gewähnt hatte, letztlich doch den Sitz einer bayerischen Parteifreundin überlassen muss. Er sagt: „Ich bin heilfroh, in einem Land zu leben, in dem bei einer Wahl nachgezählt wird, wenn es Zweifel gibt." Ich wäre noch froher, in einem Land zu leben, das Wahlen dort wiederholt, wo es zweifelsohne nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Selbst wenn Wahlen zum reinen Ritual absinken, sollten sie doch wenigstens formaldemokratisch korrekt abgehalten werden. Angesichts der erbitterten Auseinandersetzungen um angebliche Wahlfälschungen bei den jüngsten US-Präsidentschaftswahlen täte man gut daran, jeden Anschein einer Ergebnisverfälschung zu vermeiden, und mag sie vielleicht nur eines der 736 Mandate betreffen, das anderweitig hätte vergeben werden müssen. Leider gehen die Roten Roben in Karlsruhe mit schlechtem Beispiel voran, wenn sie – bei ihrer Befangenheit – nicht einmal mehr die Wahrung des Scheins für nötig halten.

Dass während des Wahlkampfs oppositionelle Kundgebungen zur Coronapolitik verboten worden waren (z.B. im August in der Hauptstadt), Organisationen wie Querdenken und Journalisten wie Boris Reitschuster durch zensorische Maßnahmen von Social-Media-Plattformen zumindest zeitweise eingeschränkt wurden, ist aus demokratischer Sicht keinesfalls banal. Und ebenfalls ein Novum.

„Wenn man nun ernsthaft einigen Parlamentariern ihren Sitzplatz im Plenum und den Gang zum zentralen Redepult verweigert, schafft man eine Abgeordnetenapartheid sondergleichen.“

Apropos Coronapolitik: Wenn die Abgeordneten heute zusammentreffen, gilt im Plenarsaal die „3G-Regel“: Wer keinen einschlägigen Beleg vorweisen kann, darf nicht auf den für die gewählten Volksvertreter vorgesehenen Bänken Platz nehmen, sondern wird auf die Tribüne verbannt, wo ihm immerhin Wahlurne und Mikrofon gewährt werden sollen. Zwar hat das ein paar Kilometer entfernte Berghain mit „2G“ die ‚härtere Tür‘, aber mit dieser bisher undenkbaren Zugangsdiskriminierung überschreitet der Bundestag die soundsovielte rote Linie der letzten anderthalb Jahre. Säßen vorwiegend anständige Bürger in unserem Parlament, wäre schon aus Prinzip, und um ein Zeichen zu setzen, der Plenarsaal gähnend leer und die Tribüne brechend voll.

Bei der Konstituierung sowohl des 3. als auch des 6. Bundestags grassierten übrigens heftige Grippepandemien, bei der des 17. Bundestags war die (wenngleich milde und „falsche“) Schweinegrippepandemie medial präsent, ohne dass jemand an derlei Eingriffe auch nur gedacht hätte. Ein Parlament ist kein Safe Space – wie ich vor Jahren in einem anderen Kontext getitelt habe –, auch nicht vor Atemwegsviren. Wenn man nun ernsthaft einigen demokratisch legitimierten Parlamentariern ihren rechtmäßigen Sitzplatz im Plenum und den Gang zum zentralen Redepult verweigert, schafft man eine Abgeordnetenapartheid sondergleichen. Das wirft die Frage auf, wann denn den Ungeimpften ihr Mandat aberkannt wird. (Immerhin: Als geimpft gilt „eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“ und man kann ja auch über ein echtes Impfzertifikat verfügen, ohne dass man vorher die Nadel gesehen hat.)

Aber nicht nur Diskriminierung kann zum Problem werden, sondern auch Privilegierung. So sitzt erstmals seit 1953 wieder ein Abgeordneter des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) im Bundestag. Damals, für die erste Wahlperiode, galt die Fünfprozenthürde pro Bundesland, und in Schleswig-Holstein hatte der SSW sie übersprungen. Mit einem Landesergebnis von 3,2 Prozent kann davon 2021 keine Rede sein. Die Partei verdankt den Einzug in den Bundestag vielmehr einer Sonderregelung, die gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wahlgleichheit verstößt. In den Bonn-Kopenhagen-Erklärungen von 1955 hat die Bundesregierung Dänemark – außenpolitisch motiviert – zugesagt, dass die sogenannte „dänische“ Minderheit in Schleswig-Holstein von der Sperrklausel ausgenommen wird – bei dortigen Landtags-, aber auch bei Bundestagswahlen.

„Es kann nicht sein, dass der SSW mit gerade einmal 0,1 Prozent Stimmanteil ein Mandat erlangt, während die Freien Wähler mit 20-mal so vielen Wählerstimmen leer ausgehen.“

Von der identitätspolitischen Konstruktion dieser seltsamen Minderheit, ihrer Subventionierung und der segregierenden Schulpolitik Schleswig-Holsteins abgesehen – siehe dazu meine Ausführungen an anderer Stelle –, handelt es sich beim SSW um eine normale Partei, für die dieselben Regeln gelten sollten wie für alle anderen. Es kann nicht sein, dass der SSW mit gerade einmal 0,1 Prozent bundesweitem Stimmanteil ein Mandat erlangt, während die Freien Wähler mit 20-mal so vielen Wählerstimmen leer ausgehen. Oder die Basis (mehr als 10-mal so viele Stimmen), die sich u.a. für eine tatsächlich relevante und diskriminierte Minderheit, nämlich die der Ungeimpften, einsetzt. Gewiss, mit dem fraktionslosen Einzel-MdB Stefan Seidler wird der SSW im Bundestag vermutlich nie eine machtpolitisch relevante Rolle spielen – im Gegensatz zur schleswig-holsteinischen Landespolitik. Dennoch: Jede Stimme muss den gleichen Zählwert haben – darauf basieren übrigens die Ausgleichsmandate, die uns die Rekordanzahl von 736 Abgeordneten beschert haben.

Seit der letzten Wahlperiode kein Novum mehr ist die Ausgrenzung der AfD. Sind zu diesem Zweck angestammte Regeln einmal gebrochen, setzt sich das fort. Wieder wird Wolfgang Schäuble statt des ältesten Abgeordneten (diesmal Alexander Gauland) die Alterspräsidentenrede halten. Wieder wird der Partei ein Sitz im Bundestagspräsidium vorenthalten bleiben. Bei den Ausschussvorsitzen müssen wir noch sehen.

Fehlende Repräsentation einer Fraktion im Präsidium, keine „0G“ im Plenarsaal, keine Wahlrechtsgleichheit beim SSW und der Makel eines unsauber zustande gekommenen Wahlergebnisses. Von anderen grundsätzlichen Problemen ganz abgesehen. Was demokratische Qualität und Kultur angeht, wohnt dem Anfang der 20. Bundestags-Wahlperiode ein sehr fauler Zauber inne.

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