03.05.2017

Die Ethnisierung des Banalen

Analyse von Christoph Lövenich

Titelbild

Bild: Otto Bach - Rückkehr der dänischen Truppen nach Kopenhagen, 1849 via WikiCommons

Der SSW in Schleswig-Holstein ist als Partei bestimmter Minderheits-Volksgruppen von der Fünfprozentklausel befreit. Die staatliche Förderung kultureller Unterschiede sollte auf den Prüfstand.

Am Sonntag wird der schleswig-holsteinische Landtag gewählt, einer aktuellen Umfrage zufolge liegt die Linkspartei bei 4,5 Prozent, der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) bei nur 3,0 Prozent. Dann wäre die Linkspartei an der Fünfprozenthürde gescheitert, der SSW aber drin. Diese Paradoxie beruht darauf, dass der SSW seit den 1950ern von der Sperrklausel ausgenommen wird. Der demokratische Grundsatz einer gleichen Wahl gilt im nördlichsten Bundesland also nur eingeschränkt: SSW-Wähler werden bevorzugt, andere demgegenüber benachteiligt. Seit 2012 regiert die SSW sogar mit, als Koalitionspartner von SPD und Grünen in der „Dänen-Ampel“.

Denn zur Rechtfertigung dieser Sonderrolle dient der Entstehungshintergrund der Partei als Vertretung der „dänischen“ Minderheit in Schleswig. Dieses Etikett bezieht sich auf den lange unklaren und wechselnden Status des Territoriums in vergangenen Jahrhunderten. Die heutige Grenze basiert auf dem Resultat einer Volksabstimmung von 1920, nach der Gebiete an Dänemark abgetreten wurden und andere bei Deutschland verblieben sind. Rund 60.000 Schleswig-Holsteiner (um die 2 Prozent der Landesbevölkerung) zählen heute als „dänische“ Südschleswiger. Diese wachsen i.d.R. zweisprachig auf und sind weder anhand formaler Kriterien (wie dem Pass oder dem Migrationshintergrund) noch äußerlich (nach Aussehen und Namen) von der übrigen deutschen Bevölkerung unterscheidbar.

Spielt Abstammung eine Rolle? Vor 70 Jahren haben einschlägige Kreise sich über die in Schleswig-Holstein relativ hohe Zahl an Flüchtlingen und Vertriebenen aus ehemals deutschen Ostgebieten echauffiert, die die „nordische Bevölkerung“ mit „Überfremdung und Verpreußung“ bedroht haben sollen. Rassistische Töne dieser Art vernimmt man aus der Ecke allerdings schon lange nicht mehr, während die Sprache eine große Rolle spielt. Wesentliche Eckpfeiler der Minderheit sind Bildungseinrichtungen, welche zum überwiegenden Teil vom dänischen Staat, aber über die vergangenen Jahrzehnte auch zunehmend vom hiesigen Steuerzahler finanziert werden. Hinzu kommt: „Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei“ (Art. 6 Abs. 1 der Landesverfassung). Das macht die ohnehin unscharfe Zugehörigkeit letztlich subjektiv und beliebig.

„Der SSW ist eine Partei wie jede andere und sollte auch so behandelt werden.“

Der 1948 gegründete SSW profitiert bis heute von den Bonn-Kopenhagen-Erklärungen aus dem Jahr 1955, wo die BRD dem dänischen Nachbarstaat die Ausnahme von der Prozenthürde für „ihre“ Minderheit zusicherte. Mit Blick auf die noch nicht lange zurückgelegene Nazizeit wollte man vorbildlich sein im Umgang mit „nationalen Minderheiten“. Und der SSW fiel dann lange nicht mehr sonderlich auf, erst in den letzten Jahrzehnten haben seine Politisierung und seine Ambitionen zugenommen. 2012 erlangte er mit fast fünf Prozent sein seit 1950 bestes Wahlergebnis und gab den Ausschlag für eine Koalitionsregierung, in der der SSW selbst mit Anke Spoorendonk die Justiz- und Kulturministerin stellt. In der Partei werden Stimmen immer lauter, auch mal zur Bundestagswahl anzutreten, wo sie ebenfalls von der Sperrklausel ausgenommen wäre (§ 6 Abs. 3 S. 2 Bundeswahlgesetz).

Der SSW wird übrigens mit äußerst großzügigen Spenden der dänischen Regierung bedacht, die die Großspenden an bundesweit agierende Parteien übertreffen. Und die SSW-MdL dieser Minderheit sowie Ministerin Spoorendonk waren vor ihrer hauptamtlichen Tätigkeit in der Landespolitik als Lehrer an den „dänischen“ Schulen im Lande beschäftigt. Die aktuelle Diskussion um den Einfluss der Erdoğan-Regierung auf hiesige Organisationen mag die Sensibilität auf Seiten der schleswig-holsteinischen CDU erhöht haben, deren Spitzenpolitiker Hans-Jörn Arp eine Distanzierung des SSW vom kürzlich geäußerten Wunsch eines dänischen Politikers nach Grenzrevision gefordert hatte. Diese erfolgte dann zwar auch 1, aber den Hinweis auf potentielle Interessen- und Loyalitätskonflikte nahm die Minderheitenpartei der CDU übel und will auch künftig nicht mit ihr koalieren.

Von Kritikern der SSW-Pfründe wird angeführt, dass die Partei a) mittlerweile zum großen Teil im Landesteil Holstein gewählt wird, wo die „dänischen“ Schleswiger noch nie ansässig waren und b) die Partei inhaltlich längst ein allgemeinpolitisches Vollprogramm anbietet, das weit über irgendwelche Spezialinteressen einer „nationalen Minderheit“ hinausgeht. In der Tat: Der SSW ist eine Partei wie jede andere und sollte auch so behandelt werden.

„Menschen werden in Schubladen gesteckt, die das Trennende hervorheben statt das Gemeinsame zu betonen.“

Dass die Zugehörigkeit zu irgendeiner kulturellen Gruppen den Menschen politisch ausmache, ist ohnehin eine fragwürdige identitätspolitische Vorstellung. In der Multikulti-Ideologie werden Menschen in Schubladen gesteckt, die das Trennende hervorheben statt das Gemeinsame zu betonen. Und den Unsinn von „Minderheitenparteien“ vom Schlage des SSW zeigt ein Blick nach Sachsen: Dort (wie in Brandenburg) kommt regional die Gruppe der Sorben vor. Für eine eigene Partei oder eine Ausnahme von der Sperrklausel besteht kein Bedarf: Als Sorbe engagiert man sich bei Interesse einfach in der einem nahestehenden Partei und kann auf diesem Wege sogar in höchste Ämter gelangen, wie der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich.

Diese „nationalen Minderheiten“ sind ein folkloristisches Überbleibsel von gestern, werden als solche aber überhaupt nicht diskriminiert in Deutschland. Daher besteht auch keine Notwendigkeit eines besonderes Schutzes für sie, schon gar nicht in Form von Privilegien. Gleiche, universale Rechte für alle garantieren die bestmögliche Behandlung.

Neben den „Dänen“ und Sorben gelten auch die Friesen als „nationale Minderheit“. Sonja Wolf vom Europäischen Zentrum für Minderheitenfragen in Flensburg 2 schreibt dazu: „Während aber die Bundesregierung die Friesen als Minderheit anerkennt, nimmt sich der Großteil der Gruppe selbst als deutsche Volksgruppe wahr.“ Offizielle Politik drängt Deutsche also geradezu in solche Identitätskategorien. Während in Niedersachsen für eine (recht junge) Friesen-Partei rechtskonform keine Ausnahme bei der Sperrklausel besteht und sie keine nennenswerte Rolle spielt, segeln Friesen in Schleswig-Holstein bei den „Dänen“ mit und arbeiten am weiteren Ausbau des Privilegiensystems mit. 3

Und das ist ihnen in der rot-grün-blauen Regierung seit 2012 durchaus gelungen. Was die „Dänen“ angeht, fasst Wolf zusammen: „Zuvorderst ist eine Verfassungsänderung zu nennen, die sich auf die Institutionalisierung des Rechts auf gleichberechtigte Finanzierung der Minderheitenschulen (gegenüber öffentlichen Schulen) bezieht. 4 Zudem wurde das Landesverwaltungsgesetz geändert, wodurch Dänisch zu einer der Verwaltungssprachen im angestammten Siedlungsgebiet der Minderheit geworden ist (…). Darüber hinaus wurde ein Handlungsplan zur Sprachenpolitik entwickelt, der umfassende Maßnahmen zur Förderung der Minderheitensprachen enthält (neben Dänisch auch Friesisch und Plattdeutsch).“ Dem liegt ein statisches Verständnis des Erhalts überkommener kultureller Praktiken zugrunde. Solcher Sprachgebrauch sollte in dem Maße fortbestehen, wie ihn die Menschen leben – nicht, wie er von Seiten des Staates propagiert wird.

„Relikte werden künstlich am Leben erhalten, Dialekte wie vom Aussterben bedrohte Tierarten behandelt.“

Für die Friesen will man – nach „dänischem“ Vorbild „Bedingungen […] schaffen, die es erlauben, vom Kindergarten bis zur Universität Friesisch zu lernen.“ Segregation von der Wiege bis zur Bahre als Politikziel. Eine klientelistische Bevorzugung hat man auch anzubieten, denn „bei der Suche nach Nachwuchskräften in der Verwaltung soll Mehrsprachigkeit in den Regional- und Minderheitensprachen verstärkt berücksichtigt werden.“ Und seit Jahrzehnten herumirrenden Menschen eröffnet sich endlich eine Chance, wieder nach Hause zu finden – dank des Vorhabens, „Orts- und Landschaftsbeschilderungen im Kreis Nordfriesland künftig zweisprachig zu gestalten“.

Relikte werden künstlich am Leben erhalten, Dialekte wie vom Aussterben bedrohte Tierarten behandelt. Aus diversen Regional- und Küstenbewohnern werden so hochtrabend „Volksgruppen“, die Nachbarn Herr Müller und Frau Meier gehören unterschiedlichen „nationalen“ Minderheiten an. So sieht wohl die Ethnisierung des Banalen aus. Wenn von drei befreundende Kindern aus einem Mehrfamilienhaus eines eine deutsche, das andere eine „dänische“ und das dritte eine friesische Grundschule besucht (ironischerweise das Gegenteil von sonst hochgehaltener „Inklusion“), zeigt sich das Separierende im kleinräumlich-kulturalistischen Denken.

Sprachliche Eigenarten findet man auch anderswo im Bundesgebiet, genau wie nicht-deutschsprachige Schulen (etwa chinesische oder englischsprachige). Aber eine „Minderheitenpolitik“ als derart ausgeprägten Fetisch und Spielwiese betreibt man offenbar nur in Schleswig-Holstein. Zeit für eine Neubesinnung also und da könnte die Wiederherstellung der demokratischen Wahlgleichheit einen guten Anfang markieren. Ziel muss nicht das Verschwinden des SSW aus dem Landtag sein, man könnte die Fünfprozenthürde auch senken, dann aber für alle. Langfristig wäre es wünschenswert, wenn Parteien sich von der Konstruktion derartiger kultureller Unterschiede ab- und der konstruktiven Lösung politischer Probleme zuwenden.

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