08.03.2017

Ein Parlament ist kein Safe Space

Kommentar von Christoph Lövenich

Titelbild

Foto: David Iliff (CC BY-SA 3.0 / bearbeitet)

Die Freiheit der parlamentarischen Rede wird zunehmend eingeschränkt, wie zwei aktuelle Fälle zeigen. Die demokratische Debatte muss aber tabufrei erfolgen können.

„Selbstverständlich müssen Frauen weniger verdienen als Männer“, sprach der EU-Parlamentarier Janusz Korwin-Mikke letzte Woche in einer Parlamentsdebatte, „weil sie schwächer, kleiner, weniger intelligent sind.“ Damit löste der polnische Abgeordnete noch in der Sitzung und im medialen Nachklapp einen Aufschrei aus. Dem fraktionslosen Korwin-Mikke (mit auch deutschen Vorfahren, die mal „Mücke“ hießen) drohen deswegen Sanktionen seitens des EP-Präsidiums.

Das wäre nicht das erste Mal. Der exzentrische 74-jährige Konservative, Libertäre und Monarchist musste im Jahr 2015 eine Strafe von 3060 Euro zahlen und wurde zeitweise von den Sitzungen ausgeschlossen. Denn er hatte in einer Debatte um europaweite Bahnfahrscheine seinen Beitrag mit den Worten „Ein Reich, ein Volk, ein Ticket“ beendet und dabei den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben. Dies diente zur Illustration seiner Aussage, dass das Europaparlament zwar ständig die Vielfalt lobe, aber immer für EU-weite Vereinheitlichungen votiere.

Korwin-Mikke gibt selbst zu, dass seine Parlamentsarbeit ausschließlich aus provokativen Redebeiträgen besteht. So hat er einen Teil der Einwanderer nach Europa als „Menschenmüll“ bezeichnet und beklagt, dass der Mindestlohn in den USA unter John F. Kennedy „vier Millionen Niggern“ den Job gekostet habe, und in der EU nun 20 Millionen Jugendliche zu den „Negern Europas“ mache. Er lehnt außerdem die Demokratie ab und fordert die Wiedereinführung der Todesstrafe.

„Strafzettel für politische unkorrekten Meinungen sollte man nicht austeilen“

Verglichen damit kann die aktuelle Einlassung des leidenschaftlichen Antifeministen noch als harmlos gelten. Entweder man ignoriert sie – schließlich ist der zwischen den Deutschen Udo Voigt (NPD) und Martin Sonneborn (Die Partei) sitzende Korwin-Mikke im Parlament isoliert – oder man setzt sich mit ihr auseinander. Ein niedriger IQ von Frauen entspricht nicht dem Forschungsstand. Was er mit weiblicher „Schwäche“ gemeint hat, ist angreifbar. Und die Körpergröße hat er bisher nur bei Gehaltsunterschieden von Basketballspielern herangezogen. Aber einen ‚Strafzettel‘ für eine politische unkorrekte Meinung sollte man nicht austeilen.

Nachdem er in einer Parlamentsrede den Satz „Unser Feind ist nicht in Moskau, unsere Feinde sind in Moscheen“ geäußert hatte, meldete sich sofort der frühere Bundesvorsitzende der Grünen, Reinhard Bütikofer („Hast du einen Opa, schick ihn nach Europa“), empört zu Wort und verlangte, dass das EP-Präsidium gegen diese „Volksverhetzung“ einschreiten müsse. Ein anständiger Parlamentarier hält Gegenreden, brüllt Zwischenrufe, macht Öffentlichkeitsarbeit – aber er ruft nicht schmollend nach einer höheren Autorität – hier dem Präsidium –, wenn ein Kollege etwas ihm nicht Wohlgefälliges von sich gibt. Ein Parlament ist kein ‚Safe Space‘, kein Schutzraum vor dem Unliebsamen, sondern eine Arena, in der Standpunkte aufeinanderprallen.

Kein Wunder, dass der schräge Vogel Korwin-Mikke, im Heimatland Polen für kontroverse Fernsehauftritte gebucht, aber politisch marginal, von einer internationalen YouTube-Fangemeinde als Stimme gegen das EU-Establishment hochgehalten wird. Er vertritt die Positionen von Konservativen, von Libertären und/oder EU-Gegnern und hat als demokratischer gewählter Abgeordneter sein Existenzrecht in Brüssel und Straßburg. Ihn mit Bußgeldern und Sitzungsausschluss zu bedrohen, zeigt die Schwäche des EU-Establishments, mit unbequemen Kritikern umgehen zu können.

„Das EP behandelt die Bevölkerung nicht einmal als vollwertige Zuschauer“

Jetzt hat das EP im § 165 seiner Geschäftsordnung auch die Bestimmung aufgenommen, dass bei „Hate Speech“ die Live-Übertragungen der Parlamentsdebatten umgehend gestoppt und entsprechende Passagen anschließend aus der Mediathek gelöscht werden können. Damit unterhöhlt man den Grundsatz, dass Plenarsitzungen öffentlich zu sein haben; Wähler können sich dann kein authentisches Bild von der Arbeit ihrer Abgeordneten machen. So behandelt das EP die Bevölkerung nicht einmal als vollwertige Zuschauer, sondern als unmündiges Volk, das vor seiner ‚Verhetzung‘ geschützt werden müsste.

In Deutschland droht Parlamentarieren zwar kein Bußgeld wie im EP, aber das Instrument des Sitzungsausschlusses kann angewandt werden. Am vergangenen Mittwoch musste ein fraktionsloser Abgeordneten eine Sitzung der Hamburger Bürgerschaft verlassen. Ludwig Flocken, AfD-Mitglied, aber aus der Fraktion ausgetreten, als diese ihn ausschließen wollte, hatte seine Rede dem geringen Nationalstolz in Deutschland gewidmet. „Sie alle kennen die Bilder von Merkel nach ihrem letzten Wahlsieg, wie sie die Deutschlandfahne wegschmeißt und ihr der Ekel im [sic!] Gesicht geschrieben steht. Grüne urinieren darauf. Die Bilder gibt’s doch. Rote können die Nationalfarben vorm Hamburger Rathaus kaum ertragen.“

Hier ließe sich eine fragwürdige Interpretation bzw. Verallgemeinerung von Ereignissen kritisieren, was Gegenstand weiterer Debattenbeiträge hätte sein können. Die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) griff aber ein, „fassungslos über Ihre Wortwahl, über Ihre herbeigezogenen Vergleiche, über die vermeintlichen Fakten, die Sie hier in den Raum stellen.“ Solche Kommentierungen gehören jedoch nicht zum Aufgabenspektrum einer neutralen Sitzungsleitung. Hätte er statt „urinieren“ „pissen“ gesagt, hätte ihm das nach gängiger Sitte wohl eine Rüge wegen unparlamentarischen Sprachgebrauchs eingebracht. So aber war es offenbar eine Gesamtschau der Rede, inklusive der Formulierung „Kümmern Sie sich doch erstmal um Ihren eigenen Deutschen-Hass“, gewandt an CDU-Fraktionschef André Trepoll, auf die sich Veit beim später verkündeten Sitzungsausschluss besonders bezog.

„Parteien haben offenbar die parlamentarische Auseinandersetzung verlernt“

Vorbei die Zeiten, als man im Bundestag den Ordnungsruf noch für einzelne Wörter erhielt („Bundeskanzler der Alliierten“, „Gauleiterstil“, „Marionettenregierung“), nunmehr scheint die inhaltliche Bewertung der Reden eine Rolle zu spielen. Oder sogar die von Pressemitteilungen eines Abgeordneten, wie in Thüringen, wo der Landtagspräsident einen AfD-Redner unterbrach, und ihn um Erläuterung einer solchen bat. Der Bannstrahl trifft Fraktionslose und AfDler, und die meisten übrigen Fraktionen bejubeln dies. So in Hamburg, wo der Ausschluss Flockens von CDU, SPD, Grünen und Linkspartei begrüßt wurde, wie auch schon 2016, als Flocken eine gegen den Islam gerichtete Rede gehalten hatte. Hätte er mal nicht „die Gefühle von gläubigen Menschen verletzen“ sollen – ein verbreiteter Vorwand zur Einschränkung von Meinungsfreiheit. Im aktuellen Fall befürwortete man eine „Null-Toleranz-Haltung“ gegenüber Flocken, was mit demokratischem Meinungsstreit nichts zu tun hat.

Lediglich seine Ex-Fraktion AfD kritisierte den Ausschluss jeweils, ähnlich die FDP in der Hamburger Bürgerschaft, die es – bei starker inhaltlicher Distanzierung – für richtig hält, in einer Debatte in Anwesenheit des Inkriminierten auf diesen zu reagieren, statt ihn vor die Tür zu setzen. Andere Parteien haben offenbar die parlamentarische Auseinandersetzung verlernt und reagieren hilflos auf abweichende Meinungen.

Versuche, missliebige Auffassungen auf Facebook und bei Twitter löschen zu lassen, finden ihre Fortsetzung in gewählten Volksvertretungen. Nicht einmal der demokratische legitimierte Abgeordnete soll noch Meinungsfreiheit genießen, wenn seine Position außerhalb des vom Mainstream als akzeptabel definierten Spektrums fällt. Das schwächt den Parlamentarismus, das freie Mandat des Abgeordneten, die öffentliche Auseinandersetzung, ja, die Demokratie insgesamt und bestätigt all jene, deren Vertrauen in die staatliche Politik bereits erschüttert ist.

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