01.06.2026
Wann ist ein Mann eine Frau?
Einen biologischen Mann als solchen zu benennen oder zu behandeln, kann zu Gerichts- und Ermittlungsverfahren führen. Eines betraf Eva Engelken vom Verein Frauenheldinnen.
Deutschland entwickelt sich zu einem weltweit führenden Land in Sachen Transgender-Verwirrung. Seit seiner Einführung im Jahr 2024 hat das Selbstbestimmungsgesetz eine zunehmende Zahl surrealer Gerichtsprozesse hervorgebracht. Ein einschlägiges Ermittlungsverfahren – das glücklicherweise im Mai eingestellt wurde – betraf die Vorsitzende der feministischen Organisation „Frauenheldinnen“.
Die Geschichte hinter diesem Verfahren ist komplex. Im Zentrum steht ein biologischer Mann, der Zugang zu einem reinen Frauen-Fitnessstudio in Erlangen verlangte. Die Inhaberin des Studios „Ladies First“, Doris Lange, lehnte dies ab und verwies unter anderem auf die ausschließlich Frauen vorbehaltenen Duschräume.
Die Schikane, die daraufhin gegen Lange begann, dauert bis heute an. Zunächst erhielt sie ein Schreiben der deutschen Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman, die von ihr 1000 Euro „Schmerzensgeld“ für das angebliche Leid forderte, das sie der „Transfrau“ zugefügt habe. Parallel dazu verklagte der abgewiesene Bewerber – der unter dem Namen „Laura“ auftritt – sie wegen Diskriminierung. Der Fall beschäftigt die Gerichte seit 2024; ein Urteil steht weiterhin aus.
Der Fall rief auch die Organisation „Frauenheldinnen“ auf den Plan, die einen offenen Brief zur Unterstützung Langes veröffentlichte. Damit begann die nächste juristische Zerreißprobe: jene gegen Eva Engelke, die Vorsitzende der Organisation. Sie wurde wegen Beleidigung angeklagt, weil sie „Laura“ als Mann bezeichnet hatte – unter anderem durch die Verwendung des „falschen“ Pronomens „er“. Auch eine schriftliche Stellungnahme, in der Engelke erklärte, Lange habe lediglich „ihre Klientinnen standhaft vor einem potenziellen Voyeur geschützt“, wurde als beleidigend und diskriminierend ausgelegt.
„Abweichende Meinungen werden als Versuch dargestellt, eine überholte ‚Geschlechterbinarität‘ zu verteidigen.“
Obwohl das Verfahren gegen Engelke schließlich von der Staatsanwalt wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt wurde – was zu begrüßen ist –, zeigt ihr Fall, wie weit die Transgender-Fixierung reicht, der Teile der deutschen Eliten mittlerweile verfallen sind. „252 Aktenseiten und zwei Zeugenvernehmungen später ist klar: Es ist keine Beleidigung, einen Mann als Mann zu bezeichnen“, schrieb sie nach ihrem Freispruch. Sie sprach von „bürokratischem Irrsinn“ und vom Missbrauch des Strafrechts als Schweigeinstrument. Der zeitliche und finanzielle Aufwand, der ihr dadurch entstanden ist, war beträchtlich. Die Organisation kündigte dennoch an, sich nicht einschüchtern zu lassen und weiterhin die Wahrheit auszusprechen.
Zweifellos glauben Deutschlands Antidiskriminierungsbeauftragte und die vielen Abgeordneten, die sich für immer strengere Trans-Gesetze einsetzen, ein edles Ziel zu verfolgen – eines, das sie als besonders progressiv erscheinen lässt. Dies gilt umso mehr, als jeglicher Widerstand gegen die Transgender-Ideologie inzwischen reflexhaft mit Rechtsextremismus assoziiert wird.
Die gängigste Rechtfertigung für diese Politik lautet, Transgender-Personen seien inzwischen eine der am stärksten unterdrückten Minderheiten Deutschlands. Gesetze zur Selbstbestimmung des Geschlechts, verpflichtende Pronomenregelungen und die sogenannte „Affirmation“ subjektiver Identität gelten in diesem Denken als Ausdruck von Liberalismus und Fortschritt. Abweichende Meinungen hingegen werden als Versuch dargestellt, eine überholte „Geschlechterbinarität“ zu verteidigen. Für Politiker bietet dies zusätzlich den Vorteil, urbane, jüngere Wählerschichten und NGOs anzusprechen – ein nicht unwichtiger Faktor in Zeiten brüchiger werdender Koalitionen.
In einer jüngsten Parlamentsdebatte erklärte etwa Jan-Marco Luczak (CDU), 40 Prozent der Community würden ihre sexuelle Identität aus Angst vor Gewalt nicht offen ausleben. „Wir leben in einem freien Land, aber diese Menschen sind nicht frei“, sagte er und forderte „starke Signale“ der Politik.
„Trans-Aktivisten sind keine Rosa Parks, die gegen staatlich verordnete Segregation kämpfen.“
Selbstverständlich sollten Transpersonen keiner körperlichen Gewalt ausgesetzt sein. Luczak wäre jedoch ehrlicher gewesen, hätte er erwähnt, dass der Großteil des angeblichen Gewaltanstiegs in der Kriminalstatistik auf verbale Delikte – also Beleidigungen – zurückzuführen ist. Laut Polizeistatistik aus dem Jahr 2024 wurden 158 Männer und 41 Frauen Opfer tatsächlicher körperlicher Gewalt. Bei geschätzt über neun Millionen Menschen, die sich als „queer“ identifizieren, ist dies zweifellos eine Zahl, die polizeiliche Aufmerksamkeit verdient – kaum jedoch eine, die einen parlamentarischen Alarmismus rechtfertigt.
Vor allem aber beruhen die Forderungen nach weiterem politischen Handeln auf einer fehlerhaften Argumentation. Trans-Aktivisten sind keine Rosa Parks, die gegen staatlich verordnete Segregation kämpfen. Keiner einzigen Transgender-Person wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder allgemeiner Dienstleistungen verweigert. Ebenso wenig sind sie moderne Magnus Hirschfelds, die gegen Gesetze kämpfen, welche einvernehmliche Beziehungen kriminalisieren. Transgender-Personen können mit wem sie wollen Beziehungen führen – solange diese einvernehmlich sind und keine Kinder betreffen.
Tatsächlich sind Transpersonen keineswegs Opfer staatlicher Verfolgung; vielmehr genießen sie besonderen staatlichen Schutz – wie der Fall „Laura“ exemplarisch zeigt. Welcher andere Bürger könnte wohl auf eine derartige institutionelle Unterstützung zählen, wenn er Zutritt zu einem privaten Raum verlangte, der ausdrücklich für eine bestimmte Gruppe geschaffen wurde?
Die Trans-Ideologie wird zunehmend gegen gewöhnliche Bürger und gegen die Gesellschaft insgesamt in Stellung gebracht. „Laura“ geht es offensichtlich nicht primär um das Recht, in einem Fitnessstudio zu trainieren, sondern um Druck durch Anerkennungszwang. Wäre Sport tatsächlich das zentrale Anliegen, hätte problemlos eines der zahlreichen anderen Studios der Stadt gewählt werden können – viele davon Unisex-Angebote.
„Doris Lange betreibt ihr Frauen-Fitnessstudio seit über 30 Jahren – viele Kundinnen schätzen es gerade wegen des Schutzes vor unerwünschter männlicher Aufmerksamkeit.“
Doch es musste unbedingt ein ausschließlich Frauen vorbehaltenes Studio sein. Denn worum es tatsächlich geht, ist Anerkennung: „Ich fühle mich als Frau, also bin ich eine Frau – und alle anderen haben dies ebenfalls anzuerkennen“, könnte die eigentliche Botschaft eines solchen Aktivismus lauten.
Diese Form des „Auslebens der Identität“ ist nicht befreiend, sondern regressiv. Sie stellt einen Angriff auf den gesunden Menschenverstand ebenso dar wie auf das Recht von Frauen auf geschützte Räume. Im konkreten Fall ist sie zudem ein unverhohlener Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Doris Lange betreibt ihr Frauen-Fitnessstudio seit über 30 Jahren – viele Kundinnen schätzen es gerade wegen des Schutzes vor unerwünschter männlicher Aufmerksamkeit.
Der Verein „Frauenheldinnen“ weist deshalb zu Recht darauf hin, dass letztlich nicht „Laura“, sondern das Gesetz selbst das eigentliche Problem ist. Dies gilt umso mehr, als er seit Jahren juristisch gegen Menschen vorgeht, die ihn als Mann bezeichnen. Der jüngste Fall betraf das Medium Nius, das zu 6000 Euro Schadensersatz verurteilt wurde.
Deutschlands Antidiskriminierungs- und Selbstbestimmungsgesetze gehen inzwischen weit über das hinaus, was in einem freien demokratischen Staat akzeptabel sein sollte. Das zeigt sich bereits an den Risiken des bewussten „Misgenderns“ – etwas, das das neue Gesetz ausdrücklich sanktioniert. Engelke berichtete, dass ihr auf die Frage, wie sie ihren Ankläger denn hätte bezeichnen sollen, von der Gegenseite geantwortet worden sei, sie hätte ihn als „Frau mit Penis“ bezeichnen können. So absurd dies offensichtlich ist, wäre es zumindest gesetzeskonform gewesen.
„Doch was für ein Staat verabschiedet Gesetze, die einen solchen Surrealismus überhaupt ermöglichen?“
Doch was für ein Staat verabschiedet Gesetze, die einen solchen Surrealismus überhaupt ermöglichen? Selbst wenn Eva Engelke glücklicherweise nicht vor Gericht gelandet ist, bleibt die bloße Existenz solcher Gesetze beunruhigend: Gesetze, die Bürger dazu drängen, offenkundige Tatsachen nicht mehr auszusprechen, aus Angst, die Gefühle eines Aktivisten zu verletzen.
Dies erinnert an Hannah Arendts „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“. Arendt beschrieb darin, wie totalitäre Systeme nicht bei bloßer Propaganda stehen bleiben, sondern ihre „ideologischen Doktrinen und praktischen Lügen“ in die Realität übersetzen müssen. Es genügte solchen Regimen nicht zu behaupten, Arbeitslosigkeit existiere nicht; sie mussten folgerichtig auch die Arbeitslosenunterstützung abschaffen.1 Übertragen auf die Gegenwart bedeutet dies: Es reicht nicht mehr aus zu behaupten, es könne eine „Frau mit Penis“ geben – dieser Person muss darüber hinaus das Recht eingeräumt werden, Zugang zu Räumen zu erhalten, die ausdrücklich Frauen vorbehalten sind.
Man kann nur hoffen, dass am Ende auch Doris Lange obsiegen wird. Es ist beschämend genug, dass mutige Frauen wie Lange und Engelke überhaupt gezwungen sind, für das Recht zu kämpfen, offensichtliche Tatsachen auszusprechen. Deutschlands Trans-Gesetzgebung stellt eine Bedrohung für Frauenrechte, Meinungsfreiheit und den gesunden Menschenverstand dar – und sie sollte abgeschafft werden.