10.11.2025
Das wahre Gesicht des Selbstbestimmungsgesetzes
Das Selbstbestimmungsgesetz, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist, steht nicht für Autonomie, sondern gefährdet Frauen und Kinder. Es schränkt zudem die Meinungsfreiheit ein.
Es war eine der letzten Amtshandlungen der erschöpften, zutiefst unbeliebten Ampelkoalition – nur Tage vor ihrem endgültigen Zusammenbruch: Am 1. November 2024 trat das radikale Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Seither können Menschen, auch Jugendliche, ihr Geschlecht und ihren Namen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern – ohne Gerichtsbeschluss oder psychologisches Gutachten.
„Eine große Erleichterung“, ja ein „Befreiungsschlag“ sei das Gesetz für Betroffene, kommentierte die Tagesschau zum Jahrestag. In zahlreichen Mainstreammedien erzählten Transgender-Personen, wie sie nun „freier und besser“ leben könnten – Belege, so hieß es, dass Deutschland offener und humaner geworden sei.
Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben etwa 22.000 Menschen ihr Geschlecht geändert. Offiziell gab es keinen nennenswerten Missbrauch – außer natürlich jenem, der tatsächlich vorkam. So etwa im Fall von Hilton J., einem Flüchtling aus Südafrika, der monatelang in Frauenhäusern untergebracht war, Frauen bedrohte, körperlich angriff und schließlich einen Wachmann erstach. Selbst danach saß er zunächst in einem Frauengefängnis, bis er dort erneut auffällig wurde. Ein solcher Fall wäre ohne die durch das Gesetz geschaffene Rechtsverwirrung kaum denkbar.
Doch das sind nur die sichtbarsten Auswüchse. Weitaus gefährlicher ist die ideologische Grundlage, die dieses Gesetz fördert: die Vorstellung, Menschen könnten „im falschen Körper“ geboren werden, Männer, die sich als Frauen fühlen, seien tatsächlich Frauen, und Kinder mit Geschlechtsdysphorie (die zum Teil homosexuell sind) müssten „transitionieren“, um gesund zu werden. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt hin zu einem zentralen Ziel der Transgender-Lobby – die junge Generation für ihre Ideologie zu gewinnen.
„Das Recht der Eltern auf Erziehung wird ad absurdum geführt.“
Eltern, deren Kinder dem Trans-Hype verfallen, haben viel zu befürchten. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen ihr Geschlecht nun per Verwaltungsakt ändern. Wer sich weigert zuzustimmen, riskiert ein Familiengerichtsverfahren. Das Recht der Eltern auf Erziehung wird damit ad absurdum geführt.
Doch selbst dieses weitreichende Gesetz geht Aktivisten nicht weit genug. In der Zeitschrift Schwulissimo hieß es kürzlich: „Echte Selbstbestimmung muss auch für Kinder und Jugendliche gelten, unabhängig von der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen.“ Ein Satz, der zeigt, wie weit die Lobby zu gehen bereit ist, wenn man sie nicht stoppt. Viele Bürger ahnen bis heute kaum, was das Gesetz tatsächlich bedeutet. Es war nie eine Forderung der Mitte der Gesellschaft, sondern das Prestigeprojekt einer kleinen, urbanen Blase – weit entfernt von den Sorgen normaler Menschen. Dabei sind die Folgen gravierend.
Zwar bleibt die Zahl derer, die sich schmerzvollen und irreversiblen geschlechtsangleichenden Operationen (darunter Mastektomien, Brustvergrößerungen und Genitalveränderungen wie Vaginoplastiken oder Penoplastiken) unterziehen, relativ gering, doch die Tendenz ist alarmierend: Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Eingriffe von rund 400 im Jahr 2007 auf über 3.000 im Jahr 2023. Die meisten Betroffenen sind zwischen 20 und 35 Jahren. Diese Entwicklung sollte uns zwingen zu fragen, was wir jungen Menschen antun, wenn wir ihnen einreden, die chirurgische Veränderung des Körpers sei der Weg zur Erfüllung.
Darüber hinaus hat das Gesetz eine Atmosphäre der Einschüchterung geschaffen. Lehrer, Eltern und Kollegen müssen mit Strafen rechnen, wenn sie den früheren Namen oder das biologische Geschlecht einer Person erwähnen. Das „Deadnaming“ kann mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden; wiederholte „Falschbezeichnung“ könnte zudem als Beleidigung gelten und dementsprechend strafrechtlich geahndet werden. Was ist das für ein Gesetz, das Befreiung verspricht, aber mit Zwang und Strafandrohung arbeitet?
„Dieses Gesetz zwingt jeden Bürger zur Anpassung.“
Dieses Gesetz zwingt jeden Bürger zur Anpassung. Der Mann in Frauenkleidung gilt offiziell als Frau – und hat Zugang zu Umkleiden, Duschen und Schutzräumen für Frauen. Mit mehr als 20.000 neuen Geschlechtsregistrierungen in nur einem Jahr ist dieses Netz aus Fiktionen und Sprachverboten dicht geknüpft – und viele beugen sich aus Angst vor Repressalien.
Doch es regt sich Widerstand. Vor allem Frauengruppen formieren sich neu. Der Verein Frauenheldinnen e.V. organisierte zum Jahrestag des Gesetzes die Konferenz „Heroica“, an der Feministinnen aus Deutschland und England teilnahmen. Die Organisation unterstützt Frauen, die durch das Gesetz in Konflikte geraten sind – etwa Doris Lange, Betreiberin eines Frauen-Fitnessstudios in Erlangen. Ein Mann, der sich nach dem neuen Gesetz als Frau registriert hatte, verlangte dort Zutritt, obwohl keine getrennten Duschen für Männer existierten. Als das Personal ablehnte, drohte er mit Klage – und bekam Rechtsschutz. Lange musste bislang 28.000 Euro für Anwälte und Gerichtsverfahren aufbringen. Nun soll ein Gericht entscheiden, was höher wiegt: das Recht einer Unternehmerin, Frauenräume zu schützen, oder das Recht eines Mannes, sich selbst zur Frau zu erklären. Dieser Fall widerlegt die Behauptung, das Gesetz sei keine Bedrohung für Frauenräume. Es ist ein direkter Angriff auf Rechte, für die Frauen jahrzehntelang gekämpft haben.
Nach einem Jahr zeigt das Selbstbestimmungsgesetz sein wahres Gesicht: Es wurde von einem Mörder missbraucht, untergräbt Elternrechte, gefährdet Kinder und erschwert die Verteidigung sicherer Frauenräume. Es zwingt die Gesellschaft in ein System aus Ideologie, Sprachkontrolle und Angst. Wer behauptet, es diene dem Schutz einer kleinen Minderheit, irrt. In Wahrheit soll es die Mehrheit disziplinieren – ein Instrument, um gesellschaftliche Zustimmung zu erzwingen.
Eine der größten Enttäuschungen der Regierung unter Kanzler Friedrich Merz ist, dass sie das Gesetz nicht abgeschafft hat, obwohl die CDU das in der Opposition versprochen hatte. Stattdessen will die Regierung es bis Juli 2026 „evaluieren“. Doch was gibt es da zu prüfen? Niemand, dem die Freiheit aller Bürger am Herzen liegt, sollte darauf warten.
Da auch diese Regierung durch interne Streitigkeiten verunsichert ist und unter dem Druck einer rückläufigen Wirtschaft steht, wird sie, wie ihre Vorgängerin, gerne auf moralische Posen und symbolische Maßnahmen wie den angeblichen Schutz von Minderheiten zurückgreifen. Der Kampf für die Abschaffung des Gesetzes muss weitergehen.