30.09.2016

Kein Platz an der Sonne

Analyse von Johannes Richardt

Die Soziallotterien leiden unter der gescheiterten Glücksspielregulierung. Das ist besonders absurd, weil von ihnen keinerlei Suchtgefahr ausgeht.

„Mit fünf Mark sind Sie dabei“; jedes Kind in der alten Bundesrepublik kannte diesen Slogan. Mit ihm warb die ARD-Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“ jahrzehntelang für ihre Lose. Zu gewinnen gab und gibt es bis heute Geldpreise, Sachpreise oder die berühmten „Sofortrenten“; mindestens 30 Prozent der Einspielerlöse wandern dabei in die Förderung sozialer Maßnahmen. In diesem Jahr feiert sie, seit einigen Jahren in „Deutsche Fernsehlotterie“ unbenannt, ihr sechzigjähriges Jubiläum.

Viel Grund zur Freude mag dabei nicht aufkommen. Seit Jahren sind die Umsätze rückläufig. Wie andere Soziallotterien auch ist die Deutsche Fernsehlotterie eine der großen Leidtragenden des Regulierungschaos im Glücksspielsektor. In der Debatte um den faktisch gescheiterten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), die wir bei Novo seit geraumer Zeit kritisch begleiten, ist dieser Umstand allerdings eher unterbelichtet. Die Diskussion kreist vor allem um Sportwetten, Onlinepoker und -casinos oder das Automatenspiel. Für die Situation der Soziallotterien scheint sich kaum jemand wirklich zu interessieren.

Dabei ist ihr Fall in mancherlei Hinsicht ein lehrreiches Beispiel für die verquere Logik, der sich die Politik bedient, um das bestehende staatliche Lottomonopol juristisch und politisch zu rechtfertigen. Unter dem Vorwand der Suchtbekämpfung werden Spieler stigmatisiert und pathologisiert. Dabei besteht nach Expertenmeinung gar keine oder allerhöchstens eine minimale Suchtproblematik. Zudem werden unternehmerischer Wettbewerb und Innovationen verhindert. Die Folge sind sinkende Steuereinnahmen und durch sinkende Spielerlöse weniger Geld für gemeinnützige Projekte.

Überregulierte Soziallotterien

2014 flossen allein durch die Deutsche Fernsehlotterie rund 45,5 Millionen Euro in insgesamt 252 soziale Projekte. Seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2008 ist ein Rückgang des gemeinnützigen Zweckertrags um rund ein Drittel zu beklagen. Dies ist vor allem auf Beschränkungen im Vertrieb und in der Werbung zurückzuführen. Das klassische Modell, Lose in Bankfilialen auszulegen, ist im Online-Zeitalter nicht mehr zeitgemäß. Aber der Zugang zum Internet als Vertriebsweg wird durch übermäßige Regulierung erschwert. So ist der Soziallotterie beispielsweise seit einigen Jahren untersagt, Kommunikationswege wie Mobiltelefone oder E-Mail zu nutzen. Dazu kommen unverhältnismäßig hohe bürokratische Auflagen.

„Unter dem Vorwand der Suchtbekämpfung werden Spieler stigmatisiert und pathologisiert.“

In einem Positionspapier beklagt die Deutsche Fernsehlotterie, dass Probleme der Soziallotterien von der Politik nicht ernst genommen und von den Regulierern mit zweierlei Maß gemessen werden. Ein Beispiel verdeutlicht, was gemeint sein könnte: Mehr als zwei Jahre musste die mit dem ZDF verbundene Soziallotterie „Aktion Mensch“ vor Gericht mit der zuständigen Behörde darüber streiten, Gutscheine für ihre Lose in Supermärkten anbieten zu dürfen. 1 Nun ist die Nähe der Regulierungsbehörden zum Deutschen Lotto- und Toto-Block, der aus den Lottogesellschaften der Bundesländer besteht, schon lange Ziel heftiger Kritik. Vor allem das intransparente und undemokratische Glücksspielkollegium ist hier in den Fokus gerückt. Die Vermutung liegt nahe, dass es in dem Rechtsstreit vor allem darum ging, lästiger Konkurrenz außerhalb des Lottokartells regulatorisch Steine in den Weg zu legen.

Aber auch andere Anbieter von Soziallotterien haben es schwer. So hat die 2013 vom ehemaligen Diskus-Olympiasieger Robert Harting gegründete Deutsche Sportlotterie, die sich der Förderung des Spitzensports im Lande verschrieben hat, mit großen Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen, was unter anderem mit dem Gegenwind durch die Etablierten zu tun hatte. Anfang 2014 sprach Harting im Zusammenhang mit den Verflechtungen zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Lotto-Gesellschaften sogar von „mafiösen Strukturen“, für die er sich „schäme“.

Andere Initiativen sind in der Vergangenheit bereits gescheitert. Aufgrund geringer Teilnahme wurde das im Herbst 2003 von den Organisationen Unicef, Greenpeace, Terre des Hommes und Kindernothilfe gestartete Projekt „Unsere Welt – Die Lotterie für Mensch und Tier“ kurz nach der Gründung wieder eingestellt. Auch damals wurden Vorwürfe erhoben, die staatlichen Monopolisten hätten in der Soziallotterie einen Konkurrenten gesehen. Ab Oktober wird hierzulande eine gemeinnützige Postcode-Lotterie ihr Glück versuchen. In vielen anderen europäischen Staaten sind privat betriebene Soziallotterien bereits lange eine Selbstverständlichkeit. Dänemark hat den Markt liberalisiert, ebenso wie Norwegen, das Lizenzen für die Veranstaltung von Soziallotterien vergibt. Auch in den Niederlanden wird an einer weiteren Öffnung des Marktes gearbeitet.

Konstruierte Lottosucht

Wie eingangs erwähnt, wird die Diskriminierung der Soziallotterien mit dem Vorwand der Suchtbekämpfung gerechtfertigt, der sich aus Artikel 1 Absatz 1 des GlüStV ergibt, „das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen“ – einem Anspruch, der gerade im Zusammenhang mit Soziallotterien in keinerlei Verhältnis zur realen Problemlage steht.

So hat das Verwaltungsgericht Halle in Vorbereitung eines Urteils 2 im Jahr 2010 mehr als 600 Betreuungsgerichte sowie 100 Suchtfachkliniken in ganz Deutschland empirisch befragt, inwieweit sie Spielsuchtfällen begegnet sind und welchen Glücksspielarten diese zuzuschreiben waren. Grundsätzlich war Spielsucht kein weitverbreitetes Phänomen, und wenn sie auftrat, dann meistens als Nebenerkrankung bei anderen psychischen Erkrankungen. „Lottosucht“ konnte überhaupt nicht festgestellt werden. Auch Tilman Becker, geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, meint, dass die Maßnahmen zur Spielsuchtprävention beim Lottospiel über das Ziel hinausschössen. Werbeverbote „für Lotterien und ungefährliche Spiele sind unsinnig, denn es gibt so gut wie keine pathologischen Lotteriespieler“. 3

„Von einem ersthaften gesellschaftlichen Problem namens ‚Lottosucht‘ spricht niemand.“

Zwar verweisen in der Wissenschaft auch Stimmen darauf, dass Lotto aufgrund der hohen Attraktivität der Jackpots und der guten Angebotsverfügbarkeit nicht völlig ungefährlich sei. Aber von einem ersthaften gesellschaftlichen Problem namens „Lottosucht“ spricht niemand. Grundsätzlich handelt es sich bei Spielsucht um ein von politischen und/oder monetären Interessen aufgeblasenes Phänomen. Die Häufigkeit pathologischen Spielverhaltens (Prävalenzrate) liegt in den Ländern Europas – egal, ob die Gesetze eher liberal oder eher restriktiv sind – bei weitgehend ähnlichen Werten im Bereich von 0,15 Prozent bis 0,8 Prozent der Bevölkerung. Das heißt: 99 Prozent haben kein Suchtproblem, egal welche Art des Glücksspiels sie zu ihrer Freizeitgestaltung nutzen.

Aber selbst wenn Suchtverhalten auftritt, sollte man differenzieren. Denn Süchtige sind nicht nur Süchtige, wie Hanna Pickard, Philosophin am Centre for Neuroethics der Uni Oxford sowie Therapeutin, ausführt. Sie leiden an anderen psychiatrischen Problemen und haben oft einen problematischen sozio-ökonomischen und emotionalen Hintergrund. Dennoch geht dabei Sucht nicht zwangsläufig individuellem Kontrollverlust einher. Auch schaffen es viele Betroffene aus eigener Kraft, sich aus Suchtphasen zu befreien.

Keine Lösung in Sicht

Das Argument der Suchtbekämpfung im GlüStV steht auf tönernen Füßen. Es dient vor allem dazu, bevormundende und diskriminierende Maßnahmen gegen die Nutzer von Glücksspielangeboten durchzusetzen und die Marktposition von außerhalb des Lottokartells stehenden Anbietern zu schwächen. Selbstverständlich soll man der sehr kleinen Minderheit der Menschen, die tatsächlich Probleme mit dem Spiel haben, helfen. Aber der Suchtpopanz, den die Länder zur Sicherung des Lottomonopols aufgebaut haben, trägt gerade auch im Zusammenspiel mit ähnlich gelagerten Diskussionen – etwa im Bereich Genussmittel oder Ernährung – dazu bei, in unserer Gesellschaft das stigmatisierende Vorurteil von generell schutzbedürftigen Spielern zu verfestigen, die nur mit Hilfe staatlicher Instanzen davor bewahrt werden können, in ihr eigenes Unglück zu rennen. Gerade im Zusammenhang mit den völlig harmlosen Angeboten der Soziallotterien wird deutlich, wie überzogen und realitätsfern dieses Denken ist.

Ende Oktober wird es zu einem Treffen der Ministerpräsidenten kommen, auf dem es auch um die Glücksspielregulierung geht. Die Probleme der Soziallotterien – z.B. wie Hindernisse bei Werbung und Vertrieb beseitigt werden können oder die Frage nach höheren Jackpotgrenzen – stehen nicht auf der Agenda. Es geht vor allem um Hessens nicht unvernünftige aber leider isolierte Forderung, kleinere Deregulierungen im Bereich der Sportwetten durchzusetzen. Aber selbst hier ist ein Kompromiss angesichts der Phalanx der Besitzstandswahrer nicht in Sicht. Eine substanziell liberale Neuauflage des Glücksspielstaatsvertrags steht völlig in den Sternen. Dies würde nämlich voraussetzen, dass sich nennenswerte politische Kräfte bereitfinden würden, das paternalistische Menschenbild hinter diesen Regulierungsmaßnahmen offensiv herauszufordern. Was das angeht, sieht es zurzeit düster aus.

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