25.03.2019

Die Unglückszahl des Internets

Von Christoph Lövenich

Titelbild

Foto: Pixelkult via Pixabay / CC0

Morgen stimmt das EU-Parlament über eine neue Urheberrechtsrichtlinie ab. Besonders Artikel 13 wird heftig kritisiert. Völlig zu Recht. Er richtet sich gegen Meinungsfreiheit und -vielfalt im Netz.

Jetzt soll es im Europaparlament 13 schlagen. Oder genau genommen 17, denn so heißt mittlerweile der umstrittene Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie, über die morgen früh abgestimmt werden soll. Am Samstag protestierten alleine in Deutschland Zehntausende vor allem junger Menschen gegen diese Bestimmung, im Internet tobt seit Wochen und Monaten eine hitzige Auseinandersetzung. Die deutsche Wikipedia hatte sich einen Tag lang schwarz geschaltet.

Im Kern geht es um die Haftung von Webseiten, auf denen User Material hochladen, darunter auch urheberrechtlich geschütztes in unerlaubter Weise. Bilder, Musikstücke, Texte, Videos bei Facebook, Twitter, Youtube und Co., aber auch bei vielen kleinen Angebote (und auf Porno-Plattformen). Künftig sollen diese von allen Rechteinhabern Lizenzen erwerben oder sich zumindest ernsthaft darum bemühen und ansonsten durch geeignete Maßnahmen auf dem Stand der Technik die Uploads im Vorhinein ausschließen. Und das läuft auf sogenannte Uploadfilter hinaus, auf Erkennungssoftware, die beim Hochladen einer Datei deren Inhalt prüft und ggf. die Veröffentlichung automatisch verhindert.

Treiber dieser Reform sind Verlage und Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, bei denen die Umsätze großer globaler Internetunternehmen Begehrlichkeiten wecken. Im Internet erhalten sie weniger großzügige Urheberrechtsabgaben als über andere Medien, und so manche Verlage befinden sich dank Kundenschwunds in der Rolle sinkender Kähne der Old Economy, die unbedingt von den schnellen Kreuzfahrtschiffen des Dotcom-Zeitalters ins Schlepptau genommen werden wollen.

Kritikpunkte

Worin liegen dabei die Probleme? Zunächst bereits in der Unmöglichkeit der Umsetzung. Eine riesige Zahl von Plattformen müsste jeden denkbaren Rechteinhaber auf diesem Planeten kontaktieren. Das sind pro Land der Erde meist mehrere Verwertungsgesellschaften für Musiker, Autoren usw. und letztlich jede natürliche Person, die, ohne einer Verwertungsgesellschaft anzugehören, jemals ein Foto ihres Mittagessens oder des Sonnenuntergangs geschossen hat oder dies in Zukunft womöglich tun wird. Denn all das könnte jemand anders irgendwo unerlaubt hochladen. Außerdem werden Uploadfilter zu einem Overblocking führen – siehe NetzDG –, also zu falsch negativen Treffern. Erlaubte Inhalte werden so von der Veröffentlichung ausgeschlossen, weil sie z.B. Ähnlichkeiten mit geschützten aufweisen oder obwohl sie vom Zitatrecht gedeckt sind.

„Bei Artikel 13 bestünde die Gefahr, dass Youtube kleine Kanäle aus EU-Ländern abschaltet, um der Haftung zu entgehen.“

Dann in der Verhältnismäßigkeit. Denn im Gesetzesentwurf sind nur bestimmte Plattformen, wie etwa Wikipedia, ausgenommen. Und nicht-kommerzielle, was aber schon bei geschalteter Werbung mit entsprechenden Einnahmen in Zweifel gezogen werden kann. Dass man es nicht auf kleine Internetseiten abgesehen habe, steht zwar in der Gesetzesbegründung, aber nicht im eigentlichen Gesetzesentwurf.1 Deshalb protestieren Betreiber deutschsprachiger Foren auch energisch gegen die Pläne. Ob Computer-, Katzen-, Politik- oder Selbsthilfeforum – zumeist ehrenamtlich oder mit nur geringem Gewinn betrieben, wäre ihnen der Abschluss von vielen teuren Lizenzen nicht zumutbar, schon am Kauf der nicht ganz billigen Uploadfilter-Software kann es scheitern. Sie müssten dann aufgeben, und das Schöne am Internet, dass sich Communities Gleichinteressierter egal welcher Größe austauschen können, wäre dahin. Und damit wäre auch die Meinungsfreiheit und -vielfalt bedroht. Bisher müssen Forenbetreiber innerhalb eines Tages nach Meldung eines Rechtsverstoßes reagieren und einen inkriminierten Inhalt nötigenfalls löschen; ein „rechtsfreier Raum“ besteht dort also keineswegs.

Über den können sich die Verlage und Verwertungsgesellschaften auch bei den großen Plattformen nicht beklagen. Youtube z.B. verwendet schon Uploadfilter, die etwa Material des TV-Konzerns RTL blocken. Jahrelang waren von deutschen IP-Adressen aus unzählige Videos nicht abrufbar, bis Youtube sich mit der GEMA über Vergütungen geeinigt hatte. Videos, die geschützte Musikstücke enthalten, werden oft von den Rechteinhabern ‚geclaimt‘, so dass diese die Werbeeinnahmen einstreichen. Im System der Plattform sind außerdem Copyright-Strikes vorgesehen, mittels derer User sich über Rechteverletzungen anderer Kanäle beschweren können, was Youtube dann prüft und ggf. sanktioniert. Von Wildwest-Verhältnissen oder Anarchie kann also keine Rede sein.

Bei Artikel 13 bestünde allerdings die Gefahr, dass Youtube kleine Kanäle aus EU-Ländern zu riskant werden und man sie schlimmstenfalls abschaltet, um der Haftung zu entgehen. Gerade dieses Szenario hat die meisten der Internetprotestierer und Demo-Teilnehmer auf den Plan gerufen, die in den letzten Wochen – sehr friedlich! – durch zahlreiche deutsche Städte gelaufen sind. Größere und kleinere Youtuber sowie ihre Anhängerschaft, also Fans, Communities und Menschen, die – ohne selbst Videos hochzuladen – auf anderen Kanälen bewerten und kommentieren. Plötzlich zu Leitfiguren avanciert sind auf diese Weise Youtuber, die keine politaktivistischen Kanäle betreiben: Thomas Hackner alias HerrNewstime, der bisher nur Neuigkeiten über szenerelevante deutsche Youtube-Größen verbreitet hat, und Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger & Solmecke, der in seinem Rechtskanal juristische Fragen von Usern beantwortet. Hackner kritisiert die „Kampagnenwut“ der Verlage, „die mit aller Macht versuchen, dieses Ganze durchzudrücken“, sich damit eine „Gelddruckmaschine“ beschaffen, zu Lasten neuer, junger Youtuber, die „immensen Restriktionen“ zum Opfer fallen könnten.

Verleger statt Urheber

Dass es dabei nicht um eine Grundsatzdebatte um geistiges Eigentum überhaupt und um Urhebervergütung geht, zeigt exemplarisch ein Alternativvorschlag Solmeckes. Der Anwalt befürwortet zwar eine Modernisierung des Urheberschutzes für das Internet, wie eine Legalisierung von Meme- und Vorschaubildern sowie die Einführung einer Fair-Use-Ausnahme analog zum US-amerikanischen Recht. Artikel 13 möchte er aber durch ein bewährtes Instrument der deutschen Urhebervergütung ersetzen. Analog zur Leergeräteabgabe, die vor über 50 Jahren für Tonbandgeräte eingeführt wurde, mit denen Halbstarke Musik aus dem Radio und von Schallplatten kopiert hatten, und die mittlerweile auch für andere Hardware und Speichermedien wie USB-Sticks gilt, sollen die Verwertungsgesellschaften finanziell am Internet-Traffic partizipieren.

„Axel Voss (CDU) ist mit der Ausstrahlung eines rheinischen Sparkassen-Filialleiters, nicht aber besten Internetkenntnissen ausgestattet.“

Nicht nur Solmecke verweist in diesem Zusammenhang auf einen interessanten Umstand: Befürworter von Artikel 13 nennen immer die geistigen Urheber, deren Leistungen gewürdigt werden sollen. Nicht zufällig betreiben aber gerade Verlage nachdrückliche Lobbyarbeit für die EU-Urheberrichtlinie. Denn sie bekommen einiges vom Kuchen, etwa über Artikel 11 und 12 des Entwurfs. Bei Art. 11 geht es um das Leistungsschutzrecht, wo die Verlage gerne für die Teaser bei Google News u.ä. Geld erhalten wollen, obwohl bereits die Erwähnung dort für sie unverzichtbare Links auf ihre Onlineangebote mit sich bringt. Art. 12 dreht sich um den Verlegeranteil bei den Verwertungsgesellschaften, der zuletzt durch EuGH-Rechtsprechung ausgesetzt war. Wie hoch ein fairer Verleger-Anteil aussehen sollte (der zulasten der eigentlichen Urheber geht), ist Ansichtssache.

Artikel 13 wird vor allem der CDU/CSU verfochten, auch Kanzlerin Merkel hat sich dahinter gestellt, nachdem sie ihn den Franzosen als Konzession eingeräumt hatte. Trotzdem könnte man statt von einem Merkelfilter vielleicht eher von einem GroKo-Filter sprechen, da die SPD-Justizministerin Barley – trotz anderslautendem Koalitionsvertrag, indem Uploadfilter als „unverhältnismäßig“ abgelehnt worden waren2 – etwas widerwillig zugestimmt hat. Innerhalb der Union brodelt es allerdings, jüngere Abgeordnete, insbesondere sogenannte „Netzpolitiker“ schütteln immer heftiger mit dem Kopf.

Bots und Lobbys

Und distanzieren sich von den Unions-Europaabgeordneten, wie dem ‚Gesicht‘ von Artikel 13, EP-Berichterstatter Axel Voss (CDU). Besonderen Unmut zog der Bonner Voss, mit der Ausstrahlung eines rheinischen Sparkassen-Filialleiters, nicht aber besten Internetkenntnissen ausgestattet, auf sich, weil er die Artikel-13-Gegner als Marionetten amerikanischer Konzerne bezeichnete und sogar als „Bots“. Was zu Hashtags zu wie #WirsindkeineBots und zahlreichen Verballhornungen geführt hat. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im EP, Daniel Caspary, setzte am Wochenende dieser Argumentation die Krone auf, indem er behauptete, den Teilnehmern der Anti-Artikel-13-Demos würden dafür 450 Euro Vergütung geboten. „Wenn amerikanische Konzerne mit massivem Einsatz von Desinformationen und gekauften Demonstranten versuchen, Gesetze zu verhindern, ist unsere Demokratie bedroht.“

„In der CDU mag man wohl lieber Nachwuchsdemonstranten, die während der Schulzeit und mit Billigung der Kanzlerin aufmarschieren.“

Eine Diffamierung, die Empörung nicht nur bei den Beschuldigten, sondern auch bei Abgeordneten der eigenen Partei oder bei Eltern von Demonstranten hervorgerufen hat. Beides keine neuen Vorwürfe, schließlich versucht man auch sonst, Argumenten auszuweichen, indem man der Gegenseite vorwirft, von Konzernen der „Zuckerlobby“, „Tabaklobby“, „Gentechnik“-Lobby usw. beeinflusst zu sein. Und im Kontext diverser Wahlen unterstellt man gerne Beeinflussung durch russische Hacker, amerikanische Bots und dergleichen mehr, um der inhaltlichen Diskussion aus dem Weg zu gehen. Mit solchen rhetorischen Tricks erweist man dem offenen Meinungskampf einen Bärendienst.

Hintergrund bei Artikel 13 war, dass mal einigen wenigen Interessierten Reisekosten zu einer einschlägigen Diskussion in Brüssel bezuschusst wurden. Was in keinem Verhältnis zu den enormen lobbyistischen Aktivitäten der Unternehmen, Verbände und Verwertungsgesellschaften steht, die auf EU-Ebene meist hinter verschlossenen Türen erfolgt sind. Der Piratenpartei-Europaabgeordneten Julia Reda zufolge haben Medienverlage Parlamentariern sogar mit schlechter Presse für sie gedroht, falls sie die Urheberschutzrichtlinie nicht in deren Sinne verfolgen. Und, möchte man Caspary fragen, welche „Demokratie“ denn bedroht sein soll, wenn Zigtausende Teens und Twens auf die Straße gehen, viele zum ersten Mal in ihrem Leben? Die EUropäische Pseudodemokratie, in der Regierungen, Bürokraten und professionelle Lobbyisten alles unter sich ausmachen. Man mag dort wohl lieber Nachwuchsdemonstranten, die während der Schulzeit und mit Billigung der Kanzlerin aufmarschieren.

Die Nerven liegen, in die eine oder Richtung, blank, denn in zwei Monaten das Europaparlament gewählt und so schrecken Hashtags wie #NieMehrCDU die Beteiligten auf. Dabei kommen die anderen Parteien (insbesondere die SPD) zu gut weg, oft laufen Trennlinien innerhalb der Akteure, z.B. jüngere Digitalpolitiker gegen Ältere, wie die grüne Europaabgeordnete Helga Trüpel. Innerhalb der CDU schmiedet man Pläne, bei der deutschen Umsetzung der Richtlinie nach dem Motto „Bezahlen statt blocken“ Uploadfilter zu verhindern. Konsequentes Handeln sieht anders aus.

Durch das Interesse vieler internetaffiner junger Menschen an dieser Thematik konnte in den letzten Monaten eine gewisse Transparenz hergestellt werden, wie EU-Entscheidungsprozesse exemplarisch funktionieren. Kein schöner Anblick, der sich dort bietet. Bei anderen Richtlinien sieht es oft genauso aus: Weltfremde und einseitige Regelungen, die von Organisationen, die in Brüssel Büros unterhalten, viel besser eingehalten werden können, als von den kleinen Bürgern, Vereinigungen und Selbständigen (siehe etwa Datenschutzgrundverordnung oder die Tabakproduktrichtlinie). Vielleicht lässt sich beim Urheberrecht Schlimmeres noch abwenden, aber die Webfehler der EU, ihre Demokratie- und Freiheitsdefizite, bleiben – auch über die kommende Europawahl hinaus.

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