08.06.2026
Ausreisen schwer gemacht
Kürzlich blockierte die Bundespolizei den geplanten Flug eines Rechtsidentitären zu einem Remigrationskongress im Ausland. Das Vorgehen ist nicht neu und kann auch andere treffen.
„Wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihre Ausreise“ – „untersagt wird“. 1989 in der Prager Botschaft war sie noch „möglich geworden“, kürzlich am Münchner Flughafen scheiterte sie für Maximilian Märkl vorläufig. Märkl, Bundesprecher der Identitären Bewegung (IB) in Deutschland, war auf dem Weg zum Remigrationsgipfel 2026, den Rechtsidentitäre am 30. Mai in Portugal veranstalteten. Die Festnahme durch die Bundespolizei war nicht von langer Dauer, Märkl gelangte noch rechtzeitig in den Küstenort Figueira da Foz zur „RESUM26“ genannten Veranstaltung. Statt per Flugzeug ging es nach seiner Angabe per Auto über Frankreich und Spanien dorthin, 22 Stunden lang.
Schon im letzten Jahr, als der Gipfel erstmalig stattfand, wurden acht Deutsche am Flug zum damaligen Austragungsort Mailand gehindert und teilweise über Stunden festgehalten. Zumindest einige von ihnen vermochten, sich illegal auf dem Landweg bis in die norditalienische Metropole durchzuschlagen. Laut Bundesregierung waren die betreffenden Personen der IB, der Zeitschrift Compact – deren Verbot bekanntlich scheiterte – und der AfD zuzurechnen.
Die diesjährige Konferenz besuchten – je nach Quelle – 500 bis 600 Teilnehmer, darunter Vertreter der spanischen Vox-Partei, der kürzlich wegen zutreffender Tatsachenbehauptungen verurteilte Belgier Dries Van Langenhove und die Niederländerin Eva Vlaardingerbroek. Als Gaststar trat Gregory Bovino auf, der ehemalige Chef des US-Grenzschutzes. Zu den deutschen Anwesenden gehörten die brandenburgische AfD-Landesparlamentarierin Lena Kotré, die für ihre Nähe zur IB bekannt ist, aber auch blaue Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen, für die das so nicht gilt, Kay Gottschalk MdB und Sven Tritschler MdL.
Kotré zufolge sei sie ebenfalls am Flughafen von Bundespolizisten aufgehalten worden. Die Beamten hätte ihr gegenüber geäußert: „Wir wollen sicherstellen, dass [die Konferenz] platzt.“ Das wäre allerdings angesichts einer aus zahlreichen europäischen und nordamerikanischen Ländern stammenden Teilnehmerschaar auch dann nicht zu bewerkstelligen gewesen, wenn man die deutschen Reisewilligen gestoppt hätte. Die Bundespolizei soll allerdings von Kotré abgelassen haben, nachdem sie behauptet habe, mit ihrem Mitarbeiter und Videoequipment nur zu Urlaubszwecken nach Porto reisen zu wollen. „Das zeigt“, so ihr Verdikt, „dass der Staat es noch nicht einmal hinkriegt, irgendwie seine Bürger rechtswidrig an der Ausreise zu hindern, weil er überhaupt keinen Plan hat von irgendetwas.“
„Solch autoritären Reaktionen auf Andersdenkende und Oppositionelle erwecken den Eindruck, als mache sich der Staat vor dem freien Wort in die Hose.“
Mitorganisiert hatte den Remigrationsgipfel der Österreicher Martin Sellner, der Führer der Rechtsidentitären im deutschsprachigen Raum. Sellner war in verschiedenen deutschen Städten mit Aufenthaltsverboten belegt worden (siehe z.B. hier, hier und hier), um seine Vorträge zu verhindern. Ein für Deutschland verhängtes Einreiseverbot gilt vorerst nicht mehr, eines für die Schweiz wurde gerichtlich aufgehoben. Derartiges Vorgehen ermöglicht dem Donau-Neurechten, Katz-und-Maus-Spiele mit der Obrigkeit zu inszenieren und einen Märtyrerstatus zu erlangen. Aufenthaltsverbote in bestimmten Kommunen können sich auch gegen Inländer richten, so etwa im vorletzten Jahr gegen den ebenfalls identitären Video-Chef von Compact, Paul Klemm.
Solch autoritäre Reaktionen auf Andersdenkende und Oppositionelle – gleich welcher Couleur – erwecken den Eindruck, als mache sich der Staat vor dem freien Wort in die Hose. Sellners Ansichten, etwa zur Remigration, kann man im Übrigen von Deutschland aus auch in Schriften nachlesen und in Videos anschauen, wenn Auftritte scheitern. 2024 traf ein Einwanderungs- sowie möglicherweise ein illegales Betätigungsverbot den griechischen Ex-Minister Yanis Varoufakis, der auf einem Kongress in Berlin antiisraelisch geifern wollte. „Dieses Verbot hat ganz bestimmt niemanden umgestimmt“, urteilte damals Sabine Beppler-Spahl. Es habe Varoufakis „im Gegenteil, nur mehr Aufmerksamkeit verschafft und ihn zu einem Opfer der Cancel Culture gemacht.“
Aber: Einem Ausländer die Einreise zu verweigern, ist das eine. Eigene Staatsbürger an der Ausreise zu hindern, hat hingegen noch eine ganz andere Qualität. In Deutschland geht das nach dem Passgesetz. Man braucht zwar keinen Reisepass, um sich nach Italien oder Portugal zu begeben, aber die Voraussetzungen, unter denen einem die Ausstellung eines solchen verweigert werden kann, werden auf Ausreiseuntersagungen übertragen. Ausreisen dürfen Sie nicht, wenn das „die innere oder äußere Sicherheit […] der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“. Diese beiden Tatbestände fasst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezeichnenderweise unter dem Begriff „Staatssicherheit“ zusammen.
„Eine ausdrückliche Ausreisefreiheit stand noch nie im Grundgesetz.“
Einschlägig ist hier jedoch ein Auffangtatbestand, nämlich „sonstige erhebliche Belange“ der BRD, die gleichfalls gefährdet sein können. Damit hat das Bundesverfassungsgericht schon 1957 im Elfes-Urteil (hier im Wortlaut) die einem Kritiker der Bundesregierung, der zu einem Kongress nach Wien reisen wollte, verweigerte Ausstellung eines Reisepasses abgesegnet. Es genügte schon, dass Wilhelm Elfes‘ Haltung zur Westbindung der Politik der Bundesregierung entgegenstand. Eine ausdrückliche Ausreisefreiheit stand noch nie im Grundgesetz – nicht mal in sehr beschränkter Form.
Die Messlatte bei Elfes hing niedrig. Heute ist als Rechtfertigung für eine Ausreiseuntersagung anerkannt, dass andernfalls eine „Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland“ im Ausland erfolgen könnte. Öfters werden Fußballhooligans an der Reise zu einem Spiel außerhalb Deutschlands gehindert. Bei vorbestraften Gewaltkriminellen könnte man fürchten, dass so etwas wie die Attacke auf den französischen Polizisten Daniel Nivel im Jahr 1998 wieder aufträte die in der Tat dem Ansehen der Deutschen unzuträglich war.
2025 gründete sich die Ausreiseuntersagung gegenüber den Identitären, die zum Mailänder Gipfel wollten, auf einer „Ansehensschädigung“, da man im Ausland annehmen könnte, „dass die Bundesrepublik Deutschland das auf der Veranstaltung offen verbreitete rechtsextremistische Gedankengut unterstützt oder zumindest nicht ausreichend dagegen vorgeht“. Man berief sich dabei auf die „Geschichte Deutschlands“. Nun gehört zur Geschichte Deutschlands auch, dass ein deutscher Staat jahrzehntelange die Ausreise seiner Bürger weitestgehend verunmöglicht hat – teils mit weltbekannten Mitteln. Ein Freund frug mich bezüglich Maximilian Märkl: „Und wenn er jetzt einen Ausreiseantrag stellt, kommt er nach Bautzen?“
„Wer glaubt, nur Neurechte & Co. seien hiervon betroffen, täuscht sich. Heute die – morgen du!“
1936 war Carl von Ossietzky verwehrt worden, nach Oslo zu reisen, um dort seinen Friedensnobelpreis entgegenzunehmen. Dass es im Ausland als gute Lehre aus der „Geschichte Deutschlands“ verstanden würde, Personen mit missliebiger Gesinnung die innereuropäische Reisefreiheit zu nehmen, darf getrost bezweifelt werden. Vizepräsident Vance, übernehmen Sie!
Weder haben die IB-Funktionäre oder die Landtagsabgeordnete Kotré sich in Portugal wie Hooligans aufgeführt noch dürfte für die Bundespolizei maßgeblich gewesen sein, ob sie in irgendwelchen Pausengesprächen gegen portugiesisches Meinungsäußerungsrecht hätten verstoßen können. Vielmehr lotet der Staat aus, wie weit er im Kampf gegen oppositionelle Narrative – hier das der Remigration – vorgehen kann. Klar, dass Linksidentitäre zu beliebigen Kongressen ins Ausland reisen dürfen. Wer jetzt allerdings glaubt, nur Neurechte & Co. seien hiervon betroffen, täuscht sich. Heute die – morgen du!
IB-Sprecher Märkl, der AfD-Mitglied gewesen war und vor dem Hintergrund eines lange bestehenden Unvereinbarkeitsbeschlusses seitens der Blauen dort vor wenigen Monaten austrat, befürchtet ein Nachspiel für sein illegales Erscheinen auf dem Gipfel – in Form von staatlicher Schikane. Wir alle haben etwas zu befürchten, nämlich dass zunehmend versucht werden könnte, unsere Ausreise willkürlich zu beschränken. So gibt es bereits eine Wegzugsbesteuerung in der Tradition der Reichsfluchtsteuer von 1931. Und was das Ansehen der Bundesrepublik betrifft, mag sich die herrschende Politik an die eigene Nase fassen. Nicht nur Baerbock-Reden lassen einen auf internationaler Bühne schlecht dastehen, auch der von oben verursachte Niedergang des Landes.