27.08.2020

Weg mit den Masken!

Von Klaus Alfs

Titelbild

Foto: WaltiGoehner via Pixabay / CC0

Ein Blick auf die Studienlage zeigt: Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Alltagsmasken sind evident, der Nutzen ist es nicht.

„Eine Alltagsmaske ist die Hose für Nase und Mund. Deshalb: Maske auf!“, befahl Eckart von Hirschhausen seinen Untertanen am 26. April 2020 auf Instagram und präsentierte das eigene Gesicht mit einem Exemplar aus gehäkelter Wolle. Durch dieses hindurch gab er kund: „Wenn im Karneval ein Typ besoffen neben dir steht und pinkeln muss, macht es einen Unterschied, was er anhat. Wenn er nichts anhat, wirst Du nass. Wenn er eine Hose anhat, die Hose.“ Seitdem schlüpft das leichtgläubige Volk jeden Tag eifrig in seine Nasemundhosen und steigert sich mit Inbrunst immer weiter in den Maskenwahn hinein. Hätte ihr geistiges Oberhaupt stattdessen dekretiert: „Eine Alltagshose ist die Maske für Schniedel und Wutz. Deshalb: Hose auf“, würden sie heute jeden anpinkeln, der es noch wagt, seinen Kuhstall zu schließen.

Die Begründung für einen stets offenen Hosenstall wäre jedenfalls nicht lausiger gewesen, als es die für den Gebrauch von Alltagsmasken ist. Denn obwohl die Maskenpflicht eine gravierende Einschränkung der Grundrechte darstellt, haben sich die Hoheitsträger bisher nicht befleißigt, sie gehaltvoller zu rechtfertigen als Hirschhausen mit seiner Hose. Es fehlen nach wie vor empirische Beweise für die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Auch wenn geschäftige Hofschranzen allerlei hochwertiges Pergament mit wissenschaftlich anmutenden Glyphen bedruckt haben, welche einen gegenteiligen Eindruck vermitteln sollen, beruht die Maskenpflicht nach wie vor auf allem Möglichen, nur nicht auf Evidenz. So hat es auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Stand 26. Juni 2020, amtlich festgestellt. Zur Schutzwirkung von Masken notiert es lapidar: „i.d.R. nicht nachgewiesen“. 1

Doch ob etwas i.d.R. nicht nachgewiesen ist, spielt i.d.R. keine Rolle. Es zählt, was v.d.H. (von dem Hirschhausen) ex cathedra verkündet wurde. Viele verwechseln ohnehin Evidenz mit Eminenz und fühlen sich durch die Kardinäle öffentlich-rechtlicher Kanäle allein deshalb hervorragend informiert, weil sie von diesen immer wieder das Gleiche hören. Glaubt man den offiziellen Verlauterbachungen sowie ihrem medialen Widerhall, muss das ganze Volk bis auf weiteres in ängstlicher Duldungsstarre verharren und für jeden Mucks ohne Maske einen hohen Preis zahlen. Denn schon das kleinste Virion, das der Mundnasenhöhle so widerrechtlich entfleucht wie ein stiller Pups dem Podex, kann den Keim einer Plage biblischen Ausmaßes bilden.

Hinweise hin und her

Gegen derlei mittelalterlichen Aberglauben an die Wunderkraft eines schmucklosen Fetzens hilft nur, sich auf die Ideale der Aufklärung zu besinnen. Man sollte misstrauisch werden, wenn heute irgendwo ein Experte seine Studie vorstellt, mit der angeblich „erhärtet“ werden konnte, dass Atemschutzmasken wirken. Es ist dann meist von „Hinweisen“, „zunehmender Evidenz“ und ähnlich Ominösem die Rede. In den betreffenden Elaboraten selbst wird dann reichlich Gebrauch vom Konjunktiv gemacht, den aber kaum noch jemand vom fait accompli unterschieden kann. Das Einzige, was indes wirklich zunimmt, ist die Anzahl von Studien minderer Qualität, die genau wegen ihrer minderen Qualität nichts erhärten können. „Getretner Quark wird breit, nicht stark“, sagt Goethe. Dem steht eine große Anzahl Hochqualitätsstudien gegenüber, die zum identischen Ergebnis kommen, dass Atemschutzmasken gleich welcher Art auch bei sachgemäßer Anwendung nicht gegen grippeähnliche Viren schützen (siehe weiter unten).

„Eine große Anzahl Hochqualitätsstudien kommt zum identischen Ergebnis, dass Atemschutzmasken auch bei sachgemäßer Anwendung nicht gegen grippeähnliche Viren schützen.“

Was ist überhaupt ein „Hinweis“? Der Sonnenuntergang ist ein Hinweis darauf, dass sich die Sonne um die Erde dreht. Er ist aber auch ein Hinweis darauf, dass sich die Erde um die Sonne dreht. Ein epileptischer Anfall ist ein Hinweis darauf, dass die befallene Person Gott besonders nahesteht. Er ist aber auch ein Hinweis darauf, dass ihr Hirn nicht mehr richtig funktioniert, nachdem sie mal eins aufs Dach bekommen hat. Wir sehen, was es mit Hinweisen auf sich hat: Sie ergeben nur Sinn im Lichte von Grundannahmen, die schon vorher da sein müssen. Denn Hinweise, die auf nichts hinweisen, sind ein Widerspruch in sich.

Ein positiver PCR-Test ist ein Hinweis darauf, dass die Person infiziert sein könnte. Hat jemand ein positives Testergebnis, nimmt man – warum auch immer – an, dass er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit infiziert ist. Doch diese Wahrscheinlichkeit hängt von äußeren Parametern ab, die der Test nicht erfassen kann, beispielsweise von der Prävalenz. Bei sehr niedriger Prävalenz und zugleich großer Testmenge ist ein positives Ergebnis eher ein Hinweis darauf, dass die testpositive Person nicht infiziert ist. Man muss also vorab klären, wie sinnvoll ein PCR-Test in konkreten Situationen sein kann. In einem Altenheim im Winter mit vielen stark hustenden Bewohnern ergeben Tests mehr Sinn als in einer Kita voller symptomfreier Wonneproppen. Denn nur in ersterem darf man mit Fug von einer hohen Prävalenz ausgehen. In diesem Fall liefert das positive Resultat einen wichtigen Hinweis darauf, dass die Symptome möglicherweise durch SARS-CoV-2 verursacht werden. In Gruppen/Populationen mit sehr niedriger Prävalenz lässt man das massenhafte Testen vernünftigerweise sein. Die Grundannahme wiederum, dass stark hustende Altenheimbewohner im Winter mit Atemwegsinfektionen zu kämpfen haben und symptomfreie Kleinkinder nicht, ist empirisch sehr gut bestätigt – weit besser als die Annahme, dass ein SARS-CoV-2-Positiver auch tatsächlich infiziert ist.

Bei der Frage, ob Masken wirken, gilt es also, sich nicht durch bloße Hinweise verwirren zu lassen, die gerne zu Beweisen aufgebläht werden. Selbst wenn man im Experiment eine schützende Wirkung von Masken gezeigt hat und diese Ergebnisse im Labor replizieren kann, bedeutet dies natürlich nicht, dass Masken auch im klinischen Alltag oder gar bei allgemeiner Anwendung im Alltag wirken. Im Experiment hat man die beeinflussenden Variablen möglichst reduziert. In der Welt draußen treiben sie aber weiter ungehindert ihr Unwesen. Wichtig ist an dieser Stelle die Feststellung, dass das, worauf Hinweise verweisen, empirisch besser gestützt sein muss als die Hinweise selber.

Beweislastumkehr

Auch absolute Laien können ein rationales Urteil darüber fällen, ob Masken sinnvoll sind oder nicht. Sie müssen dabei nur ein paar Dinge beachten. Wie ich schon in meinem Artikel über das Virus, das nicht verschwinden kann, geschrieben habe, bietet sich zur ersten Orientierung ein einfaches Schema von Arbeitshypothese und Nullhypothese an:

Arbeitshypothese = Masken wirken.
Nullhypothese = Masken wirken nicht.

Die Beweislast trägt ausschließlich derjenige, der die Arbeitshypothese vertritt. Es ist fundamental wichtig, diese Asymmetrie zu begreifen, denn Menschen haben die Neigung, ihre Begründungslast dem Gegenüber aufzubürden – vor allem dann, wenn sie ihre Arbeitshypothese mit praktischen Forderungen verbinden. Die Frage, warum Bananen krumm sind, wird gewöhnlich nicht im Hinblick auf moralische und rechtliche Konsequenzen formuliert. Das ist bei Atemschutzmasken natürlich ganz anders. „Maskenverweigerer“ werden öffentlich an den Pranger gestellt, weil sie angeblich Menschen töten. Außerdem zwingt der Staat seine Bürger, die Masken zu tragen. In einer vernünftigen Welt müssen Beweise umso stichhaltiger sein, je härter der moralische Vorwurf ist und je einschneidender staatliche Maßnahmen sind. Doch in der Realität verhält es sich meist genau umgekehrt: je weicher die sachliche Grundlage, desto härter die moralische Anklage. Nicht selten dient letztere lediglich dem Zweck, ersteres zu kaschieren. Also werden unablässig Nebelkerzen geworfen.

„In einer vernünftigen Welt müssen Beweise umso stichhaltiger sein, je härter der moralische Vorwurf ist und je einschneidender staatliche Maßnahmen sind.“

Der Nebel lichtet sich, wenn man außer dem Schema von Arbeitshypothese und Nullhypothese noch das wissenschaftliche Sparsamkeitsprinzip Newtons beachtet, mit möglichst wenig unbewiesenen Annahmen auszukommen. 2 Jenseits aller Empirie ist „Masken wirken nicht“ rein logisch betrachtet sparsamer als „Masken wirken“, enthält nämlich genau eine unbewiesene Aussage weniger, und zwar die, dass Masken wirken. Kann kein schlüssiger Zusammenhang zwischen Masken und erwünschter Wirkung aufgezeigt werden, gilt die sparsamere Nullhypothese. Nun prüft man den Sachverhalt und gibt immer der Begründung den Vorzug, die mit den validesten empirischen Daten gestützt ist und logisch am schlüssigsten vertreten werden kann. Man muss keinerlei Fachwissen in Datenanalyse haben; man braucht in diesem Falle nur zu wissen, dass es Studien unterschiedlicher Qualität gibt.

Diese Qualitätsstandards werden allgemein anerkannt. Zum Beispiel im Klassifikationssystem von Cochrane Deutschland. Randomisierte Kontrollierte Studien haben einen weit höheren Evidenzgrad als Beobachtungsstudien. Den höchsten Evidenzgrad haben Systematische Übersichtsarbeiten, die nur Randomisierte Kontrollierte Studien berücksichtigen. Sie sind auch höherwertiger als Übersichtsarbeiten, die zum Teil oder ausschließlich Studien minderer Qualität einbeziehen. 3

Nun nehmen wir noch das Gesetz der argumentativen Fairness hinzu, welches besagt, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf, und deklinieren das Ganze durch, bevor wir weiter unten in die Details gehen: Setzen wir hier einmal voraus, dass die Arbeitshypothese durch höchste Evidenz nicht gestützt wird. In diesem Falle müsste sie, am höchsten wissenschaftlichen Standard gemessen, verworfen werden und könnte nicht zur Rechtfertigung der Maskenpflicht dienen. Akzeptieren Verfechter der Arbeitshypothese daraufhin Resultate mit niedrigerer Evidenz als voll beweiskräftig, müssen sie dies dem Fairnessprinzip folgend auch den Verfechtern der Nullhypothese zugestehen. Mit niedrigerer Evidenz kann aber jederzeit mindestens gleich plausibel auch auf die Nichtwirkung geschlossen werden. Vertreter der Arbeitshypothese können zum Beispiel nicht ohne Widerspruch das Argument ins Feld führen, es gebe keine harten Beweise dafür, dass Masken das Immunsystem schwächen. Denn die Vertreter der Nullhypothese brauchen ja gar keine harten Beweise, sondern lediglich Hinweise zu liefern, eben weil die Vertreter der Arbeitshypothese ihrerseits keine harten Beweise liefern, wenn sie behaupten, dass Alltagsmasken wirken. Da die Arbeitshypothese aufgrund ihres Sparsamkeitsdefizits mehr Gewicht haben muss als die Nullhypothese, muss auf Grundlage gleich (geringer) Evidenz die Arbeitshypothese verworfen werden. Setzen wir voraus, dass die oben genannten Prämissen stimmen, kann die Maskenpflicht also in keinem Fall rationaler begründet werden als die Ablehnung derselben.

Das gilt auch, wenn man versucht, dieser zwingenden Schlussfolgerung mit Hilfe des Vorsorgeprinzips auszuweichen. Man argumentiert dann so: Es mag sein, dass die Wirkung von Alltagsmasken nicht streng erwiesen ist, doch Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Deshalb ist es geboten, Masken verpflichtend zu tragen. Auf identische Weise könnte aber auch gegen die Masken argumentiert werden, weil das Vorsorgeprinzip inhärent selbstwidersprüchlich ist. Jedes Unterlassen und Handeln birgt Risiken, kann unerwartete Folgen zeitigen. Das Vorsorgeprinzip verbietet streng genommen jegliches Tun und zugleich jegliches Nichtstun. Man weiß keineswegs genauer, welchen Schaden die Maskenverweigerung verursacht, als man weiß, welchen Schaden die Maskenpflicht verursacht. Mit dem Vorsorgeprinzip gewinnen Maskenbefürworter also nicht die Oberhand.

Sie versuchen es dennoch ständig, zum Beispiel, indem sie zwischen schlechten und guten Hinweisen unterscheiden. „In der Wissenschaft spricht man […] von ,guten Hinweisen‘, dass etwas – hier das Maskentragen – einen Effekt haben könnte“, belehrt uns das Wissenschaftsmagazin Spektrum. Man müsse nun einmal unterscheiden zwischen „absence of evidence“ (Fehlen von Beweisen) und „evidence of absence“ (dem Beweis, dass dieser nicht existiere). Wir sind aber zum Glück inzwischen klüger als „die Wissenschaft“ und durchschauen diesen Trick aus der Mottenkiste der Rabulistik leicht. Zwar stimmt letztere Bemerkung auffallend. Doch die Nullhypothese gilt selbstverständlich trotzdem, und die Beweislast bleibt bei demjenigen, der eine Behauptung aufstellt. Bis zum Beweis des Gegenteils glaube ich jedenfalls nicht, dass es Yeti oder Bigfoot wirklich gibt. Gute Hinweise sind mir da ziemlich schnuppe, weil sich gute Hinweise sehr leicht als schlechte entpuppen können.

„Man weiß keineswegs genauer, welchen Schaden die Maskenverweigerung verursacht, als man weiß, welchen Schaden die Maskenpflicht verursacht.“

Man sieht, wie hier Vorsorgeprinzip plus Bestätigungsfehler plus Beweislastumkehr den Geist konfundiert. Man trennt die epistemische Ebene (die Erkenntnisebene) von der praktischen, indem man einen Haufen ungelegter Eier dazwischen auftürmt. Aber wie der Philosoph Henry Sidgwick (1838–1900) schon sagte: Er kann nicht an etwas glauben, was er nicht auch auf epistemischer Ebene als Tatsache anerkennt. Sidgwick meint hier den Glauben an Gott. Wenn er keine Beweise an Gott findet, kann er auch nicht an ihn glauben und sein Handeln nicht nach ihm ausrichten. Genauso verhält es sich hier: Nicht die Arbeitshypothese sollte für die Verantwortlichen handlungsleitend sein, sondern die Nullhypothese. Dies drückt sich auch im medizinischen Grundsatz des primum non nocere aus. Nichtstun (was über die gewöhnlichen Maßnahmen gegen Influenza hinausgeht) wäre auch bei Covid glasklar die bessere Option gewesen als der irrwitzige Aktionismus, der nun die ganze Welt in den Abgrund zu reißen droht.

Klarer Fall

Nun schauen wir einmal genauer hin, ob die Prämissen stimmen. Wenn man im Internet nach Studien sucht, findet man zum Beispiel eine Systematische Übersichtsarbeit der renommierten Cochrane Collaboration (Goldstandard der Epidemiologie) vom März 2020. Zitat: „There was no reduction of influenza like illness (ILI ) cases […] or laboratory confirmed influenza […] for masks compared to no masks in the general population, nor in healthcare workers […]. There was no difference between surgical masks and N95 respirators.“ Influenzaviren haben ungefähr die gleiche Größe (80–120 Nanometer) wie SARS-CoV-2-Viren (60–140 Nanometer). Letztere sind so klein, dass sie Hirschhausens Hose mühelos durchdringen können. Hirschhausen würde also, um im Bild zu bleiben, genauso nass werden, wenn der Betrunkene ohne Hose unterwegs wäre.

In einer Übersichtsarbeit der CDC 4 vom Mai 2020 heißt es: „Although mechanistic studies support the potential effect of hand hygiene or face masks, evidence from 14 randomized controlled trials of these measures did not support a substantial effect on transmission of laboratory-confirmed influenza.“ 14 Studien hoher Qualität konnten also keine Wirkung von Masken gleich welcher Art gegen die Ausbreitung von Influenzaviren nachweisen (was aufgrund der gleichen Größe sehr wahrscheinlich auch für SARS-CoV-2 gilt). Der Statistiker William Briggs meint mit Bezug auf diese Arbeit, dass solche Metaanalysen vor allem gemacht würden, um dennoch zu beweisen, was nicht mit einer einfachen Studie gezeigt werden könne. Wenn aber selbst solche Metaanalysen kein entsprechendes Signal finden, kann man laut Briggs darauf wetten, dass es auch kein entsprechendes Signal gibt.

In einer weiteren Übersichtsarbeit vom Juli 2020 wurden die 17 besten Studien analysiert. Auch hier konnte kein Zusammenhang zwischen Atemschutzmasken und Grippeschutz gefunden werden. Es wird nur darüber spekuliert, dass Masken in bestimmten Settings sinnvoll sein könnten. Das ist eine typische Floskel, die sich in fast allen Studien findet. Sie ändert aber nichts am Ergebnis. Wie eingangs erwähnt, gibt es noch eine große Anzahl Studien von unterschiedlicher Qualität, die zum gleichen Ergebnis gelangen. Denis Rancourt hat eine Reihe Hoch- und Höchstqualitätsstudien zum Thema aufgelistet und besprochen. Er kommt zu dem Schluss, dass keine einzige dieser Höchstqualitätsstudien, die nur mit bestätigten Fällen („laboratory-confirmed cases“) arbeitet, eine Wirkung von Masken, geschweige denn von Alltagsmasken erweisen kann. 5 Weitere Listen diverser Arbeiten finden sich zum Beispiel hier. Die Autoren ziehen jeweils ähnliche Schlüsse wie Rancourt. Dieser hat sich in einem neuen Artikel neuesten Studien gewidmet, die angeblich doch eine Wirkung von Masken belegen. Sein Fazit lautet, dass die immer öfter verwendete Floskel „growing body of evidence“ pure Propaganda ist. Er betont, dass Systematische Übersichtsarbeiten gemacht werden, um Fehler durch Verzerrungen (biases) zu eliminieren. Können sie den vermuteten Effekt nicht finden, dann ist dieser Effekt, so Rancourt, ganz sicher zu klein, um gefunden werden zu können, und – meine Ergänzung: das Geklügel über „absence of evidence versus evidence of absence“ in diesem Zusammenhang Dummenfängerei.

Als typisches Beispiel für den bloß behaupteten „growing body of evidence“ kann diese viel beachtete Arbeit gelten. Einer der Autoren wird im Interview mit den Worten zitiert: „Es war nicht einfach, die Schutzwirkung von Masken zu beweisen.“ Doch die Studie beweist nicht das Geringste. Die Evidenz derselben wird sowohl von den Autoren selbst als auch von führenden Epidemiologen als „low“ bzw. „lower“ bezeichnet. Tom Jefferson und Carl Heneghan schreiben: „recent reviews using lower quality evidence found masks to be effective“ und meinen damit unter anderem besagte Analyse. Diese verwendet statt randomisierter Studien ein „Mischmasch aus Daten“, wie Rancourt kritisiert. Es handelt sich zwar um eine Übersichtsarbeit, doch sie erfüllt nicht die hohen Qualitätsstandards der oben genannten Übersichtsarbeiten. Dass sie über 200 Studien einbezogen hat, ist kein Hinweis auf hohe, sondern auf geringere Qualität. Goldstandard-Metaanalysen sortieren alle Studien bis auf die randomisiert-kontrollierten vorher aus. Meist bleiben dann von tausenden nur sehr wenige übrig. Aber dort wurde es umgekehrt gemacht: Das Studiendesign wurde nicht beachtet. Garbage in, garbage out.

„Wenn Systematische Übersichtsarbeiten den vermuteten Effekt nicht finden können, dann ist dieser Effekt ganz sicher zu klein, um gefunden werden zu können.“

Wer unbedingt Studien mit geringerer Evidenz braucht, mag sich zum Beispiel auch auf diese Analyse der Universität East Anglia berufen, die keinen Nutzen nachweisen kann. Ich habe nicht die gesamte Literatur zum Thema gesichtet. Doch selbst wenn es eine oder mehrere Hochqualitätsstudien gäbe, die mit hoher Evidenz einen Nutzen nachweisen, bliebe es dabei, dass es in der Frage keine klare Antwort gibt. Denn die anderen Studien höchster Qualität würden dadurch nicht einfach ungültig. Meiner Ansicht nach wäre das ein klares Signal, dass die Materie zu komplex ist, um jemals ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erlangen.

Nun darf man bei allem nicht vergessen, dass sich die meisten der erwähnten Studien vor allem der Frage widmen, ob Masken überhaupt gegen respiratorische Viren schützen. Die Wirkung von Alltagsmasken wäre aber selbst dann nicht erwiesen, wenn Atemschutzmasken in bestimmten Settings nachweislich wirkten. Rancourt listet eine Reihe Gründe auf, warum jener Nachweis, dass Alltagsmasken wirken, niemals gelingen kann, etwa weil größere Effekte, z.B. Veränderungen der Luftfeuchtigkeit, den Effekt der Maske statistisch verbergen könnten, weil das Maskentragen mit anderen gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen korreliert, oder weil es ohnehin nahezu unmöglich ist, die Einhaltung der Maskenpflicht zu überwachen.

Professor Pietro Vernazza, Chefarzt der Infektiologie beim Kantonsspital St. Gallen, kommt nach Sichtung der neuesten Arbeiten zu etwas anderen Ergebnissen als Rancourt, was die Wirkung von Masken in der klinischen Praxis betrifft. Er verwendet aber auch Studien minderer Qualität. In Bezug auf die Wirkung von Alltagsmasken ist das Ergebnis identisch: They don’t work. 6

Die moderateste Schlussfolgerung wäre also, dass wir einfach nicht wissen, wie Masken im Alltag wirken. Genau das sagen die internationalen Top-Epidemiologen Carl Heneghan aus Oxford und Tom Jefferson von der Cochrane Collaboration. Heneghan stellt im Interview klar, dass er Bürgern und Regierung die Entscheidung nicht abnehmen kann. Er kann als Wissenschaftler nur sagen, dass die Entscheidung, Masken zu tragen und diese gar als Pflicht zu verordnen, nicht auf Evidenz beruht (siehe hier, ab Minute 8:30). Genau aus diesem Grund lehnen zum Beispiel Schweden und die Niederlande eine Maskenpflicht ab. Anders Tegnell, der schwedische Chefepidemiologe, verweist explizit darauf, dass die Beweislage für die Wirkung von Masken generell erstaunlich dürftig sei. Schweden ist das einzige Land in Europa, dessen Verantwortliche von vornherein die Maxime hatten, nur evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen. Und genau das tun sie nun auch bei den Alltagsmasken.

Halten wir fest, dass die Nullhypothese empirisch ganz offensichtlich besser gestützt ist als die Arbeitshypothese. „Forcing masks on people in ‚passing encounters in public spaces‘ has no medical justification. None“, stellt Briggs klar. Zudem drängt sich die Frage auf, was der Grund sein soll, dass all jene Hochqualitätsstudien nun plötzlich falsch zu sein scheinen. Was ist denn in den letzten Wochen Weltbewegendes vorgefallen? Sind bei den Hochqualitätsstudien durchweg methodische Fehler am Werk gewesen, die alle in dieselbe Richtung weisen? Eine Art „nonconformation bias“? Das wurde durch Systematische Übersichtsarbeiten ausgeschlossen. Sind die Messmethoden in den letzten Wochen besser geworden? Verhält sich SARS-CoV-2 gegenüber Gesichtsmasken fundamental anders als andere Coronaviren bzw. grippeähnliche Viren? Auch diese Fragen kann man getrost mit nein beantworten.

„Schweden ist das einzige Land in Europa, dessen Verantwortliche von vornherein die Maxime hatten, nur evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen. Und genau das tun sie nun auch bei den Alltagsmasken.“

Es liegt daher nahe zu vermuten, dass hier ganz andere Gründe vorliegen und politischer Druck den body of evidence mit „vermehrten Hinweisen“ künstlich aufgeblasen hat. „Entgegen all dieser Evidenz propagiert eine Gruppe namens ‚masks4all‘, die von einem Young Leader des World Economic Forum (WEF) Davos gegründet wurde, eine weltweite Maskenpflicht. „Verschiedene Regierungen und die WHO scheinen darauf anzusprechen“, heißt es auf der Seite Swiss Policy Research. Nicht wissenschaftliche Evidenz, sondern ein manipulativ eingesetztes Vorsorgeprinzip (vulgo: Panikmache) erzeugt den Nachdruck, den strenge wissenschaftliche Analyse nun einmal nicht liefern kann. Die Alltagsmaske hat meiner Ansicht nach nur den einen Zweck, die Bürger weiter im Panikmodus zu halten, damit sie bloß nicht auf den Gedanken kommen, es bestünde keine Gefahr. Was die Politiker allein damit unter den Menschen anrichten, ist kaum zu ermessen. Sie zerstören auf Dauer alle menschlichen Beziehungen, indem sie die panische Angst vor dem Atem und der Nähe anderer zur Normalität machen. Am Ende ist jedes Individuum ein isoliertes, ängstlich kauerndes Etwas, das jeden Kontakt von der allgegenwärtigen Hygienebürokratie genehmigen lassen muss.

Drittes Gewältchen

Der politische Druck ist deutlich erkennbar an der Art, wie deutsche Gerichte die Maskenpflicht für rechtskonform erklären. Auch wenn es sich um Eilanträge handelt, die nur eine summarische Prüfung gestatten, macht die Dritte Gewalt nicht gerade bella figura. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beispielsweise bringt es wie viele andere Gerichte fertig, angesichts der Zahlen ein „dynamisches Infektionsgeschehen“ zu konstatieren. Doch mit einem einzigen Klick auf das Dashboard des RKI kann man leicht herausfinden, dass es die Dynamik bereits vor vielen Monaten nach unten gezogen hat. Seitdem gründelt sie träge knapp oberhalb der Abszisse und bewegt sich nur dann widerwillig etwas nach oben, wenn sie mit exorbitanten Massentests heftig gepiesackt wird (siehe Abb. 1 ganz rechts). Die Maskenpflicht kam Ende April, als das Geschehen sich bereits lustlos gähnend auf dem Boden räkelte:

Abbildung 1: Dashboard Robert-Koch-Institut vom 20. August 2020

Eine summarische Prüfung kürzester Dauer reicht also bereits, um zu erkennen, dass kein Einfluss der Maskenpflicht feststellbar ist. Doch die Gerichte berufen sich auf raunende Formulierungen des RKI, die im krassen Gegensatz zu dessen eigenen Daten stehen. Da letztere eine Epidemie nationaler Tragweite einfach nicht hergeben, wird das dynamische Infektionsgeschehen aus der Empirie in die Phantasie einer zweiten Welle verlagert, die man lediglich befürchtet. Mit Evidenz hat das nichts zu tun.

Das Oberverwaltungsgericht übernimmt skandalöserweise ungeprüft jene äußerst zweifelhafte Behauptung der Regierung, die Maßnahmen hätten gegriffen. Es übernimmt auch die Floskel von den „sich verdichtenden Hinweisen“ und stützt sich dabei statt auf oben erwähnte Hochqualitätsstudien auf ein bloßes Diskussionspapier, welches gezeigt haben will, dass in der Maskenstadt Jena selbst einfache Stoffmasken gewirkt hätten. Der „Spiegel“ titelte seinerzeit: „Völker der Welt, schaut auf diese Stadt“, guckte dann aber selber nicht hin. Andernfalls wäre ihm aufgefallen, dass Jena und Rostock sich ungefähr gleichzeitig für „coronafrei“ erklärt hatten, bevor die bundesweite Maskenpflicht eingeführt wurde. Jena hatte bis dahin bereits seit einigen Wochen eine Maskenpflicht, Rostock jedoch nicht. Das wirft die Frage auf, wie man angesichts dieser Tatsache eine positive Wirkung der Maskenpflicht für Jena nachweisen will. Und erst recht wirft es die Frage auf, wie man davon auf die positive Wirkung einer bundesweiten Maskenpflicht schließen kann.

„Die Alltagsmaske hat nur den einen Zweck, die Bürger weiter im Panikmodus zu halten, damit sie bloß nicht auf den Gedanken kommen, es bestehe keine Gefahr.“

Das alles ist schlicht Nonsens. Im Diskussionspapier wird eifrig mit „synthetischen Städten“ herummodelliert, aber das sind keine validen Belege. Die Autoren finden ihr Modell „sehr plausibel“, obwohl nicht einmal die eigenen Daten es stützen. „In einigen Städten gab es keine Veränderung, in anderen eine Abnahme, in weiteren eine Zunahme der Infektionen […]. Die als Vorbild präsentierte Stadt Jena führte gleichzeitig die strengsten Quarantäneregeln Deutschlands ein, was die Studie jedoch nicht erwähnte“, kommentiert Swiss Policy Research. Die Autoren erläutern ihre Methode folgendermaßen: „We use the cumulative number of registered Covid-19 cases in each district as main outcome variable.“ Ich finde in der Arbeit aber keinen Hinweis auf die Testhäufigkeit. Was besagen denn solche kumulierten Zahlen ohne Relation? Gar nichts. Das Modell hat keinerlei konfirmativen Charakter, und auch die Autoren gehen nicht so weit, einen solchen zu postulieren. Salopp gesprochen, haben sie ihr Diskussionspapier einfach mal so in den Raum gestellt. Aber die Tagesschau wusste schon ganz genau, was Sache war:

Abbildung 2: Meldung Tagesschau online (Quelle)

Man achte auf die Überschrift („bestätigt“) und den Text darunter („legt nahe“). Nahelegen ist gleich bestätigen. Erinnern wir uns an das Prinzip argumentativer Fairness: Wenn geringe Evidenz den Befürwortern als Beweis gilt, dann dürfen sie bei ihren Gegnern keine höheren Maßstäbe anlegen. Und als Beweis reicht den Maskenenthusiasten sogar schon die bloße Wiederholung des Immergleichen. Gibt man bei Google „Studie“ „Maske“, „Jena“ ein, bekommt man durch die schiere Menge ähnlicher Überschriften den Eindruck, es sei erwiesen, dass Masken wirken.

Das sind Fake News. Die Studie bestätigt gar nichts und kann auch gar nichts bestätigen. Doch für ein deutsches Oberverwaltungsgericht ist ausgerechnet diese nicht einmal peer reviewte Arbeit valide genug, um dem Maskenzwang juristischen Segen zu geben. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt seit vielen Jahren viele Studien auf höchstem wissenschaftlichem Niveau, die keine Wirkung von Masken nachweisen können; die Zahlen des Robert-Koch-Instituts zeigen keinerlei dynamisches und bedrohliches Infektionsgeschehen; die Intensivstationen stehen leer; schwere Verläufe und Todesfälle stagnieren auf niedrigstem Niveau. Aber ein Oberverwaltungsgericht kann oder will daraus partout nicht den Schluss ziehen, dass die Maskenpflicht keinerlei rationale Grundlage hat und damit rechtswidrig ist. Sind Juristen nicht darauf geeicht, Kausalität von Scheinkausalität zu unterscheiden? Die Richter könnten mit kurzer Recherche ohne Federlesen einem Eilantrag wider die Maskenpflicht gut begründet stattgeben. Doch sie passen sich mit ihren Urteilen lieber der Regierungslinie an. Wozu braucht man aber eine Judikative, wenn diese einfach übernimmt, was die Exekutive vorgibt? Genau das soll sie schließlich unabhängig prüfen.

Es reicht nun einmal nicht, sich auf bloße Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts zu stützen, das weisungsgebunden ist und unter starkem Druck der Regierung steht. Man muss als Richter schon schauen, ob die Bekundungen des RKI auch zu dessen eigenen Daten passen. Am validesten sind bekanntlich repräsentative Daten, und „aus der repräsentativen Surveillance akuter Atemwegsinfektionen der AGI unter Federführung des RKI ist zwingend zu schließen, dass eine besorgniserregende COVID-19-Epidemie in Deutschland zu keinem Zeitpunkt bestanden hat“, schreibt Oliver Märtens in seinem Artikel Blindflug der Gerichte.

„Die Richter passen sich mit ihren Urteilen der Regierungslinie an.“

Zumindest besteht sie nicht mehr, wie jeder sehen kann, der Augen im Kopf hat. Darf man von Richtern nicht erwarten, dass sie das Gerede Lothar Wielers von einer „rasanten Pandemie“, inmitten derer wir uns angeblich befinden, als groben Unfug und Panikmache einstuft? Ist es wirklich zu viel verlangt, dass Gerichte erkennen, worauf der Eindruck eines dynamischen Infektionsgeschehens zurückzuführen ist? „Yet testing has gone mad“, schreibt William Briggs. „It’s testing that has run amok.“

Schaden? Welcher Schaden?

Die deutschen Gerichte interessieren sich nicht für Evidenz oder wissenschaftliche Stringenz. Sie folgen einfach der Regierung, die sich implizit auf das Vorsorgeprinzip beruft. In dessen Licht erscheint die Maskenpflicht als sinnvolle Maßnahme, um eine ominöse zweite Welle zu verhindern. Auch wenn die Schutzwirkung von Masken nicht bewiesen sei – so lautet das Argument –, gebe es doch genügend Hinweise auf einen Nutzen. Wie oben erläutert, sticht diese Karte aber nicht. Es drängt sich dann nämlich die Frage nach den Kollateralschäden auf. Von den Befürwortern der Maskenpflicht werden diese meist rundheraus bestritten. Das ist aus taktischer Perspektive gesehen nachvollziehbar, denn so können sie folgende Gleichung aufmachen: Der Nutzen von Masken mag nicht bewiesen sein, liegt aber nahe; der Schaden hingegen ist ein reines Hirngespinst. Also steht es 1:0. Ganz anders sieht die Gleichung aus, wenn der Schaden durch Masken bewiesen ist. Dann mag der Nutzen von Masken vielleicht naheliegen, aber der Schaden läge als erwiesene Tatsache viel näher. Es stünde also 0:1.

Wenn Maskenbefürworter in die Enge getrieben werden und den Schaden nicht mehr leugnen können, erklären sie ihn für unbedeutend. „Lieber mit Maske als mit Beatmungsgerät“ lautet ihr Slogan, als ob es nur diese Alternative gäbe. Sie belegen den Nutzen in keiner Weise, sondern setzen ihn einfach voraus und stellen ihn neben einen imaginären Totalschaden mit geringster Eintrittswahrscheinlichkeit. Welches Risiko hat denn beispielsweise Herr Hirschhausen, wegen Covid intubiert zu werden? Sein Risiko dürfte kaum größer als sein als die Wahrscheinlichkeit, versehentlich die eigene Wollmaske zu verschlucken. Argumentativ ist jener Slogan eine reine Luftnummer, zumal der genannte Schaden meist durch das Beatmungsgerät entsteht und gar nicht vom Virus verursacht wird. Die invasive Behandlung der Covid-Patienten mit Beatmungsgeräten hat zu deren Ableben gewiss ganz erheblich beigetragen.

In Berlin gibt es einen Professor und „Hygiene-Papst“ namens Klaus-Dieter Zastrow, der via Bildzeitung verkündet, Stoffmasken würden auch bei unsachgemäßer Verwendung keinerlei Schaden anrichten. Zastrow hatte sogenannte Klatschproben von benutzten Stoffmasken genommen und angeblich nichts Gesundheitsschädliches darauf gefunden. Man könne sie sogar bedenkenlos mehrfach in die Tasche stecken, sie mit seinen ungewaschenen Händen berühren, wie man Lust und Laune habe, es würde gar nichts passieren. „Der Mund-Nasen-Schutz ist überhaupt kein Gesundheitsrisiko. Wer das behauptet, irrt gewaltig.“ Der Nutzen hingegen, so Zastrow, sei bei Tröpfcheninfektionen einwandfrei erwiesen.

Dieser sehr gute Report berücksichtigt die verfügbare Literatur zum Thema Stoffmasken. Das Fazit lautet: „Die Höhe des derzeitigen Nutzens ist, sofern sie überhaupt besteht, nicht feststellbar.“ Was SARS-CoV-2 betrifft, ist der Nutzen von Stoffmasken also alles andere als erwiesen. Und was soll man hiervon halten?

Abbildung 3: Ausströmung aus Masken (Quelle)

„Surgical and hand-made masks, and face shields, generate several leakage jets, including intense backward and downwards jets that may present major hazards“, heißt es in einer Studie aus dem Jahr 2005. Ist die nun veraltet? Sind die Masken so viel besser geworden? Wohl kaum, schon gar nicht die handgefertigten Stoffmasken. Zwar reduzieren Masken den Fluss nach vorne, dieser geht aber nach unten, hinten und zur Seite. Eine Kommentatorin fasst zusammen: „All masks were thought to reduce forward airflow by 90% or more over wearing no mask. However, Schlieren imaging showed that both surgical masks and cloth masks had farther brow jets (unfiltered upward airflow past eyebrows) than not wearing any mask at all, 182 mm and 203 mm respectively, vs none discernible with no mask. Backward unfiltered airflow was found to be strong with all masks compared to not masking.“ 7

Statt mit Klatschproben in der Klatschpresse hausieren zu gehen, sollte man besser wie Sucharit Bhakdi und Stefan Homburg an die Sache herangehen: Um zu überprüfen, ob Masken im realen Alltag gegen virale Tröpfcheninfektionen wirken, kann man schauen, ob sie gegen andere Viren wirken, die auf gleiche Weise übertragen werden. Es bieten sich Rhinoviren an, die auch für die normale Sommergrippe verantwortlich sind (in der neuen Normalität „zweite Welle“ genannt). Seit Einführung der Maskenpflicht sind die Rhinoviren förmlich explodiert.

Das mag eine bloße Korrelation sein. Doch ganz offensichtlich konnte die Maskenpflicht diese Explosion der Rhinoviren nicht aufhalten. Man kann selbstverständlich immer behaupten, ohne Maskenpflicht wären die Rhinoviren noch verbreiteter. Doch viel näher liegt die Annahme, dass die Maskenpflicht nichts gegen Rhinoviren bewirkt, sondern deren Ausbreitung befördert hat. Denn wie Bhakdi in einem Video erläutert 8, werden die Rhinoviren ja normalerweise einfach abgehustet oder -geniest. Wenn Masken nun tatsächlich Tröpfchen mitsamt Rhinoviren zurückhalten, atmen die Maskenträger diese Viren immer wieder ein und holen sich damit womöglich eine Erkältung. Man könnte ad hoc dagegen argumentieren, dass Rhinoviren kleiner sind als SARS-CoV-2. Aber bei Tröpfcheninfektionen zählt das nicht, da die Tröpfchen, in denen die Viren „schwimmen“, ohnehin viel größer sind. Beide Virenarten sind überdies hinreichend klein, um in Aerosolen durch jede Maske zu dringen.

„Man könnte auch behaupten, die Spanische Grippe sei durch allgemeines Maskentragen gefördert worden. Denn schon damals trugen die Menschen Alltagsmasken.“

Wie wir sahen, gilt den Maskenfans das Naheliegen, ja sogar das bloße Repetieren einer Behauptung bereits als Bestätigung. Unter argumentativen Symmetriebedingungen brauchen Maskengegner sich also nicht um Evidenz für jene Annahme zu bemühen. Mit den niedrigen Standards der Maskenfans muss auch hier die Nullhypothese gelten: Masks don’t work. Man kann auf diesem Niveau sogar einfach behaupten, die Spanische Grippe sei durch allgemeines Maskentragen gefördert worden. Denn schon damals trugen die Menschen Alltagsmasken, wie John M. Barry in seinem Buch „The Great Influenza“ berichtet. Die Washington Post schreibt dazu: „During the influenza pandemic of 1918, officials often advised Americans to wear face masks in public. Doctors believed that masks could help prevent ‚spray infections‘, according to historian John M. Barry in his book, ‚The Great Influenza: The Story of the Deadliest Pandemic in History.‘ Enforced by local health officials, the facial coverings grew routine. Often, Red Cross chapters fashioned and distributed the masks that were ‚seen everywhere and would become a symbol of the epidemic,‘ Barry wrote.“

Warum hat das Robert-Koch-Institut eigentlich seine Meinung zu den Alltagsmasken so plötzlich geändert? Bis zum 3. April 2020 hatte es von Alltagsmasken eher abgeraten. War da vielleicht politischer Druck im Spiel? Bewahre! Hat sich die wissenschaftliche Beweislage geändert? Nicht wirklich. Es waren mal wieder die Hinweise: „Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein gewisser Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt, d.h. zu einem Zeitpunkt vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen“, schreibt das RKI. „Eine teilweise Reduktion der unbemerkten Übertragung von infektiösen Tröpfchen durch das Tragen von MNB könnte auf Populationsebene zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen.“ Ja, sie könnte, denn darauf gibt es ja Hinweise. Wie wir oben sahen, könnte sie aber auch zu einer Beschleunigung auf Populationsebene beitragen. Doch das zählt natürlich nicht, denn wie wir von klugen Wissenschaftsredakteuren wissen, ist die absence of evidence nicht die evidence of absence oder umgekehrt. Jedenfalls ist der Kopf dicker als der Hals.

In diesem Zusammenhang wird viel gemunkelt über jene Fabelwesen, die man in wundersamster contradictio in adjecto „asymptomatisch Erkrankte“ nennt. In der alten Normalität wurden jene Wesen schnöde als „immun“ bezeichnet und mit Missachtung gestraft. Doch in der neuen Normalität gab es prima Hinweise, dass diese wandelnden Widersprüche in sich das Virus SARS-CoV-2 brandgefährlich machen. Wer‘s glaubt, wird selig! Selbst die WHO fiel denn auch vom Glauben ab. Die „guten Hinweise“ waren offenbar falsche Freunde. Das Gerede von der „asymptomatischen Übertragung“ ist ganz offenkundig ein Hoax, auch wenn damit nicht nur die Übertragung durch asymptomatisch Erkrankte, sondern auch durch asymptomatisch Infizierte gemeint ist, die es immerhin tatsächlich gibt.

Aber die Maskenfans haben noch einen Trumpf im Ärmel, nämlich die „Präsymptomatischen“. Das sind gewissermaßen Pseudoasymptomatische, die zwar noch keine Symptome zeigen, aber später welche entwickeln. In der Referenzstudie zum Thema heißt es: „The difficulty of distinguishing asymptomatic persons from those who are merely presymptomatic is a stumbling block.“ Das kann ich mir lebhaft vorstellen. In der Praxis bietet diese knifflige Unterscheidung viel Raum für Interpretation und Manipulation, würde ich sagen, wenn ich mir nur vorstelle, wie das konkret bestimmt werden soll. Wenn zum Beispiel jemand später nur milde bis mittelschwere Symptome entwickelt und auch positiv auf andere „Grippe“-Viren getestet worden ist – woher will man wissen, ob diese Person nun in Bezug auf Covid präsymptomatisch ist oder nicht? Denn diese Symptome sind ja nicht von denen anderer Atemwegserkrankungen sauber zu unterscheiden. Man kann Symptome medikamentös unterdrücken, sodass man von außen wie ein Präsymptomatischer wirkt. Das war wohl bei der Dame der Fall, die im Februar die Mercedes-Mitarbeiter angesteckt hatte. Außerdem ist diese Art der Übertragung auch von Influenza bekannt. Hinzu kommt, dass gerade Stoffmasken offenbar gegen die Übertragung durch Präsymptomatische nichts auszurichten vermögen. Zitat: „There is little evidence regarding the transmission of small aerosolized particulates of the size potentially exhaled by asymptomatic or presymptomatic individuals with COVID-19.“

Mit den Stoffmasken sind wir wieder bei Professor Zastrow. Der behauptet, sie seien „trocken“ und würden bloß „gewöhnliche Keime“ enthalten. Die Masken sind aber bekanntlich binnen kurzer Frist feucht und bilden ein ideales Milieu für allerlei Keime. Genau deshalb sollten OP-Masken in Kliniken alle zehn bis zwanzig Minuten gewechselt werden. Zu den „gewöhnlichen Keimen“ gehören auch Coli-Bakterien, die in der Lunge ganz gewiss nichts verloren haben. Soweit ich weiß, können Coli-Bakterien Lungenentzündungen auslösen, vor allem durch nosokomiale Infektionen in Krankenhäusern.

„Gerade Stoffmasken vermögen offenbar gegen die Übertragung durch Präsymptomatische nichts auszurichten.“

Diese Bakterien bekommt man nun auch via Maske gratis in seine Lunge geliefert. Die Selbstkontamination mit Viren durch das feucht-warme Milieu ist zudem glasklar bewiesen. Die WHO selbst warnt vor einer Reihe Nebenwirkungen.Klinikpersonal, das Stoffmasken trägt, hat ein dreizehnmal höheres Risiko, an Grippe zu erkranken, als Personal, welches medizinische Masken trägt. Dass die Rückatmung von Kohlendioxid zur Hyperkapnie führen und damit allerlei Symptome zeitigen kann, ist ebenfalls unstrittig. Bereits nach sechs Minuten Fußmarsch in normalem Tempo stellen sich bei Menschen, die einfache OP-Masken tragen, Atembeschwerden ein. Schutzmasken verringern ganz allgemein die Belastbarkeit.

Man sieht aber am Beispiel dieses Teasers, wie alle Nachrichten über Schäden durch Masken stets in relativierende Fake News verpackt werden. Der Teaser beginnt mit dem Satz: „Schutzmasken sind eine wirksame Barriere für Viren“. Not true! Die Studienleiter wollen bloß nicht anecken. Zitat aus dem Bericht: „Keinesfalls sei die Arbeit als ein Infragestellen der Maskenpflicht gedacht, betonten die Leipziger Mediziner. Der Mund-Nasen-Schutz sei wertvoll, um die weitere Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie zu verhindern oder zu verlangsamen, ‚aber wir zahlen halt einen Preis dafür‘“. Mit der magischen Formel vom Preis, den wir zu zahlen hätten, versucht man, sich vorm Zorn der Lauterbachs und vorm Shitstorm des Twitter-Mobs zu schützen. Da aber der Wert von Masken alles andere als erwiesen ist, gibt es auch keinen Preis. Es gibt nur Kosten ohne Nutzen.

An Zastrows Einlassungen erkennt man, dass immer wieder versucht wird, jeglichen Schaden durch Masken als pure Einbildung hinzustellen. 9 Dabei wird diese pauschale Aussage allein schon durch den Tatbestand falsifiziert, dass das europäische Schnellwarnsystem Rapex bereits mehr als 70 Maskenmodelle zurückgerufen hat, die „schwerwiegende Risiken“ bergen. Auf der Website prangt inzwischen folgender Hinweis: „Aufgrund der großen Anzahl von Warnungen und Rückrufen zu Atemschutzmasken haben wir diese Bereiche auf eigenständige Seiten ausgegliedert.“

Und selbstverständlich kann Zastrow gar nicht wissen, aus welchen Materialien sich die Bürger ihre Masken zusammenbasteln. Menschen stellen allerlei Unsinn an, wenn sie in Panik versetzt werden. Manche haben zum Beispiel aus Staubsaugerbeuteln Masken gefertigt. Zastrow wird ihnen den Vogel zeigen, obwohl er selbst behauptet, dass der Mund-Nasen-Schutz „überhaupt kein Gesundheitsrisiko“ darstelle. Nun, ein Staubsaugerbeutel vorm Gesicht ist zweifellos ein Mund-Nasen-Schutz. Ich habe das im Selbstversuch einmal ausprobiert und mein Modell nach dem Zyklopen aus der griechischen Mythologie „Polyphem“ getauft. Motto: Niemand kann mich anstecken!

Abbildung: 4: Der Autor (Quelle: K. Alfs)

Dieses Modell schützt sogar die Augen. Schließlich empfiehlt Dr. Fauci, der Corona-Berater Trumps, inzwischen auch einen Augenschutz gegen das Virus. Wenn man mit einem Staubsaugerbeutel vorm Gesicht durch die Gegend tappt, halten die anderen gebührenden Sicherheitsabstand. Wenn alle damit herumlaufen, muss man sich eben mit Lauten voreinander warnen. Oder man schneidet einen kleinen Schlitz ins „Auge“, der selbstverständlich mit durchsichtiger Plastikfolie abgedichtet werden muss. Warum nicht? Die Ritter im Mittelalter sind unter ihren Helmen auch fast blind gewesen. Haben die Helme etwa nicht geschützt? So etwas kann man den Leuten mühelos als neue Normalität verkaufen. Herr Hirschhausen geht sicher gerne mit gutem Beispiel voran: „Der Staubsaugerbeutel ist die Windel für Nase und Mund, also Beutel auf!“

In einer neuen Studie zu den psychovegetativen Folgen der Maskenpflicht schreibt die Autorin: „Allgemeiner ,Corona-Stress‘ […] löst häufiger direkt depressives Erleben statt Aggression aus bzw. verstärkt dies. Die Tatsache, dass ca. 60 Prozent der sich deutlich mit den Verordnungen belastet erlebenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen erlebt, wie eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialen Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne), sprengte alle Erwartungen der Untersucherin.“

Solche Befunde als Spinnerei der Leute abzutun ist keine wissenschaftliche Herangehensweise. In einer empirischen Wissenschaft hat man die Menschen exakt so zu nehmen, wie sie sind. Man darf sich nicht einen Idealmenschen nach eigenem Bilde schaffen, dem das alles wenig ausmacht, weil er ein Monatsgehalt im hohen vierstelligen Bereich bekommt, in einem geräumigen Haus lebt, womöglich sogar Personal hat und sich an die postulierten Regeln ohnehin nicht hält. Die Zunahme von Suiziden infolge der Corona-Maßnahmen kann man beispielsweise nicht einfach herunterspielen, indem man die Selbstmörder post mortem zu Spinnern oder Schwächlingen erklärt. Solche Folgen sind in die Risikoanalyse einzukalkulieren. Suizide finden nun einmal statt, und es ist vorhersehbar, dass sie mit schwindender Wirtschaftsleistung, mit Pleiten und Arbeitslosigkeit stark zunehmen werden.

„Eine Gesellschaft, in der Hirschhausen und Lauterbach als moralische Instanzen gelten, ist rettungslos dem Horrorclownismus verfallen.“

Es ist absurd, wenn hochbezahlte Professoren mit sicherem Einkommen Ladenbesitzern, die aufgrund der Maskenpflicht pleitegehen, erklären, dass Masken keinen Schaden anrichten. Insolvenzen und Konkurse dämpfen erheblich das Gemüt und schwächen damit auch die Abwehrkräfte. Fest steht: Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Masken sind evident, der Nutzen ist es nicht. Dennoch werden nun selbst Kindern in Schulen Masken verpasst, was deren Konzentrations- und Leistungsfähigkeit ganz sicher senken wird. Und wenn Kinder sterben, weil sie beim Sport Masken getragen haben, dann ist das eben der „Preis, den wir zahlen müssen“. Professor Bhakdi hat ganz Recht, wenn er sagt, dass die Maskenpflicht an Schulen Kindesmisshandlung, Körperverletzung und Nötigung ist. Beamte müssen sich weigern, solche unsinnigen Anweisungen zu befolgen (Remonstration) und die betreffenden Schulleiter anzeigen. Eltern und Lehrer, die Kindern freiwillig Masken aufsetzen, haben ihren Erziehungsauftrag offenbar nicht verstanden. Viele traktieren die Kleinen ohnehin schon lange mit „gesunder“ oder „klimaschonender“ Ernährung, mit Vegetarismus, Veganismus, Ökologismus. Sie quälen sie mit ihren dekadenten Weltuntergangsphantasien, machen ihnen von morgens bis abends Schuldgefühle wegen der Umwelt, des Planeten, der Tiere, der Pflanzen. Solche Eltern finden offenbar nichts dabei, ihren Nachwuchs mit Atemschutzmasken zu schwächen; den eigenen Kindern einzureden, dass sie Mutti und Vati, Oma und Opa umbringen, wenn sie die „Hygieneregeln“ nicht befolgen. Ganz so, wie es im berüchtigten Panik-Papier des Bundesinnenministeriums gefordert wird (S. 13).

So tickt nun einmal die intellektuelle Elite. Was sie für hohe Moral und starkes Verantwortungsgefühl hält, gleicht auffallend einem generalisierten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Eltern und Erzieher werden für derlei Misshandlungen allgemein als besonders verantwortungsbewusst gelobt. Und wenn das eigene Kind darbt, ist das eben der Preis, den die armen, bedauernswerten Eltern zahlen mussten. Sie sind ja ach so vorbildlich und nicht so ignorant wie all die Proleten, die ihre Kinder doch glatt ohne Masken herumlaufen und zwanglos miteinander spielen lassen. Durch Coronawahn und Maskenzwang wird jene Verkommenheit endgültig zum höchsten Ideal. Eine Gesellschaft, in der Hirschhausen und Lauterbach als moralische Instanzen gelten, ist rettungslos dem Horrorclownismus verfallen. Schöne neue Normalität!

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!