30.05.2016
Volksverhetzung: Ein Paragraf der Angst und Zensur
Kommentar von Sabine Beppler-Spahl
Pegida-Gründer Lutz Bachmann wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. In der Presse hat man das Urteil begrüßt. Dabei erlaubt das Gesetz gegen Volksverhetzung den Betroffenen, als Märtyrer aufzutreten.
120 Tagessätze lautete das Strafmaß für Pegida-Gründer, Lutz Bachmann, wegen Volksverhetzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ bezeichnet hatte.
Das Urteil wurde allgemein mit Genugtuung aufgenommen. „Natürlich wäre es erfreulicher gewesen, wenn (..) Lutz Bachmann für sein hasserfülltes Gequatsche (...) hinter Gitter gelandet wäre, statt mit der Zahlung von 9600 Euro davon zu kommen. (…) Doch (…) wichtig ist vor allem, dass es überhaupt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gegeben hat“, heißt es in einem Kommentar der taz und Die Zeit spricht von einer „harten und mutigen“ Strafe, die allerdings wenig bewirken werde.
Praktisch keinen der wichtigen Kommentatoren beschäftigte die Frage, ob das Urteil die Redefreiheit Bachmanns verletzt (so abstoßend und verabscheuungswürdig seine Schimpftiraden auch waren). Dies zeigt, wie wenig kritisch in Deutschland über das Volksverhetzungsverbot nachgedacht wird. Paradoxerweise ist die Akzeptanz dieses Gesetzes vor allem in eher „links-liberalen“ Kreisen besonders ausgeprägt.
„Die Vergangenheit allein kann das Gesetz weder rechtfertigen noch begründen.“
Das Verbot der Volksverhetzung, wie es in §130 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist, stellt nicht nur die Aufstachelung zur Gewalt gegen „nationale, rassische oder religiöse Minderheiten“ unter Strafe, sondern auch deren Beschimpfung, Verleumdung oder Verächtlichmachung „wegen ihrer Zugehörigkeit“ zu dieser Gruppe. Höchststrafe für ein Vergehen nach §130 StGB ist ein Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren.
Oft wird die Zustimmung für dieses Gesetz (und damit für die Beschränkung der freien Meinung) mit der deutschen Vergangenheit erklärt. Tatsächlich wurde eine der härtesten Verschärfungen des §130 während der rot-grünen Regierungszeit 2005 vorgenommen. Damals wurde dem Gesetz der Paragraf §4, der die Verharmlosung oder Verherrlichung der Nazizeit unter Strafe stellt, hinzugefügt, um Naziaufmärsche (z.B. zum 60. Jahrestag des Kriegsendes), schon im Vorfeld verbieten zu können. Fortan wurden landauf- und landab Demonstrationen untersagt.
Doch die Vergangenheit allein kann das Gesetz weder rechtfertigen noch begründen, denn damit wird dessen heutige Anwendung ausgeblendet. Wieso haben z.B. die Anzeigen wegen Volksverhetzung gerade in den letzten Jahren stark zugenommen? Weshalb werden Individuen angezeigt, die, wie Bachmann, verabscheuungswürdige Meinungen vertreten, aber keine Neonazis sind?
Volkssport Volksverhetzung?
Das Gesetz geht zwar auf das Jahr 1959 zurück (die damalige CDU Regierung reagierte mit ihm auf einen Brandanschlag gegen eine Synagoge). Doch die Anzeigen wegen Volksverhetzung sind vor allem in den letzten Jahren in die Höhe geschossen. Laut eines Beitrags in der FAZ wurden allein im Jahr 2014 über 2600 Anzeigen erstattet („Der neue Volkssport Volksverhetzung“, so der Titel).
Während in der Vergangenheit vor allem junge Männer wegen Volksverhetzung angeklagt wurden, gehen die heutigen Anzeigen zum Großteil auf Facebook-Einträge zurück. Zwar wurden die meisten nicht weiterverfolgt (wie z.B. die vorletzte Anzeige gegen Lutz Bachmann, die von einem Mitglied der Grünen-Partei stammte, weil dieser T-Shirts mit dem Aufdruck „Rapefugees not welcome“ verkauft hatte). Doch wenn wir uns nur einige der Fälle dieses Jahres betrachten, in denen es tatsächlich zu Verurteilungen kam, erkennen wir den wahren Charakter des Gesetzes:
Am 12. Februar wurde der Youtuber Julien zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von EUR 15.000 verurteilt, weil er streikende Lockführer als Mistviecher bezeichnet hatte, die vergast werden sollten. „Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer da hinbringen“, hatte er in einem Video verbreitet.
Zwei Wochen später wurde ein 56-Jähriger zu einer Geldstrafe von 3150 Euro verurteilt, weil er im Internet menschenverachtende Bemerkungen veröffentlicht hatte.
Im Mai wurden zwei Fußballfans zu jeweils 5400 Euro Strafe verurteilt, weil sie während eines Spiels gegrölt hatten: „Eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem nach Auschwitz“.
In der gleichen Woche wurde eine Frau verurteilt, die auf ihrer Facebook-Seite eine Kollage mit einem Überraschungs-Ei in Form einer Granate abgebildet hatte, die sie als spezielle Ausgabe für Asylbewerber anpries.
Schiefe Ebene Volksverhetzung
Die Beispiele zeigen, dass der §130 StGB kein Anti-Nazi Gesetz ist. Er richtet sich gegen alle möglichen Äußerungen, zu denen auch rechtsradikale gehören. Dieses Gesetz ist geeignet, den Boden für weitere Zensur zu bereitet. Von Anfang an war es so unpräzise formuliert, dass mit ihm so gut wie jede verabscheuungswürdige Rede geahndet werden kann. Nur, wer in dem Recht auf freie Rede kein allgemeingültiges Prinzip sieht, das für alle gilt, kann diesen Paragraphen verteidigen. Leider wird er von viel zu vielen selbsternannten Liberalen als probates Mittel im Kampf gegen das „Böse“ (und damit der eigenen Abgrenzung als Verkörperung des „Guten“) eingesetzt und begrüßt.
2010 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage des (zu dem Zeitpunkt bereits verstorbenen) Rechtsradikalen und ehemaligen NPD-Funktionärs Jürgen Rieger gegen das Versammlungsverbot (§ 130 Abs.4 StGB) ab. Das Verbot sei, so das Gericht, mit dem allgemeinen Prinzip der Redefreiheit (Art.5 Abs.1 und 2 GG) vereinbar. Es befand, dass das große Unrecht und die Herrschaft des Schreckens, die der Nationalsozialismus über Europa gebracht hatte, diese Ausnahme rechtfertige. Eine solche Begründung, so ein Kommentator der taz, signalisiere links-liberalen Bedenkenträgern, dass sie sich keine Sorgen um ihre Freiheit machen müssen, wenn man die Freiheit der rechten Demonstranten einschränkt. Dies, so seine Schlussfolgerung sei ein „schlechtes Gesetz“, das „die Richtigen treffe“.
„Jede Einschränkung der freien Rede ist ein Affront gegen Freiheit und Demokratie.“
Doch jede Einschränkung der freien Rede ist ein Affront gegen Freiheit und Demokratie. Die Unterstützung für den §130 StGB ist ein deutlicher Ausdruck für das Misstrauen großer Teile der Elite gegen „das Volk“. Oft wird behauptet, das Gesetz sei wichtig, um Minderheiten zu schützen. Aber wenn Menschen wie Bachmann vor Gericht gebracht werden, dann geht es nicht nur darum, ihn davon abzubringen, zu sagen, was er will. Es ist auch ein wichtiges Signal an uns alle: Wir müssen aufpassen, was wir sagen.
Das Gesetz gegen Volksverhetzung ist aus der Angst vor „den Massen“ geboren. Es ist Ausdruck der Risikoscheu, die große Teile unserer „Mainstream-Gesellschaft“ erfasst. Bachmann wird zensiert, weil die liberale Mittelschicht der Öffentlichkeit nicht wirklich vertraut. Sie glaubt nicht daran, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Schimpftiraden richtig einordnen kann und sich gegen solche Äußerungen wehren wird. Letztlich zeigt dies auch, wie wenig Zutrauen sie in eine offene, freie Debatte setzt. Dabei kann allein eine solche Debatte die Grundalge dafür liefern, Wahres von Unwahrem zu trennen. Hinzu kommt, dass nur in einer offenen Gesellschaft die Minderheiten, gegen die Bachmann hetzt, wirklich geschützt werden können, weshalb der jüngste Trend zur Zensur besonders tragisch ist.
„Es ist endlich an der Zeit, den Volksverhetzungsparagrafen abzuschaffen.“
Lutz Bachmann hat diese Angst und Risikoaversion stets gut auszunutzen gewusst. Obwohl er einer der widerlichsten Personen ist, die dieses Land seit langem erlebt, zeigt er im Umgang mit den Medien großes Geschick. Wie kaum ein anderer schafft er es, die Doppelmoral unserer Gesellschaft bloßzustellen. Dafür spricht selbst sein jüngster Auftritt vor Gericht. Seine „Zensurbrille“ war ein Versuch, sich über das Gericht und das Gesetz gegen Volksverhetzung lustig zu machen.
Dabei ist er alles andere als ein Vorkämpfer für Redefreiheit. Ginge es nach ihm, wäre vieles verboten. Doch es ist das Gesetz gegen Volksverhetzung, das es ihm erlaubt, als Märtyrer für das freie Wort zu posieren. Es ist endlich an der Zeit, den § 130 StGB (Volksverhetzung) abzuschaffen.