31.05.2021

Staatliches Zähnefletschen

Von Clemens Schrenk

Titelbild

Foto: Rheinmetall AG via Wikicommons / CC BY-SA 4.0

Die deutsche Polizei wird schleichend militarisiert. Das betrifft nicht nur ihre Ausrüstung. Das Gebot der Trennung von Polizei und Militär wird unterlaufen.

Während der Anschlagswelle in Frankreich im Jahr 2015 waren die Attentäter neben Sprengsätzen auch mit Sturmgewehren des Typs AK-47 bewaffnet. Nach Einschätzung der Polizeigewerkschaften wären deutsche Polizisten Terroristen mit einer derartigen Bewaffnung schutzlos ausgeliefert. 1 Daraufhin häuften sich in der Bundesrepublik die Forderungen nach einer besseren Ausrüstung der Polizei. Tatsächlich mündeten diese Forderungen in eine massive Aufrüstung. So steht – neben der Verbesserung des passiven Schutzes der regulär uniformierten Polizeibeamten durch ballistische Westen und Schutzhelme höherer Schutzklassen – vor allem die Beschaffung neuer Waffen zur Verbesserung des sogenannten aktiven Schutzes auf der Tagesordnung bundesdeutscher Innenministerien. Der deutsche Polizeivollzugsdienst wirkt in Bewaffnung, Vorgehensweise und Auftreten zunehmend militarisiert. Der folgende Text liefert eine kritische Bestandsaufnahme dieser Tendenz.

Die Bundesländer rüsten auf

Recherchen der Wochenzeitung Die Zeit ergaben, dass die Bundesländer zwischen 2015 und 2017 Anti-Terror-Programme in Höhe von mehr als 210 Millionen Euro für die Beschaffung neuer Waffen und Schutzausrüstung ihrer Polizei auflegten. Bremen, Hessen, das Saarland und Schleswig-Holstein sind in diese Aufstellung nicht einbezogen. Für die Ausstattung der Bundespolizei standen 2017 ungefähr 302 Millionen Euro bereit – dreimal mehr als 2014.

Allein Bayern investierte zwischen 2015 und 2017 57 Millionen in die Ausstattung seiner Polizei. 2 Sachsen-Anhalt steckte innerhalb von zehn Jahren rund 300 Millionen Euro in die Modernisierung der Polizei. 3 Die rot-rot-grüne Regierung in Berlin orderte 2017 für ihre Bereitschaftspolizei 300 und für ihre Spezialkräfte 115 Sturmgewehre des Typs MCX beim Hersteller SIG Sauer. 4 Auch Sachsen verabschiedet sich flächendeckend von der Standard-Langwaffe MP5 und schafft dieses Jahr für circa 9,2 Millionen Euro 2300 neue Mitteldistanz- und 400 Trainingswaffen an. Die sächsische Polizei ist der Meinung, die MP5 würde den „veränderten, zu bewältigenden polizeilichen Lagen nicht mehr voll gerecht“. 5

Schleswig-Holstein rüstete seine Polizei im Jahr 2018 für 15,3 Millionen Euro neu aus. Auch hier wurden 531 Sturmgewehre für den Einsatz angeschafft. Der Streifendienst, der meist zuerst am Einsatzort ist, soll möglichst schnell gegen Attentäter vorgehen können. Zwar gebe es keine konkreten Hinweise auf Anschläge in Schleswig-Holstein, die abstrakte Gefahrenlage in Deutschland sei jedoch so hoch, dass dies eine derartige Ausrüstung rechtfertige und nötig mache. Die Anschläge und Attentate der vergangenen Jahre in Europa hätten deutlich gemacht, dass die Polizei ein Gewehr haben müsse, mit dem man auch gegen militärisch ausgerüstete Täter wirksam agieren kann. 6

„Für die Ausstattung der Bundespolizei standen 2017 ungefähr 302 Millionen Euro bereit – dreimal mehr als 2014.“

Die seit 2014 von der Linken geführte Regierung Thüringens investierte seitdem rund 25 Millionen Euro in modernste Schutzausstattung und steht einer solchen Aufrüstung der Landespolizei grundsätzlich offen gegenüber. Dort forderte die Polizeigewerkschaft des Landes im Januar dieses Jahres Sturmgewehre für die Beamten. Die SPD-Landtagsfraktion würde gern vorausschauend handeln und die Polizei schon jetzt verbessert bewaffnen. 7 Das thüringische Innenministerium wird seit 2014 von der SPD geführt.

Insbesondere das schwarz-grün regierte Hessen investiert momentan so viel Geld wie noch nie in den Bereich Innere Sicherheit. 2019 waren es 1,6 Milliarden Euro. 8 „Um sich gegen eine Bedrohung islamistischer Terroristen besser zu wappnen“, mustert Hessens Polizei aktuell ihre Maschinenpistolen aus und ersetzt diese nach und nach mit Sturmgewehren. Auch hier rechtfertigt das Innenministerium die Aufrüstung der Streifenpolizei mit Sturmgewehren 9 durch eine vermeintlich abstrakt hohe Gefährdungslage. Streifenpolizisten könnten im Fall der Fälle nicht warten, bis die Spezialkräfte eintreffen. Das Sicherheitskonzept der hessischen Landesregierung sieht vor, alle Polizeivollzugsbeamten flächendeckend als Notfallinterventionsteams bei Terror- und Amoklagen einsetzen zu können. 10 Deshalb müssten auch sie bestmöglich gerüstet und ausgestattet in den Einsatz geschickt werden. 11 2.005 12 dieser speziell konfigurierten Sturmgewehre mit der Bezeichnung G-38 MDW Hessen 13 wurden mittlerweile nahezu vollständig an die sieben Polizeipräsidien Hessens ausgeliefert. 14 Sie sind so modifiziert, dass nur gezielte Einzelschüsse möglich sind. 15

Der Mordfall Walter Lübcke im vergangenen Jahr, die Auto-Attacke in Volkmarsen und der Anschlag in Hanau im Februar diesen Jahres beweisen, dass die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus in Hessen, sowie im Rest der Republik, nur eine von vielen ist. Der Täter von Volkmarsen wurde nicht von der Polizei, sondern von einem 16-jährigen Mädchen und drei weiteren Zivilisten überwältigt. 16 Als das SEK die elterliche Wohnung des Attentäters von Hanau fünf (!) Stunden, nachdem dieser sein erstes Opfer erschossen hatte, stürmte, fanden sie ihn und seine Mutter nur noch leblos vor. 17 Eine aufgerüstete Streifenpolizei hätte wohl auch in diesen beiden Fällen nichts ausrichten können.

Zudem haben Berlin, Hamburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen ihre SEKs mit neuen gepanzerten Sonderschutzfahrzeugen ausgestattet. Während 2011 für den Afghanistaneinsatz der Bundespolizei zuvor schon mehrere militärische Mowag-Eagle-Einsatzfahrzeuge beschafft wurden, die seit 2015 in der Bundesrepublik im Einsatz sind, 18 setzen sie auf den sogenannten Survivor R, hergestellt von Rheinmetall und der österreichischen Firma Achleitner. 500.000 Euro soll ein Polizei-Survivor in der Basisausstattung kosten. Für den nordrhein-westfälischen Survivor zahlte das Land 1,2 Millionen Euro. Die Sitze der Insassen sind wie bei einem Militärfahrzeug an der Kabinendecke federnd aufgehängt, wodurch effektiver Schutz gegen die Wucht von beispielsweise explodierenden Landminen unter dem Fahrzeug gewährleistet wird. 19 Die nordhessische Polizeigewerkschaft fordert, dass alle sieben hessischen Polizeipräsidien mit diesem Fahrzeug ausgestattet werden. Der Vorteil liege im Vergleich zu anderen Fahrzeugen der Sprinterklasse in seiner Geländetauglichkeit. Man könne über Stock und Stein fahren. Auch Steigungen bis 60 Grad sind für den Survivor kein Problem. 20

„Die Ausstattung der Bundespolizei während ihrer Afghanistaneinsätze darf keinesfalls Blaupause für die Ausstattung der Polizei im Inneren sein.“

Zwar leuchtet es ein, Spezialeinheiten mit stark gepanzerten Fahrzeugen auszustatten, damit diese sich möglichst sicher in unmittelbare Nähe eines Sprengstoffattentäters begeben können. Doch müssen es wirklich Fahrzeuge wie der Survivor R sein? Terroristen und andere Schwerverbrecher verschanzen sich hierzulande nicht wie Al-Qaida und die Taliban im afghanischen Niemandsland. Die Ausstattung der Bundespolizei während ihrer Afghanistaneinsätze darf keinesfalls Blaupause für die Ausstattung der Polizei im Inneren sein.

Neue Tätertypen erfordern neue Waffen

Am 10. August 2016 wurde das Buch „Deutschland in Gefahr: Wie ein schwacher Staat unsere Sicherheit aufs Spiel setzt“ des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, veröffentlicht, in dem er unter anderem behauptet, das Gewaltmonopol des deutschen Staates „schmelze wie Eis in der Sonne“ und die Polizei könne „ihre Arbeit nicht mit Schlagsahne-Gewehren erledigen“ 21. Dem Handelsblatt teilte Wendt 2013 mit, das wertvollste Bürgerrecht sei immer noch der Schutz vor Terror und Kriminalität. 22

Im gleichen Jahr ersetzte Baden-Württemberg im Rahmen des Anti-Terror-Paktes die MP5, bis dahin Standardlangwaffe der regulär uniformierten Polizei, flächendeckend durch die MP7, Standardwaffe der Bundeswehr. Damit hielt erstmals flächendeckend ein neues Kaliber Einzug in die Standardausrüstung des deutschen Polizeivollzugsdienstes. Denn während die MP5 Pistolenmunition verfeuert, setzt die MP7 ballistisch gesehen auf Gewehrkaliber. 23 Das heißt auf militärische Munition mit deutlich höherer Wirkung und Durchschlagskraft.

Seitdem ist – wie bereits dargestellt – bundesweit ein verstärktes Interesse seitens der regulären Polizei an einer flächendeckenden Aufrüstung mit stärkeren Langwaffen feststellbar. 24 Da zwischen Polizisten und Terroristen Waffengleichheit herrschen soll, produziert der Rüstungsmarkt behördliche Sturmgewehre, sogenannte Mitteldistanzwaffen im Gewehrkaliber. Im Vergleich zum vollautomatischen Sturmgewehr ist das Dauerfeuer bei diesen Halbautomaten nicht möglich. Der Zweck dieser Waffen liegt laut Beschreibung der Hersteller Heckler & Koch darin, die „polizeitaktisch stets angestrebte Waffenüberlegenheit gegenüber bewaffneten Gewalttätern herzustellen“ 25.

„Im Bereich der polizeilichen Handwaffen dauert nunmehr die größte Aufrüstungswelle seit dem RAF-Terrorismus in den 1970er Jahren an.“

Im Bereich der polizeilichen Handwaffen dauert nunmehr die größte Aufrüstungswelle seit dem RAF-Terrorismus in den 1970er Jahren an. Damals wurde die MP5-Maschinenpistole von Heckler & Koch zum Standard polizeilicher Langwaffen. Als Argument wird angeführt, das polizeiliche Waffenarsenal nicht bloß um Mitteldistanzwaffen zu ergänzen, sondern die MP5 flächendeckend auszumustern, um so den doppelten Ausbildungsaufwand zu umgehen und damit Ausbildungskosten und -aufwand zu sparen. 26

In naher Zukunft werden diese im Vergleich zum bisherigen Standard erheblich durchschlagskräftigeren und wirkmächtigeren Waffen zur Standardausrüstung der regulär uniformierten Polizei gehören. Dabei muss im Hinterkopf behalten werden, dass sich polizeitypische Waffen in der Vergangenheit üblicherweise durch kontrollierbare Handhabung auszeichneten und im Einsatz nicht mit Wahrscheinlichkeit zum Tod der betroffenen Person führen sollten. 27

Neben der immer und immer wieder beschworenen „Waffengleichheit“ wird als Argument angeführt, dass urbane Anti-Terror-Einsätze in Mitteleuropa, die unter einsatztaktischen Rahmenbedingungen vergleichbar mit militärischen Einsätzen gegen Al-Qaida, die Taliban und den IS wären, nun auch in hiesigen Breitengraden auf der Tagesordnung stünden. Der islamistische Terror sei in bundesdeutschen Städten angekommen und müsse dort bekämpft werden. Die MP5 habe gegen Täter, die Sturmgewehre im Kaliber 7,62mmx39 einsetzen, Schutzwesten tragen und mit Lastkraftwagen in Menschenmengen fahren, keine Chance. Zwar würde die teilweise Aufrüstung mit Rotpunktvisieren die Trefferwahrscheinlichkeit erhöhen. Jedoch seien Einsatzdistanz, Durchschlagsleistung und Wirkung der MP5 im Ziel zu gering, um gegen solche Täter etwas ausrichten zu können. Landesweit wird der ganze reguläre Polizeivollzugsdienst daher so aufgerüstet, dass dieser als „First Response Force“ für die erste kritische Stunde eines Anschlags befähigt ist. 28 Obwohl Experten bei urbanen Einsatzlagen von einer Einsatzentfernung zwischen 0 und 150 Metern ausgehen 29 und die übliche Gebrauchsweite der MP5 zwischen 75 und 200 Metern liegt 30, wird immer wieder beschworen, dass sie nicht ausreiche.

Bis vor wenigen Jahren war das einzige praxisrelevante Einsatzszenario regulär uniformierter Polizisten am Gewehr das Töten entlaufenen Schlachtviehs in deutschen Städten. 31 In der Polizei-Fachzeitschrift Polizeipraxis – Im Einsatz – im Thema, herausgegeben vom Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, einem Unternehmen der GdP, wird behauptet:

„Wie in Paris sind es fast immer Streifenpolizisten, die aufgrund der Unberechenbarkeit der Situation zuerst am Einsatzort eintreffen. Die Beamten werden dabei zunehmend mit Tätertypen konfrontiert, die bis zu ihrer Tat weitgehend unauffällig waren und dann schwer bewaffnet und teils militärisch ausgebildet mit enormer Brutalität zuschlagen.“ 32

Diese Behauptungen sind unwahr. Amedy Coulibaly, der in einem koscheren Supermarkt am 9. Januar 2015 vier Menschen ermordete, wurde bereits 2004 wegen bewaffneten Raubüberfalls zu sechs Jahren Haft verurteilt. 2013 wurde er wegen Erwerbs und illegalen Besitzes von Waffen und weiteren Straftaten wiederum zu fünf Jahren Haft verurteilt, aus der er jedoch bereits am 4. März 2014 entlassen wurde. 33

„Von Tätern, die bis zu ihrer Tat weitgehend unauffällig waren, kann folglich keine Rede sein.“

Gleiches gilt für die beiden Kouachi-Brüder, die am 7. Januar 2015 beim Anschlag auf Charlie Hebdo elf Menschen töteten. Chérif Kouachi saß schon 2006 in Untersuchungshaft und wurde 2008 erneut zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Sein Bruder Saïd wurde erstmals 2008 festgenommen und 2010 erneut polizeilich überprüft. 34 Beide Brüder standen auf der US-amerikanischen Flugverbotsliste, auf der französischen Terror-Beobachtungsliste und im Schengener Informationssystem. 35

Auch die Täter der Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris, die 130 Menschen das Leben kosteten, waren keine unbeschriebenen Blätter. Belgische Ermittler sollen schon 2014 Hinweise auf die Radikalisierung und eine mögliche Anschlagsplanung der Brüder Salah und Brahim Abdeslam gehabt haben. 2015 wurde den Behörden bekannt, dass beide Brüder nach Syrien reisen wollten. 36 Auch Abdelhamid Abaaoud, der als Planer der Anschläge vom 13. November 2015 gilt, war im Schengener Informationssystem eingetragen. Am 15. Januar 2015 konnte die belgische Polizei noch rechtzeitig von ihm geplante Anschläge verhindern. Ziel waren Kioske, die Charlie-Hebdo-Zeitschriften verkauften. 37 Dennoch gelang es ihm zu fliehen. Ein belgisches Gericht verurteilte ihn daraufhin in seiner Abwesenheit zu 20 Jahren Haft. 38 Auch der Franzose Ismaël Omar Mostefaï, der im Bataclan mit zwei weiteren Männern das Feuer eröffnete, wurde in der französischen Datenbank „fiche S“ als Gefährder geführt. 39 Von Tätern, die bis zu ihrer Tat weitgehend unauffällig waren, kann folglich keine Rede sein.

Und bereits die Terroristen der Gruppe „Schwarzer September“ nutzten während des Münchner Olympia-Attentats 1972 Sturmgewehre des Typs AK-47. Diese lagern nun im Waffenmuseum des bayerischen LKA. 40 Auch die palästinensischen Attentäter des Terroranschlags auf dem Flughafen Wien-Schwechat am 27. Dezember 1985 nutzten diese Sturmgewehre und Handgranaten. 41 Am 12. Oktober 1991 wurden beim Polizistenmord von Holzminden zwei Polizisten mit einem Heckler&Koch-G3-Schnellfeuergewehr hingerichtet. 42 Anders Breivik, der am 22. Juli 2011 auf der Insel Utøya in einer kugelsicheren Weste mit einer selbstmodifizierten Ruger Mini-14 69 Menschen hinrichtete, empfahl in seinem Manifest „2038“ das Sturmgewehr HK416 43 von Heckler & Koch als das „optimale Equipment“ für urbane Operationen. 44

In den vergangenen Jahrzehnten nutzten Täter folglich immer wieder schwerstes Geschütz. Die Forderungen nach polizeilicher Aufrüstung waren jedoch nie so laut wie heute. Natürlich hatten die islamistischen Anschläge in Brüssel und Paris eine neue Qualität. Dennoch wirkt die Rechtfertigung der Aufrüstung der Polizei durch einen vermeintlich neuen Tätertyp und eine abstrakt-hohe Gefahrenlage unter diesen Gesichtspunkten vorgeschoben.

„Die Rechtfertigung der Aufrüstung der Polizei durch einen vermeintlich neuen Tätertyp und eine abstrakt-hohe Gefahrenlage wirkt vorgeschoben.“

Auch in Bezug auf Terroristen darf keinesfalls vergessen werden, dass der Einsatz polizeilicher Zwangsmittel nur solange rechtmäßig ist, wie er zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Der unmittelbare Zwang in Form des Einsatzes von Schusswaffen auf Personen muss so vorgenommen werden, dass mit den Rechtsgütern des Betroffenen so schonend wie möglich umgegangen wird. Auch Terrorismusbekämpfung muss verhältnismäßig sein. Diese Prinzipien gehen in einer Debatte, in der es oft nur um maximale Effektivität der Antiterrormaßnahmen geht, regelmäßig verloren. Öffentliche Forderungen danach, alle Mittel einzusetzen, die technisch zur Verfügung stehen, um Terroristen unschädlich zu machen, haben keinerlei verfassungsrechtlichen Belang, der gegen den Grundrechtsschutz ins Feld geführt werden kann. Werden der Exekutive Zwangsmittel zur Verfügung gestellt, deren verfassungsgemäßer praktischer Einsatz außerhalb von Kriegshandlungen kaum vorstellbar ist, geht der Einsatz dieser über das Maß des Erforderlichen hinaus. Zudem ließen sich islamistische Terroranschläge in Deutschland mit den bereits vorhandenen Zwangsmitteln erfolgreich bekämpfen. Und ob solche Zwangsmittel beim Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt einen Mehrwert gebracht hätten, ist fraglich. Deshalb sind Zweifel, ob die Zwangsmittel, mit denen die Bundesländer zurzeit ihre Polizei aufrüsten, überhaupt geeignet sind, ihr Ziel zu erreichen, nicht von der Hand zu weisen. 45

Daniela Winkler, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Stuttgart, kommt zu dem Schluss, dass das militärisch anmutende Auftreten von Polizeikräften zum vermeintlichen Zweck der Terrorabwehr in erster Linie als politisches Signal zu verstehen ist, das polizeiliche Machtdemonstration dazu nutzt, gesellschaftlichen Unsicherheiten entgegen-zutreten. 46

Verfassungsrechtliche Grenzen polizeilicher Bewaffnung

2008 arbeitete der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags die Grenzen der Bewaffnung der Polizei und der Amtshilfe durch die Bundeswehr aus. 47 Die Rechtsgrundlagen für die Bewaffnung der Landespolizei finden sich in den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen über die Ausübung unmittelbaren Zwangs. Dort ist meist nur von „Gewehren“ die Rede. Darunter kann vom Jagd- bis zum Sturmgewehr so ziemlich alles subsumiert werden. Diesem Umstand ist vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes kritisch gegenüberzustehen. Beim Einsatz von Waffen sind regelmäßig schwerste Grundrechtseingriffe zu befürchten, sodass nur eine abschließende Aufzählung infrage kommen sollte.

Das baden-württembergische Landesrecht regelt gesetzlich überhaupt nicht, welche Waffen im Polizeidienst zu verwenden sind. Dort wird lediglich das Innenministerium dazu berechtigt, dies durch Verwaltungsvorschrift zu bestimmen. Das ist aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich. Denn mit welchen Waffen unmittelbarer Zwang angewendet wird, ist wesentlich und sollte der parlamentarischen Diskussion im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens obliegen. Eingriffe in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit dürfen nicht der Exekutive überlassen werden. Beim Einsatz von Waffen ist der Grad zwischen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und Lebensgefährdung so schmal, dass dies eine gesetzgeberische Entscheidung darüber erfordert, was zulässig sein sollte. Bei der Ermächtigung zum Einsatz von Waffen gegen Bürger sollten deren Vertreter im Parlament das Für und Wider „neuer Waffen“ abwägen können. Eine solche Offenheit in der Zulassung von Waffen ist demokratisch-rechtsstaatlich nur schwer hinnehmbar. 48

„Auch in Bezug auf Terroristen darf keinesfalls vergessen werden, dass der Einsatz polizeilicher Zwangsmittel nur solange rechtmäßig ist, wie er zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.“

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags betont in seiner Ausarbeitung, dass die Grenze zur unzulässigen Aufrüstung der Polizei dann erreicht ist, wenn eine durchgehende Ausrüstung der Polizei mit militärischen Waffen erfolgt. Allenfalls die vereinzelte Ausstattung mit militärischen Waffen könnte erlaubt sein. Militärische Waffen, das heißt zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne des Art. 26 II GG, sind Waffen, die als Kriegswaffe tauglich erscheinen und nicht nur vereinzelt militärisch verwendet werden. Im Anhang des Kriegswaffenkontrollgesetzes werden Maschinenpistolen sowie voll- und halbautomatische Gewehre als Kriegswaffen aufgeführt. Waffen, die das Kriegswaffenkontrollgesetz als militärisch einstuft, sind durch die jeweiligen Landesvorschriften für die Polizei zugelassen. Diese Aufführung soll jedoch in erster Linie dazu dienen, friedensgefährdende Handlungen durch deutsche Waffenexporte zu vermeiden. Sie dient nicht dem Zweck, Aussagen über die Verwendbarkeit bestimmter Waffen im polizeilichen Einsatz zu treffen.

Ferner lässt sich eine Abgrenzung der militärischen zur polizeilichen Waffe aus dem Einsatzzweck herleiten: Waffen, die sich unter keinen Umständen verhältnismäßig einsetzen lassen, kommen als polizeiliche Waffen gegen Personen nicht in Betracht. Gerade deshalb setzen Terroristen auf Sturmgewehre. Mit ihnen kann im Dauerfeuer während kürzester Zeit extrem viel Schaden angerichtet werden.

Spezialkräfte drängen in immer mehr Bereiche vor

Eine weitere Tendenz ist der Ausbau vorhandener und der Aufbau neuer polizeilicher Spezialkräfte. Mittlerweile verfügen Bundes- und Landespolizei sowie die Zollverwaltung über neun unterschiedliche Spezialeinheiten. Ursprünglich war vorgesehen, Spezialeinheiten nur in absoluten Ausnahmesituationen einzusetzen. Sie sollten explizit keine Rolle im polizeilichen Alltag spielen. Rein statistisch sind Einsätze der Spezialkräfte dennoch zu einer Alltäglichkeit geworden. Dabei geht es häufig auch um die Durchsetzung von Haftbefehlen und Razzien, wenn Zielpersonen als gefährlich gelten. Die Spezialeinheiten scheinen ein aktiver Teil der polizeilichen Einsatzgestaltung geworden zu sein. 49

Im Jahr 2015 rückten die Spezialkräfte in Berlin insgesamt 1985 Mal aus. Allein das SEK kam dabei auf 555 Einsätze. Das entspricht mehr als 1,5 Einsätzen pro Tag. 50 Zuletzt entstand als Reaktion auf die Anschläge in Frankreich und auf Initiative des damaligen Bundesinnenministers de Maizière die sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei (BFE+). Am 30. Juni 2017 wurde ihr Aufbau abgeschlossen. Die rund 1250 Beamten sollten die GSG 9 entlasten und sind auf Terrorismusbekämpfung spezialisiert. Gleichzeitig richtete man neben Sankt Augustin einen zweiten Standort für die GSG 9 in Berlin ein. Nachdem seit 9/11 immer wieder diskutiert wurde, angesichts terroristischer Bedrohung die Bundeswehr auch im Inland einzusetzen, kann man den Aufbau der BFE+ auch als Reaktion darauf lesen. 51

„Ursprünglich war vorgesehen, Spezialeinheiten nur in absoluten Ausnahmesituationen einzusetzen. Sie sollten explizit keine Rolle im polizeilichen Alltag spielen. Rein statistisch sind Einsätze der Spezialkräfte dennoch zu einer Alltäglichkeit geworden.“

Wie bereits angesprochen, werden diese zur Terrorabwehr errichteten Spezialeinheiten auch anderweitig eingesetzt. Hat man eine neue Einheit, so nutzt man sie auch. Das verschafft der Polizei ein militärischeres Gesicht, stellt der Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg, Dr. Rafael Bahr, fest. Bei jedem Einsatz, egal ob Fußballspiel oder Demonstration, soll der „Rüstwagen“ mitfahren, in dem die Waffen und übrige Spezialausrüstung griffbereit liegen. Jederzeit soll die BFE+ abbiegen und zur Anti-Terror-Einheit werden können. 52

Besonders problematisch ist, dass die Eskalationen während des G20-Gipfels in Hamburg politisch den Weg für die Anwesenheit eines mit Sturmgewehren bewaffneten SEK bei einer Antifa-Demonstration am 7. September 2017 im sächsischen Wurzen ebneten. Problematisch deshalb, da die bloße Anwesenheit von Polizeikräften bei einer Demonstration bereits dann in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingreift, wenn von der Polizeipräsenz eine einschüchternde Wirkung ausgeht, die geeignet ist, Personen von der Teilnahme abzuhalten. Das ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar.

Einheiten, die zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Geiselnahmen ausgebildet wurden und dann in voller Montur 53 neben einer Demonstration auflaufen, rücken die Demonstrationsteilnehmer aus der Sicht unbeteiligter Dritter in die Nähe von Terroristen und Schwerstkriminellen. Das beeinträchtigt das grundrechtlich geschützte Kommunikationsanliegen einer Versammlung erheblich. Auch wenn ein massives Polizeiaufgebot bei Demonstrationen aus extremistischen Spektren grundsätzlich gerechtfertigt ist, um auf versammlungsspezifische Gefahrenlagen zu reagieren, kann ein derart militärisches Auftreten mit Sturmgewehren und voller Kampfmontur bei einer Antifa-Demonstration wie in Wurzen regelmäßig nicht gerechtfertigt sein. Auch Abschreckung allein kann nicht die einzige Begründung zur Präsenz derartiger Waffen sein, ohne dass plausible Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass ein Einsatz solcher Waffen möglicherweise notwendig sein wird. 54 Spätestens hier wird klar: Das Argument der Waffengleichheit ist nicht nur absurd, sondern verkommt in derartigen Fällen zu nichts anderem als zu reiner Farce.

Aufweichung der strikten Trennung von Polizei und Militär

Ebenso kritisch zu betrachten ist die Aufweichung der Trennung von Polizei und Militär. Nach außen stützt das Militär den Souverän und die Sicherheit des Staates, nach innen ist vor allem die Polizei legitimiert, Gewalt auszuüben, um Verstöße gegen staatliche Normen zu ahnden. Die Polizei dient der inneren, das Militär der äußeren Sicherheit. Diese klare Gegenüberstellung ist in Deutschland konsequent umgesetzt worden.

„Einheiten, die zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Geiselnahmen ausgebildet wurden und dann in voller Montur neben einer Demonstration auflaufen, rücken die Demonstrationsteilnehmer aus der Sicht unbeteiligter Dritter in die Nähe von Terroristen und Schwerstkriminellen.“

Militärische Gewalt zielt regelmäßig auf die Schädigung oder Vernichtung des Gegners. Beim polizeilichen Handeln hingegen geht es um Herstellung und Wahrung öffentlicher Sicherheit und Ordnung und um Strafverfolgung. Beim polizeilichen Handeln steht nicht die pure Gewalt und Zerstörung im Vordergrund, sondern die Kontrollierbarkeit und Dosierbarkeit des Gewalteinsatzes. Das Töten soll bei polizeilichem Handeln grundsätzlich vermieden werden, sodass es zu einem rechtsstaatlichen Verfahren kommen kann. Während Gewalt im Äußeren geradezu das klassische Merkmal eines Militäreinsatzes ist, so ist das Mittel der Gewalt im Inneren immer nur Ultima Ratio. 55 Dennoch wandelte sich das Polizeirecht, das früher noch als klassisches Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsrecht galt, zu einem komplexen operativ-integrierten Eingriffsrecht. 56 Bereits 2003 stellte der Kriminologe Fritz Sack fest, dass sich die Kontrolle und Bekämpfung von Kriminalität in westlichen Staaten zunehmend einer militanten Kriegs- und Kampfrhetorik bediente (war on drugs, war on terror). 57

Nach 9/11 wurde vermehrt versucht, die Unterschiede zwischen äußerer und innerer Sicherheit abzubauen und für den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu werben. 58 In der Bundesrepublik ist Terrorismus rechtlich gesehen jedoch kein kriegerischer Akt, sondern ein krimineller. Deshalb sollte Terrorismusbekämpfung hierzulande prinzipiell nicht als Kriegsführung, sondern als Bekämpfung von (Schwerst-)Kriminalität verstanden werden. Obwohl der Einsatz der Bundeswehr im Inneren aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst umstritten ist, trainieren Polizei und Militär vermehrt gemeinsam verschiedenste Terrorszenarien. Trainiert werden dabei nicht klassische Polizeieinsätze, sondern der gezielte Kampf.

Im März 2017 fand unter dem Namen GETEX – Gemeinsame Terrorismusabwehr Exercise – erstmals in der bundesdeutschen Geschichte eine länderübergreifende Stabsrahmenübung von Polizei und Bundeswehr statt. 59 Am 22. August 2019 trainierten unter dem Titel NITEX – Niedersächsische Terrorismusabwehr Exercise – Marine und Polizeieinheiten die Bewältigung maritimer Bedrohungslagen. Dabei sah das Trainingsszenario einen Anschlag auf die Hafenanlagen in Wilhelmshaven vor, wobei Terroristen ein Frachtschiff kaperten. 60 Im Oktober 2019 erprobten 270 Bundeswehrsoldaten gemeinsam mit 1000 Polizeibeamten bei der sogenannten BWTEX – Baden-Württembergischen Terrorismusabwehr Exercise – den Abwehrkampf. Bisher war das die größte gemeinsame Terrorübung von Polizei und Bundeswehr in der Geschichte der Bundesrepublik. 61 Zudem bieten einige Bundesländer Soldaten einen Wechsel in den Polizeivollzugdienst an. Ehemalige Feldjäger sollen ihre „bis dato bei der Bundeswehr erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen“ in die polizeiliche Arbeit einfließen lassen können. 62

Sicherheitspolitik vereinheitlicht und zentralisiert sich

Auffassung der alliierten US-Amerikaner und Briten war es noch, Fragen innerer Sicherheit nicht als originär staatliche, sondern als gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Deshalb erhielt das Polizeisystem dort sehr stark kommunale Bezüge, wie etwa die kommunale Finanzierung der Polizeikräfte vor Ort. 63 Im Lauf der Zeit wurde dieses Politikfeld jedoch mehr und mehr zentralisiert. Kommunale Kompetenzen wanderten von den untersten zu den obersten Ebenen der Staatlichkeit über. Die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei sowie des BKA wurden und werden immer weiter ausgedehnt. Derzeit gehen immer mehr polizeiliche Kompetenzen von den Ländern zum Bund über. 64 Dieser hat mittlerweile sogar Einfluss auf die Bereitschaftspolizeien der Länder, da er sie teilfinanziert. Diese Vereinheitlichungs- und Zentralisierungstendenzen führen dazu, dass das Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung durch Föderalismus in diesem Bereich aufgegeben wird, um einer Vorstellung effektiven Handelns durch effiziente Strukturen zu weichen. 65

„Das Polizeirecht, das früher noch als klassisches Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsrecht galt, wandelte sich zu einem komplexen operativ-integrierten Eingriffsrecht.“

Zu bedenken gibt ferner, dass Innere Sicherheit seit langer Zeit ein GroKo-Thema ist, da die Innenressorts der Länder und des Bundes regelmäßig durch die SPD oder die CDU/CSU besetzt sind. Diese treffen dann auf der Innenministerkonferenz (IMK), bei der das Einstimmigkeitsprinzip gilt, Konsensbeschlüsse. So harmonisiert und unitarisiert die IMK das Feld der Inneren Sicherheit. Dieses wird dadurch entpolitisiert und vor allem von Exekutiventscheidungen dominiert. Häufig korrespondieren die Positionen von SPD und CDU/CSU in diesem Feld. Abweichende Problemlösungen werden deshalb kaum diskutiert. Eine parlamentarische Kontrolle und Steuerung dieses Politikfeldes ist nur marginal gegeben. 66

Aufrüstung löst keine Probleme

Bei der Ausrüstung der regulären Polizei sollte in der Bundesrepublik vor allem der bestmögliche passive Schutz im Vordergrund stehen. Streifenpolizisten sollten keinesfalls zu Soldaten aufgerüstet werden. Das ist für ein friedliches Land wie die Bundesrepublik schlicht und ergreifend unangebracht.

Im Dezember 2018 forderte die Deutsche Polizeigewerkschaft, das Jahr 2019 müsse das Jahr der Inneren Sicherheit werden. 67 Dabei verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2018 mit rund 5,5 Millionen Straftaten eine so geringe Anzahl wie zuletzt 1992. 68 2019 sank die Zahl der registrierten Straftaten um weitere 2,3 Prozent. 69 Die von „notorischem Alarmismus“ 70 gekennzeichneten Polizeigewerkschaften sollten aufhören, ständig Öl in das Feuer rund um die Debatte der Inneren Sicherheit zu gießen. Auch Terroranschläge gehen in ganz Europa seit den 1970er Jahren zurück 71, doch sind xenophob, rassistisch und antisemitisch motivierte Verbrechen in Deutschland seither stark angestiegen. 72

Das wohl größte Problem bezüglich militärisch ausgerüsteter Terroristen ist die Leichtigkeit, mit der illegale Waffen in die EU kommen und dort problemlos von Ost nach West transportiert werden. 73 Der Balkan wurde während des Krieges mit Kriegswaffen überflutet. Das Innenministerium von Bosnien-Herzegowina bestätigt, dass diese Waffen verfügbar sind, gehandelt und exportiert werden. So wurde auch wenige Tage vor den Anschlägen von Paris im November 2015 ein Mann aus Montenegro von Schleierfahndern auf der Autobahn Salzburg-München angehalten, wobei in seinem Kofferraum acht AK-47-Sturmgewehre mit Munition gefunden wurden.

Die Spur der Waffen, die bei der Anschlagsserie 2015 eingesetzt wurden, führt immer wieder nach Brüssel, der organisatorischen Zentrale der Dschihadisten im Kampf um Bosnien, und von dort zurück auf den Balkan. Europol betont, der Waffenhandel aus den Balkanstaaten sei völlig außer Kontrolle geraten. Man sehe sich außerstande, die Gefahr durch Waffenschmuggel zu bannen. 74 Die Zerschlagung europäischer Waffenschmugglerringe zwischen Bosnien und Belgien sowie die Sicherstellung illegal gehandelter Sturmgewehre sollte für die Bekämpfung dieses „neuen Terrorismus“ höhere Priorität genießen als die letztendlich rein symbolische Aufrüstung der Polizeikräfte mit militärischen Waffen.

Zudem könnten sich Bund und Länder zahlreiche Einsätze der polizeilichen Spezialkräfte sparen, wenn endlich über eine liberalere, nicht rein repressive Drogenpolitik nachgedacht würde. Denn organisierte Kriminalität ist hierzulande in vielen Fällen Drogenkriminalität. Ein Mehr an Überwachungstechnologien, zentralisierten Befugnissen und polizeilicher Aufrüstung wird niemals die Lösung sein.

„Sicherheitspolitik darf in einem liberalen Rechtsstaat nicht abgeschottet auf Innenministerkonferenzen unter Einhaltung des Einstimmigkeitsprinzips, immer zentralisierter und immer ferner von den Bürgern vonstattengehen.“

Trotz enormer Aufrüstung der Vorbeugungs-, Überwachungs- und Repressionsmittel in Frankreich sind dort zwischen Januar 2015 und Oktober 2017 238 Menschen bei verschiedenen Anschlägen zu Tode gekommen. Obwohl Nizza eine der am meisten videoüberwachten Städte Frankreichs ist, konnte der Anschlag durch einen LKW fahrenden Attentäter am 14. Juli 2016 nicht verhindert werden. Insgesamt fuhr der in Frankreich lebende Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel seinen LKW – trotz LKW-Verbot in diesem Bereich – zwischen dem 11.und 14. Juli elf Mal auf der Promenade spazieren, wobei er von einer der insgesamt 1257 Überwachungskameras gefilmt wurde. 75 Am späten Abend des 14. Juli riss er dort 86 Menschen in den Tod.

Eine Aufrüstung mit Sturmgewehren dient vor allem der Abschreckung und mag bei der einen oder anderen Person auch zu einer Steigerung der gefühlten Sicherheit beitragen. Tatsächliche Sicherheit wird sie nicht garantieren. Einer der Geiselnehmer im Bataclan wurde nicht etwa von aufgerüsteten Spezialeinheiten, sondern von einem Streifenpolizisten mit dessen Dienstpistole zur Strecke gebracht. 76 Der Attentäter, der im August 2015 mit einer AK-47 das Feuer in einem Thalys-Zug eröffnete, wurde gar von mutigen Zivilisten überwältigt. 77

Das Zielsicherheitstraining und einsatzmäßige Schießen für die regulären Polizeikräfte sowie die Modifikation bereits vorhandener Waffen hätten intensiviert werden können. In Rheinland-Pfalz absolvieren Polizeibeamte, bei denen aufgrund ihrer Tätigkeit ein Einschreiten in Einsatzsituationen zu erwarten ist, jährlich lediglich ein Schießtraining pro Waffe, wobei sie durchschnittlich 75 Schüsse abgeben. Zusätzlich sind sie verpflichtet, pro Waffe jährlich eine Kontrollübung zu absolvieren. 78 Stattdessen wurden trotz der Reformbedürftigkeit der Schießaus- und -weiterbildung Waffen und Munition bestellt, mit denen beispielsweise in Berlin aufgrund Kapazitätsmangels überhaupt nicht trainiert werden konnte. 79

Das Feld Innere Sicherheit sollte nicht als rein staatliche Pflichtaufgabe betrachtet werden und sich immer weiter von der Öffentlichkeit abschotten. Die Aufgaben der inneren Sicherheit sollten in besonderem Maße durch die gesellschaftliche Basis, nämlich die dem staatlichen Gewaltmonopol unterworfenen Bürger kontrolliert werden können. Schließlich sind die Bürger diejenigen, die geschützt werden sollen. Die Frage nach den Zielen und der Vernunft sicherheits- und schutzgewährender Maßnahmen sollte daher immer wieder aufs Neue öffentlich diskutiert und ausgehandelt werden. Denn Sicherheitspolitik darf in einem liberalen Rechtsstaat nicht abgeschottet auf Innenministerkonferenzen unter Einhaltung des Einstimmigkeitsprinzips, praktisch ausschließlich von CDU/CSU- und SPD-Politikern gestaltet, immer zentralisierter und immer ferner von den Bürgern vonstattengehen.

Mit Waffengewalt allein wird sich Terrorismus nicht besiegen lassen. Totale Sicherheit wird es ausschließlich in totalitären Staaten geben. Der kürzlich verstorbene FDP-Politiker und Bürgerrechtler Burkhard Hirsch brachte es in einem Aufsatz aus dem Jahr 2013 treffend auf den Punkt: „Ein Staat, der alle schützen kann, muss alle überwachen können und tendenziell allwissend und allgegenwärtig sein.“ 80 Ein solcher Staat würde das Ideal der Freiheit mit Füßen treten. Nichtsdestotrotz droht die Bundesrepublik mehr und mehr zu solch einem Staat zu werden.

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