07.05.2018

Erosion der Bürgerrechte

Von Kai Rogusch

Die Politik misstraut freien Menschen. Sie hat vergessen, dass die Interessen und Leidenschaften des Staatsbürgers nicht nur legitim, sondern sogar produktiv für das Gemeinwesen sind.

Angesprochen auf die Frage, ob heutzutage die bürgerlichen Freiheiten durch einen immer mächtigeren Staat bedroht seien, reagieren viele Leute mit Unverständnis: Wir lebten vielmehr in einer mitunter allzu laxen Gesellschaft, in der schlecht ausgestattete Behörden einen gravierenden Kontrollverlust erlitten. Der Orwellsche Polizeistaat, der oppositionelle Gruppen niederknüppelt und einkerkert, erscheint vor dem Hintergrund, dass unsere politische Klasse nicht gerade zu wissen scheint, was sie eigentlich will, als eine realitätsferne Vorstellung linker Splittergruppen.

Und dennoch ist heute sehr wohl eine schleichende, aber nachhaltige Erosion unserer Bürgerrechte zu erleben. Im Folgenden sollen die verschiedenen Bereiche aufgezeigt werden, in denen Bürgerrechte aufgeweicht, relativiert oder schlichtweg in Abrede gestellt werden. Zum einen wird durch die zahlreichen Vorschriften und Initiativen des so genannten Nanny-Staates die persönliche Integrität des Bürgers in seiner alltäglichen Lebensführung in Abrede gestellt – und somit die Idee der Mündigkeit als solcher untergraben. Zum anderen hat sich auf der Ebene von Politik und Gesetzgebung eine formale Entdemokratisierung politischer Entscheidungsgewalt durchgesetzt - nicht zuletzt durch die Europäische Union, die das Bürgerrecht auf Mitentscheidung über das Gemeinwesen aushebelt. Überdies hat sich unsere Gesellschaft vor allem seit den Terrorattacken des 11. September, aber auch im Zuge der Eurorettungspolitik an eine ständig wiederkehrende Politik des Ausnahmezustandes gewöhnt, die einen gesellschaftlichen Fatalismus kultiviert und echte demokratische Debatten erschwert.

„Die politischen Führungen betrachten die Bürger, die sie eigentlich repräsentieren sollen, zusehends als Sicherheitsrisiko.“

Hinter dem flächendeckenden Angriff auf unsere demokratischen Bürgerrechte steckt kein böser Plan, eine Diktatur zu etablieren. Vielmehr steckt hinter dieser Entwicklung ein von breiten Bevölkerungsschichten geteilter Eindruck einer ziellosen, gegenwartsfixierten und außer Rand und Band geratenen Welt, die uns bestenfalls verhaltene Zukunftsaussichten verheißt – und in der wir Bürger als prinzipiell machtlose und mängelbehaftete Wesen erscheinen. Die in aufklärerischer Tradition entwickelte Vorstellung, dass der frei sich entfaltende Bürger ein für unsere Gesellschaft nutzbares kreatives Potenzial birgt, wird Schritt für Schritt abgewickelt. Stattdessen entfremden sich die politischen Führungen von den Bürgern, die sie eigentlich repräsentieren sollen, und betrachten sie zusehends als Sicherheitsrisiko: Bedrohliche und unbeherrschbare (politische) Leidenschaften müssen nach dieser Sichtweise eingeschränkt werden. So werden nicht zuletzt auch die kollektiven Bürgerrechte untergraben – im Fall der Lokführergewerkschaft GdL etwa das Recht, sich zu schlagkräftigen Verbänden zusammenzuschließen. Auch Verschärfungen des Demonstrationsrechts sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit (das sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) zeugen hierbei von einer tiefen Angst vor unberechenbaren Bevölkerungsgruppen. Der in Bürgerrechtskreisen seit vielen Jahren beklagte „präventive Sicherheitsstaat“ entwickelt sich vor diesem Hintergrund zu einem realen Bedrohungsszenario.

Wozu Bürgerrechte?

Bevor diese Aspekte im Einzelnen behandelt werden, soll verdeutlicht werden, weshalb unsere Bürgerrechte überhaupt wichtig sind. Bürgerrechte bringen die Idee des mündigen, souveränen Staatsbürgers zum Ausdruck. Hinter den von ihnen kodifizierten Freiheitsgarantien steckt der Gedanke, dass die Interessen und Leidenschaften des Staatsbürgers nicht nur legitim, sondern sogar produktiv für das staatliche Gemeinwesen sind. Dahinter steckt die Idee, dass gerade die zahllosen Wünsche, Eingebungen und Bestrebungen, die innerhalb der Bürgerschaft im Rahmen einer freien öffentlichen und privaten Sphäre ungezwungen zum Ausdruck kommen, die eigentliche Lebensquelle unseres der Zukunft gegenüber offenen Gemeinwesens sind. Das staatlich verfasste Gemeinwesen soll mittels politischer und rechtlicher Weichenstellungen im Sinne des durch die Bürgerrechte sich frei entfaltenden Willens gleichberechtigter und auf Augenhöhe agierender Bürger weiterentwickelt werden. Diese grundlegende Idee droht heute unter dem missstimmigen Eindruck einer nicht mehr grundlegend verbesserbaren, angeblich immer gefährlicheren und unwirtlicheren Welt in Vergessenheit zu geraten.

Wer Bürgerrechte innehat, unterscheidet sich von denjenigen, die sich “nur" auf Menschenrechte berufen können, darin, dass er die Möglichkeit hat, sich als vollberechtigtes und aktives Mitglied eines souveränen Staates nicht bloß in eine passive Privatsphäre zurückzuziehen, sondern sich an sämtlichen Aspekten des beruflichen, kulturellen und politischen Lebens zu beteiligen. Bürgerrechte sind also nicht bloß institutionalisierte Garantien einer unantastbaren intimen Privatsphäre. Sie garantieren dem Bürger gerade auch die Möglichkeit, in Parteien einzutreten oder neue zu gründen, sich publizistisch zu betätigen, gewerkschaftlich zu engagieren, an politischen Demonstrationen teilzunehmen sowie bei vorliegender beruflicher Eignung in den Staatsdienst einzutreten, zu wählen und sich in politische Ämter wählen zu lassen.

„Bürgerrechte sind im Kern ein Produkt der radikalen Prinzipien der Aufklärung.“

Auf diese Weise hat man als mündiger Bürger eines demokratischen Staatswesens die verfassungsrechtlich garantierte Möglichkeit, durch eigene Beiträge, seien sie von kultureller, beruflicher oder politischer Art, die politische Landschaft, die staatlichen Institutionen, das öffentliche Meinungsklima und das Arbeitsleben mitzuprägen – sowie die Autoritäten in unserer Gesellschaft zur Rechenschaft zu ziehen. Bürgerrechte garantieren also, dass es gerade das persönliche Engagement, die eigenen Ideen, die eigenen Initiativen sind, die unsere Wirtschaft, Kultur und Technik sowie unsere Institutionen, Konventionen und gesetzlichen Normen weiterentwickeln, aber auch schlagartig und radikal verändern können. So sind Bürgerrechte im Kern ein Produkt der radikalen Prinzipien der Aufklärung. Die Aufklärung brach mit der Schicksalsergebenheit der vormodernen Welt, in der jeder Mensch seinen vorherbestimmten Platz in der Welt hatte – und in der als undurchdringbar betrachtete göttliche Gesetze von unbelangbaren Hohepriestern als eine unentrinnbare Tatsache des Lebens dargestellt wurden. Leider hält genau dieser Fatalismus wieder Einzug ins politische Leben.

Management menschlicher Schwächen

Es hat sich nämlich mittlerweile unter dem Eindruck, dass sich unsere Welt nicht mehr grundlegend verbessern lässt, ein neues Staatswesen etabliert. Dieses sieht im Menschen kein kreatives Potenzial mehr. Folglich verschreibt es sich einer Politik der puren Schadensbegrenzung, die der Idee der bürgerlichen und demokratischen Freiheit nichts abgewinnen kann. Das Hauptaugenmerk der Tagespolitik liegt bereits seit vielen Jahren darin, die angeblich von niedrigen menschlichen Beweggründen wie Gier oder „Hass“ befeuerten, aber auch von menschlichen Unzulänglichkeiten wie Leichtgläubigkeit, Unwissenheit, Verführbarkeit und Manipulierbarkeit weiter beförderten Krisen notdürftig zu „managen“. Es entsteht eine Weltsicht, in der zahllose, letztlich unlösbare „Probleme“  ihre Quelle in rein egoistischen „Begehrlichkeiten“ teils bösartiger, teils bemitleidenswerter Individuen oder Gruppen zu haben scheinen. So hat sich der Eindruck verfestigt, dass wir als „Menschen“ eine irrationale und von konkurrierenden Beweggründen angetriebene Ansammlung sozialschädlicher bis bemitleidenswerter Individuen sind, die besser im Zaum zu halten sind.

In politischen Diskussionen sind in den letzten Jahren zahlreiche Zielgruppen aufgetaucht, derer sich ein neuartiges Gesellschaftsmanagement anzunehmen habe. Sie erstrecken sich von gierigen Bankern, leichtgläubigen Bankkunden, verführbaren Konsumenten und „bildungsfernen“ Eltern bis hin zu hasserfüllten Internetpostern, gewalttätigen Demonstranten und desinformierten Fake-News-Konsumenten – oder, ganz allgemein, finanzielle „Wohltaten“ abgreifenden Wählern, die sich an „zukünftigen Generationen“ versündigen. So hat sich ein politisches Klima entwickelt, in dem destruktive Einzelinteressen lamentiert werden und der Schutz potenzieller Opfer, aber auch die Stabilisierung des Status Quo, zur Norm wird.

„In der Weltsicht der politischen Eliten besteht unsere Gesellschaft aus letztlich unvereinbaren Parallelkulturen.“

Die politischen Eliten sehen ihre Hauptaufgabe nun nicht mehr darin, die Interessen der von ihnen regierten Bürgerschaft zu repräsentieren. In ihrer Weltsicht besteht unsere Gesellschaft aus letztlich unvereinbaren Parallelkulturen. Politik sollte daher die destruktiven, parasitären oder einen angeblich fixen Bestand „begrenzter Ressourcen“ aufzehrenden Sonderinteressen durch repressives wie auch präventives Konfliktmanagement notdürftig regulieren, um so zumindest „das Schlimmste zu verhindern“. Die schleichende Entwicklung eines so genannten Nanny-Staates, der sich der Therapierung persönlicher Schwächen widmet, ist ein sichtbarer Ausdruck dieser Geisteshaltung.

Hinter dem Nanny-Staat steckt die Vorstellung, dass der einzelne Bürger nicht einmal mit banalen Aspekten der persönlichen Lebensführung zurechtkommt und deshalb gelegentlich staatliche Anleitung in Form ermahnender Anschubser (engl. to nudge = anschubsen) benötigt. Manchen Gesellschaftsgruppen werden auch drastischere Eingriffe in Aussicht gestellt. So wird seit einiger Zeit darüber diskutiert, ob es angesichts überforderter Eltern in prekären Lebenslagen nicht sinnvoll sei, die Kindeserziehung an das Erfordernis eines „Elternführerscheins“ zu koppeln. Überdies ist es längst schon üblich, Arbeitslosen sozialpolitische „Maßnahmen“ etwa in Form von Bewerbungstrainings aufzudrücken, um sie „in Bewegung“ zu halten und so einer individuell einzuordnenden „Beschäftigungsunfähigkeit“ beizukommen.

Jede einzelne Verfügung aus dem Arsenal des Nanny-Staates, seien es Rauchverbote, Lebensmittelampeln, gesundheitliche Warnhinweise, Nudges oder andere Aktionen, mag für sich allein harmlos, gar hilfreich und nützlich erscheinen. Die eigentliche Brisanz liegt hier nur darin, dass der Nährboden für ein geistiges Klima bereitet wird, das eine bedenkliche Kombination aus persönlichem Unvermögen, empfundener Machtlosigkeit, Verantwortungsscheu und einem Fokus auf menschliche Destruktivität anstelle von Kreativität kultiviert. Indem er die Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen nach und nach verwischt, greift der Nanny-Staat in den Status des selbstbewussten Bürgers ein, der eigentlich auch für fähig erachtet werden soll, aktiv am demokratischen Prozess der Auseinandersetzung mit komplexen politischen Sachfragen teilzunehmen.

Entdemokratisierung

Das führt uns zum Trend der Entdemokratisierung, der sich seit Jahrzehnten auch auf der formal-politischen Ebene vollzieht. Der Demokratieabbau ist eine logische Folge der Tatsache, dass man im heutigen politischen Klima nicht mehr von einer mündigen Bürgerschaft ausgeht, die ihre Repräsentanten politisch zur Rechenschaft zieht. Stattdessen wird von einer diffusen Verwaltungsmasse ausgegangen, die es sogar in Fragen der persönlichen Lebensführung erzieherisch anzuleiten gilt. Nicht mehr die staatlichen und politischen Autoritäten müssen sich gegenüber dem Bürger rechtfertigen. Vielmehr greift mehr und mehr die Vorstellung um sich, dass eine Bürgerschaft, die man als kognitiv und charakterlich ungeeignet erachtet, vom eigentlichen politischen Willensbildungsprozess tunlichst auf Abstand zu halten sei.

„Indem er die Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen nach und nach verwischt, greift der Nanny-Staat in den Status des selbstbewussten Bürgers ein.“

Das drückt sich nicht zuletzt im Machtzuwachs aus, den die Europäische Union seit Jahrzehnten zu verzeichnen hat. Die EU gründet letztlich auf der Idee, dass durch dunkle Leidenschaften getriebene Volksmassen zu einer tödlichen Gefahr werden, wenn man sie nicht genügend beaufsichtigt und einhegt. Die EU ist so organisiert, dass der Prozess der Setzung allgemeinverbindlicher Normen vom Mehrheitswillen einer wie auch immer gearteten demokratischen Öffentlichkeit abgekoppelt ist. Die EU wird von keiner Regierung verkörpert, die auf Grundlage von Parlamentswahlen eine Mehrheit eines europäischen Staatsvolkes errungen hat. Im Rahmen der EU gibt es keine Rechenschaftspflicht einer wie auch immer gearteten europäischen Regierung gegenüber einem wie auch immer gearteten europäischen Staatsvolk.

Auch der Bedeutungszuwachs so genannter Expertenräte und Kommissionen führt zu einer Abschirmung des politischen Deliberationsprozesses. Auch hier wird dem Wähler der Eindruck vermittelt, dass, egal wen er wählt, letztlich nur bürgerferne Cliquen und Interessengruppen den Ausschlag geben. Und wenn überdies das Mantra von den angeblich alternativlosen Sachzwängen die Preisgabe bewussten und zielgerichteten Gestaltungswillens legitimiert, wird dem Bürger vollends der Eindruck vermittelt, dass bürgerliches Engagement letztlich folgenlos ist.

Es wird zwar in Sonntagsreden immer wieder angemahnt, dass sich mündige Bürger im Rahmen eines demokratischen Gemeinwesens politisch engagieren sollen. Doch kann sich die etablierte Politik unserer Tage immer weniger vorstellen, was sie unter einem gemeinsamen staatsbürgerlichen Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt eigentlich versteht. Stattdessen hat sich eine Schicksalsergebenheit gegenüber der Unberechenbarkeit eines scheinbar unverbesserlichen, außer Rand und Band geratenen Weltgeschehens etabliert. Auch dieser chronische Steuerungsfatalismus beschädigt die demokratische Kultur und befördert unter den Bürgern den Eindruck von Machtlosigkeit.

„Wir haben uns an eine Politik des Ausnahmezustandes gewöhnt.“

Wir haben uns mittlerweile an eine Politik des Ausnahmezustandes gewöhnt, die unter dem Eindruck eines angeblichen oder tatsächlichen Notstandes ein Klima erzeugt, in dem demokratische Deliberation mehr und mehr ausgehebelt wird. In diesem Prozess gewinnt die Exekutive des Staates zusätzlich an Macht und Entscheidungsbefugnissen. Regierung, Ministerialverwaltung, Polizei, Militär und natürlich auch Geheimdienste, aber auch Zentralbanken erfahren in diesem Prozess einen weiteren Bedeutungszuwachs. Von dieser Entwicklung zeugen nicht nur die Antiterrorpolitik nach 9/11, sondern auch die einschneidenden „Rettungsgipfel“ im Zuge der Euro-Rettung.

Im Zuge der Eurorettung suggerierte ein aufgestauter Problemdruck das Erfordernis unvermittelter, schneller Reaktionen, die sowohl Parlamente als auch Wählerschaften letztlich vor vollendete Tatsachen stellten. Als Ergebnis der Rettungspakete, die von den Parlamenten durchgewunken wurden, entstanden neue, mächtige, mit Eingriffsrechten in nationale Haushaltspolitiken ausgestattete Körperschaften – sowie erhebliche finanzielle Haftungsrisiken für den hiesigen Staatshaushalt. Auch hier entsteht beim Bürger der Eindruck, dass der eigentliche Sinn demokratischer Bürgerrechte, verstanden als die garantierte Möglichkeit, auf dem Wege politischer Mitbestimmung Einfluss auf die Entwicklung des Gemeinwesens zu nehmen, zusehends leer zu laufen scheint.

Präventiver Sicherheitsstaat

Man hat sich mittlerweile daran gewöhnt, die Welt als eine Gemengelage unerklärlicher Gefahrenquellen aufzufassen, die letztlich durch menschliche Unzulänglichkeiten verursacht werden. Dass unser Staat möglichst schlagkräftig und wachsam sein muss, um immer wieder unvermittelt auf die aus der dunklen Natur des Menschen quellenden Risiken reagieren zu können, ist zu einem unausgesprochenen Credo geworden. Das ist der Hintergrund für den in Bürgerrechtskreisen bereits vielfach thematisierten „präventiven Sicherheitsstaat“. Obwohl vielfach verfassungsgerichtlich angefochten und abgebremst, obwohl aufgrund oft beklagter personeller Engpässe scheinbar zu einem Papiertiger verkümmert, hat er in den letzten Jahrzehnten dennoch mehr und mehr an Kontur gewonnen.

„Der ‚präventive Sicherheitsstaat‘ hat in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr an Kontur gewonnen.“

Zwar hat eine Kaskade höchstgerichtlicher Urteile auf nationaler und europäischer Ebene, die sich beispielsweise gegen eine zu weit gehende Vorratsdatenspeicherung, gegen den Abschuss von Passagierflugzeugen, gegen unbegrenzte Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen richteten, den Marsch in den „autoritären Sicherheitsstaat“ gebremst. Doch allein die nach wie vor ungeklärten Vorwürfe gegen NSA & Co. werfen die Frage auf, ob der Verlust bürgerlicher Freiheitsrechte angesichts einer verfassungsrechtliche Beschränkungen umgehenden internationalen geheimdienstlichen Sicherheitsinfrastruktur nicht weiter fortgeschritten ist, als viele denken.

Man mache sich nichts vor: Unter dem Radar einer größeren Öffentlichkeit laufen Wegbereitungen einer Militarisierung der inneren Sicherheit ab. Zwar sieht die deutsche Verfassung den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nach wie vor nur als hilfsweisen Ausnahmefall zwecks ergänzender Unterstützung von in Einzelfällen durch Naturkatastrophen und dergleichen überforderte Polizeibehörden vor. Doch es gibt seit Jahren Ansätze, die bereits zu einer weltweiten Interventionsarmee umgestaltete Bundeswehr auch hierzulande leichter einsetzen zu können. Die durch das Grundgesetz vorgeschriebene Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, zwischen Militär und Polizei, wird so zusehends durchbrochen.

Davon zeugen folgende Entwicklungen, auf die der Bürgerrechtler Rolf Gössner seit Längerem hinweist. So legitimiert die in Art. 222 des Lissabon-Vertrages verankerte Solidaritätsklausel Militäreinsätze im Inneren der EU-Staaten im Falle – großzügig definierter – Katastrophenlagen und Terrorgefahren.  Zudem hat man sich hierzulande schon längst an heimische Militäreinsätze gewöhnt – beispielsweise anlässlich der Fußball-WM 2006, dem G8-Gipfel 2007, den Nato-Gipfel 2009 oder im Jahre 2015 beim G-7-Gipfel auf Schloss Elmau. Doch besonders bezeichnend erscheint, dass nun im Gefechtsübungszentrum des Heeres in der Colbitz-Letzlinger Heide in Sachsen Anhalt eine sechs Quadratkilometer große militärische Übungsstadt namens „Schnöggersburg“ aufgebaut wird. Hier soll laut Gössner realitätsnah die militärische Konfrontation mit so genannten „urbanen Krisensituationen“ eingeübt werden. Umfasst dies in Zukunft auch Szenarien der Aufstandsbekämpfung?

Die Angst vor dem unkontrollierten Kollektiv

Unter den politischen Eliten hat sich der Eindruck eingenistet, dass der Bürgerschaft als solcher nicht mehr zu trauen ist. Oft begreift man unsere Gesellschaft nur noch als eine Ansammlung unvereinbarer Parallelkulturen, in denen irrationale Beweggründe wie „Hass“, Gewaltbereitschaft, egoistische Habsucht, aber auch diverse „Phobien“ oder schlichtweg Dummheit so weit verbreitet sind, dass ein aufgeklärter demokratischer Diskurs unmöglich ist. Aus diesem Grund werden mehr und mehr auch jene Bürgerrechte angezweifelt, die dem demokratischen Staatsbürger ein wirksames kollektives Agieren zum Zwecke der Verbesserung der eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie einen möglichst freien Zugang zur öffentlichen Sphäre politischer Auseinandersetzungen garantieren.

„Unter dem Radar einer größeren Öffentlichkeit laufen Wegbereitungen einer Militarisierung der inneren Sicherheit ab.“

Eine Aversion gegen unberechenbare und störende Kollektive hat sich ausgebreitet, die es beispielsweise auch durch das hinlänglich bekannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) einzudämmen gilt, das ein pures „Meinungsfreiheits-Bekämpfungs-Gesetz“ ist. Doch es gibt weitere Beispiele für Gesetze, die ein als fragil empfundenes Gemeinwesen vor empfindlichen Erschütterungen bewahren sollen. So wurde mittlerweile das so genannte „Tarifeinheitsgesetz“, wenngleich unter Einschränkungen, vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Dieses Gesetz wurde als eine Reaktion auf das vielerorts als unmoralisch aufgefasste Agieren von Spartengewerkschaften wie der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) erlassen. Gerade die hier deutlich werdende Empfindlichkeit gegenüber Streiks, die außerhalb des eher konsensorientierten Rahmens mäßiger Lohnabschlüsse ablaufen, zeigt, wie wenig Konflikt- und somit auch Freiheitsbereitschaft in unserer Gesellschaft aktuell besteht.

Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch auf dem Gebiet der Demonstrationsfreiheit. Als Reaktion auf wilde und gewalttätige Ausschreitungen während verschiedener Demonstrationen kam es zu Gesetzesverschärfungen. Der Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wird nun sehr weit gefasst und ist mit empfindlichen Mindeststrafen versehen. Solche Maßnahmen richten sich letztlich gegen die Spontanität und Leidenschaftlichkeit aller Menschen auf Demonstrationen und Menschenansammlungen – nicht nur gegen Chaoten und Gewalttäter. Die Verschärfungen sind auch die Folge einer einseitigen Berichterstattung und öffentlichen Rezeption, die im Zuge jüngster Protestmärsche (etwa der G20-Proteste in Hamburg) ausgiebigst die gewalttätigen Ausschreitungen unkontrollierter Horden thematisieren – und die positiven Aspekte kollektiver Menschenansammlungen außer Acht lassen. Im gegenwärtigen Angstklima droht in Vergessenheit zu geraten, wie oft in der Geschichte es „die Straße“ war, auf der für politische und weltanschauliche Ziele eingetreten wurde und von der die Inspiration für soziale Veränderungen ausging.

Pessimismus in Rechtsform

Unsere politischen Führungen scheinen unfähig zu sein, das gegenwärtige Weltgeschehen so aufzufassen, dass es sich zum Vorteil aller Menschen konstruktiv gestalten lässt. Stattdessen dominiert die Wahrnehmung unvermittelt auftretender Gefahrenquellen, die der menschlichen Vernunft letztlich entzogen sind. Noch mehr: Man verortet die zahllosen „Risiken“, auf die unsere fahrige Politik jedes Mal zu spät zu reagieren scheint, letztlich im Menschen als solchen. Wir leben in einem gesellschaftlichen Klima, in dem aufgrund angeblich „begrenzter Ressourcen“ die Stagnation unseres Wirtschaftssystems absolut gesetzt wird. So erscheint auch mehr und mehr der Kampf um einen größeren Anteil am wirtschaftlichen Kuchen als anstößig.

„Es ist an der Zeit, dass wir uns wieder auf das Potenzial einer demokratischen Bürgerschaft zurückbesinnen.“

„Politik“ vollzieht sich im Rahmen eines zusehends bürokratisch zementierten Großraumes, der sich der Idee der rationierenden Zuteilung schwindender Ressourcen verschreibt und der die eigentlich auf dem Wege demokratischer Repräsentation sich vollziehende Artikulation der in der Bürgerschaft entstandenen Wünsche und Interessen vernachlässigt. Zum anderen löst sich staatliche Souveränität im Rahmen der EU auf. Demokratische Verantwortlichkeit und Zurechenbarkeit politischer Entscheidungen schwinden. Die Bürgerschaft als solche erscheint als Ansammlung letztlich unvereinbarer Parallelgesellschaften, deren möglichst störungsfreies Nebeneinander-her-Leben das Hauptaugenmerk eines niedrige Erwartungen kultivierenden Staates geworden ist.

Es ist deshalb an der Zeit, dass wir uns wieder von vorneherein auf das Potenzial einer demokratischen Bürgerschaft zurückbesinnen. Demokratische Bürgerrechte sollten als unerlässliche Garantien experimenteller, kreativer und höchstpersönlicher Freiheit zurückerobert werden. Erst auf dieser Grundlage können technische Innovationen, kulturelle Inspirationen und materieller Wohlstand entstehen und sich bürgerschaftlicher Gemeinsinn im Rahmen eines zukunftsoffenen demokratischen Gemeinwesens entfalten.
 

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