08.07.2026

Reformation als deutsches Erbe

Von Gunter Zimmermann

Titelbild

Malerei: Ferdinand Pauwels (1872) via WikiCommons

Die Auseinandersetzungen um konfessionelle Pluralität und religiöse Toleranz nach Luthers Umwälzung und dem Bauernkrieg haben Deutschland geprägt, z.B. den Föderalismus.

Es gibt viele Gründe, Geschichten zu erzählen. Geschichtenerzähler wollen z.B. das Wissen ihrer Hörer oder Leser erweitern oder vertiefen, indem sie neue Nachrichten übermitteln und neue Informationen weitergeben. Sie wollen aber auch einen Raum, den Erzählraum, schaffen, in dem Gefühle sicher und risikofrei erlebt und ausagiert werden können sowie Empathie für bestimmte Personen, Gruppen und Einstellungen erzeugt wird. Des Weiteren ordnen sie komplexe Ereignisse, indem sie sie in den Rahmen einer Struktur, einer Erzählstruktur, einfügen. In diesem Zusammenhang geben sie den unterschiedlichen Begebenheiten und Geschehnissen, den Fakten und Tatsachen, Bedeutung, wobei an dieser Stelle anzumerken ist, dass ohne die Relevanz verleihende Erzählung alle Fakten und Tatsachen ‚bedeutungslos‘ und ‚irrelevant‘ sind. Das ergibt sich schon daraus, dass das Gedächtnis isolierte Fakten und Tatsachen in dem Moment vernachlässigt und vergisst, in dem sie nicht in eine strukturierende und ordnende Geschichte eingefügt sind.

Dass Erzählungen darüber hinaus unterhalten wollen, muss nach dieser Vielzahl von Gründen extra betont werden, obwohl gerade dieser Aspekt einer der wichtigsten für das Geschichtenerzählen ist. Offensichtlich gebrauchen Menschen ihre Sprache gern, spontan und auch ohne die drängende Notwendigkeit, wesentliche Informationen mitzuteilen. Sie sind gesprächig und empfinden es in der Regel als unerträglich, schweigend zusammenzusitzen. Wir können uns gut vorstellen, dass unsere fernen Ahnen sich abends am Lagerfeuer trafen und die Ereignisse des Tages Revue passieren ließen, indem sie sich Geschichten erzählten, in erster Linie wohl Jagdgeschichten, da die Jagd für zehntausende von Jahren die grundlegendste Tätigkeit und Lebensmitte der Menschheit war. Damit kommen wir in unserer unvollständigen Aufzählung zu einer weiteren, außerordentlich bedeutsamen Funktion von Erzählungen: Sie schaffen soziale Identität, indem durch gemeinsam geteilte Geschichten die Zugehörigkeit zu einer Gruppe hergestellt, gefestigt und stabilisiert wird. Darin ist impliziert, dass zu jeder Geschichte „die Moral von der Geschicht“ gehört und durch sie eben auch gemeinsame Werte aufgebaut werden.

Geschichtsschreibung und Nationalstaat

Was für Geschichten gilt, gilt auch für „die Geschichte“, die seit etwas mehr als 200 Jahren von ‚der Geschichtswissenschaft‘ betrieben wird. Auch diese von Historikern erzählte Geschichte wird gebraucht, um Informationen mitzuteilen, Gefühle anzusprechen, die Fakten der verschwundenen und vergangenen, nur noch in Fragmenten und Überresten auffindbaren Vergangenheit in eine verständliche Struktur zu bringen und ihnen Bedeutung zu verleihen, zu unterhalten und schließlich Identitäten zu erzeugen, indem implizit die gemeinsame Moral und die gemeinsamen Werte einer Gruppe den Hörern und Lesern der gemeinsamen Erzählung nahegebracht werden. In besonderem Maße gilt dies seit der Französischen Revolution für die Bildung einer nationalen Identität, in der die Zugehörigkeit zur Nation durch die ‚wissenschaftliche‘ Repräsentation und historische Beschreibung der eigenen nationalen Vergangenheit begründet und fundiert wird.

„Wie überall in der Welt sollte die Geschichte das nationale Selbstgefühl stärken und den patriotischen Glauben fördern.“

Nicht erst nachdem die Bundesarbeits- und sozialministerin das deutsche Volk pauschal als „einheitsbraun“ beschimpft hat, ist offensichtlich, dass die Deutschen Schwierigkeiten mit ihrer nationalen Identität haben. Bemerkenswert dabei ist, dass eine führende sozialdemokratische Politikerin sich nicht bewusst ist, dass ein föderales Gebilde wie Deutschland seit Jahrhunderten starke regionale, soziale, konfessionelle und sogar kulturelle Differenzen in einem weltweit einzigartigen Maße miteinander vereinigt und verbindet –Differenzen, die eben nicht in einem „einheitsbraun“ aufgehen. Das ist allerdings nur möglich, weil im Großen und Ganzen die Mehrheit aller Deutschen sich zu denselben übergreifenden Prinzipien und Werten des demokratischen Verfassungs- und Rechtsstaats bekennt, die ein friedliches Miteinander ermöglichen. Ohne diesen stillschweigenden Konsens, darüber hinaus ohne die Verpflichtung, dieses Land als das eigene Land zu betrachten, ist kein Staat zu machen, auch keine Bundesrepublik.

Zu diesem Verständnis muss allerdings auch die Einsicht gehören, eine gemeinsame, durch eine nationale Geschichtsschreibung erhellte und geordnete Vergangenheit zu besitzen. Wie überall in der Welt sollte die Geschichte, die auf diese Weise gebraucht wird, das nationale Selbstgefühl stärken und den patriotischen Glauben fördern. Sie sollte, mit anderen Worten, deutlich machen, auf welche vergangenen, verschwundenen, nur noch in Spuren erkennbaren Ereignisse die Deutschen stolz sein können. In diesem Sinne will ich in einem kurzen Abriss auf Aspekte einer weltgeschichtlichen Zäsur hinweisen, die in Deutschland stattgefunden hat, auf die Reformation.

Von Wittenberg bis Worms

Die Einladung Martin Luthers zu einer akademischen Diskussion über das Ablasswesen, vermutlich in Plakatform am 31. Oktober 1517 an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen, machten den mehr oder weniger unbekannten Professor binnen weniger Wochen in ganz Deutschland berühmt. Diese Einladung, die den unmittelbaren Anlass zur Einleitung des Ketzerprozesses gegen den Reformator gab, war von Anfang an Gegenstand heftigster Attacken der „Altgläubigen“. Verblüffend an den Vorgängen nach der Publikation der 95 Thesen war jedoch nicht allein die energische Weigerung Luthers, sich belehren zu lassen und zu widerrufen, sondern das unermessliche Echo auf seine Kirchen- und Papstkritik im deutschen Volk. Die Empörung über den Ablasshandel, wie ihn der Generalsubkommissar für den Vertrieb des Jubiläumsablasses im Erzbistum Magdeburg, der Dominikanermönch Johann Tetzel, betrieb – die meisten ahnten etwas von der Vereinbarung zwischen der römischen Kurie, Erzbischof Albrecht von Brandenburg und dem Bankhaus Fugger –, war bei Tausenden von Geistlichen genauso vehement wie bei den Laien. Denn diese Praktiken bildeten einen der krassesten Verstöße gegen die spirituellen Fundamente der christlichen Kirche.

Bis zum Wormser Reichstag 1521 setzte Luther die entscheidenden Akzente, indem er mit seinem immer kühner werdenden Protest das kirchliche Recht auf die Binde- und Lösegewalt zerschlug. In der Leipziger Disputation 1519 musste der Reformator darüber hinaus nach der unnachgiebigen Nötigung Johannes Ecks seine Ablehnung der gesamten Kirchenverfassung zugestehen und den päpstlichen Primat bestreiten, also den Bruch mit der römisch-katholischen Kirche ankündigen. Aus diesem Ansatz heraus entwickelte sich der konfessionelle Kampf um die Autorität des Stellvertreters Christi und den Status des Priestertums.

„Der Bauernkrieg war ein Freiheitskampf, der jedoch ohne die Theologie Luthers und seine Ideen nicht denkbar gewesen wäre.“

Doch es waren die kollektiven Akteure, mit anderen Worten: die verschiedenen Gruppen im deutschen Volk, die dem evangelischen Glauben zum Durchbruch verhalfen. Wie schon erwähnt, waren es die durch den Buchdruck geschaffenen neuen Bedingungen der Kommunikation, die dafür sorgten, dass Luthers Gedanken und Auffassungen in kürzester Zeit in weiten Teilen des deutschen Reiches und der angrenzenden Gebiete verbreitet wurden. Zum ersten Reichstag Kaiser Karls V. in Worms, auf den 6. Januar 1521 berufen und am 27. Januar eröffnet, berichtete der päpstliche Nuntius Hieronymus Aleander über die Stimmung in der Bevölkerung nach Rom: „Jetzt aber ist ganz Deutschland in hellem Aufruhr; neun Zehntel erheben das Feldgeschrei ‚Luther‘, und für das übrige Zehntel, falls ihm Luther gleichgültig ist, lautet die Losung wenigstens ‚Tod dem römischen Hof‘, und jedermann verlangt und schreit nach einem Konzil auf deutschem Boden.“

Der Bauernkrieg und seine Nachwirkungen

Das von Karl V. unterzeichnete Wormser Edikt, in dem über den Reformator die Reichsacht verhängt wurde, blieb in seiner reichsrechtlichen Verbindlichkeit umstritten. Angesichts der offensichtlichen Zurückhaltung vieler weltlichen Obrigkeiten, dem Edikt nachzukommen, etablierten sich in aller Öffentlichkeit zwei miteinander unvereinbare Konfessionen des christlichen Glaubens. Das dadurch gegebene Konfliktpotential entlud sich schließlich 1525 im Bauernkrieg, in dem es Bauern und Bürgern au fond um zwei der wichtigsten Elemente des demokratischen Verfassungsstaats ging, um die Religions- und Meinungsfreiheit einerseits sowie um politische Mitbestimmung – wenigstens in allen Fragen auf der Ebene der Gemeinde – andererseits. Der Bauernkrieg, der größte Aufstand in der europäischen Geschichte vor der Französischen Revolution, war ein Freiheitskampf, der jedoch ohne die Theologie Luthers und seine Ideen nicht denkbar gewesen wäre. Zu ihm kam es übrigens während eines Wirtschaftsaufschwungs, nicht während einer wirtschaftlichen Krise.

Gegen die herrschende Meinung endete der Bauernkrieg nicht mit einer absoluten Niederlage der Aufständischen, sondern mit vielen konkreten Verbesserungen wie dem endgültigen Abbau der Leibeigenschaft und der konstitutionellen Verrechtlichung der Konflikte zwischen Herren und Bauern. Noch wichtiger ist jedoch, dass auf dem Reichstag von Speyer 1526 ein Kompromiss gesucht wurde zwischen der Haltung des (abwesenden) Kaisers, keine Veränderungen in Theologie und Ritus mehr zuzulassen und endlich das Wormser Edikt durchzuführen, und der Einstellung der Luther nahestehenden Reichsstände, die ein Festhalten an den Institutionen und Formen der römisch-katholischen Kirche nicht mehr akzeptieren wollten.

Für diese Haltung ‚proto-evangelischer‘ Fürsten und Städte war eine Überlegung ausschlaggebend: Die reformatorische Bewegung, die gerade im Bauernkrieg ihre volle Kraft entfaltet hatte, bedrohte langfristig die politische Ordnung. Ohne die Einführung von Reformen in Theologie, Gottesdienst und alltäglichem Leben war nach Auffassung vor allem der reichsstädtischen Politiker ein neuer Aufstand nicht zu vermeiden, der wiederum Veränderungen in der politischen und sozialen Struktur des Reiches erzwungen hätte. Die sture Weigerung, ein von der Bevormundung und ökonomischen Ausbeutung der kirchlichen Hierarchie unabhängiges Kirchenwesen zu realisieren, musste immer wieder zu neuen Unruhen führen. Da die ‚proto-evangelischen‘ Reichsstände diese Gefahr abwenden wollten, entschlossen sie sich nach diesem Reichstag zur Einführung der Reformation, d.h. zum Aufbau einer vom Papst in Rom gelösten, eigenständig institutionalisierten Kirche in den eigenen Städten und Territorien. Die Berechtigung zu diesem eigenmächtigen Vorgehen gab der Beschluss des Reichstags, dass bis zur Regelung der strittigen Fragen durch ein freies General- oder Nationalkonzil es jeder Reichsstand so halten solle, „wie ein jeder solches gegen Gott und Kayserliche Majestät hoffet und vertraut zu verantworten.“

„In den protestantischen Territorien, in denen ein protestantisches Kirchenwesen eingeführt wurde, ist es auf Jahrhunderte hinaus zu keinen weiteren Erhebungen gekommen.“

So lässt sich eine einfache Linie vom Bauernkrieg, in dem die Bauern ihr bekanntestes Programm, die „Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“, auf eine ausschließlich biblische Grundlage gestellt und damit ihre Bewegung in die evangelische Sache eingeordnet hatten, zur politisch beschlossenen und konstituierten Einführung der Reformation ziehen. Im Bauernkrieg hatte der ‚gemeine Mann‘ seine Vorstellungen von der Ordnung des kirchlich-gesellschaftlichen Lebens artikuliert, nachdem die Jahre nach dem Anschlag der 95 Thesen eine immer weitergehende Klärung der Gedanken gebracht hatten.

Nach der Niederwerfung der Revolution gehen die zur reformatorischen Bewegung positiv eingestellten Fürsten und Städte daran, im Rahmen der geltenden politischen Ordnung des Reiches die Ideen des ‚gemeinen Mannes‘, so gut es geht, zu verwirklichen. Dieser Versuch impliziert vor allem anderen, dass innerhalb der kirchlichen und sozialen Organisation die immensen Privilegien der Geistlichkeit abgebaut werden. Dass die evangelischen Obrigkeiten mit diesen Bemühungen Erfolg gehabt haben, zeigt eine überraschende Tatsache: In den protestantischen Territorien, in denen ein protestantisches Kirchenwesen eingeführt wurde, ist es auf Jahrhunderte hinaus zu keinen weiteren Erhebungen gekommen. Das bedeutet, zugespitzt formuliert, dass die durch Visitationen und andere Maßnahmen institutionalisierte evangelische Kirche ein von der Bevölkerung positiv bewertetes und beurteiltes Ergebnis des Bauernkriegs darstellte.

Auf kirchlich-gesellschaftlichem Gebiet wurden die Forderungen des ‚gemeinen Mannes‘ erfüllt durch Reformen in Theologie, Gottesdienst und alltäglichem Leben, die auf die Einführung einer evangelischen Kirchenordnung hinausliefen. Mit dieser Kirchenverfassung wurde das verwirklicht, was die Aufständischen von 1524/25 als Nahziel erstrebt hatten: eine von Papst und Rom unabhängige, ‚emanzipierte‘ kirchliche Gemeinschaft, in der die Privilegien der Geistlichkeit beseitigt waren. Die Mehrheit der die reformatorische Botschaft begrüßenden Bevölkerung, mit anderen Worten: die Mehrheit des deutschen Volkes, sah wohl ein, dass die Trennung und Abspaltung von der römisch-katholischen Kirche auf keine andere Weise zu bewerkstelligen war als durch die aktive Intervention und die politisch-administrative Hilfe weltlicher Obrigkeiten. Insofern konnte sie sich über die Errichtung dieser Kirchenorganisation freuen, was unter anderem dadurch bezeugt wird, dass die Popularität Luthers auch nach dem Bauernkrieg ungebrochen war. Der Kirchenhistoriker Franz Lau formuliert in einem Aufsatz 1 prägnant: „Die Reformation ist noch lange über 1525 hinaus Volksreformation geblieben, und von einem durch den Bauernkrieg bedingten Ende der Reformation als spontaner Volksbewegung kann nicht gesprochen werden.“

Ein tolerantes und friedliches Miteinander

Reformation, Bauernkrieg und die Bildung evangelischer Kirchen sind weltgeschichtliche Zäsuren, auf die die Deutschen zu Recht stolz sein können. Der Reichsabschied des Reichstags von Speyer vom 27. August 1526 bedeutete außerdem, dass die Notwendigkeit von Reformen reichsrechtlich anerkannt und die Stellungnahme zur Einführung von Reformen als Gewissensentscheidung akzeptiert wurde. Die Einheit im Bereich der christlichen Religion, die bisher als unangefochtene Grundlage der politischen und gesellschaftlichen Ordnung galt, wurde vorläufig aufgegeben. Darüber hinaus wurde das ständische Mitregiment, das den monarchischen Vorstellungen Karls V. diametral widersprach, in der Reichsverfassung massiv ausgebaut.

„Der Reichstag von Speyer bildete den Ausgangspunkt für den Augsburger Religionsfrieden 1555.“

Während die Theologen auf beiden Seiten ihre Orthodoxie, ihre Lehre und ihr Bekenntnis reinhalten und nach Möglichkeit durchsetzen wollten, ging es den Politikern, den Fürsten, ihren Räten und den Vertretern der Städte, in Speyer um die politische Anerkennung eines toleranten Zusammenlebens. Noch kämpften sie jedoch allein um befristete Übergangsregelungen bis zur erhofften Wiedervereinigung der Konfessionen in der Einheit des christlichen Glaubens, die für alle, „Altgläubige“ und Evangelische, den Normalzustand der Gesellschaft bildete. Niemand dachte deshalb an eine dauernde Pluralität zweier oder mehrerer Konfessionen oder gar mehrerer Religionen, die in einem Gemeinwesen friedlich nebeneinander existieren könnten. Doch in den folgenden Jahren zeigte die Praxis (noch nicht die Theorie!), dass eine politische Ordnung möglich war, in der verschiedene christliche Konfessionen von der Politik geduldet und toleriert wurden.

Der Reichstag von Speyer bildete den Ausgangspunkt für den Augsburger Religionsfrieden 1555, in dem nach zähen Verhandlungen zwischen Kaiser Ferdinand I. und den Reichsständen der bisher leitende Gedanke der Religionseinheit bis zur gebotenen Wiedervereinigung aufgegeben und allen Territorialfürsten und Städten das Recht zur Bestimmung der Konfession zugebilligt wurde, und für den Westfälischen Frieden 1648, in dem nach dem Dreißigjährigen Krieg die Rechte der Protestanten im Verbund mit der „teutschen Libertät“ der Reichsstände bis zum Ende des Reiches gesichert wurden. In der Zeit zwischen 1526 und 1555 scheiterten alle Versuche des Kaisers, ob mit friedlichen Mitteln oder mit Gewalt, die Glaubenseinheit wiederherzustellen.

Der Föderalismus mit seiner Wertschätzung lokaler und regionaler Eigenständigkeiten, die kulturelle Pluralität und die religiöse Toleranz – Grundsätze, die Deutschland auszeichnen – sind im Kampf gegen Karl V., im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 und in der Fürstenrevolution 1551/52 errungen worden.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!