04.05.2026

Die Freiheit des (Christen-)Menschen einst und heute

Von Gunter Zimmermann

Titelbild

Malerei: Ferdinand Pauwels (1872) via WikiCommons

Die transzendente Freiheit, von der Reformator Martin Luther sprach, hat auch weltliche Entwicklungen beeinflusst. In Zeiten heutiger Einschränkungen lohnt es sich, daran zu erinnern.

Die grundrechtlich verfasste Freiheit ist in der Geschichte der Bundesrepublik so bedroht wie noch nie, wie unter anderem die konzertierte Aktion von Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt Bayern und Staatsanwaltschaft Augsburg gegen das Online-Magazin „Achse des Guten“ zeigt.

Da ist es gut, daran zu erinnern, dass der Beginn des modernen westlichen Freiheitsdenkens in der reformatorischen Erkenntnis Martin Luthers liegt. Der Wittenberger Reformator hat in seiner Zeit den Gedanken zurückgewiesen, dass die kirchliche Hierarchie in irgendeiner Weise gesetzgebende und rechtsetzende Gewalt besitze. Sie hat seiner Ansicht nach aufgrund fehlender Befugnisse und fehlender Legitimation auch nicht die Autorität, das Leben der Christen zu ordnen und zu regeln. Durch diese Perspektive ist die mittelalterliche Konzeption von Papst und Kaiser als den bestimmenden universalen Mächten, die in einer harmonischen und ausgewogenen Kooperation die Welt zu leiten haben, aus dem Blick der westlichen Öffentlichkeit verschwunden.

Der theologische Angriff auf die „plenitudo potestatis“, die Gesetzgebung und Rechtsprechung der Kirche, beruhte auf einer langen häretischen Tradition, die sich seit jeher gegen die Pracht, den Reichtum und die weltliche Herrschaft des Papstes und anderer hierarchischer Würdenträger wandte. Das Hauptproblem, mit dem die säkulare politische Gewalt bis zur Reformation zu kämpfen hatte, ist jedoch durch Luthers Intervention mit einem Schlag beseitigt worden: Sie musste sich nicht mehr darum sorgen, wie sie ihre Politik gegenüber der kirchlichen Macht rechtfertigen konnte. Der Endpunkt dieser folgenschweren Entwicklung ist erreicht, als das die epochalen Westfälischen Friedensverträge für null und nichtig erklärende Breve „Zelo domus Dei“ Papst Innozenz´ X., datiert auf den 26. November 1648, jedoch erst am 20. August 1650 veröffentlicht, von keinem weltlichen Fürsten mehr beachtet wurde. Die Stimme des mittelalterlichen Stellvertreters Jesu Christi, die die gesamte lateinische Christenheit beherrscht hatte, zählte in den staatlichen Kanzleien nicht mehr.

„Luther hat sich zeitlebens mit der Thematik der Freiheit beschäftigt.“

Überraschend ist es deswegen nicht, dass die Auffassungen der Reformatoren über das Staatswesen eine wichtige Rolle bei der Entstehung der absoluten Monarchien im nördlichen Europa spielten. Grundlegend war dabei, wie schon erwähnt, die definitive Erklärung, dass die gesetzgebende und rechtsetzende Gewalt in einer politischen Gemeinschaft per definitionem beim Staat liege; die Kirche besitzt zwar geistliche Autorität, aber keine Kompetenz in der weltlichen Herrschaft, in Gesetzgebung und Rechtsetzung.

Um die Begründung modernen westlichen Freiheitsdenkens in der Reformation und die damit gegebenen Zusammenhänge zwischen theologischen Anschauungen und politischen Rechten zu erhärten, ist es sinnvoll, die Lehre des entscheidenden und ausschlaggebenden Reformators heranzuziehen und einer kritischen Öffentlichkeit zu erläutern.

Die Freiheit eines Christenmenschen

Luther hat sich zeitlebens mit der Thematik der Freiheit beschäftigt. Sein wichtigster, von vielen als die wesentliche reformatorische Grundschrift angesehener Text ist jedoch der 1520 geschriebene Traktat „Von der Freiheit eines Christenmenschen“<a href="#_edn1" id="_ednref1">1</a>, den der Wittenberger Reformator einem Sendbrief an Papst Leo X. beilegte. In dem Sendbrief will Luther einerseits gegenüber dem Papst seine Loyalität zur Kirche betonen, andererseits aber auch gleichzeitig auf die Notwendigkeit von Reformen aufmerksam machen.

Aufgrund seiner Interpretation einer Stelle aus dem ersten Brief des Paulus an die Korinther eröffnet der Wittenberger Reformator seine Gedanken zur Freiheit eines Christenmenschen mit der wuchtigen These: „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan.“ Ohne dass „freier Herr“ besonders definiert wird, ist in diesem Zusammenhang offensichtlich, dass mit „frei“ der Zustand der Abwesenheit aller äußeren Dinge anzusehen ist, die einen Christen daran hindern können, alles zu tun, was er will. Ein freier Herr über alle Dinge zu sein bedeutet, alle Dinge in die Tat umsetzen zu können, die nach Ansicht des Subjekts der Freiheit zu seinem Glück und Frieden, zu seinem Wohlstand und Wohlergehen etwas beitragen können.

Diese Behauptung präzisiert Luther aufgrund einer veralteten Anthropologie sofort durch die Unterscheidung zweier „Naturen“ in jedem Christen, einer geistlichen und einer leiblichen, einer seelischen und einer körperlichen, einer psychischen und einer physischen. Nach der seelischen „Natur“ wird der Christ auch ein geistlicher, neuer und innerlicher Mensch genannt, nach Fleisch und Blut ein leiblicher, alter und äußerlicher.

„Das ist Freiheit: Die Erlaubnis bzw. das Recht zu besitzen, über alle Dinge Herr und niemand untertan zu sein.“

Die Freiheit eines Christen bezieht sich nach dem Theologen allein auf den innerlichen Menschen bzw. auf die Seele, die durch keine äußerlichen Gegebenheiten, sondern allein durch eine innere Bewegung den erwünschten Status der Freiheit gewinnen kann. Diese innere Bewegung ergibt sich aber nicht aus der seelischen Dynamik, den eigenen Antriebskräften oder gar der Selbstbestimmung und Autonomie des Menschen, sie wird vielmehr geschaffen durch einen von außen kommenden Impuls, nämlich durch das Evangelium, das Wort Gottes, die Predigt des Jesus von Nazareth. Allein die Verkündigung erzeugt die Freiheit, die das wesentliche Merkmal des Christen – und daran anschließend jedes Menschen – bildet.

Diese vollkommene, absolute Freiheit ist bestimmt durch das Vermögen, die eigenen Handlungen so auszuführen, wie es dem Christen, letzten Endes aber dem Menschen, d.h. jedem Subjekt der Freiheit am besten erscheint. Bei diesem selbstständigen, freien Handeln muss der Agent niemand um Erlaubnis bitten, er ist nicht von dem Willen eines anderen abhängig. Das ist Freiheit: Die Erlaubnis bzw. das Recht zu besitzen, über alle Dinge Herr und niemand untertan zu sein. Luther begründet die Realität dieser idealen und vollkommenen Freiheit in zwei Gedankengängen.

Das Evangelium

Nach dem ersten Gedankengang ist das Evangelium, die „Frohe Botschaft“, eine Antwort auf viele bohrende und quälende Fragen, die jeden Menschen nach einem problematischen Handeln bedrängen: Habe ich mich richtig verhalten? Habe ich eine gute Entscheidung getroffen? Bin ich schuldig geworden? Muss ich mich selbst kritisieren? Muss ich mich selbst verurteilen? Usw. Die überraschende und sensationelle Verkündigung des Jesus von Nazareth lautet: Der Gott Abrahams, der Gott des Volkes Israel, hält ausnahmslos jedes Handeln für richtig, jede Entscheidung für gut, jeden Menschen für unschuldig usw. Aller Zweifel, aller Selbstzweifel, jede Missbilligung, jede Selbstanklage werden überflüssig, wenn der himmlische Vater die Schattenseiten alles menschlichen Agierens akzeptiert und das Tun und Lassen jedes Menschen versteht und rechtfertigt. Der Zustand der Dissonanz zwischen Sollen und Sein, zwischen Gesetz und Handlung, der Zustand der Spaltung, Zerrissenheit und Entfremdung ist überwunden, sofern der Schöpfer diese Diskrepanz aufhebt und die Untadeligkeit und Gerechtigkeit menschlichen Verhaltens deklariert. Nach neutestamentlichem Verständnis bedeutet dieser au fond therapeutische Ansatz, dass der Gott Abrahams jedem Menschen anbietet, in die Gemeinschaft mit ihm einzutreten und sich in sein Reich aufnehmen zu lassen. Das archetypische Bild dieses für alle Zeiten gültigen Geschehens ist der Vater im Gleichnis vom verlorenen Sohn, der den in die Irre Gegangenen und in Not und Elend Versunkenen ohne „Wenn und Aber“, ohne alle Bedingungen und Konditionen wieder in sein Vaterhaus aufnimmt.

Auf Seiten des Menschen ist die einzige Reaktion, die tatsächlich gefordert ist, um frei von Fehlern, Versäumnissen und Schuld zu werden, das Vertrauen auf dieses Wort, auf diese Gute Nachricht. Der Glaube an das Evangelium, an die Akzeptanz und Rechtfertigung jedes menschlichen Handelns, ist die propositionale Einstellung, die den Christen gerecht und frei macht und von allen anderen Menschen unterscheidet. Kein anderes Phänomen kann nach Luthers Worten einen Christen machen, keine andere Haltung kann einen Christen charakterisieren als diese Gerechtigkeit und Freiheit. Für den Gläubigen wird in diesem Sinne die Behauptung des Apostels Paulus wahr, dass Jesus Christus, d.h. seine Verkündigung, das Ende des Gesetzes ist, das Ende des Gesetzes als Weg zum Heil.

„Die Freiheit, die der Wittenberger Reformator dem Christen bzw. dem Menschen zuspricht, ist ein Zustand der Befreiung aus allen denkbaren und möglichen Belastungen und Behinderungen.“

Diese Aufhebung des Gesetzes beruht, wie schon erwähnt, jedoch auch darauf, dass der Mensch nach reformatorischem Verständnis nicht in der Lage ist, von sich aus den Zustand der Dissonanz zwischen Sollen und Sein, zwischen Gesetz und Handlung, den Zustand der Spaltung, Zerrissenheit und Entfremdung zu überwinden. Er kann aus eigenen Kräften nicht den Status der Übereinstimmung von Sollen und Sein, von Gesetz und Handlung erreichen, der die Voraussetzung des inneren Friedens und der inneren Ruhe ist. Vielmehr ist er angewiesen auf das Evangelium, das ihm den Zustand der Identität, des Einklangs mit sich selbst durch das Vertrauen auf die Gnade und Barmherzigkeit des himmlischen Vaters schenkt. Damit ist er aber auch frei von dem Streben nach Normentsprechung, nach Gesetzeserfüllung, nach Untadeligkeit, Gerechtigkeit und Freiheit, weil ihm dies alles von dem Gott Abrahams bereits gewährt worden ist.

Die Freiheit, die der Wittenberger Reformator dem Christen bzw. dem Menschen zuspricht, ist ein Zustand der Befreiung aus allen denkbaren und möglichen Belastungen und Behinderungen. Jede, ausnahmslose jede Beschränkung und Begrenzung wird beseitigt, wenn diese absolute und vollkommene Freiheit realisiert ist. Damit ist diese ungetrübte und ideale freie Herrschaft eine Form der Freiheit, die im alltäglichen Leben nicht gegeben sein kann und in ihm auch keine Rolle spielt, sondern im Reich der Ideen beheimatet ist und dort ihren Ort findet.

Dabei impliziert die absolute und vollkommene Freiheit auch die Verallgemeinerung aller Handlungen (in zweiter Linie der Zustände und Gegenstände), die wir als positive Relata des alltäglichen und gewöhnlichen Begriffs „frei“ festsetzen können. Alle wirklichen und möglichen Handlungen sind impliziert, wenn der Mensch „ein freier Herr über alle Dinge“ ist. Sie alle weisen das Merkmal auf, Erscheinungsformen des freien Handelns des Menschen zu sein. Auch in dieser Generalisierung erhebt sich die ungetrübte und ideale Freiheit über den Alltag, in dem sie in dieser reinen Form nicht realisiert werden kann.

„Seit der Aufklärung ist nicht zu bezweifeln, dass die Idee der transzendenten Freiheit für die ideelle und politische Geschichte der europäischen Neuzeit eine enorme Bedeutung gewonnen hat.“

Im Vergleich zu der alltäglichen, erfahrungsgemäßen, bürgerlichen Freiheit kann die absolute und ideale Freiheit letzten Endes nur als „transzendente Freiheit“ begriffen werden. Sie übersteigt und überschreitet im wörtlichen Sinne ad infinitum alles, was im täglichen Leben als „frei“ bezeichnet werden kann, sie liegt jenseits der Erfahrung und damit auch jenseits der erfahrbaren Welt, sie gehört nicht zum „Diesseits“ des immanenten Daseins, sondern zum „Jenseits“ der transzendenten Ideale.

Seit der Aufklärung ist nicht zu bezweifeln, dass die Idee der transzendenten Freiheit für die ideelle und politische Geschichte der europäischen Neuzeit eine enorme Bedeutung gewonnen hat. Sie ist das Modell und das Mittel gewesen, um die politische Ordnung abendländischer Gemeinschaften auf eine neuartige und im tiefsten Grunde revolutionäre Weise umzugestalten und umzuformen. In dieser Perspektive kann die Idee der transzendenten Freiheit als eines der wichtigsten Erbstücke der Reformation angesehen werden, das in allen heutigen Diskussionen über Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit durch die unverhohlene Einführung einer Zensur seine Bedeutung behält.

Gottgleichheit

Nach Luthers zweitem Gedankengang wird der Christ bzw. der Mensch in seiner transzendenten Freiheit der Gottheit gleich. Diese Vorstellung erläutert Luther durch die Konzeption der Vereinigung von Christus und der Seele, die schon in der mittelalterlichen Brautmystik entwickelt wurde. Die damit gegebene Union von Christus und dem Gläubigen bestimmt den weiteren Argumentationsgang. Da Christus König und Priester ist, da Christus einerseits über die Menschen herrscht und sie andererseits vor dem himmlischen Vater vertritt, ist aufgrund der vorausgesetzten Vereinigung evident, dass der Gottessohn beide Würden, die des Königs und die des Priesters, an die Gläubigen ausgeteilt hat. Durch den Glauben an das Evangelium, an die Verkündigung des Rabbis aus Nazareth und die damit gegebene Verbindung mit Christus müssen die Christen Könige und Priester werden, die christliche Gemeinde wird nach dem ersten Petrusbrief ein priesterliches Königreich bzw. ein königliches Priestertum. Dieser Vorgang illustriert wiederum die Freiheit der Christen, die ihnen in diesem Rahmen vom Herrn und Heiland geschenkt worden ist.

„Wie kann die transzendente in der bürgerlichen Freiheit widerscheinen?“

Luther musste sich in seinen Ausführungen nicht mit den Auswirkungen der christlichen (transzendenten) Freiheit auf das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Leben beschäftigen, da er der These von der Freiheit sofort die Antithese gegenüberstellt: „Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ Diese Antithese bezieht sich begreiflicherweise nach dem Wittenberger Reformator auf den äußerlichen Menschen, dem aufgrund der konsequenten Anwendung der Teilung des Menschen in Leib und Seele jede Beteiligung und Mitwirkung und erst recht jeder Einfluss auf die Gestaltung der äußeren Verhältnisse versagt bleibt. Diese Zurückhaltung konnten spätere Theoretiker der transzendenten Freiheit nicht übernehmen, da sie an der Gestaltung einer stabilen und dauerhaften politischen Ordnung interessiert waren. Im Unterschied zum Wittenberger Reformator mussten sie sich daher überlegen, wie aus dem Zustand der transzendenten Freiheit ein Gemeinwesen, eine Republik, entwickelt werden kann, in der die Freiheit weiterhin im Zentrum der politischen Ordnung steht: Wie kann die transzendente in der bürgerlichen Freiheit widerscheinen?

Obwohl im Vergleich zu anderen Religionen und Kulturen der Gedanke der Freiheit von jeher eine zentrale Rolle im Christentum spielte, bedeutete der Traktat Luthers doch einen gewaltigen neuen Ansatz im Verständnis der christlichen Freiheit. Diese Einschätzung wird durch den überwältigenden publizistischen Erfolg der Schrift unterstrichen: In eineinhalb Jahrzehnten erschienen nicht weniger als 36 Ausgaben in einem halben Dutzend europäischer Sprachen. Bis heute ist „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ die meistgelesene Publikation des Wittenberger Reformators geblieben.

Angesichts der gegenwärtigen Bedrohung der bürgerlichen Freiheit in der Bundesrepublik ist es meiner Ansicht nach notwendig, dass die Tradition des aufgeklärten „Freiheits-Luthers“ erneuert und der Freiheits-Impuls der Reformation wieder aufgenommen wird. Deren Gebrauchsgeschichte ist das beste Mittel, um den heutigen Kampf für die Freiheit zu unterstützen und zu legitimieren.

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