16.02.2026

Raucher müssen im Regen stehen

Von Christoph Lövenich

Titelbild

Foto: ZuluZulu via Pixabay / CC0

Rauchverbotsverschärfungen in mehreren Bundesländern treffen Tabakkonsumenten und Dampfer. Auf EU- und Bundesebene droht den angeblichen Gesundheitsschädlingen weiteres Ungemach.

Im Bus-Wartehäuschen eine rauchen? Oder beim Warten auf die Straßenbahn mal eben dampfen? Das soll in mehreren Bundesländern demnächst der Vergangenheit angehören. Die meisten Rauchverbote sind in Deutschland Ländersache, und manche der Teilstaaten ziehen derzeit die Daumenschrauben an.

Einige dehnen den stofflichen Geltungsbereich der Rauchverbotsgesetze vom Tabakrauchen auf das Dampfen, das Tabakerhitzen und neuerdings auch auf das Kiffen aus. Hatte man beim Passivrauchen noch über Jahrzehnte den kontrafaktischen Popanz einer Gesundheitsgefährdung mühsam aufgebaut, reicht bei den neuartigen Produkten wie Liquidverdampfern bereits eine viel dünnere Datenlage, um angebliche Schädigungen Dritter zu behaupten. Manchmal verplappern sich die Entscheidungsträger aber. So heißt es im aktuellen Antrag zur Bremer Gesetzesnovellierung, den die rot-grün-roten Koalitionsfraktionen gestellt haben, „der durch die Nichtraucherschutzgesetzgebung vollzogene Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen als Normalität“ solle durch die Verbotsausweitung auf E-Zigarette & Co. erhalten bleiben.

Es geht nicht um den Schutz anderer, sondern um die Gängelung der Raucher. Eine „neue Normalität“ in Sachen Konsum und Genuss will uns die organisierte Tabakbekämpfung (engl. Tobacco control) schon seit Jahrzehnten aufdrängen, lange bevor 2020 das Passivatmen die Rolle des Schreckgespenstes übernahm.

Nach einer – wohl an den Shisha-Bars – Ende des vergangenen Jahrzehnts gescheiterten Rauchverbotsverschärfung in Berlin machte Hessen 2021 den Auftakt: Neben der Ausweitung auf Tabakerhitzen und Dampfen beendete die Landtagsmehrheit auch Rauchmöglichkeiten in Festzelten und Geschlossenen Gesellschaften. Niedersachsen begnügte sich kürzlich damit, Dampfen usw. einzubeziehen, in Baden-Württemberg und Bremen sieht das schon anders aus. Im Ländle hat der Landtag eine grün-schwarze Vorlage verabschiedet, die in größeren Shisha-Bars Rauchverbote mit Ausnahme von abgetrennten Nebenräumen vorsieht – welcher Tätigkeit geht man dann im Hauptraum nach? Auch erstrecken sich einige neue Verbote auf Außenräume. War bei der ursprünglichen Einführung der Gesetze 2007 die frische Luft noch so gut wie gar nicht tangiert, unterwirft man mehr Flächen draußen ebenfalls staatlichen Restriktionen.

„Dass Raucher und Dampfer gefälligst im Regen zu stehen haben, scheint in herrschenden Kreisen unstrittig.“

So kommt es, dass man künftig an baden-württembergischen Bus- und Straßenhaltestellen (für Züge gilt das Bundesgesetz) nicht mehr rauchen oder dampfen darf. Wo beginnt oder endet eine Haltestelle, also der räumliche Geltungsbereich eines solchen Verbots? Das ist in dem Bundesland nicht eindeutig geregelt. Nach Interpretation des zuständigen Landesministeriums erstreckt sich der Bann auf die gesamte Länge der dort haltenden Fahrzeuge; die aber ist Ortsfremden möglicherweise nicht bekannt oder kann davon abhängen, ob etwa ein Gelenkbus hält oder ein kürzerer. Solche Unklarheit hat im Vorfeld schon der Normenkontrollrat des Landes beklagt und – erfolglos – vorgeschlagen, das Verbot auf überdachte Bereiche zu begrenzen. Denn dass Raucher und Dampfer gefälligst im Regen zu stehen haben, scheint in herrschenden Kreisen unstrittig. Wer sich ernsthaft daran halten will – gerade vielen Schwaben ist das zuzutrauen – könnte das Pech haben, als einziger potentieller Fahrgast mit seiner Zigarette oder Dampfe so weit von der Haltestelle entfernt zu stehen, dass der Busfahrer ihn übersieht und vorbeifährt.

Der Bremer Entwurf beschränkt sich auf diese überdachten Bereiche. Schließlich könnten Raucher „sich zum Rauchen in der Regel nur wenige Meter entfernen“. Gut, das könnten olfaktorisch Überempfindliche auch. Von denen es wahrscheinlich weniger gibt, gerade in Bremen mit seiner überdurchschnittlichen Raucherquote. Die allgemeine Handlungsfreiheit nach dem Grundgesetz räumt denen, die sich von etwas gestört fühlen, erstmal kein Vetorecht ein. In jedem Falle wird die neue gesetzliche Regelung bestimmte Charaktere anhalten, ihre Mitbürger auf die Einhaltung hinzuweisen, was zu unschönen Szenen führen wird.

Damit nicht genug der Outdoor-Regulierung. Ein neuer Absatz im baden-württembergischen Gesetz zeigt die detailverliebte Regelversessenheit, mit der in die Autonomie der Einrichtungen eingegriffen wird:

In Freibädern, im Außenbereich von Freizeit- und Vergnügungsparks sowie Zoos können speziell gekennzeichnete, ausschließlich für das Rauchen bestimmte Raucherzonen eingerichtet werden, sofern keine unmittelbare Beeinträchtigung von Nichtrauchenden zu erwarten ist. Die Raucherzonen sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Die Raucherzone muss sich außerhalb von geschlossenen Räumen befinden und räumlich klar abgegrenzt sein, um sicherzustellen, dass Nichtrauchende nicht unbeabsichtigt dem Rauch ausgesetzt werden. Die Größe der Raucherzone ist auf das Notwendige zu beschränken, sodass sie nur einen kleinen Teil der Gesamtfläche umfassen soll. Sie darf nicht an Orten eingerichtet werden, an denen ein erhebliches Aufkommen von Menschen zu erwarten ist.

Die öffentlichen und privaten Träger solcher Einrichtungen könnten das eigentlich selbst regeln und dabei verschiedene Interessen berücksichtigen, aber nein, der Staat muss ins Kleinste alles vorschreiben.

„Auf dem Cannstatter Wasen kann weiterhin geraucht und gedampft werden.“

In Bremen soll für Bäder, Zoos u.ä. künftig ebenfalls ein Rauchverbot draußen gelten, und zwar für deren Gastronomie – gleiches hat man für Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen vor, sofern sie derartige Terrassen unterhalten. Damit täte man einen ersten Schritt, der die Außengastronomie beträfe. Auf lange Sicht wären dann gesetzliche Einmischungen in Biergärten und dergleichen denkbar – ein feuchter Traum der Tabakkontrolleure. So etwas läuft schrittweise ab, mit langem Atem. Die Hansestadt sähe für derartige Außengastro übrigens noch gekennzeichnete Raucherbereiche vor.

Immerhin: Von dem schon um 2007 öffentlich am heißesten diskutierten Bereich, nämlich der Innengastronomie, lassen die Regulierer im Kern die Finger. Abgetrennte Raucher-Nebenräume größerer Lokale wie Restaurants bleiben wie seither im Rahmen entsprechender Vorgaben erlaubt, auch das „Raucherkneipen“-Modell für kleine getränkegeprägte Betriebe – bis 75 Quadratmeter, kein Zutritt für Minderjährige, keine warmen bzw. zubereiten Speisen – wird nicht angerührt. Diese Möglichkeiten bestehen also weiterhin in 13 Bundesländern, nur in Bayern, dem Saarland und NRW gilt ein totales Rauchverbot in der Innengastro (an Rhein und Isar mit der Ausnahme Geschlossener Gesellschaften, was viele nicht wissen). Im Winter 2021/22 hatte der baden-württembergische Gesundheitsminister, ein Grüner, das Rauchen in Raucherkneipen temporär untersagt – unter Corona-Vorwand, obwohl Raucher sich weniger angesteckt haben.

In der Koalition hat die CDU die Ausnahme für Festzelte vor den Grünen gerettet, so kann weiterhin auf dem Cannstatter Wasen geraucht und gedampft werden. Ein Ortsansässiger berichtete mir von nichtrauchenden Wasen-Besuchern, denen gar nicht aufgefallen war, dass man sich dort eine anstecken kann. In großen, hohen Zelten merkt man das weniger als in der Eckkneipe. Gewissen Zeitgenossen stößt bereits der Anblick sauer auf, aber die sorgen erfahrungsgemäß nicht für hohe Umsätze dort, wo man Spaß hat und trinkt.

Dass man sich seit den Verschärfungen in Bayern, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen zwischen 2010 und 2013 in keinem Bundesland mehr traut, die Raucherkneipen und Restaurant-Raucherräume abzuschaffen, liegt auch an der großen Protestwelle in NRW 2013/14, als es zahlreiche Demos gab, Hausverbote für verantwortliche Landtagsabgeordnete in Gaststätten und eine ganze Weile lang ein Volksbegehren drohte. Manche Politiker dürften erkannt haben, dass fanatische Antiraucher ihnen nicht genug Wählerstimmen einbringen, dass es den Stress wert wäre.

„Bei der Antitabakpolitik geht es nicht um ‚Nichtraucherschutz‘ und ähnliche Vorwände, sondern um einen Feldzug gegen die Selbstbestimmung beim Lebensstil.“

Aber selbstverständlich bleibt die organisierte Tabakbekämpfung – Gesundheitsbürokratie, Pharmakonzerne, Bill Gates usw. – am Ball. Bei den Bushäuschen, in denen man in mehreren Bundesländern demnächst nicht mehr rauchen darf, hatte man vor Jahren die dort oft hängende Tabakwerbung verboten. Auf EU-Ebene steht eine neue Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) an, die die bisherige Rechtslage – etwa bei den Ekelbildern – verschärfen soll. Das mit der TPD 2 erfolgte Aromenverbot, das 2016 bzw. für Menthol als Nachzügler 2020 in Kraft getreten ist, könnte in Deutschland auf das Dampfen ausgedehnt werden. Den in diesem Sektor ohnehin verbreiteten Schwarzmarkt dürfte das weiter ankurbeln.

Besonders heftig sieht es bei der ohnehin turmhohen Tabaksteuer aus. Diese Straf- und Sündensteuer soll nach dem Willen einiger Koalitionspolitiker stark steigen, dabei zahlt man jetzt schon rund drei Viertel Tabak- und Mehrwertsteuer beim Kauf von Industriezigaretten; die Mehrwertsteuer wird sogar auf die Tabaksteuer erhoben – Doppelbesteuerung. Zusatzeinnahmen sollen an die Krankenkassen gehen, als ob die Raucher dem Sozialstaat teuer kämen. Im Gegenteil: Sie sind günstiger, die Mär vom Tabakgenießer als Volksschädling gehört abgeräumt. Und die EU plant ihrerseits Eingriffe in den Tabaksteuerrahmen, die gerade Dreh- und Stopftabak sowie Zigarren hart träfen.

Durch die Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass es bei der Antitabakpolitik nicht um „Nichtraucherschutz“ und ähnliche Vorwände geht, sondern um einen Feldzug gegen die Selbstbestimmung beim Lebensstil. Schon immer getrieben von ideologischen Interessen, seit Jahrzehnten auch von den wirtschaftlichen der Anbieter von Pharmanikotin, Entwöhnungspillen usw. Da dabei die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Spinne im Netz eine große Rolle spielt, würde der notorische Tabakfeind und Volkserzieher Karl Lauterbach (SPD) als künftiger WHO-Chef – gerüchteweise wird er als solcher gehandelt – schon passen. Auch wenn er sich besser der Zahngesundheit widmen sollte.

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