22.05.2026
Omnipräsenter Hass in der Schweiz?
Von Andrea Seaman
In der Schweiz stoße man überall auf „anti-queere Gewalt und Diskriminierung“, behauptet das eidgenössische Fernsehen anlässlich des jüngst erschienen Berichts einer Meldestelle.
Einmal im Jahr tritt in der Schweiz der „Hate Crime Bericht“ der LGBTIQ-Helpline vor die Öffentlichkeit, und jedes Mal folgt ihm jene Prozession aus amtlicher Besorgnis, medialer Erregung und Selbstbestätigung der Selbstgerechten, in der ein Land, das zu den freiheitlichsten und tolerantesten Europas gehört, plötzlich als Schauplatz einer beinahe metaphysischen Bedrohung erscheint.
Der diesjährige Bericht vom 15. Mai erklärt, im Jahr 2025 habe es genau 281 Hate Crimes gegeben, also Hassverbrechen. Zugleich weisen die Autoren mit Nachdruck darauf hin, die tatsächliche Zahl liege unter Berücksichtigung der „Dunkelziffer“ wohl weit höher. Laut Bericht wurde im vergangenen Jahr 281-mal jemand „angestarrt, beschimpft oder bedroht –nur weil er anders aussieht, sich anders kleidet oder bewegt, als es die Dominanzgesellschaft vorlebt.“
Das staatliche Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) griff den „Hate Crime Bericht“ auf und erklärte: „Anti-queere Gewalt und Diskriminierung sind im öffentlichen Raum in der Schweiz omnipräsent.“ Der Sender stützte sich dabei auf die hohe Dunkelziffer und behauptete, der Bericht zeige lediglich „die Spitze des Eisbergs.“ Bei dem Wort „omnipräsent“ sollte man kurz innehalten. Schon deshalb, weil die Übertreibung kaum größer sein könnte. Omnipräsent heißt allgegenwärtig. Es bedeutet: überall zugleich. Nicht einfach vorhanden, nicht häufig, nicht weit verbreitet, sondern ständig und unausweichlich. Fast wie das Wetter. Oder wie die Schwerkraft.
Also überall. In jedem Bahnhof, jedem Park, jeder Tram, jeder Supermarkt-Filiale, jedem Fußgängerübergang. Unter der Sitzbank. Im Blick des Rentners. Im Schweigen der Passantin. In der Miene des Barkeepers. Man möchte beinahe ein neues Glaubensbekenntnis formulieren: „Ich glaube an die allgegenwärtige Mikroaggression, die den öffentlichen Raum durchweht, sichtbar und unsichtbar.“
Man fragt sich auch, in welchem Land diese SRF-Leute eigentlich leben? In derselben Schweiz, in der homosexuelle Paare offen Hand in Hand durch Zürich, Murten oder Genf spazieren? In derselben Schweiz, in der Pride-Paraden von Städten, Großkonzernen, Universitäten, Banken und dem Staatsfernsehen selbst gefeiert werden? In derselben Schweiz, deren Medienlandschaft seit Jahren jede Form „queerer Sichtbarkeit“ mit beinahe religiösem Enthusiasmus begleitet? Dort soll „anti-queere Gewalt“ „omnipräsent“ sein?
„Ein Verhalten, das vom Gesetz nicht verboten ist, kann kein Verbrechen sein.“
Spätestens hier sollte jeder funktionierende Unsinnradar Alarm schlagen. Denn sobald man den „Hate Crime Bericht“ genauer liest, sieht man, wie mit Zahlen gearbeitet wird, um eine künstliche Krise zu konstruieren. Es geht um Statistiken. Und wie Mark Twain jemandem in den Mund legte: „Es gibt drei Arten von Lügen: Lügen, verdammte Lügen und Statistiken.“
Das Erste, das man über diese LGBTIQ-Helpline verstehen muss: Dort kann jeder anrufen oder ein Formular ausfüllen und ein Hassverbrechen melden. Eine ernsthafte Überprüfung findet zunächst nicht statt. Erfasst werden subjektive Schilderungen von Vorfällen, deren tatsächlicher Ablauf schwammig bleibt. Der Bericht selbst räumt ein, dass nur zehn Prozent der gemeldeten Fälle überhaupt der Polizei vorgelegt wurden. Und nur ein Bruchteil dessen, wenn überhaupt ein einziger Fall, landete vor Gericht.
Es könnten also ebenso gut frei erfundene, verzerrte oder selektiv dargestellte Geschichten sein, die vor allem dazu dienen, das Bild einer angeblich von Hass durchdrungenen Schweiz zu erzeugen und daraus politische Forderungen nach stärkerer Einschränkung „queerfeindlicher“ Äußerungen abzuleiten. Die LGBTIQ-Helpline räumt ausdrücklich ein: „Die Auswertung der Daten lässt keine repräsentativen Aussagen über das tatsächliche Ausmaß von Hate Crimes in der Schweiz zu.“ Mit anderen Worten: Die Autoren wissen selbst nicht, ob ihre Zahlen überhaupt ein realistisches Bild der Wirklichkeit zeichnen. Genau deshalb ist die Reaktion des SRF so bemerkenswert unseriös. Denn wenn die Daten laut Bericht selbst keine repräsentativen Aussagen zulassen, wie gelangt das Staatsfernsehen dann zu der apodiktischen Behauptung, anti-queere Gewalt sei im öffentlichen Raum der Schweiz „omnipräsent“?
Dabei ist ein zweiter Punkt entscheidend: „Hate Crime“ oder „Hassverbrechen“ existiert in der Schweiz gar nicht als eigener Straftatbestand. Das Wort besitzt hier eine rhetorische, nicht juristische Bedeutung. Was der Bericht pauschal als „Hassverbrechen“ bezeichnet, ist als solches rechtlich überhaupt keines. Und daraus folgt zwingend etwas sehr Einfaches: Ein Verhalten, das vom Gesetz nicht verboten ist, kann kein Verbrechen sein. Wenn also beleidigende Bemerkungen, feindselige Blicke, vulgäre Zurufe, Gesten oder „Anstarren“ als „Hate Crimes“ geführt werden, dann werden hier legale Handlungen nachträglich moralisiert, obwohl sie strafrechtlich gar nicht kriminell sind.
Gemeldete Empfindlichkeit
Sobald man die Daten genauer betrachtet, wird deutlich, worum es der LGBTIQ-Helpline tatsächlich geht: die Erfassung und moralische Brandmarkung politisch unerwünschter Äußerungen, darunter auch Kritik an der Transideologie und an queerer Theorie.
Eine Meldung stammt von einer 18-jährigen, sich als trans, nicht-binär, asexuell identifizierenden Person. Der Vorwurf lautet: „Meine Familie weigert sich, meinen Namen und meine Pronomen zu verwenden.“ Das wird im Bericht als Hassverbrechen erfasst. Eher empfindet man Mitgefühl mit einer Familie, deren Kind so ideologisch beeinflusst wurde, dass es den nüchternen Verstand seiner Angehörigen nicht mehr nachvollziehen kann und gleich denunziert.
Zu den angeblichen „Hate Crimes“ des Berichts gehören Jugendliche, die beim Baden vulgäre Schwulenwitze machen; ein Taxifahrer, der „not here fags“ ruft und den Mittelfinger zeigt; ein Autofahrer, der „pédé“ („Schwuchtel“) aus dem Fenster schreit; Fußball spielende Jungen, die „Wähhhh“ und „iiihhhh“ hinter einem schwulen Paar herrufen; Leute, die jemanden „anstarren“ oder finden, Homosexualität solle „nicht so öffentlich gezeigt werden“; ein YouTube-Kommentar, demzufolge Schwule und Lesben „abartig“ seien; sowie sogar der Vorfall, dass jemand aus einem Auto heraus „angebellt“ worden sei. All das mag vulgär, unerquicklich, beleidigend oder albern sein. Aber genau solche primitiven Bemerkungen, schlechten Manieren und sozialen Unfreundlichkeiten gehören nun einmal zum normalen Alltag und Preis einer freien Gesellschaft.
Aber genau diese Redefreiheit, die in einer offenen Gesellschaft eigentlich selbstverständlich sein sollte, wird durch Berichte wie diesen schrittweise untergraben. Die LGBTQ-Helpline wird von Pink Cross, der Lesbenorganisation Schweiz und dem Transgender Network Switzerland betrieben. Der Bericht selbst zeigt, dass die Mehrheit der Melder unter 30 Jahre alt ist. Gerade jüngere Menschen werden heute in Schule, Universität, sozialen Medien und NGO-nahen Milieus zunehmend darauf konditioniert, gewöhnliche soziale Spannungen durch die Sprache von „Trauma“, „Gewalt“ und „Diskriminierung“ wahrzunehmen. Ein beleidigender Zuruf ist dann nicht mehr bloß schlechte Kinderstube, sondern ein „Hate Crime“. Ein feindseliger Blick wird zur „queerfeindlichen Gewalt“. Ein vulgärer Kommentar gilt als Form psychischer Verletzung.
„Das System produziert die Nachfrage nach sich selbst.“
Damit erzeugen diese Organisationen schrittweise genau jenes Milieu, von dem sie selbst leben. Es ist ein sich selbst verstärkender Kreislauf, dessen innere Logik beinahe geschäftsmäßig funktioniert. Zuerst wird jungen Menschen beigebracht, gewöhnliche soziale Härten (dumme Sprüche, verletzende Bemerkungen, feindselige Blicke, vulgäre Witze) nicht mehr als normale, wenn auch unangenehme Bestandteile des öffentlichen Lebens zu verstehen, sondern als Formen gesellschaftlicher „Gewalt“. Je weiter man diesen Gewaltbegriff ausdehnt, desto mehr potenzielle „Vorfälle“ entstehen überhaupt erst.
Diese Vorfälle werden anschließend bei der Helpline gemeldet, statistisch gesammelt und im Jahresbericht als Beweis einer angeblich eskalierenden Krise präsentiert. Genau diese künstlich aufgeblähte Krisenlage dient dann wiederum als Argument für mehr Finanzierung, mehr Sichtbarkeit, mehr staatliche Kooperation, mehr Meldestellen, mehr Sensibilisierungskampagnen und mehr institutionellen Einfluss der beteiligten Organisationen. Mit jedem neuen Bericht wächst also zugleich die Rechtfertigung für die eigene Existenz.
Das System produziert die Nachfrage nach sich selbst. Je empfindlicher die Gesellschaft gemacht wird, desto mehr „Hate Crimes“ werden wahrgenommen; je mehr „Hate Crimes“ registriert werden, desto dringlicher erscheint die Arbeit der Organisationen; und je stärker ihre gesellschaftliche Stellung wächst, desto intensiver können sie wiederum jene moralische Sprache verbreiten, aus der neue Meldungen hervorgehen. Die LGBTIQ-Helpline lebt also davon, den Kreis möglicher Kränkungen und Opferrollen ständig auszuweiten. Denn genau daraus bezieht sie ihre eigene Legitimation.
Sprache und Gewalt
Es überrascht deshalb nicht, dass die Mehrheit der Fälle, nämlich 202, aus angeblichen Beschimpfungen besteht. Weitere 50 Fälle werden, ohne jede Ironie, schlicht als „Anstarren“ kategorisiert. Das ist absurd. Wenn man dann noch die Behauptung des SRF hinzunimmt, solche Vorfälle seien „omnipräsent“, erwartet man beinahe, dass der Bundesrat demnächst Wetterberichte dieser Art veröffentlicht:
Heute verbreitet anti-queere Gewalt über dem Mittelland. Im Raum Zürich vereinzelte homophobe Blicke und Gesten. In Basel erhöhte Gefahr von vulgären Teenagern. Gegen Abend lokale transphobe Schimpfwörter in der Westschweiz.
Es geht hier also um die Regulierung der Sprache, um die Einschränkung freier Rede und um die immer feinere Kontrolle des alltäglichen Zusammenlebens. Entsprechend fordert der Bericht staatliche Maßnahmen, die am Ende auf Freiheitsbeschränkungen hinauslaufen. Er lobt ausdrücklich den Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen, den der Bundesrat im Januar vorgestellt hat. Grundlage dafür waren wiederum die inzwischen acht veröffentlichten Hate-Crime-Berichte der Helpline selbst.
Soweit der Bericht der Helpline (ständig) Worte mit Gewalt gleichsetzt, muss man ihm widersprechen. Fälle tatsächlicher körperlicher Gewalt oder Sachbeschädigung sind keine besonderen „Hassverbrechen”. Solche Vorfälle sind bereits durch bestehende Strafgesetze erfasst. Dafür gibt es klare Tatbestände wie einfache oder schwere Körperverletzung. Der Begriff „Hassverbrechen“ fügt dem rechtlich nichts hinzu.
„Der Bundesrat arbeitet bereits mit nationalen Aktionsplänen, das Parlament übernimmt zunehmend die Sprache dieser NGO-Milieus.“
Deshalb ist die Vermischung tatsächlicher Gewalt mit beleidigenden Worten, Gesten oder „Anstarren“ so zentral für den Bericht. Denn nur durch diese begriffliche Ausdehnung entsteht überhaupt die dramatische Statistik, mit der anschließend neue Forderungen nach Monitoring, Sensibilisierung und Einschränkung unerwünschter Äußerungen begründet werden können.
Daher sollten die Schweizer diese Entwicklung nicht als harmlose Aktivistenfolklore abtun. Denn aus solchen künstlich aufgeblähten „Hate-Crime“-Statistiken entstehen reale politische Konsequenzen. Der Bundesrat arbeitet bereits mit nationalen Aktionsplänen, das Parlament übernimmt zunehmend die Sprache dieser NGO-Milieus, und selbst die gebührenfinanzierten staatlichen Medien verbreiten deren alarmistische Begriffe inzwischen weitgehend kritiklos weiter.
Genau deshalb müssen die Schweizer dieser Entwicklung mit Nüchternheit und Widerstand begegnen. Nicht weil sie Grobheit oder primitive Bemerkungen gutheißen, sondern weil eine Gesellschaft, die den Unterschied zwischen Worten und Gewalt verliert, früher oder später auch den Unterschied zwischen freier Rede und strafwürdiger Gewalttaten verlieren wird. Und wenn Worte erst einmal als Gewalt gelten, dann erscheint es zunehmend legitim, ihnen mit wirklicher Gewalt zu begegnen. Nämlich mit der Gewalt des Staates: mit Gesetzen, Sanktionen, Verfahren, Überwachung und der schrittweisen Einschränkung dessen, was Bürger noch sagen dürfen.