30.01.2026

Meinungsfreiheit vor Gericht

Von Christian J. Zeller

In Bamberg wurde der Journalist David Bendels vom Vorwurf der Verleumdung der Ex-Innenministerin Nancy Faeser freigesprochen. Ein richtiges Urteil. Probleme bei der Meinungsfreiheit bleiben aber.

Die letzten Jahre waren wahrlich alles andere als frei von gefährlichen Skurrilitäten. Man denke nur an die fortwährenden Daumenschrauben, die die Meinungsfreiheit mittlerweile an den Rand des Zusammenbruchs führen und immer mehr Menschen in ihrer Äußerungsfreiheit einschränken: die Etablierung zahlreicher Meldestellen gegen „Hass und Hetze“, „Antifeminismus“ oder „antimuslimischen Rassismus“; die Schaffung „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ im Rahmen des europäischen Digital Services Act; das Zensieren und Blockieren von sogenannter „schädlicher“ „Desinformation“; das systematische Verschieben des Meinungskorridors in eine links-progressive Richtung durch ein mit 182 Millionen Euro jährlich ausgestattetes Programm, dass sich zynischerweise auch noch „Demokratie leben!“ nennt; oder ein sogenannter ‚Verfassungsschutz‘, der seine Macht missbraucht, um mit größtenteils lachhaften „Gutachten‘“, die klingen als seien sie aus politologie-studentischer Feder im AStA-Büro der Freien Universität Berlin geflossen, pauschal die Oppositionspartei AfD zu diskreditieren und in Wirklichkeit nur eines tun: den Nationalsozialismus, an dem so manche geschmacklose Äußerung von AfD-Funktionären mit unerbittlicher Strenge gemessen wird, schändlich zu verharmlosen.

Zuletzt tat sich der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mit einer manifest verfassungsfeindlichen Äußerung hervor, indem er bei „Markus Lanz“ die Frage, ob man Medienportale wie Nius notfalls zensieren oder gar verbieten solle, mit einem schamlos offenen „Ja“ beantwortete. Und dies nachdem erst vor einigen Monaten der Berliner Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) ebenso offen damit sympathisierte, das ihm unliebsame Medium Apollo News aus ‚seinem‘ Berliner Stadtviertel Treptow-Köpenick zu vertreiben. Man kommt aus dem Augenreiben nicht mehr heraus, wenn man wirklich einmal mit klarem, wachem, fragendem Blick auf die Zustände in unserem Land blickt. Und da sehen wir, dass ausgerechnet jene, die vorgeben, die Demokratie vor „rechts“ zu schützen, eine Verachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an den Tag legen, dass einem beim Zuschauen die Puste ausgeht.

Fall Bendels

Der Fall David Bendels legte in diesem Meer an Freiheitsverachtung und kontraproduktivem Demokratieschutz die Latte sehr hoch. Was war geschehen? Im Februar 2023 postete der Deutschlandkurier eine Bilddatei, auf der die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sehen war, die ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in die Höhe hielt. Das war freilich eine Fotomontage, für die Chefredakteur David Bendels rechtlich verantwortlich gemacht wurde. Ursprünglich hatte Nancy Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Remember me“ hochgehalten – eine Reminiszenz an verschiedene Gedenktage zu den Verbrechen des Nationalsozialismus. Faesers X-Post war im Januar 2023 veröffentlicht worden, das Bild mit den begleitenden Worten versehen: „Wir gedenken der Opfer des Nationalsozialismus. Wir stehen für Demokratie und Pluralismus ein. Wir treten Hass und Hetze entschlossen entgegen. Wir bekämpfen Antisemitismus. #WeRemember“.

Gründe, Nancy Faeser mit einer satirischen Intervention an den gegenwärtigen Sinn von Grundrechten zu erinnern, gab es zu jenem Zeitpunkt bereits genug: Unter Faesers Verantwortung nahm der Verfassungsschutz die Kategorie der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ auf. Zudem war Faeser eine der stärksten Kämpfer gegen sogenannte „Hass und Hetze“ und wirkte damit ausgerechnet als Innenministerin daran mit, durch die Auflösung definierter Rechtsbegriffe im Kontext von Gesetzesvorhaben rechtstaatliche Grundsätze zu untergraben. Wiederholt tat sich Faeser mit Forderungen hervor, die auf eine noch stärkere Regulierung des Internets abzielten, um sogenannte „Fake News“, „Desinformation“ – oder eben „Hass“ – einzudämmen. Auf die Social Media-Plattform „Telegram“ sollte der staatliche Druck massiv erhöht werden.

„Absurderweise führte also ausgerechnet das satirische Bekenntnis zu einem demokratischen Grundrecht zu einer Kaskade von Ereignissen, die sich mit Fug und Recht als politische Verfolgung bezeichnen lassen.“

Derartige Vorkommnisse mögen den Deutschlandkurier zum Gebrauch der besagten Bildmontage motiviert haben, und eben darin – dass nämlich ausgerechnet eine Hüterin des Grundgesetzes erkennbar ein Problem mit der Meinungsfreiheit hat – traf die Intervention des Deutschlandkuriers voll ins Schwarze. Nach der Veröffentlichung der Bildmontage sollte sich dies noch stärker zeigen: Im Februar 2024 warnte Faeser in einer denkwürdigen Pressekonferenz vor dem „Verhöhnen“ des Staates und blickte dabei so streng in die Kamera, als glaubte sie allen Ernstes, ein ganzes Volk zu ihrer privaten politischen Agenda erziehen zu können. Im April 2024 führte Faeser bei den Bundesbeamten eine faktische Beweislastumkehr ein, die darauf hinausläuft, dass nun Personen, die man als „Extremisten“ brandmarkt, federleicht aus Bundesbehörden entlassen werden können, indem das Prozessrisiko allein auf ihrer Seite liegt. Nancy Faeser war es auch, die im Juli 2024 das schlussendlich vom Verwaltungsgericht Leipzig wieder aufgehobene Verbot des Compact-Magazins verfügte. Dies war nichts weniger als eine Kriegserklärung an die freie Presse, die jüngst Daniel Günther bei Markus Lanz fortsetzte, wohl um einem entsprechenden Leitantrag der CDU Schleswig-Holstein vom Juni 2024, der erkennbar den links-autoritären Geist der Grünen atmet, den richtigen Spin zu geben. Der Titel: „Demokratie schützen – Desinformation sowie Hass und Hetze im Netz wirksam bekämpfen“.

Warum also angesichts derartiger autoritärer Tendenzen nicht Nancy Faeser mit einem sarkastischen Bildwerk an den Wert des Grundpfeilers der freiheitlichen Ordnung erinnern? Das Werturteil dahinter war für jedermann klar erkennbar: Das Vorgehen Nancy Faesers gegen die Meinungs- und Pressefreiheit ist abzulehnen. Im Umkehrschluss heißt das: David Bendels und sein Deutschlandkurier bekennen sich zur Meinungsfreiheit als wesentlichem Grundpfeiler der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 

Verfolgung in Bamberg

Absurderweise führte also ausgerechnet das satirische Bekenntnis zu einem demokratischen Grundrecht zu einer Kaskade von Ereignissen, die sich mit Fug und Recht als politische Verfolgung bezeichnen lassen. Denn Nancy Faeser stellte einen Strafantrag nach dem Politikerverleumdungs-Paragraphen 188 StGB, der den Bamberger Staatsanwalt Alexander Baum Ende 2023 dazu veranlasste, einen entsprechenden Strafbefehl gegen Bendels zu beantragen. Das Amtsgericht Bamberg erließ den Strafbefehl, bewehrt mit 210 Tagessätzen zu je 50 Euro. Nach Bendels Einspruch gegen den Strafbefehl kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Richter Martin Waschner verurteilte den Chefredakteur zu einer Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung. Zu den Bewährungsauflagen gehörte unter anderem, dass sich Bendels bei Nancy Faeser für den Post entschuldigen sollte.

Faeser bestätigte mit diesem Vorgehen gegen Bendels gleichsam performativ ihren Hass auf die Meinungsfreiheit, der in der satirischen Bildmontage unterstellt war. Zugleich zeigten die durch Faeser angestoßenen rechtlichen Vorgänge, dass man sich als Staatsbürger im Bereich des Äußerungsrechts nicht mehr vorbehaltlos auf das Justizsystem verlassen kann. Der Staatsanwalt handelte mit einem erkennbaren Belastungseifer und wollte sich wohl, so sieht es Bendels Anwalt Dr. Ulrich Vosgerau, als „besonders drastischer Verfolger von Oppositionellen profilieren.“ Der Richter meinte jedoch, dass der durchschnittlich verständige Betrachter den „Ich hasse die Meinungsfreiheit“-Post als Tatsachenbehauptung und nicht als klar wertende Satire verstehen würde. Erst auf der Grundlage dieser Annahme kam eine Verurteilung aufgrund des Tatbestands der Verleumdung – der das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen ahndet – infrage. Der nicht als Verteidiger involvierte Meinungsfreiheitsanwalt Joachim Steinhöfel kommentierte damals die erstinstanzliche Verurteilung wie folgt: „Richter wie Martin Waschner sind eine Gefahr für den Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung – zumindest, wenn es nicht noch Rechtsmittel gäbe. Das Urteil ist von einem totalitären Bestrafungsfieber getragen, dass einem angst und bange werden muss, wenn man solchen Richtern ausgeliefert ist.“

„Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte noch die Staatsanwaltschaft eine Erhöhung des Strafmaßes gefordert.“

Mit dem erstinstanzlichen Urteil stand die Welt also Kopf: David Bendels, an dem Linke nur das „Rechte“ (ergo: Böse) sehen wollen, machte sich mustergültig gegen das Schleifen eines Grundrechts stark und wurde von seinen „guten“ (ergo: nicht rechten) Verfolgern ausgerechnet unter Preisgabe eben jenes Grundrechts vor die wildgewordene Bamberger Strafjustiz gezerrt, die auch schon dem fränkischen Renter Stefan Niehoff eine Hausdurchsuchung angedeihen ließ und diesen dann unter anderem wegen des Verbreitens einer Fotomontage der Fraktionsvorsitzenden der Partei Bündnis90/Die Grünen im bayerischen Landtag aufgrund der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen verurteilte. 

Das Urteil

Das Berufungsverfahren am 14. Januar 2026 vor dem Landgericht Bamberg, das von einem großen Medieninteresse begleitet wurde, führte nun zu Bendels Freispruch. Auch hier waren die Begleitumstände einigermaßen kurios. Denn nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte noch die Staatsanwaltschaft eine Erhöhung des Strafmaßes gefordert. Einen Tag vor der Berufsverhandlung erschien im Tagesspiegel die Meldung, dass die Staatanwaltschaft Bamberg nun einen Freispruch für Bendels beantragen würde. Und so lief die mündliche Verhandlung – unterbrochen von einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch zwischen den Richtern, der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und Bendels Prozessvertretern – im Ergebnis denkbar unspektakulär ab: Sowohl Bendels Verteidiger – neben Ulrich Vosgerau Peter Richter aus Saarbrücken und Michael Baitinger aus Frankfurt/Main – als auch der Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer beantragten einen Freispruch. Bei dem Meme handele es sich um freie Meinungsäußerung und keinesfalls um Schmähkritik oder Verleumdung, so stellten es Verteidiger und Staatsanwalt unisono fest. Der Tatbestand der Verleumdung könne schon deshalb nicht erfüllt sein, weil der satirisch-wertende Charakter des Memes unzweifelhaft erkennbar sei. 

Der Vorsitzende Richter Sebastian Dicker folgte den Anträgen und sprach Bendels frei. Mit den eindrücklichen Plädoyers von Bendels Anwälten und den mündlichen Einlassungen des Richters war den etwa 40 Zuschauern und Pressevertretern markant die immense Bedeutung dieses Verfahrens vor Augen geführt worden. Immerhin ging es um die Korrektur eines offenkundigen, mutmaßlich rechtsmissbräuchlichen Fehlurteils, das mit der Aussicht, für machtkritische Satire tatsächlich ins Gefängnis zu wandern, die Statik eines freiheitlichen Rechtstaates im Fundament tangierte. 

„Mit dem Politikerbeleidigungsparagraphen ist ein veritables Geschäftsmodell zur Verfolgung unliebsamer Meinungsäußerungen entstanden.“

Allerdings gibt es hinsichtlich des an dem Fehlurteil beteiligten Personals keine Entwarnung. Alexander Baum ist mittlerweile als Vorsitzender Richter in Bamberg tätig und kann dort nun seine Vorstellung von Recht sprechen. Ebenso wenig gibt es Entwarnung hinsichtlich der Rechtsgrundlage, die David Bendels beinahe ins Gefängnis gebracht hätte: Der Politikerbeleidigungsparagraph existiert nach wie vor. Zahlreiche Politiker haben auf der Grundlage von § 188 tausende Bürger mit häufig sinnfreien und wertvolle Justiz-Ressourcen blockierenden Anzeigen überzogen: Allein Robert Habeck und Annalena Baerbock (beide Grüne) kamen bis August 2024 auf über 1500 Anzeigen, FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann, die sich für Cancel Culture durch Arbeitgeber bei falschen Meinungsäußerungen ausspricht, unterhielt zeitweise eine regelrechte Abmahnindustrie, und auch Bundeskanzler Merz stellte mehrere hunderte Strafanträge, von denen zwei zu einer Hausdurchsuchung führten.

Mit dem Politikerbeleidigungsparagraphen ist ein veritables Geschäftsmodell zur Verfolgung unliebsamer Meinungsäußerungen (in manchen Fällen auch tatsächlicher Straftaten) entstanden. Immerhin hat auch nun der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn die Abschaffung der Norm gefordert. Bemerkenswert ist dies auch deshalb, da sich in der politischen Klasse das absurde Dogma etabliert hat, noch die vernünftigste Forderung der AfD abzulehnen, nur weil sie von der „falschen“ Partei vorgebracht wird: Man wartet auf den Tag, an dem sich die AfD für die Gender-Ideologie ausspricht, um die Grünen dazu zu bringen, felsenfest die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen zu behaupten. 

Gewiss: Politiker haben, wie jeder Bürger, ein Recht auf einen effektiven Schutz ihrer persönlichen Integrität, wenngleich man aufgrund ihrer freiwilligen Exponierung in der Öffentlichkeit eine höhere Frustrationstoleranz als bei vielen anderen Bürgern erwarten darf. Politisch motivierte Gewalt, und das ist freilich eine Selbstverständlichkeit, muss politisch unterschiedslos mit den Mitteln des repressiven Staates geahndet und bekämpft werden. Bei dem Politikerbeleidigungsparagraphen handelt es sich jedoch um eine glasklare Zumutung. Denn er hebelt das Prinzip der Rechtsgleichheit aus. § 188 StGB in seiner heutigen Form ist in Deutschland der wohl eindeutigste, weil rechtlich fixierte Ausdruck davon, dass „Rechtspopulisten“ in der Annahme nicht ganz fehlgehen, es gäbe eine zunehmende Kluft zwischen „Elite“ und „Volk“. Von homogenisierenden Übersteigerungen sollte man auch hier absehen. Aber Politiker vor „rechts“ schützen zu wollen, indem man die für den Rechtstaat konstitutive Norm der Gleichheit vor dem Gesetz aufhebt, muss man wohl als Ausdruck einer um sich greifenden Abgehobenheit der politischen Klasse interpretieren. Wie anders soll man es verstehen, dass die Beleidigung eines Politikers eine maximal dreijährige Haftstrafe vorsieht, die eines einfachen Bürgers hingegen eine Haftstrafe von maximal einem Jahr. Hier regiert mittlerweile Orwells Dystopie aus der „Farm der Tiere“: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher als andere.“ 

„Der glückliche Ausgang des Falles David Bendels kann allenfalls Anlass zu einem kurzen Aufatmen geben.“

Und dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, dass es sich genau andersherum verhält: Die Exponiertheit in der Öffentlichkeit, die mit der Übernahme eines politischen Amtes einhergeht, bedeutet, dass ein Politiker mehr aushalten muss als ein einfacher Bürger. Was bei einem einfachen Bürger schon Schmähkritik bedeuten kann, kann bei einem Politiker noch legitim sein. Warum? Weil der vornehmste Zweck der Meinungsfreiheit in der Machtkritik besteht, wie das Bundesverfassungsgericht in einer großen Kontinuität seiner Rechtsprechung seit dem Ende der 1950er Jahre, zuletzt im Reichelt-Urteil vom April 2024, feststellte. 

In seinem Plädoyer machte Verteidiger Dr. Vosgerau auch auf die inhärente Schwammigkeit des Politikerbeleidigungsparagraphen aufmerksam. Denn wer soll überhaupt als eine, wie es in der Norm formuliert ist, „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ zählen? Abgeordnete oder Bürgermeister dürften klare Fälle sein. Aber wie steht es mit ehemaligen Amtsträgern? Parteifunktionären ohne Mandat? Politischen Influencern? Journalisten und Publizisten mit klarer politischer Agenda? Derlei Konstellationen dürften sich in Anschluss an Vosgeraus Einschätzung einer Verletzung des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebotes durch § 188 zuhauf finden lassen. 

Der glückliche Ausgang des Falles David Bendels kann also allenfalls Anlass zu einem kurzen Aufatmen geben. Der Wiedergewinnung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die diesen Namen auch in der gelebten Wirklichkeit verdient, stehen noch zahlreiche Auseinandersetzungen bevor. In seinem Plädoyer hat Bendels Anwalt Peter Richter bereits eine dieser Fronten formuliert: David Bendels im erstinstanzlichen Urteil als Bewährungsauflage aufzunötigen, sich bei Faeser für das Meme zu entschuldigen, war erkennbar absurd. Geboten wäre es allerdings, so Anwalt Richter, in umgekehrter Form: Nancy Faeser hat sich bei David Bendels für die rechtswidrige Strafverfolgung zu entschuldigen. 

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