21.06.2021

Licht und Schatten in der Schweiz

Von Andrea Seaman

Titelbild

Foto: Martin Abegglen via Flickr / CC BY-SA 2.0

Die Eidgenossen haben kürzlich bei einer Volksabstimmung über fünf Vorlagen abgestimmt. Den Ökos wurden mehrere kräftige Dämpfer verpasst, bei anderen Themen hingegen ist Freiheit beschnitten worden.

Am 13. Juni stimmte die Schweiz über fünf Gesetze ab, die den westlichen Zeitgeist definieren. Drei davon hatten die Umsetzung grünen Naturschutzes zum Ziel – und wurden vom Stimmvolk abgelehnt. Die Stimmbeteiligung war für Schweizer Verhältnisse mit knapp 60 Prozent außerordentlich hoch. Rot-Grün wurde bis ins Mark erschüttert, weil diese nun ihr Umerziehungsprogramm zur klimaneutralen Absolution vorerst nicht mehr umsetzen können.

Die anderen beiden Vorlagen, handelten von der Terrorbekämpfung und der Ermächtigung der Regierung im Kampf gegen Covid-19 und wurden angenommen. Es lohnt sich, die fünf Abstimmungen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Freiheit und ihren Zusammenhang mit der Demokratie genauer anzuschauen. 

Die ökologischen Vorlagen

Das sogenannte CO2-Gesetz wurde mit 51,6 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Es war weltweit die erste, demokratisch legitimierte Abstimmung über das Pariser Klimaabkommen. Mit dem CO2-Gesetz sollte der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert werden. Konkret sah das Gesetz erhöhte Lenkungsabgaben auf fossile Brennstoffe, eine Verteuerung von Flugtickets, sowie das Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen vor. Eine Umsetzung hätte der Mittelschicht und einkommensschwachen Haushalten das Leben mittels höherer Öko-Abgaben verteuert. Die Reichen im Land hätten ihren CO2-intensiven Lebensstil nicht einschränken müssen. 

Das Nein des Schweizer Stimmvolkes ist ein historischer Hammerschlag gegen die Unterstützer des Gesetzes. Das CO2-Gesetz zählte auf die Unterstützung des politischen und wirtschaftlichen Establishments. Kolosse der Wirtschaft wie Novartis, Swiss Re, Ikea und Siemens traten für das Gesetz ein. Als einzige im Parlament sitzende Partei bekämpfte die rechtskonservative SVP (Schweizerische Volkspartei) die Vorlage, bei der es sich, wie die SVP richtigerweise erklärte, um ein Klima-Bürokratie-Monster handelt, dass viel kosten würde und dem Klima nichts brächte.

Die Linke, d.h. die Sozialdemokraten (SP), die merkwürdigerweise noch immer vorgeben, die Interessen der Arbeiterklasse zu vertreten, unterstützen das Gesetz. Die Liberale Partei FDP hatte ein gravierendes Problem: Der Öko-Kurs der Parteispitze wurde von der Basis nicht goutiert. Am Tag nach dem Gesetzes-Aus kündigte die FDP-Parteipräsidentin ihren Rücktritt an. Simonetta Sommaruga, SP-Ministerin für Umwelt, versuchte das Scheitern des Gesetzes schönzureden. Die Vorlage sei „vermutlich überladen“ gewesen, sagte sie am Abend des Abstimmungsdebakels.

„Bei der Abstimmung gab wahrscheinlich die stärkere Mobilisierung auf dem Land den Ausschlag. Und dort sind die Jugendlichen alles andere als links-grün ausgerichtet.“

Passend zum Zeitgeist gab es auch ein Grüppchen, dem das Gesetz nicht weit genug ging: Die Klimastreikjugend der Westschweiz wollte u.a. höhere Steuern und ein Totalverbot fossiler Brennstoffe. Aber die junge Wählerschaft erstaunte, da nach der Abstimmung ans Licht kam, dass keine Altersgruppe das CO2-Gesetz deutlicher abgelehnt hat als die unter 35-Jährigen. Bei der Abstimmung gab wahrscheinlich die stärkere Mobilisierung auf dem Land den Ausschlag. Und dort sind die Jugendlichen alles andere als links-grün ausgerichtet. Die Fürsprecher des CO2-Gesetzes bestanden demnach vorwiegend aus der Schweizer Jetset-Oligarchie und (deren) naiven, verwöhnten und städtischen Kindern.

Die ungrüne Weisheit des Volkes erhielt einen Schub, da es gleichzeitig über die Pestizid-Initiative (Neinstimmen: 60,6 Prozent) und die Trinkwasser-Initiative (Nein: 60,7 Prozent) zu urteilen hatte. Mit der Annahme der Pestizid-Initiative wäre der Gebrauch aller synthetischen Pestizide in der Schweiz verboten worden, ob im eigenen Garten oder in der Landwirtschaft. Darüber hinaus wären Importe aller mit synthetischen Pestiziden behandelten  Nahrungsmitteln untersagt worden.

Genauso absurd und einschneidend schädlich für die Landwirtschaft und Lebensmittelpreise hätte sich die Trinkwasser-Initiative ausgewirkt. Letztere wollte diktieren, dass alle Bauern, die Pestizide benutzen oder mehr Tiere halten, als ihr eigenes Land zu füttern vermag oder einen gewissen Anteil ihres Bodens nicht zum Schutz der Artenvielfalt widmen, keine Subventionen vom Staat mehr bekommen.

Diese zwei grünen Initiativen und das CO2-Gesetz führten dem Großteil der Schweizer gleich doppelt und dreifach vor Augen, wie grüne Politik den Wohlstand in eine Zwangsjacke stecken will und einem Ziel zustrebt, das auf das Piesacken der meisten Bürger durch höhere Lebenskosten hinausläuft.

„Demokratisch gesehen müsste die Schweiz nun aus dem Pariser Klimaabkommen austreten.“

Wie der grüne Kurs des Schweizer Staats angesichts solch einer monumentalen Niederlage ökologisch-linker Kreise aufrechterhalten werden kann, bleibt unklar. Demokratisch gesehen müsste die Schweiz nun aus dem Pariser Klimaabkommen austreten, das das CO2-Gesetz zu erfüllen suchte. Ohne Lenkungsabgaben, die dazu dienen, den Bürger im Sinne ökologischer Utopien umzuerziehen, ihn also zum unmündigen, der Vernunft unzugänglichen, ständig zu gängelnden Kind degradieren, ist die dem Abkommen entsprechende Reduktion der Treibhausgase unerreichbar. Ohne erhöhte Sündensteuern auf billige fossile Brennstoffe wird die Masse der Konsumenten, durchaus rational, weiterhin den Weg wählen, der ihr Portemonnaie und ihre Wohlfahrt am wenigsten belastet.

Der Konflikt zwischen dem unterzeichneten Pariser Abkommen – welches uns Schweizern übrigens nie zur Abstimmung vorgelegt, uns also aufoktroyiert wurde – und dem niedergeschmetterten CO2-Gesetz könnte für die Demokratie der Schweiz gefährlich werden. Anti-demokratische Elemente im Parlament und der Zivilgesellschaft sind schon auf Kurs, diese in Paris eingegangene supranationale Bindung über den Volkswillen zu stellen.

Das Argument der Antidemokraten läuft darauf hinaus, dass die Bestimmungen unterzeichneter internationaler Verträge eingehalten werden müssen; das Pariser Abkommen in Sonderheit, weil das Schweizervolk diesen ja niemals in einem Referendum gekündigt habe, was als stille Billigung desselben umgedeutet wird, der jüngsten mehrheitlichen Missbilligung des CO2-Gesetzes zum Trotz. Gegen solche oligarchischen Manöver hilft nur eines: Es obliegt der Pflicht demokratisch gesinnter Schweizer, diesen Machenschaften zuvorzukommen und die Souveränität des Demos über die Fahrtrichtung des Staatsschiffes zu unterstreichen.

Corona und Terrorismus

Während freiheitliebende Menschen den Untergang der drei ökologischen Vorhaben mit Recht zelebrieren, fand am Abstimmungssonntag parallel dazu eine Beschränkung der Freiheit statt. Dem Covid-19-Gesetz stimmten leider 60 Prozent der Bevölkerung zu.

Damit wurde dem Staat erlaubt, eine Zweiklassengesellschaft einzuführen, welche die Inhaber eines Impfzertifikats, eines Genesungsausweises oder eines negativen Corona-Tests privilegiert. Wer kein solches Zertifikat besitzt, der wird fortan von Großveranstaltungen, von Clubs und „zu stark“ bevölkerten Ereignissen ausgeschlossen, unter Androhung gesetzlicher Strafen für papierlose Teilnehmer solcher sozialen Zusammenkünfte. Für die Freiheit, ein soziales Leben zu führen, braucht man nun eine vom Staat ausgestellte Genehmigung. Willkommen in der Orwellschen Realität.

Die Zustimmung zum Covid-19-Gesetz erfolgte vor allem aus zwei Gründen. Erstens befürworten die meisten Schweizer offenbar, unter den gegebenen Umständen einer Pandemie, der Beschränkung des öffentlichen Raumes zum vermeintlichen Schutze nicht geimpfter oder gefährdeter Personen zu. Die Schaffung von Bürgern zweiter Klasse wird aber keinen einzigen Menschen schützen. So spaltet man die Gesellschaft lediglich anhand willkürlicher Kriterien und verbreitet Misstrauen zwischen den beiden Klassen. Nutznießer wird der Staat sein, der sich in einer unsolidarischen Gesellschaft leichter zum paternalistischen Herrscher aufschwingen kann.

„Unter die Definition des Terrorismus fällt auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg, die versucht, die staatliche Ordnung zu verändern, indem sie ‚Furcht und Schrecken‘ vor dem Klimaweltuntergang predigt.“

Zweitens versuchte der Bundesrat, die Bevölkerung zu bestechen, indem er Entschädigungszahlungen für Firmen, die von den Lockdowns hart getroffen wurden, in das Covid-19-Gesetz einbaute. Ohne Covid-Gesetz, implizierte der Bundesrat, gingen viele Geschäfte in den betroffenen Branchen Konkurs. Wie weit die Bestechung Wirkung zeigte, lässt sich nicht eruieren. Es spricht aber Bände über unsere Regierung, die die Bürger primär als durch Geld zu steuernde Kreaturen begreift. Um noch einen draufzusetzen, versprach das Gesetz großen Medienhäusern, Journalisten, Kulturinstitutionen etc. ebenfalls finanzielle Hilfe. In der Konsequenz fungierten die mächtigen Schweizer Medienhäuser praktisch als Sprachrohr des Staates gegen die Gegner des Gesetzes.

Beim „Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus“ (PMT), das mit 56.6 Prozent bejaht wurde, werden Bürgerrechte außer Kraft gesetzt. Das Terrorgesetz, das sich offiziell ausschließlich gegen radikalen Islamismus richtet, ermächtigt die Polizei, gegen einen sogenannten „Gefährder“ vorzugehen, selbst wenn dieser keine Straftat begangen hat. Wenn die Behörden finden, dass eine Person sich allzu radikal gebärt und dem schlechten Einfluss extremistischer Gesellschaft unterliegt, kann gemäß Amnesty International „elektronische Überwachung, Kontaktverbot, Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote und Hausarrest“ über diesen „Gefährder“ verhängt werden.

Und wie sieht der Terrorismus eines Gefährders aus staatlicher Sicht aus? Die Terrorismusdefinition des PMT ist allumfassend vage formuliert:

„Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.”

Unter diese Definition eines Terroristen fällt aber auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg, die versucht, die staatliche Ordnung zu verändern, indem sie „Furcht und Schrecken“ vor dem Klimaweltuntergang predigt. „Ich will, dass ihr in Panik geratet“, sagt Greta bekanntlich. Unter der neuen Definition ist sie in ihren vom grünen Zweck geheiligten Mitteln von den Intentionen eines Selbstmordattentäters, der uns in Angst versetzen möchte, nicht wirklich zu unterscheiden.

„Besonders Demokratieskeptiker, die hinter der CO2-Initiative standen, sehen im Volksentscheid Anlass zur Bekundung ihrer anti-demokratischen Neigungen.“

Ein so der willkürlichen Herrschaft zugutekommendes Gesetz wie das PMT bildet eine unmittelbare Gefahr für alle Arten von politischer Aktivität und Lobbying. Es drängt sich die Frage auf, ob es bereits Terrorismus ist, wenn man offen schreibt, dass das PMT jedem Freund der Demokratie Angst einjagen sollte und abgeschafft gehört?

Die Schweizer Demokratie und ihre Verächter

Diese fünf thematisch verschiedenen Gesetze haben etwas gemeinsam: Sie beschneiden die Freiheit (bzw. wollten dies). Besonders Demokratieskeptiker, die hinter der CO2-Initiative standen, sehen im Volksentscheid Anlass zur Bekundung ihrer anti-demokratischen Neigungen. Ihres Erachtens belegt die Absage an das Ökoprogramm die Dummheit der Mehrheit.

Andreas Weibel, IT-Chef der Sozialistischen Partei Schweiz (SP) war so entrüstet über das Nein, dass er auf Twitter seinem Abscheu vor der Mehrheit Luft machte. „Fuck. Fuck alle“, so wütete er, „die Nein zum CO2-Gesetz gestimmt haben. Ihr seid Idioten und elende Egoisten.“ Der ETH-Klimaphysiker Reto Knutti, der sich politisch für das Gesetz stark gemacht hatte, ätzte, die Bevölkerung sei „ein bisschen zu dumm, zu faul, zu egoistisch und zu eigennützig, um wirklich etwas [gegen den Klimawandel] zu tun.“

Jene Verächtlichkeit gegenüber der Mehrheit führt zwingend zum platonischen Gedanken, dass solche „Idioten und elende Egoisten“ kein Recht auf Selbstbestimmung verdienen. Deshalb konkludiert Weibel auch Folgendes: „F*** alle, die finden, demokratische Entscheide soll man akzeptieren. Was nützt’s wenn die Menschheit demokratisch in den Abgrund reitet?“ Dies ist die Haltung, die in der SP und den links-grünen Reihen seit einiger Zeit grassiert.

Für Weibel sind es immer die anderen, „die da drüben“, insbesondere die Dumpfbacken vom Land, die unüberlegt abstimmen, nicht er und seine politischen Glaubensgenossen. In seiner eigenen Unlogik gefangen, bewertet Weibel diejenigen, die mit ihm einig sind, als gescheit; beleidigt deren Intelligenz aber sogleich, da er ihre Abstimmungsbefugnis nur unter der Bedingung ihrer automatischen, gedankenlosen Übereinstimmung mit seiner eigenen Weltsicht ausstellt.

„Haben wir bei Covid oder Terrorismus geirrt, so können wir’s auch wieder richten.“

Das entlarvt, wie wenig er sich mit denen auseinandergesetzt hat, die er hirnlos nennt. Überlegte Gründe für ein Ja oder ein Nein zum CO2-Gesetz hatte jeder. Besser überlegen kann man immer, aber damit ist freilich nicht gesagt, dass jemand, geschweige denn eine Mehrheit, ohne guten Grund votiert hat. Vorurteilsbehaftete Vorwürfe der Dummheit auszuspeien, wirkt wesentlich unüberlegter als ein Bürger, der nach monatelanger Beobachtung, Auswertung, und Auseinandersetzung mit der politischen Debatte um das CO2-Gesetz sein letztes Wort dazu in die Wahlurne einwirft.

Das Gute an der Schweizer Demokratie ist, dass den Bürgern freigestellt wird, ihre eigene Freiheit in vielerlei Aspekten zu mehren oder mindern. Der Preis dieser Möglichkeit, frei zu wählen, ist, dass man Fehler machen wird; der Vorzug einer demokratischen Fehlentscheidung ist, dass man selbst als deren Autor agiert. Darin liegt die Hoffnung auf Selbstverbesserung, indem man durch Fehler lernt und aus richtigen (und falschen) Entscheidungen die richtigen Schlüsse zieht und bestehende Tugenden weiterkultiviert. Aufgabe eines Bürgers in einer Demokratie bleibt, dieses Recht auf Fehler nicht auf, oder abzugeben, es anderen nicht abzusprechen, sondern zu stärken. Haben wir bei Covid oder Terrorismus geirrt, so können wir’s auch wieder richten.

Wenn also bei den ökologischen Vorlagen die Freiheit gewann, und sie beim Covid-19-Gesetz und PMT verletzt wurde, so heißt das noch lange nicht, dass der Abstimmungssonntag vom 13. Juni der Demokratie der Schweiz einen fundamentalen Schaden zugefügt hätte. Ein solcher Schaden träte nur ein, wenn man Bürgern verwehrt, autonom zu sein – wenn, zum Beispiel, die grünen Kräfte des Landes sich erdreisten, den Volkswillen bei der Klimapolitik zu ignorieren, und trotzdem Lenkungsabgaben und die Verteuerung fossiler Brennstoffe erwirken.

Entgegen vielen Kritikern der Demokratie sind eben nicht Volksabstimmungen das Problem. Das echte Problem kommt nach der Abstimmung, wenn man die Volkssouveränität mit Füßen tritt. Hoffen wir, dass das nicht geschieht.

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