21.10.2026

Konversion pfui, Transition hui!

Von Andrea Seaman

„Therapien“ gegen Homosexualität werden als Problem aufgebauscht, während gleichzeitig Transgeschlechtlichkeit als sakrosankt gilt. In Zürich arbeitet man an einem solchen Gesetz.

In ganz Europa versuchen Transaktivisten und ihre politischen Verbündeten, Verbote sogenannter Konversionstherapien und Konversionspraktiken durchzudrücken, soweit sie diese nicht bereits durchgesetzt haben. Sie versprechen, Menschen davor zu schützen, dass andere ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität verändern wollen.

Auch in Zürich steht ein solches Verbot zur Debatte. Den Gesetzentwurf hatte der Regierungsrat 2025 vorgelegt, nachdem ihn der Kantonsrat 2023 mit der Ausarbeitung eines Verbots beauftragt hatte. Die Grünliberale Partei (GLP) war zunächst dafür. Dann unterstützte sie gemeinsam mit SVP und FDP den Antrag, die Beratungen dazu für ein Jahr auszusetzen und eine nationale Regelung abzuwarten. Nach parteiinterner Kritik ist sie nun wieder für das kantonale Verbot. Eine nationale Lösung sei zwar weiterhin vorzuziehen, erklärt GLP-Co-Präsident Beat Rüfenacht gegenüber der NZZ vom 30. September. Trotzdem brauche es das Zürcher Verbot, „auch um ein Zeichen an den Bund zu senden, dass wir solche Praktiken für inakzeptabel halten“.

Die erste Kehrtwende der GLP hatte der NZZ-Journalist Giorgio Scherrer in seinem Artikel vom 25. September als Rückschlag im Kampf gegen Schwulenheiler dargestellt. Im Mittelpunkt des Artikels stand der EVP-Kantonsrat Renato Pfeffer, der sich mit 17 Jahren einem Psychologen anvertraute, um seine Homosexualität loszuwerden. Zehn Jahre dauerte der Versuch. Der evangelisch-freikirchlich geprägte Pfeffer beschreibt das Ergebnis der Therapie: „Ich bin schwul geblieben – habe mich aber dafür gehasst.“ Heute setzt er sich als offen schwuler Mann für das kantonale Verbot ein.

Scherrer schreibt: „Jeder zehnte Homosexuelle in der Schweiz war bereits Bemühungen ausgesetzt, die auf die Änderung ihrer sexuellen Orientierung abzielten. Bei Transpersonen ist es jede sechste Person. Das steht in einem Bericht, den die Uni Bern im Auftrag des Bundes verfasst hat.“ Fünf Tage später wiederholt NZZ-Journalist Jan Hudec dieselbe Behauptung in seinem Bericht über die erneute Kehrtwende der GLP. Wieder soll „jeder zehnte Homosexuelle in der Schweiz“ betroffen sein, „bei Transpersonen ist es gar jede sechste Person“.

„Der Universitätsbericht hält ausdrücklich fest, dass die Daten nicht repräsentativ sind und sich nicht auf die gesamte Schweiz verallgemeinern lassen.“

Die von der Universität Bern zitierten Zahlen stammen aus der Befragung des Schweizer LGBTIQ+ Panels von 2023. Offenbar wurde keine Zufallsstichprobe gezogen, bereits bei der örtlichen Verteilung der Befragten zeigen sich Verzerrungen. Der Universitätsbericht hält dementsprechend ausdrücklich fest, dass die Daten nicht repräsentativ sind und sich nicht auf die gesamte Schweiz verallgemeinern lassen. Er benennt eine „Datenlücke“ und fordert weitere Forschung. Scherrer macht daraus dennoch eine Aussage über jeden zehnten Homosexuellen in der gesamten Schweiz, obwohl seine Quelle ausdrücklich vor genau diesem Schluss warnt.

Das zweite Problem folgt sogleich: Wessen Erfahrungen beschreiben diese Zahlen überhaupt? An der Befragung nahmen 2812 Personen teil. Davon bezeichneten sich 1190, also nur 42,3 Prozent, als homosexuell. Die übrigen Kategorien waren bisexuell mit 18,7 Prozent, pansexuell mit 12,3 Prozent, heterosexuell mit 13,1 Prozent, asexuell mit 5,7 Prozent und „andere“ mit 8 Prozent. Der Begriff der „Sexuellen Minderheiten“ umfasst offensichtlich mehr als Homosexuelle.

Diese Zahlen beziehen sich auf die gesamte Stichprobe. Für die Befragung gab es drei Fragebogenversionen: 1825 Personen beantworteten die Version für sexuelle Minderheiten, 648 diejenige für geschlechtliche Minderheiten und 339 diejenige für cis-heterosexuelle Personen. Ein Teilnehmer konnte sowohl einer sexuellen als auch einer geschlechtlichen Minderheit angehören, beantwortete aber jeweils nur eine Version. Die demografische Übersicht schlüsselt die sexuelle Orientierung der Teilnehmer nicht nach diesen Fragebogenversionen auf. Sie zeigt daher nicht, wie hoch der Anteil Homosexueller in jener Gruppe war, auf die sich die Angabe „jeder zehnte“ bezieht.

Das Panel schreibt dazu Folgendes: „Die Ergebnisse zeigen, dass 9,5% der teilnehmenden Mitglieder sexueller Minderheiten und 15,5% der Mitglieder geschlechtlicher Minderheiten an Versuchen teilgenommen haben, ihre sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken.“ Die 9,5 Prozent sind also ein zusammengefasster Wert für die teilnehmenden Angehörigen sexueller Minderheiten. Welcher Anteil der homosexuellen Teilnehmer solche Versuche erlebt hat, geht aus dem Bericht nicht hervor. Aus 9,5 Prozent „ungefähr jeder Zehnte“ zu machen, ist völlig vertretbar. Aus „sexuellen Minderheiten“ kurzerhand „Homosexuelle“ zu machen, ist es nicht. Ein über mehrere Gruppen berechneter Prozentsatz gilt nicht automatisch für jede dieser Gruppen einzeln. Unter den homosexuellen Befragten könnte der Anteil höher, niedriger oder gleich hoch sein. Das veröffentlichte Ergebnis gibt darüber keine Auskunft.

„Wenn jeder zehnte Homosexuelle in der Schweiz wirklich Konversionsbemühungen erleiden musste, dann bin ich Kaiser von China.“

Scherrer verengt zudem den Gegenstand der Befragung auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung. Der Wortlaut im Bericht umfasst jedoch Versuche, „die sexuelle Orientierung und/oder [die] Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken“. Demzufolge könnte eine Ja-Antwort allein die Geschlechtsidentität betreffen, also darf Scherrer den Gesamtwert nicht als Anteil derjenigen ausgeben, deren sexuelle Orientierung verändert werden sollte. Ebenso beziehen sich die 15,5 Prozent auf „geschlechtliche Minderheiten“; sie sind kein gesondertes Ergebnis speziell für Transpersonen, sondern umfassen auch „Nicht-Binäre“ und „Andere“.

Scherrer nimmt somit ein zusammengefasstes Ergebnis für eine breitere Gruppe von nicht zufällig ausgewählten Befragten und präsentiert es als gesicherte Tatsache über Homosexuelle in der ganzen Schweiz. Seine Quelle liefert weder den gesonderten Prozentsatz für Homosexuelle noch die repräsentativen Daten, die eine solche Aussage rechtfertigen würden. Die entsprechenden Angaben und Einschränkungen stehen in den beiden Berichten. Man muss sie nur lesen. Die NZZ verbreitet also Fake News und leiht sich dafür die Autorität einer Universität, deren Bericht die Zeitung insofern falsch wiedergibt.

Der NZZ-Journalist erwähnt auch nicht, dass die Zahlen auf Selbstauskünften beruhen, für die der Bericht keine unabhängigen Belege liefert. Schon ein beiläufiges „Du solltest nicht schwul sein“ könnte als Konversionsversuch angegeben worden sein. Allein deswegen ist diese ganze Statistik bereits ein Haufen unbewiesener Unfug. Die Schweiz gehört im Übrigen zu den gegenüber Homosexuellen tolerantesten Ländern der Welt. Es mag so etwas vereinzelt in christlichen Freikirchen geben. Aber als schwuler Schweizer kann ich nur sagen: Wenn jeder zehnte Homosexuelle in der Schweiz wirklich Konversionsbemühungen erleiden musste, dann bin ich Kaiser von China.

Der Rest des Artikels ist nicht besser. Mit Renato Pfeffer stellt Scherrer seiner fragwürdigen Statistik einen homosexuellen Mann zur Seite, der unter einer Konversionstherapie gelitten hat. Die Schilderung seines Leids hat im Artikel die Funktion, den Aufschub des Zürcher Verbots als Grausamkeit erscheinen zu lassen. Zugleich erscheint Pfeffer als Beispiel dafür, was angeblich jeder zehnte Homosexuelle in der Schweiz in ähnlicher Form durchgemacht habe. Seine zehnjährige Behandlung und sein Selbsthass geben der Zahl eine Leidensgeschichte, die der Leser wohl auf andere Betroffene übertragen soll.

Weder Scherrer noch Pfeffer setzen sich allerdings mit dem zentralen Widerspruch dieses Gesetzentwurfs auseinander: Das Verbot würde bestimmte Formen von Konversionstherapien und Konversionspraktiken ausdrücklich schützen. Der Entwurf nimmt nämlich medizinische Transitionen von Kindern und Erwachsenen vom Verbot aus. Wörtlich ausgenommen sind „medizinisch indizierte Behandlungen für Geschlechtsinkongruenz, insbesondere hormonelle oder chirurgische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung“. Warum braucht ein Gesetz gegen Konversion eine Ausnahme für Praktiken, die aus Jungen Mädchen und aus Mädchen Jungen machen sollen?

„Der Entwurf würde verbieten, einem Jungen, der sich für ein Mädchen hält, davon zu überzeugen, dass er tatsächlich ein Junge ist.“

Die medizinische Transition versucht diese Umwandlung durch körperliche Eingriffe zu erreichen, die soziale Transition durch Veränderungen im sozialen Umgang. Wenn das Gesetz Versuche verbietet, die Geschlechtsidentität zu verändern, widerspricht die Ausnahme für solche Praktiken jeder grundsätzlichen Ablehnung von Konversionstherapien.

Schlimmer noch: Der Entwurf würde verbieten, einem Jungen, der sich für ein Mädchen hält, davon zu überzeugen, dass er tatsächlich ein Junge ist. Einen Jungen einen Jungen bleiben zu lassen, wird zur „Konversionspraxis“; der Versuch, ihn in ein Mädchen zu verwandeln, wird als „medizinisch indizierte Behandlung“ geschützt. Diese Verdrehung ist Orwellsch. Sie funktioniert nur, wenn man annimmt, der Junge sei bereits dadurch zum Mädchen geworden, dass er sich zu einem erklärt hat. Dann wäre der Versuch, aus „dem Mädchen“ einen Jungen zu machen, tatsächlich eine Konversion.

Halten wir fest: Wer aus Jungen Mädchen und aus Mädchen Jungen machen will, betreibt offenkundig eine Konversionspraktik. Daran ändert sich nichts, wenn man sie „Transition“ oder „Affirmation“ nennt. Ein Verbot „ohne Wenn und Aber“, wie es der Zürcher GLP-Stadtrat Andreas Hauri fordert, müsste deshalb auch diese Praktiken erfassen. Doch der Zürcher Entwurf enthält genau dieses Aber: Konversionstherapien sollen verboten werden, aber das Transen soll erlaubt bleiben.

Die Begriffe in ihr Gegenteil zu verkehren, hat in der woken Politik Methode. Man spricht von Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion und meint Gleichförmigkeit, Ungerechtigkeit und Ausgrenzung. Nach demselben Muster entpuppt sich das sogenannte Verbot von Konversionstherapien als staatlich durchgesetztes Konversionsgebot, das letztlich auf das Transen von Kindern und Erwachsenen hinausläuft. Der Widerspruch dazu wird seinerseits als Konversionspraktik kriminalisiert.

Und wer das Geschlecht eines Menschen neu einordnet, ordnet damit auch dessen sexuelle Orientierung neu ein. Ein Junge, der auf Jungen steht, ist schwul. Macht man aus ihm durch eine Transition ein Mädchen, das weiterhin auf Jungen steht, hat man aus einem schwulen Jungen ein heterosexuelles Mädchen gemacht. Wenn Pfeffer also schwule Jungen wirklich vor Konversion schützen will, sollte er auch dann protestieren, wenn man ihre femininen Züge oder irgendein Verhalten zum Anlass nimmt, aus ihnen Mädchen zu machen. Davon liest man in der NZZ nichts. Sie verbreitet lieber Zahlen, die ihre eigenen Quellen gar nicht hergeben, und macht Stimmung für Konversionspraktiken.

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