25.03.2019
Ja zum zwanglosen Meister
Die Wiedereinführung des Meisterzwangs für alle Handwerksberufe wird derzeit diskutiert. Sie würde allerdings kein Problem lösen.
2004 wurde unter der damaligen Bundesregierung der Meisterzwang in ca. 50 Handwerksberufen abgeschafft. Die Gesetzesanlagen unterteilen Gewerke in A- und B-Gewerke. In ersteren gilt weiterhin der Meisterzwang, während er in letzteren aufgehoben wurde. Vor kurzem hat der Bundesrat beschlossen, die Bundesregierung zur Wiedereinführung des Meisterzwangs im gesamten Handwerk aufzufordern.
Der Entwurf wird neben den Bundesländern auch von Teilen des Wirtschaftsflügels der CDU wie auch von der AfD unterstützt. Begründet wird die Initiative vor allem mit einer verminderten Qualität der Handwerkerleistungen, aber auch mit einer reduzierten Zahl von Auszubildenden. Insbesondere der letzte Punkt wird dabei gerne als Gegenmaßnahme gegen den sich abzeichnenden Fachkräftemangel dargestellt. Als weiterer Punkt wird oft ins Feld geführt, dass der verschärfte Wettbewerb zu einem Lohndumping durch viele Ein-Mann-Betriebe geführt hat.
Die Frage ist nun, ob die Wiedereinführung des Meisterzwangs diesen Problemen entgegenwirken kann. Betrachten wir zunächst das Problem der abnehmenden Qualität der Handwerksdienstleistungen. Es trifft zu, dass sich die Zahl der Unternehmen im Bereich der nicht zulassungsbeschränkten Handwerksberufe im Vergleich zu 2004 mehr als verdoppelt hat. Bei vielen dieser Betriebe handelt es sich sicherlich auch um Solo-Selbständige, die teilweise aus den Ländern der damaligen EU-Osterweiterung stammen. Dass bei einer derartigen Ausweitung des Angebots nicht alle Anbieter den gleichen Qualitätsstandard erfüllen, überrascht nun nicht wirklich, sondern war zu erwarten. Und tatsächlich hat es in den ersten Jahren nach Liberalisierung des Handwerksmarktes vermehrt Klagen gegeben.
„Die Produktivität im Handwerk steigt seit Jahren kontinuierlich, wenn auch nicht sehr stark an.“
Die Zahl ist aber z.B. im Baugewerbe mittlerweile auf das Niveau der Ära vor 2004 gefallen, wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hin selbst zugibt. Offenbar hat hier der Marktmechanismus gegriffen und die unseriösen Anbieter weitestgehend beseitigt. Natürlich bleiben Qualitätsunterschiede bestehen, aber das ist nicht prinzipiell schlecht. Vielmehr ermöglichen sie eine klarere Preis-/Leistungsdifferenzierung. So kann der Konsument jetzt gezielter wählen, ob er eine Meisterstunde oder eine Gesellenstunde bezahlen möchte. Handwerksleistungen werden so für viele Menschen günstiger bzw. überhaupt erst bezahlbar. Gleichzeitig hat die Tatsache, dass sich jetzt mehr Menschen einen Handwerker leisten können, auch noch den positiven Effekt, dass damit die in diesem Bereich weit verbreitete Schattenwirtschaft zurückgedrängt wird. Denn wenn der Preis einer legalen Dienstleistung sich wenig von dem für die illegale unterscheidet, wird auch die Nutzung von letzterer zurückgehen. Das Argument der nachlassenden Qualität ist demzufolge nicht sehr stichhaltig. Qualitätsunterschiede wird es immer geben und jeder Handwerker hat weiterhin die Möglichkeit, einen Meisterabschluss zu erwerben und so die besondere Qualität seiner Dienstleistung zu betonen. Er muss sich dann eben auch dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb stellen, um für seine zusätzliche Qualifikation den entsprechenden Preis zu erzielen.
Kommen wir nun zum Vorwurf des Lohndumpings. Wie bereits erwähnt, sind in der Tat einige der neu gegründeten „Betriebe“ lediglich Solo-Selbstständige. Es ist natürlich richtig, dass Unternehmer, die nur sich selbst „bezahlen“ müssen, weniger Fixkosten als Unternehmen mit mehreren Angestellten haben und daher ihre Arbeitskraft günstiger anbieten können. Die Argumentation, dass dies zu einem Lohndumping führt, setzt dabei implizit die These voraus, dass Auftraggeber Handwerker einzig und allein nach der Höhe des Stundenlohns auswählen. Das steht aber gar nicht per se fest. Mehrpersonenbetriebe haben nämlich für den Kunden auch Vorteile gegenüber Einzelunternehmern. So können diese mehr Kapital einsetzen und damit z.B. bessere Werkzeuge anschaffen, welche die Produktivität der Angestellten erhöhen. Damit kann die gleiche Arbeit in kürzerer Zeit und möglicherweise besserer Qualität erledigt werden als durch den Einzelunternehmer. Durch diesen Produktivitätsvorteil fällt auch der Preisunterschied deutlich geringer aus, als es auf den ersten Blick scheint. Zusätzlich können sich in einem Mehrpersonenbetrieb einzelne Mitarbeiter auch besser auf Teilaspekte ihres Handwerks konzentrieren und so zu Experten werden. Diese Experten erbringen ihre Dienstleistungen ebenfalls produktiver, also in kürzerer Zeit und mit höherer Qualität. Für diese Mehrleistung kann der Unternehmer dann auch einen höheren Preis am Markt erzielen.
Dass derartige Effekte auftreten, lässt sich an zwei Zahlen ablesen. So steigt die Produktivität seit Jahren kontinuierlich, wenn auch nicht sehr stark an. Betrachtet man außerdem die Entwicklung des Bruttolohns im Handwerk, so zeigt sich, dass dieser seit 2007 um ca. 20 Prozent gewachsen ist. Die Steigerungsrate liegt damit auf dem Niveau der Industrie.1 Die Abschaffung des Meisterzwangs hat also wenig Einfluss auf das Lohnniveau gehabt, dafür aber Betrieben die Möglichkeit eröffnet, sich mittels ihrer besonderen Leistungen deutlicher von ihren Mitbewerbern abzuheben.
„Das eigentliche Problem besteht darin, dass nur ca. 40 Prozent der ausgebildeten Gesellen auch im Handwerk verbleiben.“
Der dritte häufig genannte Punkt für die Wiedereinführung des Meisterzwangs ist die sinkende Anzahl an Lehrlingen. Fakt ist, dass zur Ausbildung von Lehrlingen weiterhin ein Meister im Betrieb sein muss, und richtig ist auch, dass die Zahl der Lehrlinge im Handwerk seit Jahren deutlich sinkt. Daraus aber zu schließen, dass wieder mehr Meister (die es nicht unbedingt geben wird) wieder zu mehr Lehrlingen führen, griffe zu kurz. Zumal das Problem an ganz anderen Stellen liegt. Zum einen gibt es schon seit längerem einen Trend hin zur Akademisierung. Der Mehrheit eines Absolventenjahrgangs nimmt heute ein Studium auf und entscheidet sich gegen eine Lehre. Auch wenn sich Handwerkerlehrlinge überwiegend aus Absolventen mit einfachem oder mittlerem Schulabschluss rekrutieren, so geht dieser gesellschaftliche Trend auch am Handwerk nicht vorbei.
Darüber hinaus hat das Handwerk über die Jahre eher zu viel als zu wenig ausgebildet. Im Handwerk arbeiten ca. 12,4 Prozent aller Beschäftigten. Gleichzeitig stellen die Lehrlinge des Handwerks aber 27,6 Prozent aller Azubis. Das eigentliche Problem besteht nun darin, dass nur ca. 40 Prozent der ausgebildeten Gesellen auch im Handwerk verbleiben. Der Rest wechselt in die Industrie oder ins Dienstleistungsgewerbe. Der Hauptgrund dafür dürfte wahrscheinlich das um ca. 1.000 Euro höhere Gehalt sein. Die Handwerksbetriebe sollten sich also eher darüber Gedanken machen, wie sie für die Gesellen (und auch die Meister) als Arbeitgeber attraktiv bleiben, um solche Wechsel zu verhindern. Das Problem besteht also nicht zwangsläufig darin, dass es zu wenig Lehrlinge gibt, sondern auch darin, dass zu wenige Handwerker in ihrem angestammten Bereich arbeiten. Die Öffnung des Marktes mit der daraus folgenden Gründerwelle hat diese Problematik allerdings eher entschärft als verschärft, da dadurch die individuellen Verdienstmöglichkeiten gestiegen sind.
Insgesamt zeigt sich, dass die Hauptargumente für die Wiedereinführung des Meisterzwangs eher schwach sind. Es wäre vielmehr zu wünschen, dass weitere Berufe von diesem befreit werden. So kann für die Zukunft sichergestellt werden, dass es weiterhin genug Handwerker gibt und diese auch für „jedermann“ bezahlbar bleiben.