02.11.2020

Freiheit auf Halbmast

Von Christoph Lövenich

Titelbild

Foto: richardhe51067 via Flickr / CC BY 2.0

Bremen untersagt das Zeigen der Reichskriegsflagge sowie unter Umständen von Schwarz-Weiß-Rot überhaupt. Ein unsinniger und heuchlerischer Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

„Fahnen sind sichtbar gemachter Wind.“ (Elias Canetti)

Während einige Fahnen für sakrosankt erklärt werden – das EU-Banner darf in Deutschland nicht mehr angezündet werden – werden andere verboten. Letzten Monat hat der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) das öffentliche Benutzen der Reichskriegsflagge verboten. Eines Gesetzes scheint es dafür nicht zu bedürfen – in Zeiten der Coronapolitik regiert die Exekutive durch. Nicht einmal die Landesregierung als Ganzes, der Bremer Senat, hat das per Verordnung geregelt, sondern es genügt offenbar der Erlass einer einzelnen Behörde. Deshalb ließ der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) vorsorglich erklären, dass auch er hinter dieser Maßnahme stehe.

Es droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und die Konfiszierung der betreffenden Flagge. In der Öffentlichkeit und an der eigenen Hauswand sind laut Senat untersagt:

  • „die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
  • die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des ‚Dritten Reichs‘ von 1933 bis 1935, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht.“

Was fällt auf? Nicht nur die Reichskriegsflagge, sondern auch die gewöhnliche Schwarz-Weiß-Rot-Trikolore steht auf der Abschussliste. Denn eine „Provokationswirkung“ kann sich bereits einstellen, wenn ein beliebiger Bremer(havener) Studienrat mit grünem Parteibuch oder Antifa-Aktivist mit schwarzem Mund-/Nasenschutz daran Anstoß nimmt. Dieser Gummiparagraph öffnet Willkür Tür und Tor.

Bemerkenswert dabei ebenfalls: Die Kriegsflagge der Weimarer Republik beinhaltet in der linken oberen Ecke die Farben Schwarz-Rot-Gold und wurde von Reichspräsident Friedrich Ebert festgelegt, einem SPD-Genossen der heutigen Bremer Entscheidungsträger (der zudem lange in der Hansestadt gewohnt hat). Auch sie wurde nun handstreichartig illegalisiert. Nun gut, der Herr dürfte ob des Zustandes seiner Partei ohnehin schon länger im Grabe rotieren. Immerhin bleibt die von Ebert bevorzugte Weimarer Reichskriegsflagge der Jahre 1919-1921, die nie benutzt wurde, an der Weser erlaubt. Und die 1848 von der Weimarer Nationalversammlung beschlossene Seekriegsflagge geht auch noch.

„Das Flaggenmeer vor dem Reichstag war bunt statt braun.“

Da fahrende Züge in unserem unitarischen Föderalismus zum Aufspringen locken, wollen andere Bundesländer die Bremer Restriktion aufgreifen. NRW z.B. arbeitet am Verbot der Reichskriegsflagge, Niedersachsen hat Anfang Oktober Entsprechendes erlassen, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sympathisiert damit, sein bayerischer Kollege Markus Söder (CSU) will natürlich nicht hintanstehen, wenn anderswo etwas verboten ist. Wie Fähnchen im Wind. Auf Bundesebene könnte gleichfalls etwas kommen, Umfragemehrheiten hat man schon parat.

Was gab eigentlich den Ausschlag für diesen repressiven Vorstoß? „Reichsbürger, rechte Verschwörungstheoretiker, aber auch manch sogenannter Corona-Gegner trägt auf Demonstrationen Reichskriegsflaggen vor sich her oder hängt sie bei sich zu Hause aus dem Fenster“, teilt der Bremer Senat mit. Aha. Seit Jahr und Tag tun dies auch Rechtsextreme bei ihren Aufmärschen, aber das hat man noch nie zum Anlass für einen solchen Erlass genommen. Offensichtlich stören „Corona-Gegner“ das „geordnete staatsbürgerliche Zusammenleben“ viel mehr.

„In den Fokus einer entsetzten Öffentlichkeit gerieten die Fahnen zuletzt Ende August“, fährt der Senat fort, „als Demonstranten ins Reichstagsgebäude einzudringen versuchten“. Daher weht also – wenig überraschend – der (sichtbar gemachte) Wind. Abgesehen davon, dass das Fahnenschwenken der Demonstranten gezielt und unangemessen zu einer Art Reichstagssturm hochstilisiert wurde, ließ sich dort eine zweistellige Zahl unterschiedlichster Flaggen antreffen. Darunter die amerikanische, die russische, Schwarz-Rot-Gold oder eine Regenbogenbogenfahne mit der Aufschrift „Pace“. Alle verbieten? Und die Reichsflagge mit Trump-Konterfei, wie sie in Berlin ebenfalls zu sehen war, entfaltet sicherlich auch eine besondere „Provokationswirkung“… „Die optische Inbesitznahme des öffentlichen Raumes mit Symbolen nationalsozialistischer Anschauungen dürfen wir nicht weiter hinnehmen“, fordert Bremens Bovenschulte. Welche NS-Flaggen meint er denn? Das Flaggenmeer vor dem Reichstag war jedenfalls bunt statt braun.

„Die Finanzierung der unter der Reichskriegsflagge ins Unglück marschierenden deutschen Streitkräfte im Ersten Weltkrieg ermöglichte auch die SPD.“

Kleine Erinnerung an dieser Stelle: Die Finanzierung der unter der Reichskriegsflagge ins Unglück marschierenden deutschen Streitkräfte im Ersten Weltkrieg ermöglichte auch die angesprochene SPD mit der Bewilligung der Kriegskredite. Und zwar im Reichtstagsgebäude, das ebenso symbolhaft für das Kaiserreich steht wie die Reichs(kriegs)flagge. Das scheint bei den angesichts der Corona-Demo schäumenden Politikern etwas in Vergessenheit geraten zu sein. 1999 hatte man jedenfalls noch keine Scheu vor historischer Kontinuität, als man in diesen durchaus fragwürdigen Ort der deutschen Geschichte wieder einzog. Selbst Norman Fosters Glaskuppel entsprang dem nostalgischen Politikerwunsch, unbedingt wieder wie zu Kaisers Zeiten einen Dachaufbau herzustellen. Konsequenterweise müsste man den Reichstag nun dauerhaft wieder in Christos Hüllen kleiden…

„Wenn Rechtsextreme die Reichskriegsflagge zeigten, sei dies Ausdruck einer Glorifizierung der deutschen Streitkräfte sowohl des Kaiserreichs als auch des Dritten Reiches“, wird der Historiker Eckart Conze zitiert, „die Träger verharmlosten beide Weltkriege und relativierten deutsche Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges.“ Das trifft auf Neonazis sicher zu. Sie aber aus der Öffentlichkeit zu verbannen – und die normale Reichsflagge gleich mit! –, wie Conze fordert, „weil sie für eine radikale Ablehnung und Bekämpfung unserer freiheitlichen Demokratie und ihrer Werte stehen“, würde die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht unzulässig beschneiden. Diese Rechte gelten gerade für auch jene Andersdenkende, die man seinerseits wiederum ablehnt und die man politisch – statt ordnungsrechtlich – bekämpfen sollte. Die 1959 eingeführte eigene Flagge der totalitären Diktatur DDR war in der Bundesrepublik übrigens nur ungefähr ein Jahrzehnt lang in der Öffentlichkeit verboten, und wurde wieder erlaubt, obwohl die benachbarte Tyrannei weiter bestand.

Noch problematischer ist aber, dass das Verbot nicht primär Rechtsextreme treffen, sondern Demonstrationen der Kritiker aktueller Regierungspolitik in ein schlechtes Licht stellen soll. Was hat das anhaltende Corona-Notverordnungsregime eigentlich mit „unserer freiheitlichen Demokratie und ihren Werten“ zu tun?

„Wenn sich die derzeitigen politischen Eliten zu Gralshütern von Schwarz-Rot-Gold aufschwingen, maßen sie sich damit viel an.“

Über die Bewertung des Kaiserreichs für die deutsche Geschichte und seine Lehren für die heutige Zeit lässt sich fraglos streiten. Wer aber Beliebiges in einen Topf wirft, warnt der Politikwissenschaftler und Historiker Tomas Spahn, will „am Ende des Prozesses alle Freiheitswerte des bürgerlichen Liberalismus zu Unwerten der nationalen Sozialisten erklären“. Dies fügt sich in den „Kulturkampf gegen die Vergangenheit“ ein, den der britische Soziologieprofessor Frank Furedi diagnostiziert. „Die zahlreichen Demonstrationen, die die Untaten der westlichen Reiche […] anprangern, sind in Wahrheit nur die eindringlichsten und augenfälligsten Symptome für die kulturelle Malaise, die den Westen befallen hat.“ Da gesellt sich das Verbot der Reichsflagge an die Seite der von Black Lives Matter umgestürzten Statuen.

Ausgerechnet die NPD muss die Hansestadt Bremen daran erinnern, dass Schwarz-Weiß-Rot als „Synthese des Schwarz-Weiß Preußens und des Rot-Weiß der Hansestädte“ entstanden ist, und hatte sowohl für Bremerhaven als auch für die Stadt Bremen je eine Protestdemo angemeldet. Genau wie sein Berliner Kollege Andreas Geisel (ebenfalls SPD) bei Corona verfuhr der Bremer Senator Mäurer nach dem Motto: Wenn verbieten, dann auch gleich die Kritik daran. Ebenso wie Geisel scheiterte er aber vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die NPD durfte einen – sehr klein geratenen – Aufzug in Bremerhaven durchführen, mit Reichs- und Reichskriegsflaggen. Beim (wieder gerichtlich gekippten) Verbot der (dann von der NPD selbst abgesagten) Demo in Bremen argumentierte die Innenbehörde, von ihr ginge „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, unter anderem für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Nichtdiskriminierung“. Eine Orwellsche Begriffsverdrehung in der Tradition von Marcuses „Repressiver Toleranz“. Ein Schuh wird andersherum daraus: Solche (versuchten) Versammlungsverbote sind es, die die Meinungsfreiheit an Ketten legen sollen und Andersdenkende diskriminieren.

Die heutige Situation hat mit dem Flaggenstreit der Weimarer Republik nichts zu tun. Wenn sich die derzeitigen politischen Eliten zu Gralshütern von Schwarz-Rot-Gold aufschwingen (natürlich abgesehen von der Bundeskanzlerin), maßen sie sich damit viel an. Stand diese Trikolore nicht einmal für nationalstaatliche Demokratie und gegen das Joch des Metternich-Systems, das insbesondere auch die Meinungsfreiheit beschränkte? Stattdessen serviert man uns unter diesem Banner EU-Herrschaft und „Demagogenverfolgung“ 2.0. Über Debatten kreist der Bannhammer.

Symbolpolitische Farbenspiele und weitere Bevormundung bringen uns nicht voran. Uns auf die besseren Traditionen der deutschen Geschichte zu besinnen, vielleicht schon.

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