26.01.2026

Die drei Mauern der illiberalen Mitte

Von Gunter Zimmermann

Titelbild

Malerei: Ferdinand Pauwels (1872) via WikiCommons

Schon Martin Luther beklagte vor 500 Jahren Brandmauern, mit denen das herrschende Papsttum sich gegen Kritik Dritter abschirmte. Es zeigen sich Parallelen zu heute.

Mauern sind entwicklungsgeschichtlich späte Bauwerke in der Geschichte menschlicher Niederlassungen. Am Anfang sesshaften Zusammenlebens standen unbefestigte, zu ihrer Umgebung hin geöffnete Siedlungen, die in kriegerischen Auseinandersetzungen dem Angriff feindlicher Gruppen schutzlos ausgeliefert waren. Zur Verteidigung eines Ortes wurden daher zunächst einmal Holzpalisaden und Wallanlagen errichtet, die im Lauf der Zeit zu Stadtmauern ausgebaut wurden. Als erste ummauerte Stadt wird nach dem derzeitigen Stand der Forschung Jericho betrachtet, das bereits im achten Jahrtausend v.Chr. eine ein Eindringen erschwerende oder gar verhindernde Umfriedung besaß. In Mesopotamien wurden diese Ansätze ausgeweitet zu regelrechten Stadtmauern, die durch Tore, Türme und Bastionen wehrhaft und zu einer festungsartigen Anlage wurden. Bis ins 19. Jahrhundert hinein sind sie dann ein fast unabdingbarer Bestandteil jeder Stadt.

In ganz Europa entstanden seit dem 12. Jahrhundert Hunderte von kleineren und größeren Siedlungen, denen meistens bald das Stadt- und Befestigungsrecht gewährt wurde. Städte hatten mit dieser Anerkennung im Mittelalter das Privileg, eine Stadtmauer als Wehrmauer zu errichten oder ein vorhandenes Bauwerk zu einer Wehrmauer auszubauen. Jedoch war das Befestigungsrecht nicht automatisch mit dem Stadt- und Marktrecht verbunden, in einigen Regionen Europas gab es auch befestigte Dörfer.

Metaphorisch wird das Phänomen „Mauer“ in einer bedeutsamen Schrift des Reformators Martin Luther verwandt, in der 1520 veröffentlichten Publikation „An den christlichen Adel deutscher Nation: von des christlichen Standes Besserung“. In ihr suchte der Theologe die weltlichen Gewalten, den Kaiser und den Adel, für eine durchgreifende Reform der Kirche zu gewinnen, die seiner Ansicht nach vom Papst und der kirchlichen Hierarchie nicht mehr zu erwarten war. Der Text war der erste und öffentlich wirksamste – die in 4000 Exemplaren gedruckte Erstausgabe war binnen weniger Tage vergriffen – der drei reformatorischen Hauptschriften, die Luther in diesem Jahr herausbrachte.

„Es ist der ‚Kampf gegen rechts‘, der durch eine legitimierende Quasi-Zeremonie jede Aktion gegen Angehörige des deutschen Volkes angeblich rechtlich unantastbar macht.“

Im ersten grundsätzlichen Teil dieses Werkes greift der Reformator die drei vom Papst und seinen Anhängern aufgebauten „Mauern“ an, mit denen sich diese Religionspartei bisher gegen alle Reformversuche abgeschirmt, mit denen sie alle Reformbemühungen abgewehrt hat. Diese Ausführungen sind so fundamental, dass sie von jedem heutigen Leser ohne Probleme auf Bestrebungen der Gegenwart angewandt werden können. Sie erhellen, mit anderen Worten, die „Brandmauer“, die die angeblich demokratische, in Wirklichkeit illiberale Mitte gegen die AfD errichtet hat.

Die erste Mauer

Die erste Mauer der Altgläubigen kann nach Luther in der These zusammengefasst werden, dass die weltliche Gewalt keinerlei Rechte gegenüber dem geistlichen Stand besitze. Sobald daher die weltliche Obrigkeit in reformerischer Absicht Miss-Stände und problematische Auswüchse beseitigen wollte, könnte vom Papst und der gesamten kirchlichen Hierarchie behauptet werden, dass derartige Eingriffe nach geistlichem Recht verboten seien und daher zu unterlassen wären. An diesem Argument müsste jede „staatliche“ Intervention abprallen, die eine Besserung der kirchlich-gesellschaftlichen Verhältnisse zu erreichen suchte. Ja, die „papistische“ Position könnte sogar zu der Vorstellung erhöht werden, dass der geistliche Stand prinzipiell jeder weltlichen Gewalt überlegen und übergeordnet sei.

In dem „Widerstand“ gegen den „Staat“ ist offenkundig vorausgesetzt, dass es einen von der übrigen, „weltlich“ genannten Gesellschaft getrennten geistlichen Stand gibt, der nicht nur über Sonderrechte verfügt, sondern prinzipiell dem weltlichen Recht nicht unterliegt. Papst, Bischöfe, Priester, Mönche und Nonnen sind kraft ihrer Weihe zu Wesen höheren Standes geworden, die sich auf einer anderen Ebene als „das Volk“, „die Laien“, bewegen. Da sie einen nicht nur hervorgehobenen, sondern auch überlegenen Status besitzen, können auf sie die gewöhnlichen Regeln und Bestimmungen des weltlichen Rechts nicht zutreffen. Sie können ihnen nicht unterworfen sein, weil sie einer anderen Gemeinschaft, nämlich dem geistlichen Stand, angehören.

Die Politiker, Medien und Mitglieder der illiberalen Mitte besitzen keine rituelle Weihe wie der geistliche Stand, aber sie verfügen über ein anderes Mittel, um sich zum Ersten von den rechtlichen Bindungen des Grundgesetzes zu befreien und zum Zweiten jeden Versuch der Änderung einer katastrophalen Politik abzuwehren. Es ist der „Kampf gegen rechts“, der durch eine legitimierende Quasi-Zeremonie jede Aktion gegen Angehörige des deutschen Volkes angeblich rechtlich unantastbar macht. Mit dem „Kampf gegen rechts‘“ werden grundgesetzwidrige Maßnahmen des Staates bzw. der Regierungen wie Errichtung von Melde- bzw. Denunziationsstellen, Einleitung von Strafverfahren wegen Nichtigkeiten, extensive Ausdehnungen der Untersuchungshaft, fragwürdige Urteile usw. erlaubt, die in einem funktionierenden Rechtsstaat sofort unterbunden werden müssten.

„Die illiberale Mitte beansprucht die alleinige Kompetenz darüber, was in ‚unserer Demokratie‘ als ‚demokratisch‘ anzusehen sei und was nicht.“

Es werden damit aber auch Einschüchterungen möglich wie z.B. die beständige Drohung mit dem Verbot der größten Oppositionspartei oder die Ankündigung eines gewaltsamen Widerstands nach einem Wahlsieg der AfD, wie ihn Jette Nietzard, die damalige Vorsitzende der Grünen Jugend, avisierte. Schließlich ist diese ‚Weihehandlung‘ aber auch die Grundlage für aggressive und ungesetzliche „Demonstrationen“ der „Zivilgesellschaft“, die wie in Essen oder Gießen politische Versammlungen der größten Oppositionspartei zu verhindern und zum Scheitern zu bringen suchen. Selbst derartig problematische, zu Unruhe und Aufruhr einladende Gewalttaten werden von Politikern und Medien der illiberalen Mitte gefördert und gebilligt, da sie im „Kampf gegen rechts“ angeblich notwendige Schritte seien.

Der „Kampf gegen rechts“ dient aber auch wie die erste Mauer des geistlichen Standes im Text des Reformators dazu, alle Vorschläge zur Verbesserung der groben Missstände von vornherein zurückzuweisen. Ob es sich um die Migrations-, die Energie-, die Wirtschafts- oder die Bildungspolitik handelt, jede vernünftige Idee kann mit dem „Argument“ entkräftet werden, sie komme „von rechts“ und sei damit automatisch ungeeignet zur politischen Diskussion, geschweige denn zur Annahme durch den Gesetzgeber. Verständlicherweise gilt dies über die genannten Bereiche der Politik hinaus, insofern jeder Vorstoß der AfD „per se“ (wie Interventionen der weltlichen Obrigkeit in der Reformationszeit) einen Eingriff in den „Kampf gegen rechts“ bedeutet. Bei Forderungen zur Bekämpfung des terroristischen Islam kommt übrigens noch das Adjektiv „islamophob“ dazu, doch dies zu erörtern würde in diesem Zusammenhang zu weit führen. Wichtig ist, die strukturelle Analogie zwischen der in der Reformationszeit errichteten ersten Mauer und der heutigen Strategie der illiberalen Mitte zu erkennen.

Die zweite Mauer

Nach dem Reformator besteht die zweite Mauer der Altgläubigen in der These, dass niemand die Heilige Schrift auslegen dürfte außer dem Papst (in letzter Instanz) bzw. den von ihm eingesetzten und von ihm abhängigen geistlichen Richter und Gerichte, die in alltäglichen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen ihr Urteil abgeben.

In gleicher Weise beansprucht die illiberale Mitte die alleinige Kompetenz darüber, was in „unserer Demokratie“ als „demokratisch“ anzusehen sei und was nicht. Sie teilt mit den geistlichen Autoritäten der Reformationszeit, dem Papst und der kirchlichen Hierarchie, die Prätention auf das Monopol der Auslegung, wenngleich es sich vor 500 Jahren um die Interpretation der Heiligen Schrift handelte und heute um das Verständnis einer demokratischen Verfassung geht. In beiden Fällen liegt ein illegitimer und widerrechtlicher Anspruch vor.

„Besonders grotesk wird die Prätention der illiberalen Mitte auf das Auslegungsmonopol, wenn der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ einstuft.“

Besonders grotesk wird die Prätention der illiberalen Mitte auf das Auslegungsmonopol, wenn der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Diese Behauptung, die nahezu täglich in Reden führender Politiker, Kommentaren des ÖRR und Stellungnahmen der „Mainstream“-Presse wiederholt wird, ist ohne jeden substanziellen Gehalt. Die einzige jemals vorgebrachte Begründung lautet, dass die größte Oppositionspartei einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ vertrete. Nun ist das Substantiv „Volk“ sicherlich schwer zu definieren, es ist auch in aller Kürze anzumerken, dass neben einem „kulturellen“ ein „politischer“ Begriff des Volkes existiert, es ist aber ebenso sicher, dass auch im Grundgesetz ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff akzeptiert wird. Jede Bundesregierung, die bisher „die Deutschen“ in Russland, Rumänien, Serbien und sonst irgendwo in der Welt unterstützt hat, setzte dabei den kulturellen und nicht den politischen Volksbegriff voraus. Luther hätte daher an dieser Stelle wie in der Schrift von 1520 konstatieren können, dass die auf das Monopol der Auslegung Anspruch Erhebenden in krasser Weise dokumentieren, dass sie ungeeignete Interpreten und Exegeten sind. Auch in dieser Hinsicht ähneln sich Reformationszeit und Gegenwart.

Die dritte Mauer

Als dritte Mauer charakterisiert der Reformator den Grundsatz, dass niemand ein Konzil einberufen dürfe als der Papst. Seit Innozenz III. galten als „concilia universalia“ oder „concilia generalia“ vom Papst ausgeschriebene und von der Gesamtkirche beschickte Synoden, auf denen Klerus und Laien gemeinsam das Wohl der Kirche berieten. Wie in einer gesetzgebenden Versammlung wurden bei diesen Zusammenkünften wesentliche Fragen erörtert und Beschlüsse gefasst, die in der Folge für die gesamte Christenheit gelten sollten. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Zweite Vatikanische Konzil, das von 1962 bis 1965 tagte und unter anderem ein neues Verständnis der Kirche als „Volk Gottes“ propagierte. Luther bemerkt allerdings historisch zu Recht, dass das erste und grundlegendste aller Konzile, das Konzil von Nizäa 325, nicht vom Papst, sondern von Kaiser Konstantin einberufen wurde, der auch die fundamentalen Entscheidungen dieser Versammlung bestätigte. Danach fanden sieben weitere allgemeine Konzile statt, zu denen die oströmischen Kaiser einluden.

„Eine der Posaunen von Jericho, die die Mauern dieser Stadt zum Einsturz gebracht hat, wird auch die Brandmauer umblasen.“

Dieser Mauer vergleichbar ist in der Gegenwart das Bemühen der illiberalen Mitte, die Abgeordneten der AfD von wichtigen parlamentarischen Funktionen auszuschließen. Gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten werden Vertreter der größten Oppositionspartei weder in das Präsidiums des Bundestags oder noch dort als Ausschussvorsitzende akzeptiert. Den Höhepunkt dieser an das exklusive Einberufungsrecht des Papstes erinnernden „Ausschließeritis“ stellte sicherlich der Beschluss eines Gremiums dar, Joachim Paul, den Kandidaten der AfD, nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zuzulassen. Im gleichen Bundesland wurde auch angestrebt, Mitglieder der AfD nicht zu Beamten zu ernennen. Der Reformator hätte erkennen können, dass dieses Monopol auf politische Partizipation und Mitwirkung unter Ausschluss der größten Oppositionspartei dem Anspruch des Papstes auf Einberufung und Leitung einer allgemeinen Kirchenversammlung entspricht.

Posaunen vor Jericho

Die drei Mauern des Papstes und der kirchlichen Hierarchie wurden in der Reformationszeit durch die Aussage Luthers zerstört, dass alle Christen durch die Taufe dem geistlichen Stand angehören, dass ein besonderer geistlicher Stand neben dem allgemeinen der Getauften nicht existiert. Dies ist die Konzeption des allgemeinen Priestertums aller Getauften bzw. aller Gläubigen, deren weltgeschichtliche Bedeutung nicht genug gewürdigt wird. In „unserer Demokratie“ fallen die drei Mauern der illiberalen Mitte durch die Erkenntnis, dass alle deutschen Staatsbürger Teil der Demokratie sind, dass eine herausgehobene demokratische Gesinnung neben der Einstellung aller Angehörigen eines demokratischen Rechts- und Verfassungsstaats nicht existiert. Dies ist, in der Formulierung des Reformators, eine der Posaunen von Jericho, die die Mauern dieser Stadt zum Einsturz gebracht hat (Jos 6,20) und auch die Brandmauer umblasen wird.

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