07.04.2022

Das Verbot des „Z“: autoritär und opportunistisch

Von Sabine Beppler-Spahl

Titelbild

Foto: Silar via Wikicommons / CC BY-SA 4.0

Solidarität mit der Ukraine sollte nicht auf Zensur und Strafandrohungen beruhen.

Deutschland, so heißt es, habe sich durch den Krieg in der Ukraine verändert. Aber nicht alles ist anders geworden und bei manchen Herausforderungen reagiert unsere Politik auf die immer gleiche, erschreckende Art und Weise. Das betrifft z.B. die Frage, wie mit unliebsamen politischen Äußerungen umzugehen sei, die hierzulande so oft mit Verboten und Zensur beantwortet wird.

Das jüngste Beispiel ist der Buchstabe „Z“. Letzte Woche kündigte das Innenministerium an, dass sich jeder strafbar mache, der das Symbol als Zeichen der Unterstützung für den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zur Schau stelle. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft gab bekannt, sie prüfe erste Anzeigen. Die Argumentation erscheint beängstigend einfach: Der Krieg, so ein Sprecher des Ministeriums, sei eine Straftat und seine Unterstützung daher auch. Man werde das im Blick behalten, fügte er drohend hinzu. Geahndet werden kann das Vergehen mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldbuße.

„Natürlich ist es bedauerlich, wenn Menschen Putins aggressiven, mörderischen Angriff auf die Ukraine verteidigen oder relativieren. Aber niemand kann so naiv sein zu glauben, dass das Verbot des ‚Z‘ etwas an dieser Haltung ändern wird.“

Die Ankündigung ist ebenso opportunistisch wie autoritär und sie richtet sich gegen eine Minderheit. Zwar vermeldete der Nachrichtensender n-tv kürzlich, das „Z“ tauche immer häufiger auf. Aber die Zahl, die genannt wird, „22 Fälle in den letzten fünf Wochen im Bundesland Nordrhein Westphalen“, spricht nicht für eine allzu große Verbreitung. Von wem gehen die Fälle aus? Die allermeisten der in Deutschland lebenden Menschen mit russischen Wurzeln (in Berlin leben ca. 26.000 Menschen mit russischem Pass) werden nicht mit der aggressiven Politik Putins übereinstimmen – aber ein kleiner Teil tut es eben doch. So fand am Sonntag eine pro-russische Demonstration mit mehreren Hundert Teilnehmern in Berlin statt. Eine ähnlich Demonstration hatte bereits Ende März in Bonn für Aufsehen gesorgt. Angemeldet worden war sie als Friedenskundgebung, aber die einzelnen „Putin, Putin“ Rufe und die Fahnen, die geschwenkt wurden, machten deutlich, dass es sich auch bei dieser Demonstration um etwas anderes handelte. In dieser Zeit aber, da die Solidarität mit der Ukraine so stark ist – und die gelb-blauen Farben omnipräsent sind – stellen solche Formen des Protests eine Ausnahme dar.

Natürlich ist es bedauerlich, wenn Menschen Putins aggressiven, mörderischen Angriff auf die Ukraine verteidigen oder relativieren. Aber niemand kann so naiv sein zu glauben, dass das Verbot des „Z“ etwas an dieser Haltung ändern wird. Im Gegenteil wird es diejenigen, die sich als Opfer einer westlichen Politik fühlen noch bestärken. So richtig es ist, dass sich unsere Regierung in diesem Konflikt auf die Seite der Ukraine gestellt hat, so falsch ist es doch, andere mit Zwang davon abhalten zu wollen, ihre Meinung kundzutun. Das schlimmste ist, dass die Betroffenen der deutschen Politik Heuchelei vorwerfen können. Hat niemand darüber nachgedacht, wie unglaubwürdig es ist, wenn unsere Politiker die Repressionen gegen Staatskritiker in Russland geißeln, aber gleichzeitig empfindliche Strafen gegen Andersdenkende im eigenen Land androhen?

Ob wir es mögen oder nicht: Das Verbot des „Z“ ist ein Verstoß gegen das Prinzip der freien Meinungsäußerung. Wie immer gilt auch hier, dass dieses Prinzip nur dann etwas taugt, wenn es auch verabscheuungswürdige oder provokante Meinungen schützt. Die Leichtigkeit, mit der die Behörden nun wieder einmal zur Verbotskeule greifen zeigt, wie wenig es hierzulande verankert ist. Tatsächlich hat Zensur in Deutschland eine lange Tradition. Eigentlich hat es noch nie eine Zeit gegeben, in der die Meinungsfreiheit umfassend geschützt war – und leider geht der Trend hin zu mehr, statt zu weniger Zensur. Auch beim Verbot des „Z“ beruft sich die Regierung auf ein Gesetz, das bereits existiert: Den § 140 des Strafgesetzbuches, der die Billigung von Straftaten verbietet und das „Rechtsgut des öffentlichen Friedens“ schützen soll. Bezeichnenderweise wurde dieser Paragraf erst vor einem Jahr, im April 2021 im Zuge des Gesetzes gegen Hasskriminalität, verschärft. Seither macht sich sogar strafbar, wer noch nicht begangene Straftaten billigt.

„Hat niemand darüber nachgedacht, wie unglaubwürdig es ist, wenn unsere Politiker die Repressionen gegen Staatskritiker in Russland geißeln, aber gleichzeitig empfindliche Strafen gegen Andersdenkende im eigenen Land androhen?“

Viele sehen im neuen „Z“ nicht zu Unrecht ein abscheuliches, martialisches Symbol. Aber jeder sollte sich fragen, was die größere politische Gefahr darstellt: Die Irrungen einer Minderheit oder eine Regierung, die so viel Angst vor der freien Meinungsäußerung hat, dass sie sie kontrolliert und einschränkt. Natürlich ist das Symbol durch die Strafandrohung nicht zum Verschwinden gebracht worden. Wahrscheinlich hat sie es sogar als klandestines Zeichen des Widerstands aufgewertet. So war es zwar auf der Bonner Demo nicht zu sehen, dafür aber wohl vereinzelt auf der Berliner Demonstration – und es tauchte als hässliche Schmiererei an den Wänden einer Kirche in Würzburg auf.

Die Verbotsandrohung kommt zu einer Zeit, da die Nervosität wegen des Krieges groß ist und viele Politiker sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, eine falsche Russland-Politik betrieben zu haben. Die Abhängigkeit von russischem Gas erweist sich zunehmend als Problem. Nun wird uns das jüngste Verbot als Ausdruck der Standhaftigkeit oder als „Haltung zeigen“ verkauft. Es trägt damit zu einer Stimmung bei, die schon früh in diesem Krieg eingesetzt hat und sich gegen alle möglichen Personen richtet, denen eine falsche Gesinnung unterstellt wird.  Das prominenteste Beispiele ist der russische Stardirigent Valery Gergiev, der im Februar seinen Job bei den Münchner Philharmonikern verlor (zuvor hatte ihm der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter ein Ultimatum gesetzt, innerhalb dessen er sich von Putin und dessen Angriffskrieg distanzieren sollte). Da sich diese Verbotskultur gegen Gruppen richtet, die außerhalb des gesellschaftlichen Konsens stehen (die Bild-Zeitung spricht im Falle der Bonner Demo von einer „Demo der Schande“), denkt die Regierung, dass ihr die Zustimmung der Mehrheit sicher ist. Es wäre schön, wenn sie sich irrt und sich die Bürger an den Wert der Meinungsfreiheit erinnern. Die Solidarität mit der Ukraine sollte nicht von Zensur und Verboten abhängig sein!

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