28.12.2020

Das Insolvenzrecht fördert die Zombifizierung

Von Alexander Horn

Schon lange vor der Corona-Pandemie war die Zombiewirtschaft weit fortgeschritten. Um nun deren Kollaps zu verhindern gelten ab Januar neue Insolvenzgesetze. Die Politik steckt in einem Dilemma.

Erleben wir die Ruhe vor dem Sturm? Vor Beginn der Corona-Krise hatten Unternehmensinsolvenzen das niedrigste Niveau seit 25 Jahren erreicht. Seitdem sind sie weiter rückläufig. Im August gab es in Deutschland nur noch 1051 Insolvenzfälle, 35,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In die gleiche Richtung entwickeln sich die Kreditausfälle der Banken. Die Kreditausfallrate verharre trotz der Krise auf einem „Rekordtiefstand“, so Bundesbankvorstand Joachim Wuermeling.

Im Widerspruch hierzu stehen immer deutlichere Warnungen, vor einer erneuten Finanzkrise oder gar einem Crash. So steigt die Sorge, dass die Wirtschaft vor einer Insolvenzwelle steht, die einmal in Gang gesetzt, eine Kettenreaktion bei den Banken und in der Finanzwirtschaft auslösen könnte. Davor warnt nun auch die Bundesbank.

Tatsächlich steigt die Zahl insolvenzgefährdeter Unternehmen seit der Corona-Pandemie rapide an. Schon im August, so die unabhängige Wirtschaftsauskunftei Creditreform, waren in Deutschland mehr als eine halbe Million Unternehmen, also jedes sechste, überschuldet. Dazu passt die Warnung der EZB, die Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems sieht, sofern nach dem Abklingen der Corona-Krise die staatlichen Hilfsprogramme ausliefen.1

Die EZB-Bankenaufsicht befürchtet in Europa einen Anstieg fauler Bankenkredite von derzeit etwa 500 Millionen Euro auf 1,4 Billionen Euro. Die Banken bewerten ihre Kreditportfolios wegen historisch niedriger Insolvenzen derzeit jedoch mit einer Kreditausfallrate von nur etwa 0,6 Prozent. Die nun von der Bankenaufsicht angemahnte Neubewertung der Kreditportfolios mit einer etwa dreifach höheren Ausfallrate wird viele Banken in Schwierigkeiten bringen, denn das belastet ihr Eigenkapital. Obendrein werden tatsächliche Kreditausfälle in diesem Umfang viele Banken in die Insolvenz treiben.

Globale Stabilisierungsagenda

Die wirtschaftlichen Risiken, die sich auftürmen, sind erheblich. Sie sind jedoch nur zu einem geringen Anteil auf die Corona-Pandemie bzw. -politik zurückzuführen. Viel entscheidender ist, dass sich die Wirtschaft in den entwickelten Volkswirtschaften einschließlich Deutschlands in einem schleichenden Niedergang befindet und die wertschöpfende Basis immer weiter erodiert. Die Schnelligkeit mit der sich eine drohende Insolvenzwelle aufbaut und die Wucht die sie entwickeln könnte, ist darauf zurückzuführen, dass viele Unternehmen bereits vor Corona geschwächt waren. Dieser Umstand wird seit Jahrzehnten durch eine immer konsequentere Stabilisierungspolitik verdeckt, mit der Staaten und supranationale Gebilde wie die EU mit immer neuen wirtschaftspolitischen Instrumenten darauf hinwirken, die Unternehmen vor wirtschaftlichen Krisen zu bewahren und im Aufschwung das Wachstum zu stimulieren.

Der Erfolg der wirtschaftspolitischen Stabilisierung zeigt sich darin, dass es weitgehend gelungen ist, heftige wirtschaftliche Rückschläge wie etwa konjunkturelle Krisen, die sogar Wohlstandsverluste auslösen können, zu vermeiden oder zumindest zu dämpfen. Zudem ist die Stabilisierungspolitik sehr erfolgreich darin, den wirtschaftlichen Niedergang zu managen.

„Die Schnelligkeit mit der sich eine drohende Insolvenzwelle aufbaut und die Wucht die sie entwickeln könnte, ist darauf zurückzuführen, dass viele Unternehmen bereits vor Corona geschwächt waren."

Es gelingt immer wieder, neue wirtschaftliche Stützpfeiler aufzubauen, die eine geschwächte Wirtschaft mit einer Vielzahl stagnierender und unprofitabler Unternehmen über Wasser halten. Dazu gehört der internationale Wettbewerb bei der Senkung der Unternehmenssteuern wie auch kontinuierlich hohe und sogar steigende Subventionen oder protektionistische Regulierung zum Schutz von Platzhirschen. Diese Maßnahmen werden in Deutschland und Frankreich zunehmend unter dem Banner moderner Industriepolitik vermarktet. Zu dieser Stabilisierungsorgie gehört auch die Geldpolitik, die die Finanzierungskosten der Unternehmen drückt. Eine Folge dieser wirtschaftspolitischen Ausrichtung ist, dass selbst profitable Unternehmen in zunehmendem Maß von diesem Maßnahmengeflecht abhängen, um ihre Profitabilität zu erhalten, anstatt diese durch wettbewerbssteigernde Investitionen zu verbessern.

Wie weit der wirtschaftliche Niedergang fortgeschritten ist, zeigt sich darin, dass die Unternehmen in Deutschland wie auch in vielen anderen entwickelten Volkswirtschaften keinen Beitrag mehr zur Anhebung des gesellschaftlichen Wohlstands leisten. Aus einstigen Wohlstandsmaschinen, die bis zur Mitte der 1970er enorme Steigerungen der Arbeitsproduktivität erreicht haben, sind Wohlstandsbremsen geworden.

Hierzulande stagniert die Arbeitsproduktivität, der Gradmesser für die Wohlstandsentwicklung, schon seit mehreren Jahren. Seit Jahrzehnten liegen Produktivitätssteigerungen bei kontinuierlich sinkender Tendenz weit unterhalb des seit 1850 in Deutschland erreichten Durchschnitts von 1,5 bis 2 Prozent pro Jahr. Dennoch ist es gelungen, diese Wohlstandkrise so zu managen, dass die Erosion des Wohlstands kaum wahrgenommen wird.

Finanzialisierung

Die staatliche Stabilisierungsagenda hat eine Wohlstandillusion erzeugt. Während die produktive Basis stagniert, explodieren konsumtive Staatsausgaben. Steigende Staatsschulden zeigen, dass die Menschen in den entwickelten Volkswirtschaften über ihre Verhältnisse leben. So haben die Euro-Staaten ihre Staatschulden seit der Finanzkrise 2008 mehr als verdoppelt, obwohl sie praktisch keine Zinslast mehr tragen und dadurch Billionen Euro eingespart haben.

„Die staatliche Stabilisierungsagenda hat eine Wohlstandillusion erzeugt."

Die Wohlstandsblase zeigt sich auch am Anstieg der Vermögenspreise. Die Preise für Aktien und Immobilien, stehen in sogar zunehmendem Widerspruch zu den darunterliegenden Wertschöpfungskapazitäten. Diese Vermögen erreichen enorme Preissteigerungen, obwohl in deren Wertsteigerung kaum investiert wird. Technologische Verbesserungen der Wertschöpfungsprozesse finden auch in Deutschland in den meisten Betrieben kaum mehr statt. Im Verhältnis zur geleisteten Wertschöpfung erreichen die Unternehmensinvestitionen historische Tiefstände.

Es ist eine Wirtschaft entstanden, deren wertschöpfende Basis zwar von einer fortschreitenden Erosion betroffen ist, diese aber finanziell immer höher bewertet wird. Typisch ist daher die aktuelle Warnung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Diese „Bank der Zentralbanken“ fürchtet, dass sich in der Corona-Krise die hohen Bewertungen an den Aktien- und Anleihemärkten von den unsicheren Konjunkturaussichten abgekoppelt hätten.

Das seit Jahrzehnten auf Stabilität und Krisenvermeidung ausgerichtete staatliche Handeln hat nämlich eine „finanzialisierte Wirtschaft“ entstehen lassen.2 In dieser Struktur steigen die Vermögenspreise weit stärker als der Wertzuwachs, der sich aus der realen Wertschöpfung der Unternehmen ergibt.3 An den Kapitalmärkten haben sich Preisblasen gebildet, die ein zunehmendes Risiko darstellen, weil die wertschöpfende Basis zurückgeblieben ist. Die wachsende Diskrepanz zwischen finanz- und realwirtschaftlicher Entwicklung führt letztlich zu erhöhter Instabilität und vergrößert die Gefahr von Finanzkrisen. Durch die Aushöhlung und Stagnation der wertschöpfenden Basis haben sich über Jahrzehnte Probleme akkumuliert, die weit über die von der Corona-Pandemie ausgehenden Schädigungen hinausgehen.

„Da selbst unprofitable Unternehmen nicht untergehen sollen, wird die notwendige Entwertung unproduktiven Kapitals vereitelt."

Die staatliche Stabilisierungsagenda umfasst nicht nur die Geldpolitik, deren problematischen Effekte gerne von Kritikern aufgegriffen werden. Viel problematischer sind die kaum kritisierten und im Gegenteil sogar meist befürworteten Auswirkungen staatlichen Handelns auf die wertschöpfenden Unternehmen. Die Stabilisierungsagenda vermeidet in immer dramatischerem Ausmaß, dass die unproduktivsten und wettbewerbsschwächsten Unternehmen aus dem Markt verschwinden und sich Wettbewerber mit innovativeren Produkten und effizienteren Prozessen durchsetzen können. Da selbst unprofitable Unternehmen – aus Angst vor den möglicherweise sogar gesamtwirtschaftlich destabilisierenden Effekten – nicht untergehen sollen, wird die notwendige Entwertung unproduktiven Kapitals vereitelt. Staatliche Protektion erhält eine hohe Kapitalbasis. Die volkswirtschaftlich erzielten Gewinne stehen daher im Verhältnis zu einer höheren Kapitalbasis, was die Rentabilität der Unternehmen schwächt. Dies wiederum hemmt deren Fähigkeit, die in der Regel extrem kapitalintensiven und risikoreichen Prozess- und Produktinnovationen anzugehen, die die Arbeitsproduktivität steigern könnten.

Aufweichung des Insolvenzrechts

Anstatt die Produktivitätsschwäche zu adressieren ist die Bundesregierung mit weiteren gewichtigen Stabilisierungsmaßahmen zur Bewahrung dieser Zombiewirtschaft befasst. Aus Angst vor einer Insolvenzwelle, deren befürchtete Wucht nur wenig mit den akuten Problemen zu tun hat, die aus der Corona-Pandemie bzw. -politik rühren, wird bereits seit der Finanzkrise 2008 das Insolvenzrecht ausgehöhlt.

In größter Not wurde damals auf dem Höhepunkt der Finanzkrise mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz der bis dahin geltende Überschuldungsbegriff ausgesetzt. Seitdem können Unternehmen der Insolvenzantragspflicht entgehen, wenn sie trotz Überschuldung zeigen können, dass die „Fortführung überwiegend wahrscheinlich“ ist. Sie müssen vor allem nachweisen können, dass ihre Liquidität voraussichtlich bis zum Ende des nächsten Geschäftsjahres gesichert ist. Ursprünglich war vorgesehen, nach dem Überstehen der Finanzkrise wieder zum alten Überschuldungsbegriff zurückzukehren. Nach einer Fristverlängerung wurde die Rückkehr 2012 jedoch gekippt. Die bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Erfahrungen hätten gezeigt, dass die „volkswirtschaftlichen Vorteile […] die Nachteile klar überwogen“. Bei der Rückkehr zum alten Überschuldungsbegriff sei zu befürchten gewesen, dass „lebensfähige Unternehmen“ in ein Insolvenzverfahren gedrängt würden.4

Mit Beginn der Corona-Krise wurde das bereits aufgeweichte Insolvenzrecht noch weiter verwässert. Mit Wirkung zum 1. März wurde die Insolvenzantragspflicht zunächst bis Ende September ausgesetzt und dann bis zum Ende des Jahres verlängert. Wegen der zum Ende des Jahres auslaufenden Regelung wurde fieberhaft an einem neuen Gesetz gearbeitet, das die Rückkehr zum bisherigen Insolvenzrecht verhindert.

Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen gelten dann erleichterte Bedingungen zur Insolvenzvermeidung. Mit dem Gesetz wird zudem beabsichtigt, die Sanierung von Krisenunternehmen zu erleichtern, also bevor sie in die Insolvenz rutschen. Zwar sind derartige Sanierungen schon heute möglich, können jedoch von einzelnen Gläubigern blockiert werden. Zukünftig kann eine Sanierung auch gegen einen Teil der Gläubiger durchgesetzt werden, also notfalls zu deren wirtschaftlichen Lasten. Deren „eigensinniges Verhalten“ heißt es im Referentenentwurf, soll durch einen „präventiven Restrukturierungsrahmen“ zugunsten des sanierungswilligen Unternehmens unterbunden werden.

„Sanierungswillige Unternehmen können sich zukünftig auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens leichter von Gläubigerforderungen befreien, indem diese Gläubiger von einer Mehrheit anderer Gläubiger überstimmt werden."

Der ursprünglich von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf sollte Krisenunternehmen in die Lage versetzen, auch außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens einseitig Verträge zu ihrem eigenen Vorteil und zum Schaden ihrer Gläubiger annullieren zu können. Er stelle einen “Paradigmenwechsel im deutschen Sanierungs- und Insolvenzrecht dar – weg von einer Gläubigerbefriedigung (Gläubigerinteresse) hin zu einer Entschuldung (Schuldnerinteresse)“, kritisiert Lucas F. Flöther, Fachanwalt für Insolvenzrecht in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Das Gesetz schädige die gesamte Wirtschaft und das Verbrauchervertrauen, denn außerhalb eines Insolvenzverfahrens wird „das Vertrauen in die Wirksamkeit und Beständigkeit von Verträgen massiv geschwächt“, kritisiert Mechthild Greve, Fachanwältin für Insolvenzrecht.

Im dem nun vom Bundestag verabschiedeten Gesetz hat man nach dieser deutlichen Kritik zwar die Möglichkeit der einseitigen Vertragsauflösung durch den Schuldner aus dem Gesetz gestrichen. Der Paradigmenwechsel bleibt jedoch: Sanierungswillige Unternehmen können sich zukünftig auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens leichter von Gläubigerforderungen befreien, indem diese Gläubiger von einer Mehrheit anderer Gläubiger überstimmt werden.

Das geplante Gesetz ist ein weiterer Baustein im steten Bemühen der Politik, die Wirtschaft zu stabilisieren, indem marode Unternehmen vor dem endgültigen Aus bewahrt werden, selbst wenn das deren Geschäftspartner und Gläubiger schädigt, die Wirtschaft insgesamt schwächt oder sogar den Rechtsrahmen für eine funktionierende Privatwirtschaft aushöhlt. Mit dem Beginn der Corona-Pandemie war die Zombiewirtschaft in Deutschland und Europa schon so weit fortgeschritten, dass die Politik keinen anderen Weg sieht, als sie weiter zu festigen.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!