12.09.2016

Bürger, die sich wappnen

Essay von Christoph Lövenich

Privater Waffenbesitz steht im Fadenkreuz der Regulierung. Ein staatliches Waffenmonopol schränkt nicht nur Jäger und Schützen ein; es ist undemokratisch

„Die Waffe der Kritik kann allerdings die Kritik der Waffen nicht ersetzen“ 1

„Es wird Zeit für ein liberales Waffenrecht“, schlug ein Zuschauer der ARD-Sendung „Hart aber Fair“ per verlesener Textmitteilung vor, als Moderator Frank Plasberg gerade eine Folge zum Thema mangelnde Sicherheit in Deutschland – nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht – moderierte. Das konnte Plasberg als Vertreter des Establishments im öffentlich-rechtlichen Rundfunk so nicht stehen lassen und antwortete: „Sie lesen schon, was in Amerika los ist, wo es dieses liberale Waffenrecht gibt. […] Würde ich mir nochmal überlegen“. 2

Freilich weiß Plasberg wenig über das US-Waffenrecht, in vielen Bundesstaaten kann von liberalen Regelungen keine Rede sein. Wie viele andere lässt er sich aber von dem Vorurteil leiten, dass mehr Freiheit beim Schusswaffenbesitz Probleme verursacht; dass sie zu mehr Kriminalität führt, darf aber angezweifelt werden. 3 Aber na ja, antiamerikanische Reflexe über unkultivierte Cowboys aus dem „Reich des Trivialen jenseits des Atlantiks, in dem Hinterwäldler aus Jux ein Magazin nach dem anderen leer ballern“ 4 und „stets den Finger am Trigger [haben], um Mitmenschen en passant zu durchlöchern“ 5 werden gerne gepflegt.

Vielleicht bevorzugt der ARD-Moderator das Waffenrecht in Frankreich, wo dem Anfang 2015 ermordeten Charlie-Hebdo-Chefredakteurs keine Schusswaffe zur Selbstverteidigung genehmigt worden war. 6 Musiker Jesse Hughes von der Rockband Eagles of Death Metal, während deren Konzerts in Paris letzten November islamistische Terroristen zuschlugen, stellt die Frage: „Haben die französischen Waffengesetze eine einzige Person davon abgehalten, im Bataclan zu sterben?“ 7

Demokratie mit Waffen erkämpft

In Paris bestimmten danach Sicherheitskräfte mit vollautomatischen Waffen das Straßenbild. Dem einfachen Volk sollen aber sogar die halbautomatischen verboten werden. 8 Und da sind wir gleich an einem Punkt angelangt, wo es nicht nur um privaten Schutz vor Kriminalität geht, sondern um eine öffentliche Angelegenheit: Soll der Staat Schusswaffen monopolisieren? lllegalisierung fördert immer einen Schwarz- oder Graumarkt – siehe Drogen, Prostitution oder Glücksspiel. Interessierte Kriminelle beschaffen sich ihre Waffen ohnehin aus dunklen Kanälen, während denjenigen, die sich einfach nur schützen wollen, erhebliche Steine in den Weg gelegt werden. Geht nicht gerade davon eine viel größere Gefahr aus als von friedliebenden Bürgern, die sich als Sportschützen betätigen? 9

„Die Französische Revolution oder amerikanische Unabhängigkeit wären ohne geeignete Bewaffnung nicht denkbar gewesen“

Waffenverbote gründen sich auf der historisch naiven Vorstellung, dass keine Tyrannei entstehen könne, und schwächen so die Bürger, kritisiert der britische Soziologie-Professor Frank Furedi. Er hält es lieber mit Ländern wie der Schweiz, „wo man begreift, dass Demokratie auf aktiver Bürgerschaft beruht, auf Bürgern, die in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen.“ 10 Und in der Tat, Demokratie und Rechtsstaat sind nicht mit warmen Worten allein erkämpft worden. Die Französische Revolution oder amerikanische Unabhängigkeit wären ohne geeignete Bewaffnung nicht denkbar gewesen. „Möglicherweise wäre auch die so folgenreich gescheiterte demokratische Revolution von 1848 in Deutschland geglückt, hätte es im Vorfeld liberalere Waffengesetze gegeben“, merkt der Ideenhistoriker Johannes Thumfart an. 11

So nimmt es denn auch nicht Wunder, dass Diktaturen großen Wert auf die Entwaffnung der Bevölkerung legen. Als Beispiel aus der deutschen Geschichte mag dienen, dass zwei Tage nach der Reichspogromnacht eine Verordnung des Reichsinnenministeriums erging, nach der Juden „der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition sowie von Hieb- und Stoßwaffen verboten“ war, diese hatten entschädigungslos bei der Polizei abgeliefert zu werden. 12 Eine Vereinigung US-amerikanischer Juden pro Waffenbesitz hat noch viele weitere Fälle aufgelistet, bei denen politischer Völker- und Massenmord auf Entwaffnungsvorschriften gefolgt ist. 13 Nun mögen Genozide Extrembeispiele sein, aber auch unterhalb dieser Schwelle können Waffengesetze der Unterdrückung dienen: In den USA verfolgten sie lange den Zweck, die Wehrhaftigkeit der Schwarzen zu verhindern und damit ihre Emanzipation. 14 Der Status des vollwertigen Bürgers war eng mit dem Recht auf das Waffentragen verknüpft.

Grüne für Waffenverbot

Von derlei historischen Hintergründen vermutlich unbeleckt, tun sich in Deutschland insbesondere die Grünen dabei hervor, den legalen Waffenbesitz immer weiter einschränken zu wollen. Ihre Bundestagsfraktion brachte gegen Ende der letzten Legislaturperiode einen Antrag unter dem Titel „Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen“ ein, der kontrovers im Plenum debattiert wurde. 15 Das Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen und die zentrale Lagerung von Waffenbeständen gehörten zu den Forderungen.

Selbst der Redner der Linkspartei, deren Fraktion als einzige dem Grünen-Antrag zustimmte, bezweifelte die Zweck- und Verfassungsmäßigkeit der grünen Vorschläge. Besonders deutlich in der Diskussion wurde Serkan Tören, Abgeordneter der der damals noch im Bundestag vertretenen FDP: „Schritt für Schritt gehen Sie an die verschiedenen Waffenarten heran. Ihr eigentliches Interesse, nämlich Waffen generell zu verbieten, bekennen Sie nicht. Stattdessen suchen Sie irgendwelche anderen Wege und Instrumentarien.“ 16

„Es stellt sich Frage, wer in der heutigen Zeit die wahren Spießer sind“

Ein solches Vorgehen kennen wir auch auf anderen Feldern, wie etwa der Tabakbekämpfung. Es geht um eine Schlinge, die sich immer fester zuziehen soll. Während beim Rauchen Gegenpositionen mit dem Vorwurf „Tabaklobby“ kaltgestellt werden sollen, zog in der Waffendebatte ein grünes Mitglied des Bundestages in gleicher Absicht die Glaubwürdigkeit von „Waffenträgern“ generell in Zweifel. 17

FDP-Politiker Tören verwies darauf, dass laut BKA-Einschätzung unter ein Prozent der Straftaten mit legalen Waffen begangen werden und nahm Sportschützen wie auch Jäger wegen ihrer sozialen beziehungsweise ökologischen Funktion gegen grüne Vorwürfe in Schutz. 18 Diese Gruppen gelten den Vertretern der Neuen Linken schon lange als suspekt. Der Beitrag der Jagd zum Natur- und Landschaftsschutz wird übersehen und Schützen gelten wahlweise als Waffennarren (wenn Sport im Vordergrund steht) oder als Spießer (wenn das Brauchtum im Mittelpunkt steht).

Wenn Spießer sich durch Vorurteile und mangelnde Toleranz leiten lassen, stellt sich Frage, wer in der heutigen Zeit die wahren Spießer sind. Eine Düsseldorfer Bezirksvertretungs-Fraktion der Linkspartei sprach sich vergangenes Jahr gegen einen Zuschuss an die örtlichen Brauchtumsschützen aus; selbst die rheinische Schützentradition, bei der es wie im Karneval großteils um Umzüge und geselliges Feiern geht, bedeutet in ihren Augen „Gleichschritt […,] Gewaltverherrlichung [und] Alkoholkonsum“, sei Kindern ein schlechtes Vorbild sowie gegen Frauen, „Migranten und Homosexuelle“ gerichtet. 19

Ein sozialdemokratisches Stadtratsmitglied, Schützenbruder und Schwuler, ließ sich ob dieser Darstellung eine empörte Antwort nicht nehmen, in der er mit diesen ignoranten Stereotypen aufräumte: Von Frauen als Schützenköniginnen und in Führungspositionen, begeisterten Kindern bei den Paraden, fehlenden Berührungsängsten nach seinem Coming-Out, sozialem Engagement der Vereine und vielem anderem mehr konnte er aus seiner Erfahrung berichten. 20 Aber ein Vorurteil zu zertrümmern, ist schwieriger, als ein Atom zu spalten, soll Albert Einstein bekanntlich gesagt haben. Das gilt erst recht für gesellschaftliche Milieus, die sich von den bodenständigen Massen längst arrogant abgewandt haben – und schon gar keine Atome spalten wollen.

Legaler Waffenbesitz zunehmend eingeschränkt

Das im Wesentlichen in Nordrhein-Westfalen verankerte Brauchtum musste 2013 schon ein totales Rauchverbot in seinen Heimen, Zelten und bei Feiern hinnehmen. Im Vorjahr hatte das Bundesinnenministerium im wahrsten Sinne den Vogel abgeschossen: In seinen neuen „Schießstandrichtlinien“ war die Abmessung von Schützenvögeln – den hölzernen „Zielscheiben“ beim Königsschießen in vielen Vereinen – detailliert und praxisfern reguliert worden, ohne Einbezug der betroffenen Verbände. Traditionelles Schießen hätte diese – offenbar von unterausgelasteten Bürokraten erdachte – Regelung nicht mehr zugelassen. Immerhin war der Protest der Schützenbünde und ihnen nahestehender Politiker (etwa aus dem westfälischen Sauerland) laut genug, um das Ministerium zurückrudern zu lassen. 21

Im Jagdbereich werden gesetzgeberische Knebel schon angewendet. Das neue NRW-Landesjagdgesetz etwa, von den Grünen durchgesetzt, beinhaltet allerhand Schikanen zulasten der Jäger, aber auch des Natur- und Artenschutzes. 22

„Der zunehmend übergriffigen Regulierung des Privaten steht auf der anderen Seite ein Versagen bei der politischen Gestaltung öffentlicher Herausforderungen gegenüber“

Dazu gehört z.B. das Jäger drangsalierende Verbot bleihaltiger Munition. 23 Höhere Priorität als die Jäger sollen beispielsweise die durch ein solches Verbot angeblich vor dem Verenden geschützten Seeadler genießen. Abgesehen davon, dass der Kausalzusammenhang zwischen dem Verspeisen von Geschossresten und einer Bleivergiftung biochemisch nicht ganz unumstritten ist 24, kommt der Seeadler in weiten Teilen Deutschlands gar nicht vor, in Nordrhein-Westfalen z.B. findet keine Brut statt. In Niedersachsen gab es 1980 null Brutpaare, sie siedelten sich erst später wieder an. Vermisst haben wird die Seeadler zu diesem Zeitpunkt außer ein paar Vogelfreaks niemand. Vor dem Reichstierschutzgesetz der Nazis war der Bestand reichsweit besonders gering. 25

Der legale Waffenbesitz steht weiter unter Beschuss. „Man hätte es als Sportschütze und Jäger in Deutschland viel einfacher, wenn man sich seine Waffen auf dem Schwarzmarkt besorgte“, meint der Jäger und Blogger Manfred Nolting. 26 Der zunehmend übergriffigen Regulierung des Privaten – auch wenn es, wie bei der Jagd, einer öffentlichen Funktion dient ­­–, steht auf der anderen Seite ein Versagen bei der politischen Gestaltung öffentlicher Herausforderungen gegenüber. Grund genug, dem Staat gerade in der heutigen Zeit kein Waffenmonopol zuzubilligen und nicht nur aus freiheitlichen, sondern auch aus demokratischen Gründen dem Recht auf Waffenbesitz Wertschätzung entgegenzubringen.

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