20.11.2015

Die Jäger im Visier

Essay von Manfred Nolting

Jäger haben keinen leichten Stand und gelten in kleinen, aber einflussreichen Teilen der Gesellschaft als suspekt, Verschärfungen im Waffenrecht erschweren das Jagen. Der Autor ist passionierter Jäger und geht dem auf den Grund und zeigt, welche Blüten diese Regulierung treibt

Das Verhältnis des modernen Menschen zu Waffen ist zwiespältig. Zum einen üben sie unzweifelhaft eine seltsame Faszination aus, die ich für angeboren halte, auf Männer meiner Meinung nach deutlich mehr als auf Frauen. Man ist auch stolz darauf, dass deutsche Schießsportler in internationalen Wettbewerben in allen Disziplinen ganz vorn mitschießen. Unsere Nachbarn sehen das wohl ebenso, wie ich erfahren durfte: Vor allem bei Jagden in Osteuropa, wie z.B. in Russland, wird jeder Deutsche für einen Kunstschützen gehalten. Und dass ein Deutscher mit seiner deutschen Qualitätswaffe gar vorbeischießen könnte, gilt als nahezu unmöglich.

Auf der anderen Seite werden Menschen, die Waffen führen (dürfen), in Deutschland grundsätzlich misstrauisch beäugt, mit Ausnahme von Polizei und Bundeswehr vielleicht. Man scheint es in weiten Teilen der Bevölkerung für eine Tatsache zu halten, dass der Besitz von Waffen als zumindest mittelbare Folge Gewaltexzesse nach sich zieht. Kinder in Schützenvereinen – ein Sakrileg in diesen Kreisen. Es reicht sogar schon, dass sie sich virtuell mit den Dingern beschäftigen (bei sogenannten „Ballerspielen“) oder sie nur anschauen, um sicher sein zu können, dass man ein kleines Monster heranzieht.

Das war nicht immer so. Als Kinder spielten wir Indianer, mit Flitzebogen, Bakelit- Spielzeugwaffen und Gummidolchen, und meuchelten uns dabei mit ausgesuchter Grausamkeit dahin – und die Mütter sahen strickend und plaudernd dabei zu. Niemand von uns, nebenbei bemerkt, ist im späteren Leben je straffällig, geschweige denn durch körperliche Gewalt auffällig geworden. Wir (ich bin Jahrgang 1951) gingen als 12-Jährige mit voller Billigung unserer Eltern in den Schützenverein und schossen neben Luftgewehr ab dem 14. Lebensjahr Kleinkaliber. Wir beteiligten uns an Wettkämpfen und nahmen die Waffen auch mit nach Hause. Niemals ist irgendetwas passiert, hysterische Helikopter-Eltern waren damals noch völlig unbekannt. Langwaffen konnten Erwachsene damals frei erwerben; ich erinnere mich, für 50 DM eine einschüssige Kleinkaliberbüchse gekauft zu haben; als Altersnachweis wurde mein Führerschein Klasse 3 akzeptiert. Und es waren keine Wildwest-Verhältnisse damals, ganz im Gegenteil.

Der Wind dreht sich gegen Waffen

Irgendwann drehte sich das Bild, und zwar nach meiner Rückschau tatsächlich ab Ende der 1960er-Jahre mit dem damaligen Aufkommen der organisierten Bürgerbewegungen. Es bildeten sich die Friedensbewegung („make love, not war“), die heutige Naturschutzbewegung. Die Grenzen waren fließend, die Aktivisten kamen fast vollständig aus dem Bildungsbürgertum. Die Friedensbewegung wurde nach und nach von grünen Gruppierungen absorbiert und gab ihr Eigenleben auf, existierte aber wirksam als Hintergrundrauschen weiter.

„Waffen, eigentlich nur ein Klumpen toter Materie, wurden zum Symbol für Hass und Gewalt“

In dem Maße, in dem diese Bewegungen langsam an Einfluss gewannen, wuchs ihr Selbstbewusstsein, parallel dazu auch die Tendenz ihrer Anhänger, ihre Wertvorstellungen zunehmend aggressiv nach außen zu tragen, generell verbunden mit dem Gestus der eigenen moralisch-ethischen Überlegenheit. Man machte scharf gegen Krieg und Gewalt im Allgemeinen – was ja grundsätzlich begrüßenswert ist, aber eben nicht als Einbahnstraße gesehen werden kann. Die Älteren haben noch die Hasstiraden in Erinnerung, die Helmut Schmidt damals mit seiner Pershing-Nachrüstung hervorrief. Waffen jedweder Art, eigentlich nur ein Klumpen toter Materie, wurden zum Symbol für Hass und Gewalt in der Welt.

Damit gerieten natürlich alle gesellschaftlichen Gruppierungen, die mit Waffen umgingen, ins Visier: Folklorevereine wie die der bayrischen Gebirgsschützen, Schützenvereine, Sportschützen und, natürlich, auch Jäger. Militante Friedensbewegte forderten sogar die sofortige Entwaffnung der Bundeswehr und Polizei, im vollen Vertrauen darauf, dass die Sowjets ja dann, mitten im damaligen Kalten Krieg, freiwillig nachziehen würden, die Kriminellen im Kleinen auch.

Nach einiger Zeit verloren diese Militanten an Boden, ein gewisser Realismus setzte sich in der Szene durch. Als politisches Forum der Bewegung etablierten sich die Grünen in den Parlamenten. Noch heute sind sehr viele Grüne auch Mitglied in zumindest einem der aus dieser Bewegung entstandenen Verbände wie etwa NABU und BUND. Gleichwohl sind der unterschwellige Gestus der Gewalt- und Waffenfreiheit bzw. die unbedingte Gleichsetzung beider Begriffe nach wie vor wirksam. Das in Verbindung mit der tiefen Überzeugung, dass man alles per Gesetz regulieren könne, hat den Grünen sehr schnell den Nimbus der Verbotspartei eingebracht; lange schon vor der unsäglichen „Veggie-Day“-Diskussion drückte es der Autor Wiglaf Droste mit dem Bonmot aus: „Richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten kann“.

„Noch in den 1950er-Jahren hätte niemand eine Industrie-Ansiedlung zu verhindern, weil sich irgendwo ein Feldhamster herumtrieb“

Zunächst konzentrierten sich die Aktivitäten ausschließlich auf den Schutz von Umwelt und Natur, und es gab ja auch einiges zu tun: Verdreckte Gewässer, verdreckte Luft, Vergeudung von Ressourcen, das alles war Tatsache. Der Grund: Noch in den 1950er-Jahren wäre niemand auf den Gedanken gekommen, eine Industrieansiedlung zu verhindern, weil einige Hektar Ackerboden versiegelt wurden oder weil man vermutete, dass sich irgendwo ein Feldhamster herumtrieb. Niemandem wäre eingefallen, ein teures Klärwerk zu bauen und wegen der damit entstehenden Kosten seine Absatzchancen am Weltmarkt zu verschlechtern. Das wäre für uns – ich stamme aus dem Ruhrgebiet und aus einer alten Bergmannsfamilie – undenkbar gewesen. Aber mit dem steigenden Wohlstand geriet der Naturschutz auf den Schirm, und zwar zunächst beim gutsituierten Mittelstand, bei Beamten, Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Arbeiter und Industriegewerkschaften waren noch in den 1960er-Jahren die erbittertsten Gegner der Naturschutzbewegung. Spätestens mit der Krise der Schwerindustrie und parallel zum Aufstieg des Mittelstandes und der Naturschutzbewegung allerdings verloren sie rasant an Einfluss.

Schnell wurde den Verbänden klar, dass man nur über den städtischen Wähler reüssieren konnte; in den Ballungsräumen trat die Umweltzerstörung besonders brutal zutage, und es gab bereits damals weit mehr Städter als Landbevölkerung. Vor allem war die Stadtbevölkerung leichter manipulierbar, weil eben viel naturferner als die Ländler. Es setzte eine beispiellose Infantilisierungs-Kampagne ein, die Verdisneysierung der Natur: Der Mensch als Symbol des Bösen, des Zerstörerischen auf der eine Seite. Die sprechende, edel gesinnte, allweise oder schlicht süße, tiefsinnig philosophierende Tierwelt auf der anderen Seite. Der Tod wurde strikt ausgeblendet, Mutter Natur regelt alles völlig gewaltfrei und von allein – das alles in pastellfarbenen Tönen gemalt und an die Wände gehängt, bei strikter Verwendung des Kindchenschemas.

Mit diesem Weltbild vertrug sich nun die Wirklichkeit nicht, und schon mal gar nicht die Jagd. Jäger töten. Jäger jagen zwar nicht, um zu töten, aber sie töten, um gejagt zu haben, wie es Ortega y Gasset in seinen Meditationen über die Jagd formulierte. Und alle tierischen Mitjäger empfinden diese Lust an der Tätigkeit „Jagd“ auch. Wie anders sollte man das Verhalten der gerade satt gefütterten Katze erklären, die nichts Eiligeres zu tun hat, als sich draußen vor ein Mauseloch zu setzen und in völliger Versunkenheit stundenlang auf die arme Maus zu lauern? Mit Hunger bestimmt nicht. Aber das Disney-Weltbild musste konsequent bedient werden. Und damit begann die direkte Konfrontation mit der Jagd.

Waffenrecht als Verbotsinstrument

Es ging also zunächst gar nicht um Waffen, es ging um die Jagd, um Einfluss und Macht, die alleinige Deutungshoheit über Umwelt und Natur. Nun ist die Jagd bis heute in mehr als 80 Prozent der bundesdeutschen Köpfe grundsätzlich positiv besetzt, Umfragen belegen das immer wieder. Also verbot sich ein totaler Konfrontationskurs gegen die Jagd, er hätte Stimmen gekostet, auf die die Grünen als damalige ewige Fünf-Prozent-Partei dringend angewiesen war. Auf der anderen Seite mussten unbequeme Konkurrenten ausgeschaltet werden, denn auch die Jäger beanspruchen für sich, mit vollem Recht, ihren Status als Naturschützer. Die mittlerweile aufgerissenen Gräben aber waren nicht mehr zuzuschütten.

Hier begann dann das politische Spiel mit dem Waffenrecht, und das erwies sich als geradezu ideales Instrument, bediente es doch, neben dem Ziel der alleinigen Verfügungsgewalt über Umwelt und Natur in Deutschland, auch die noch vorhandenen friedenspolitischen Instinkte der Szene. Und es erwies sich als besonders wirkungsvolles Störmittel: Jeder Vorfall, jeder Todesfall durch Waffen wurde auf Druck vor allem der Grünen, dann auch anderer Parteien, zum Anlass genommen, das Waffenrecht für legale Waffenbesitzer und damit eben auch für Jäger zu verkomplizieren, meist mit den hanebüchensten Begründungen, immer aber mit massiven Auswirkungen auf die jagdliche Praxis. Ohne jede Auswirkung auf die damit angeblich angestrebte Erhöhung der öffentlichen Sicherheit natürlich, denn das wirkliche Problem, die illegalen Waffenbesitzer, erreicht man mit keinem noch so drakonischen und komplizierten Gesetz.

„Dass so gut wie keine Straftaten mit Waffen aus Jägerbeständen begangen werden, bleibt unerwähnt“

Dass die mit legalen Waffen begangenen Straftaten lediglich im Promillebereich liegen, darunter so gut wie keine aus Jägerbeständen, wurde und wird dezent unerwähnt gelassen. Es gibt etliche Beispiele in all den Jahren, dass Polizisten mit ihren Dienstwaffen straffällig wurden, bis hin zum Mord. Es wäre wohl vollständiger Irrsinn, wegen einiger weniger Ausnahmen unsere gesamte Polizei entwaffnen zu wollen – bei den Sportschützen aber wird das ernsthaft versucht, und die Jäger werden gleich mit kujoniert. Die monströsen Amokläufe von Erfurt, von Winnenden – so tragisch und unendlich traurig diese Tragödien auch waren – hatten ihre Ursache mit Sicherheit nicht im bestehenden Waffenrecht, sondern im jahrelangen Vorbeisehen an tatsächlicher oder vermeintlicher Zurücksetzung und Verletzung des Egos ernsthaft gestörter, narzisstischer junger Männer, und zwar von ihrem gesamten sozialen Umfeld, Familie und Schule eingeschlossen: Sie wurden nicht beachtet (Eltern), sie waren ausgestoßen und wurden gemobbt (Schule), eine Tatsache, die auch allzu gern vergessen wird. Solche Vorfälle, also viele Tote anlässlich nur eines Schadensereignisses wie eines Amoklaufs oder eines Flugzeugabsturzes 1, lassen sich geradezu perfekt instrumentalisieren.

Ich kann mich noch gut an meine ersten Jagdjahre im Sauerland erinnern. Nach der Gesellschaftsjagd hingen 20, 30 Drillinge und Flinten an den Kleiderhaken in der Gaststätte, bei vollem Publikumsverkehr. Niemand nahm Anstoß daran, niemals passierte auch nur irgendetwas. Man fuhr mit der unterladenen Waffe auf dem Rücksitz oder über der Schulter ins Revier. Wurde es nötig, eine Waffe zum Büchsenmacher zu bringen, brachte nicht selten die Ehefrau sie hin. Nach der damaligen gesetzlichen Definition transportierte sie diese, sie führte sie nicht, und damals setzte der Gesetzgeber anscheinend noch so viel Vertrauen in den mündigen Bürger, dass sich niemand daran stieß. Es gab auch keinerlei Zwischenfälle und Beanstandungen, in all den vielen Jahren nicht.

Waffenschein und Zuverlässigkeit

Heute aber „führt“ jemand eine Waffe schon, wenn er die tatsächliche Verfügungsgewalt über sie hat, ganz egal, ob sie funktionstüchtig, geladen oder ob überhaupt Munition in erreichbarer Nähe ist. Auch wenn er damit Nägel in die Wand schlägt. Da nur ein „Berechtigter“ im Sinne des Waffengesetzes eine Waffe führen darf, macht sich ein Nichtjäger also strafbar, praktischerweise der berechtigte Waffenbesitzer gleich mit: So etwas führt bei ihm automatisch zur Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts, damit zur Aberkennung der Berechtigung zur Führung von Jagdwaffen für mindestens fünf Jahre und automatisch zur Entziehung des Jagdscheins. Verhältnismäßigkeit kann ich das nicht nennen.

Waffen dürfen, das unterstütze ich und habe es von Anfang an so gehalten, schon allein wegen des oft erheblichen Werts, nur noch in zertifizierten Waffenschränken aufbewahrt werden. Aber es darf niemand anderem der Zugang dazu ermöglicht werden, und dabei reicht es schon, dass z.B. die Ehefrau weiß, wo der Schlüssel aufbewahrt ist. In einem Land, in dem die Ehe, auch ein gegenseitiges Treue- und Vertrauensbündnis, unter grundgesetzlichem Schutz steht, wird also verlangt, der eigenen Frau, dem eigenen Mann zunächst einmal grundsätzlich das Allerschlimmste zu unterstellen, bis hin zu eventuell geplantem Mord.

Welche Stilblüten die Sache hervorbringt, zeigt sich in den weiteren Ausführungsbestimmungen. Fahre ich z.B. mit einer Waffe zum nächsten Schießstand, hat sie nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behälter transportiert zu werden. Es ist ausdrücklich erlaubt, dazu die üblichen schaumstoffgepolsterten Weichplastiketuis zu benutzen. Aber der Reißverschluss, mit dem die Dinger geschlossen werden, muss mit einem Vorhängeschloss verschlossen sein. Jeder Dieb, der die Waffe stehlen will, braucht nichts anderes als ein einfaches Teppichmesser und höchstens 30 Sekunden Zeit, um mit dem Problem fertig zu werden. Wenn er nicht ein cleverer Dieb ist und gleich die Waffe im Futteral mitnimmt. Das ist auch praktischer, denn damit fällt der Transport der gestohlenen Waffe nicht so auf.

„Die Null-Promille-Grenze ist ein Auswuchs vorauseilender Anbiederung an den Zeitgeist“

Ebenfalls in dieses Bild passt ein Vorfall aus Franken im vergangenen Jahr: Ein Jäger hatte nach der Gesellschaftsjagd einige Gläser Bier getrunken. Ein befreundeter nüchterner Treiber fuhr ihn nach Hause. Seine ungeladene Waffe legte der Jäger auf den Rücksitz. Unterwegs wurde der Fahrer kontrolliert. Die Beamten bemerkten die Waffe auf dem Rücksitz und den schlafenden Jäger auf dem Beifahrersitz. Die Frage, ob das seine Waffe sei, verneinte der Fahrer und erklärte, nur Treiber zu sein und keinen Jagdschein zu besitzen. Die Folge: Feststellung der Unzuverlässigkeit des Jägers, Entzug des Jagdscheins. Denn der (nicht berechtigte) Treiber hätte ja die Situation ausnutzen und z.B. mit der Waffe eine Tankstelle überfallen können, während der Jäger schlief.

Es geht aber weiter. Nach neuester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt für jeden, der eine Waffe führt, die Null-Promille-Grenze. 2 Nun ist es – unbestritten – so, dass Waffengebrauch und Alkohol sich nicht vertragen. Alle Jäger, die ich kenne, halten sich auch daran, im ureigenen Interesse. Aber die Null-Promille-Grenze ist m. E. wieder einer der Auswüchse, die eigentlich nur aus vorauseilendem Eifer und richterlicher Anbiederung an den Zeitgeist geboren werden. Nimmt man dieses Urteil ernst, gilt auch z.B. für Bundeswehrangehörige und für Polizisten ein absolutes Alkoholverbot. Das heißt, nach jeder Familienfeier, nach jedem Kegelausflug, bei dem mal mehr getrunken wird als das Bier gegen den unmittelbaren Durst oder das eine Glas Wein zum geschmacklichen Genuss, ist der Betreffende am nächsten Tag dienstuntauglich, denn von null Promille kann bei z.B. zehn Glas Bier am Abend vorher am Morgen danach sicher keine Rede sein. Damit ist der Beamte, tritt er dennoch seinen Dienst an, unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes. Ihm muss also die Befugnis, eine Waffe zu führen, für die nächsten fünf Jahre entzogen werden. Das führt meines Erachtens dazu, dass solche Beamte auch entlassen werden müssen. Tritt er auf der anderen Seite seinen Dienst nicht an, wie das geboten wäre, wäre er unzuverlässig im Sinne des Beamten- oder Dienstrechts. Man hat es schon so nicht leicht als Beamter, und dann wird einem auch noch totale Abstinenz verordnet.

Einmal boshaft zugespitzt: Sollen jetzt alle Verkehrsteilnehmer bei Kontrollen am Montagmorgen und alle Besucher von Polizeidienststellen die Beamten sorgfältig beobachten und bei Verdacht und geröteten Augen Anzeige erstatten? Oder eigens eingestellte Kontrolleure unangemeldet auf den Wachen erscheinen und die Beamten auf Auffälligkeiten prüfen? Bei Jagden übrigens soll das schon passiert sein.

Waffen in der Wohnung

Eigentlich der schlagendeste Beweis für den vollständigen Kontrollverlust der Verantwortlichen in diesem Zusammenhang ist die Missachtung des Artikels 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Denn legale Waffenbesitzer müssen jederzeit mit unangemeldeten und anlasslosen Kontrollen durch die zuständigen Behörden rechnen. Verwehrt man den Zugang zur Wohnung, was man gemäß Art. 13 GG natürlich darf, ist nach dem Verständnis der Behörde eigentlich sofort der Tatbestand der Unzuverlässigkeit gegeben. Dann hat man etwas zu verbergen und die Maschinerie läuft an. Der Waffenbesitzer hat also die Wahl zwischen Pest und Cholera: Beruft er sich auf das Grundgesetz, verliert er seine Berechtigung und den Jagdschein. Stimmt er der Kontrolle zu, hat er auf ein essentielles Grundrecht verzichtet. So höhlt der Staat findig unsere Verfassung aus. Ganz nebenbei hat der Kontrollierte auch noch die Kosten dieser Kontrollen zu tragen. Das grün-rot regierte Baden-Württemberg tut sich da mit einer aggressiv-autoritären Vorgehensweise gegenüber den Waffenbesitzern ganz besonders hervor.

Es geht aber noch weiter: Vor einiger Zeit ist in Deutschland das zentrale sogenannte „Nationale Waffenregister“ (NWR) eingeführt worden. Die Idee dahinter: Jede Behörde, vor allem die Polizei, soll jederzeit und sofort, z.B. vor einem Einsatz wegen eines lauten Streits, nachprüfen können, ob im besagten Haushalt Schusswaffen vorhanden sind. Ist das der Fall, rückt oft genug martialisch ein SEK an, mit allen Begleitumständen der fast schon berüchtigten Truppe.

„Kanada hat das nationale Waffenregister wieder abgeschafft“

Nun ist es so, dass das NWR keineswegs zuverlässig funktioniert, weswegen z.B. Kanada ein dort eingeführtes ähnliches System wieder abgeschafft hat mit der ausdrücklichen Begründung, dass es dem Bürger keinen Deut mehr an Sicherheit gebracht, dafür aber eine überbordende Bürokratie beschert habe. 3 Viel gravierender aber ist, dass illegale Waffen, deren Bestand selbst von vorsichtigen Kriminologen auf das Vielfache der legalen Waffen geschätzt wird, dort nicht erfasst sind, also gerade die Waffen, deren Besitzer fast 100 Prozent der Straftaten mit Waffengewalt verüben. Die abstruse Folge: Bei potentiell wirklich gefährlichen Einsätzen (illegale Waffen im Haus) rücken also die „normalen“ Streifenpolizisten aus; gesetzestreue Legalwaffenbesitzer aber müssen grundsätzlich mit dem Besuch des vermummten SEK rechnen, wenn der Ehestreit einmal lauter wird.

Überspitzt gesagt und natürlich satirisch gemeint: Man hätte es als Sportschütze und Jäger in Deutschland viel einfacher, wenn man sich seine Waffen auf dem Schwarzmarkt besorgte. Das geht völlig unkompliziert z.B. im Rotlichtviertel jeder deutschen Großstadt. Das ist viel preiswerter und komplett unbürokratisch. Und man genießt weiter den vollen Schutz des Grundgesetzes, denn eine Wohnungsdurchsuchung bei Besitzern illegaler Waffen ist nur nach vorheriger richterlicher Genehmigung zulässig. Vor allem: Die Gattin dürfte wissen, wo die Waffen abgestellt sind.

Überflüssige Regulierung

Man sieht: Die Dinge sind außer Kontrolle geraten, wie alles, was unter den Einfluss der Ideologie und zwischen die Mahlsteine von Koalitionsverträgen gerät. Und wenn man jetzt hört, dass Bundesinnenminister de Maizière allen Ernstes biometrische Schließsysteme für private Waffenschränke fordert, dann fragt man sich: Cui bono? Die kosten eine Menge Geld, das natürlich der einzelne Waffenbesitzer zu zahlen hat. Wobei ebenfalls feststeht, dass sie kein einziges Jota mehr an Sicherheit bringen werden. Denn wie soll man null Risiko weiter minimieren? Fest steht aber auch, dass die Hersteller dieser Sicherungssysteme viel Geld in deren Entwicklung gesteckt haben. Und dass sie sich aus guten Gründen schlecht verkaufen. Sie sind nämlich schlicht überflüssig wie ein Kropf.

„Ohne jeden Gewinn an Sicherheit werden Gesetze verabschiedet“

Wenn ein Einbrecher in der Lage ist, ein solides Doppelbartschloss an einem ebenso soliden Stahlschrank zu überwinden, dann lacht er genauso laut über jedes „biometrische System“. Deswegen sitzen die Hersteller bereits seit Jahren bei den Parteien in den Vorzimmern und antichambrieren. Unter lebhafter Beifallbekundung von NABU und BUND. (Man fragt sich in diesem Zusammenhang: Welches Interesse können eigentlich gemeinnützige Naturschutzvereine an der noch „sichereren“ Verwahrung von Waffen im Jägerhaushalt haben?)

Das und vieles andere mehr ist dabei nur die logische Weiterführung des seit Jahren betriebenen Wahnsinns, durch Leute, die frei nach Bergengruen tatsächlich „noch meinen, der Welt etwas Gutes zu tun“. Es werden, ohne jeden Gewinn an Sicherheit, in unendlichen Dimensionen Gesetze verabschiedet. Niemand blickt überhaupt mehr durch, und man betreibt Nabelschau mit den Wirkungen, während man die Ursachen gar nicht mehr auf dem Schirm hat. Kein Wunder, es gab sie nie.

So wird unter dem Deckmantel der Sicherheit peu à peu der Bürger entwaffnet. Man fragt sich also: Aus welchem Grund eigentlich misstraut selbst der kleinste heutige Hinterbänkler im Bundestag und in den Landtagen seinem Wahlbürger so gründlich? Wovor hat er Angst? Dass er für seine Katastrophenpolitik mal über den Haufen geschossen wird? Das erinnert fatal an Verhältnisse in der ehemaligen DDR, denn da existierte diese Angst real. Und folgerichtig war es nur Parteikadern erlaubt, Waffen zu besitzen.

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