25.01.2016

Gewerberecht statt Gängelung

Kommentar von Monika Frommel

Die Planungen für das „Prostituiertenschutzgesetz“ sind in einer Sackgasse gelandet. Statt straf- und polizeirechtlich bevormundet sollten Prostituierte durch das Gewerberecht vor Übervorteilung geschützt werden

Wieso gelingt es der Politik in dieser Legislaturperiode wieder nicht [1], die Prostitution angemessen zu regulieren? Das Ziel einer Reform müsste eine möglichst effektive Kontrolle der Bordellbetreiber sein. Entstanden ist stattdessen ein Entwurf, der das Gegenteil bewirkt: eine engmaschige und bürokratische Überwachung der Prostituierten. Die Bordellbetreiber hingegen haben wenig zu befürchten.

Statt „Schutz“ vor Übervorteilung sieht der mehrfach veränderte und nun kaum noch konsensfähige Entwurf Anmeldepflichten und Pflichtuntersuchungen für die individuell diesem Geschäft nachgehenden Personen vor (früher hieß das „Bockschein“). Zuständig für diese Untersuchungen sollen die Gesundheitsämter sein. Diese können aber weder umfassend beraten noch werden sie eine bezahlbare HIV-Prävention anbieten. Schreibt man dennoch sanktionsbewehrte Pflichtuntersuchungen vor, schafft man eine völlig sinnlose Normenfalle. Der polizeirechtliche Teil dieser geplanten Neuregelung ist ohnehin unzumutbar. Es fehlt der Rückenwind für eine angemessene Reform.

Gegenwind hingegen gab es reichlich. Etwa an den Rändern der einst an Emanzipation interessierten Frauenbewegung. Sexkauf müsse verboten werden, Freier „von Zwangsprostituierten“ seien zu bestrafen, 90 Prozent der Prostituierten seien Opfer von Menschenhandel, Prostitution sei ein Angriff auf „die Würde der Frau“. Kaum zu glauben, dass sich emanzipiert dünkende Frauen solche Stellvertreterkämpfe führen. Durchgesetzt haben sie sich zwar bisher nicht, geschadet haben sie dennoch.

„Ökonomisch schwache Selbstständige gibt es nicht nur in dieser Branche“

Es ist schlicht abwegig, Ausbeutung – wie bisher – über den bizarren Umweg des Vorwurfs des Menschenhandels, eines Straftatbestandes, der bis vor kurzem regelmäßig auf Veranlassung der EU erweitert wurde, zu verfolgen. Dass dieser Weg zu nichts führt und auch zu nichts führen kann, wissen alle Beteiligten seit Jahren. Wieso soll dann in der Zukunft wiederholt werden, was schon in der Vergangenheit nicht durchdacht, sondern nur ideologisch motiviert war? Die Ideologie ist bekannt: Menschenhandel ist immer Zwangsarbeit, Prostitution ist fast immer Zwangsprostitution (bis auf ein paar Exoten). Wie kommen Frauenpolitikerinnen auf diese schlichte Gleichung? Viele Menschen arbeiten unter ökonomischen Zwängen. Bordellbetreiber und Vermittler zwingen (bis auf extreme Ausnahmen) niemanden in die Prostitution.

Ökonomisch schwache Selbstständige gibt es nicht nur in dieser Branche. So gesehen sind sexuelle Dienstleistungen ein Gewerbe wie jedes andere auch. Ein „Prostituiertenschutzgesetz“ könnte also Sinn machen. Aber keinen Sinn macht es, ausgerechnet bei der Prostitution über „Zwang“ und „Freiwilligkeit“ zu reden, in anderen Branchen, in denen ebenfalls schlecht Ausgebildete ausgebeutet werden, hingegen nicht. Nicht die Tätigkeit als solche ist schädlich, sondern der unkontrollierte ökonomische Zwang, zu viele Kunden abfertigen zu müssen, um die zu hohe Miete und Zusatzkosten zahlen zu können. Was gesetzlich geplant ist, erschwert die Arbeit der dort Tätigen ohne jeden Nutzen für sie.

Angenommen, die Gesetzgebung wäre an einer rationalen und langfristig tragfähigen Problemlösung und nicht an moralisierenden Scheindebatten interessiert, was wäre das Ziel einer effektiven gewerberechtlichen Regulierung? Technisch würde man Bordelle als erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe einstufen, die eine Zulassung benötigen. Diese muss an Mindestanforderungen geknüpft werden. Ihre Einhaltung kann fortwährend überprüft werden. Erfahrene Behörden könnten flexibel reagieren, wenn die Betreiber die Mindeststandards unterschreiten, die mit ihnen festgelegt worden sind. Die dort Tätigen (Selbstständige) können Akteneinsicht in die Gewerbeakte nehmen und sehen, ob die einbehaltenen Betriebskosten realistisch sind. Mieter haben ja auch das Recht auf Kontrolle und sie haben Mietervereine, die sie dabei unterstützen. Wieso soll das im Bordell nicht möglich sein?

„Das geplante Prostituiertenschutzgesetz setzt zu sehr auf die Polizei“

Erst wenn sie mit den dort tätigen Personen zusammenarbeitet, hätte die zuständige Gewerbeaufsicht die Chance, zu erkennen, ob und wo es Ausbeutung gibt – die eigentlich nach § 180a StGB (Ausbeutung von Prostituierten) strafbar ist, aber ohne entsprechende Rechte der zuständigen Gewerbeaufsicht nicht beweisbar. Vor der zurzeit leeren Drohung mit einem Strafverfahren kämen sehr viel flexiblere Instrumente zum Tragen. Erfüllen die Betreiber etwa ihre Auflagen nicht, kann ihnen und ihren Vertretern (oder Strohmännern) jede weitere Tätigkeit in dieser Branche untersagt werden.

Gewerbeaufsicht wäre also die Lösung, aber das Frauenministerium konnte sich gegen die diffusen Widerstände [2] nicht durchsetzen und hatte auch nicht vor, dieses Thema ernsthaft zu diskutieren. So gesehen wundert niemand, dass das 2014 geplante Prostituiertenschutzgesetz immer noch zu sehr auf die Polizei gesetzt hatte und damit in einer Sackgasse landete.

Diesem zufolge sollen sich Prostituierte anmelden müssen, ansonsten begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen das regelmäßig wiederholen und immer dann, wenn sie in einer neuen Stätte arbeiten, was häufig der Fall ist, sollen sie sich erneut anmelden. Außerdem müssen sie die Bescheinigung der rechtzeitig durchgeführten Pflichtuntersuchung (Gesundheitsamt) bei sich führen. Welchen Schutz soll das bewirken?

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