28.09.2017

Zahlenspiele bei der Spielsucht

Von Henning Haase

Titelbild

Foto: Ed Gregory via Stockpic (CC0)

Geht der Umsatz an Spielautomaten vorwiegend auf Spielsüchtige zurück? Diese verbreitete Behauptung basiert auf mehr als zweifelhaften Statistiken.

Es gibt fast kein Lokal- oder Regionalblatt in Deutschland, in dem nicht schon diese oder eine ähnliche Schlagzeile zu lesen war: „Spielhallen: Jeder zweite Euro kommt von Süchtigen.“ Anders formuliert steht dahinter die Behauptung, das Geldspiel-Gewerbe betreibe sein Geschäft wesentlich über die Ausbeutung verhaltensgestörter, kranker, spielsüchtiger Menschen. Der Vorwurf kann sich auf die Behauptungen von Wissenschaftlern stützen, nach denen 56 Prozent der Umsätze in Spielhallen von süchtigen Spielern getätigt werden. Einige dieser Wissenschaftler versteigen sich sogar zu der Behauptung, bis zu 92 Prozent der Umsätze von gewerblichen Spielautomaten stammten von süchtigen Spielern. Durch ihre dauernde unwidersprochene Wiederholung verfestigen sich diese Mondzahlen mehr und mehr zu einem „selbstverständlichen“ Wissensbestand, auf den man unkritisch vertraut.

Die meist angewendete Berechnungsformel der Umsatzanteile ist üblich und prinzipiell kaum zu beanstanden. Allerdings sind die Daten, die in die Berechnungsformel eingeflossen sind, fragwürdig, unzuverlässig bis offen falsch. Daraus folgt zwingend ein verfälschtes Ergebnis, das nicht als Grundlage einer ernsthaften Diskussion um Probleme des Umsatzbeitrags von krankhaften Spielern verwendet werden sollte.

Die Vermessung des anstößigen Geldverdienens

Es wird behauptet, ein „überproportionaler“ Anteil des Gesamtumsatzes der Anbieter von Geldspielgeräten (GSG) werde aus den Verlusten problematischer, pathologischer oder ähnlich als auffällig gekennzeichneter Spieler generiert. Zunächst erscheint es selbstverständlich, dass krankhafte Spieler durchschnittlich mehr Geld in ihr Spiel investieren als Gelegenheitsspieler. Das gehört gewissermaßen zur Definition solcher Spieler und gilt selbstverständlich auch für Spieler beliebiger anderer Glücksspiele.

„Ob der relative Umsatzanteil krankhafter Spieler als bedenklich zu deklarieren ist, entzieht sich wissenschaftlicher Beurteilung.“

Das Problem ist aber, dass das unterstellte Ausmaß und die Höhe der Konzentration der Umsätze von GSG-Unternehmern auf „wenige“ Problemspieler als anstößig gelten. Anstößig für eine mehr oder weniger umfangreiche Gruppe von Personen und Institutionen, die für die Erhaltung und Förderung der psychosozialen Gesundheit der Bevölkerung zuständig sind oder sich für zuständig erklären. Zu sagen, wo nun die Grenze vom „Normalen“ zum „Anstößigen“ überschritten ist, sind sie allerdings bislang schuldig geblieben.

Ob der relative Umsatzanteil krankhafter Spieler am Gesamtumsatz als zu hoch, bedenklich oder gar als verwerflich zu deklarieren ist, entzieht sich empirisch-wissenschaftlicher Beurteilung. Die Frage kann letztlich nur im gesellschaftlichen Diskurs beantwortet werden. Beispiele für Diskussionen um die Anstößigkeit bestimmter Gewerbe und Industrien gibt es in anderen umstrittenen Verhaltensbereichen zuhauf. Für Vegetarier und Veganer machen Fleischer ihren Umsatz auf höchst verwerfliche Weise – und zwar zu hundert Prozent.

Diskussionen wie diese haben ihre eigene Konjunktur. 1987 wollte der 1. FC Homburg mit dem Logo des Kondomherstellers London auf dem Trikot auflaufen. Dem Druck aus kirchlichen und sonstigen moralisch tätigen Kreisen hat die Bundesliga damals nicht standgehalten und diese Trikotwerbung verboten. Schließlich wollte man sich nicht zum Handlanger gewerbsmäßiger Förderung der Unzucht machen lassen. Innerhalb weniger Jahre wurde indes aus der verpönten Nutzung von Kondomen gesundheitspolitisch erwünschtes Verhalten. In den „moralischen“ Debatten werden wissenschaftliche Erkenntnisse bemüht, obwohl Fragen von Anstand und Moral empirisch-wissenschaftlich nicht zu beantworten sind.

„Entscheidend ist, ob die Daten, die dem Diskurs zugrunde gelegt werden, zutreffend sind.“

Wie man auch immer über die Verteilung von Glücksspielumsätzen auf problematische oder nicht problematische Spielergruppen diskutieren mag, entscheidend ist, ob die Daten, die dem Diskurs zugrunde gelegt werden, zutreffend, annähernd zutreffend oder gar offen falsch sind. Einige Wissenschaftler, die sich gern in diesem Zusammenhang von Zeitungen, Hörfunk- und Fernsehmagazinen wie auch politischen Zirkeln interviewen lassen, scheinen mit dieser Grundvoraussetzung gelegentlich etwas leichtfertig umzugehen.

So hört und liest man z. B. bei Ingo Fiedler, Post-Doc-Researcher am Institut Recht der Wirtschaft an der Universität Hamburg, 56 Prozent der in Spielhallen getätigten Umsätze stammten von pathologischen Spielern. 1 Man könnte diese Zahl im Vertrauen auf die Seriosität und Rechenkunst des wissenschaftlichen Personals an einer ansonsten renommierten deutschen Universität hinnehmen, würde man nicht durch einen simplen Plausibilitätstest in arge Zweifel gestürzt. Wiederholt durchgeführten Bevölkerungsbefragungen und Expertenschätzungen 2 ist zu entnehmen, dass hierzulande mindestens drei bis vier Prozent in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung bzw. vor Schätzung Geldspielgeräte benutzt haben. Nach den jüngeren Bevölkerungsbefragungen bewegt sich die Quote der pathologischen Spieler unter den Erwachsenen in einer Bandbreite von 0,19 bis 0,56 Prozent. 3 Der Durchschnittswert liegt bei 0,35 Prozent. 4 Welcher Spielform der einzelne pathologische Spieler zuzurechnen ist, lässt sich kaum ermitteln, weil pathologische Spieler üblicherweise zwischen drei und fünf unterschiedliche Glücksspielformen parallel nutzen. 5 Bühringer et al. kamen 2007 in ihrer epidemiologischen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass ein Drittel der pathologischen Spieler dem Geldspiel zuzurechnen sei. 6

Sind die Daten plausibel?

Bei dem hier anzustellenden Plausibilitätstest gehen wir großzügig davon aus, dass die Hälfte der pathologischen Spieler überwiegend Geldspielgeräte nutzt und alle dies in Spielhallen tun. Geldspielgeräte werden von ca. 5 Prozent der Erwachsenen genutzt und 0,18 Prozent (die Hälfte der pathologischen Spieler) nutzen sie in krankhafter Weise. 3,6 Prozent der Spieler an Geldspielgeräten wären danach krankhafte Spieler. Und diese sollen die Kassen der Spielhallen zu 56 Prozent füllen? Unrealistisch. Üblicherweise werden Behauptungen dieser Art nicht ernst genommen und auf die riesige Deponie alarmistischer Mondzahlen geworfen.

„Soll die Handlungsautonomie des Spielers geschützt werden? Ist das Vermögen des Spielers das Schutzgut?“

Die Tatsache, dass sich die Behauptung von Fiedler seit Jahren in Fachzirkeln wie auch in den Medien hält, zeigt, dass fest verankerte Vorurteile gegenüber den verpönten Spielgeräten die rationale Auseinandersetzung um Probleme in diesem Zusammenhang blockieren. Deswegen ist es im Sinne von Aufklärung geboten, den Plausibilitätstest eingehend auf die Probe zu stellen.

Wenn man die behauptete Umsatzverteilung auf eine Formel bringt 7, kommt man mit den angewandten fiktiven Bedingungen dazu, dass 20 Prozent der Spieler (die sogenannten krankhaften) 50 Prozent des Gesamtumsatzes generieren. Vor aller Diskussion, ob man das für bedenklich hält, müsste allerdings geklärt sein, ob die berichteten Daten die Wirklichkeit halbwegs zutreffend abbilden. Weniger gestelzt: Ist es richtig, was da gesagt wird?

Bedenkliche Indizes

Wenn man an der formalen Konstruktion bereits Kritik üben wollte, dann in zwei Aspekten:
Erstens: Der Index (Anteil am Gesamtumsatz) drückt nur eine Relation aus und berücksichtigt nicht das Niveau der Ausgaben von Spielern. Wenn in diesem Zusammenhang der oben genannte moralische Vorwurf mittelbar auch die finanzielle Belastung von pathologischen Spielern meint, dann wäre zu überlegen, zum Beispiel den Anteil der Spielausgaben am frei verfügbaren Einkommen als Maß für die Umsätze in die Rechnungen einzuführen. Doch Vorsicht ist geboten. Allzu schnelle Zustimmung verkennt die Notwendigkeit, zunächst einmal Konsens darüber zu erzielen, um welches Schutzgut es der Glücksspielpolitik geht. Soll die Handlungsautonomie des Spielers geschützt werden? Ist das Vermögen des Spielers das Schutzgut? Oder geht es um den Schutz des Gemeinwesens vor Inanspruchnahme durch Spieler, die sich in die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit manövriert haben? Eine ehrliche und vor allen Dingen sachliche Diskussion dieser Fragen ist in Deutschland längst überfällig.

Zweitens: Der Index berücksichtigt nicht die Verteilung der Ausgaben innerhalb der Gruppe von Problemspielern und natürlich auch der Normalspieler. Nehmen wir zum Beispiel tausend Spieler. Sie wenden in einem bestimmten Zeitraum eine Million Euro für Glücksspiele auf. Im Durchschnitt gibt jeder von ihnen 1000 Euro aus. Nehmen wir an, zwei von ihnen sind sogenannte Highroller, die in dem betreffenden Zeitraum zusammen 200.000 Euro für Glücksspiele ausgeben. Als „Ausreißer“ verzerren sie das Bild. Am unteren Ende der Skala kann es ebensolche Verzerrungen geben. Die Summe der Ausgaben bzw. deren Mittelung kann also erheblich irreführend sein.

„Die Kategorisierung als pathologischer oder problematischer Spieler basiert auf dem Selbstbericht der Spieler.“

Indizes können die Wirklichkeit immer nur annähernd abbilden. Deswegen ist ihnen auch dann mit Zurückhaltung zu begegnen, wenn grobe methodische Fehler vermieden wurden. Denn bis heute ist in der empirischen Glücksspielforschung (und nicht nur dort) das zentrale Problem nicht gelöst, per Befragungen an halbwegs zuverlässige Daten zu gelangen. Da Glücksspiel in unserem Kulturkreis als mindestens sozial fragwürdig apostrophiert wird, wird man unterstellen müssen, dass Antworten zum Sachverhalt nach allem, was darüber bekannt ist, nicht immer zutreffend sind. Etwas salopp ausgedrückt ist es einer unbekannten Zahl von Glücksspielern peinlich, ihre Neigung einzugestehen. Sie verschleiern insbesondere das Ausmaß ihrer Bindung ans Spiel. Wahrscheinlich – man kann hier nur vermuten und hier und da Diskrepanzen zwischen objektiven Unternehmensdaten und Befragungsergebnissen konstatieren – sind daher gerade Intensitätsangaben der Spieler falsch (Geldausgaben, Zeitinvestition und dergleichen).

Unsichere Befragungsdaten

Es spricht einiges für die Vermutung, dass Spieler ihre Engagements etwas abwiegeln. Sicher ist das indes nicht, da auch Renommisterei zum Gegenteil führen kann (naheliegend bei kraftmeiernden jungen Männern, denen aus welchen Gründen auch immer die in unserer Gesellschaft tradierten Ressentiments nicht vertraut sind). Auch ist nicht bekannt, ob die eine die andere Antworttendenz kompensiert, so dass im Mittel die Daten immer noch richtig sind. Fiedler 8 sieht dieses Problem, ohne daraus konsequent die wissenschaftlich gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Neben den von den Spielern durch Befragung gewonnenen Auskünfte werden Daten über die Geldausgaben für das Glücksspiel benutzt, die aus Beobachtungen stammen und denen mehr Zuverlässigkeit attestiert wird. Es wird jedoch verkannt, dass auch diese Daten letztendlich auf Auskünften der Spieler beruhen. Denn die Kategorisierung als pathologischer oder problematischer Spieler basiert auf dem Selbstbericht der Spieler. Ihnen werden Kataloge von Kriterien vorgelegt, mit denen Mediziner und Psychologen Verhaltensmerkmale von Spielern identifizieren und als problematisch oder pathologisch qualifizieren. Dafür werden verschiedene Diagnosemethoden angewandt, die auf unterschiedlichen Kriterien basieren und so selbstverständlich auch zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Identifizierung pathologischer Spieler kommen. 9 Deren Fehlerhaftigkeit bzw. Unzuverlässigkeit bei der Kategorisierung von Spielern als pathologisch kann nicht durch die präzise Beobachtung ihres Ausgabeverhaltens geheilt werden. Unmissverständlich ist daher zu betonen, dass die Zahlen zu Umsatzanteilen dieser Spieler ebenso unzuverlässig sind.

„Die Zahlenspiele sind so wenig übereinstimmend, dass sie für vertretbare politische Entscheidungen nicht taugen.“

Bei dieser Gelegenheit sei noch kurz auf eine definitorische und semantische Begriffsverwirrung in der Literatur hingewiesen. Es wird nicht bei jedem Autor hinlänglich deutlich, wie weit er den Begriff pathologischer (süchtiger) Spieler fasst. Sind es tatsächlich nur die pathologischen im Sinne der Diagnosen, oder werden die problematischen und Risikospieler hinzugezählt? Bei weitester Begriffsauslegung tendieren selbstverständlich die Anteile der „problematischen Spieler“ an der Gesamtkundschaft bzw. am Gesamtumsatz gegen 100 Prozent.

Unabhängig davon, ob Spieler nicht richtig antworten wollen, ist es im gegebenen Zusammenhang auch eine Frage, ob sie richtig antworten können. Nur die wenigsten Spieler werden Buch über ihre Ausgaben führen. Und da an Geldspielautomaten im Casino, im Restaurant, in Spielhallen gespielt wird und gerade GSG-Spieler noch einige weitere Glücksspiele nutzen, bleibt es fraglich, ob die Gesamtausgaben hinreichend klar dem Entstehungsort zuzuordnen sind.

Und noch ein grundsätzliches Problem kommt hinzu. Die Stichproben, aus denen die empirischen Daten stammen, sind in aller Regel bedenklich. Sie sind belastet durch eine hohe Zahl von Personen, die die Mitarbeit verweigern. Deren Anteil schwankt in den einschlägigen Befragungen (z. B. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit 2007 in Deutschland) 10 zwischen 30 bis 50 Prozent. Bislang sind die „Verweigerer“ niemals näher charakterisiert worden. Mithin, die berichteten Daten sind verzerrt – allerdings in unbekannter Richtung und Ausprägung.

Wenn es noch eines Beweises bedürfte, so genügt schon ein Blick auf die Zahlenspiele, die im gegebenen Zusammenhang in die Diskussion gebracht werden. Sie sind so wenig übereinstimmend, nicht einmal annähernd, dass es selbst in der sozialwissenschaftlichen Methodik unkundigen Laien unmittelbar klar sein müsste, dass sie für vertretbare politische Entscheidungen nicht taugen. Sie sind in ihrer ganzen Fragwürdigkeit zudem noch inkonsistent zwischen den verschiedenen Autoren. 11

Empirische Kritik und Neuberechnung

Als Beispiel für fragwürdige Empirik mit „Extremwerten“ soll an dieser Stelle nur die Argumentation Fiedlers und Adams herangezogen werden. Bei einer Präsentation ihrer Überlegungen vor Vertretern des Deutschen Bundestages im Jahr 2010 12 verstiegen sie sich zu der Behauptung: „Der Anteil von Spielsüchtigen am Umsatz aus gewerblichen Automaten liegt in Deutschland zwischen 67 und 92 Prozent.“ Wenn man weiß, dass etwa 3 bis 8 Prozent der GSG-Spieler vermutlich süchtig spielen (nach South Oaks Gambling Screen [SOGS]), dann müsste ein Umsatzanteil von 92 Prozent dieser wenigen zu exorbitanten, das heißt unglaubwürdigen, Umsatzfaktoren führen. Von den Bezugsdaten für diese Zahlen, die aus dem Umsatzfaktor Australiens stammen, will man gar nicht erst sprechen. Dass die Übertragung dessen auf deutsche Verhältnisse nur zu nichtssagenden Ergebnissen führen kann, ist selbstredend. 13

„Man sollte die Diskussion einstellen, bis seriöse Daten vorliegen.“

In diesem Kontext sei die Arbeit von Stöver 14 als weiteres Beispiel von fragwürdigen Zahlen, die zum Selbstläufer werden, kommentiert. 2006 behauptete er, 40 Prozent aller an GSG erzeugten Umsätze seien durch Spielsüchtige generiert. Die Studie unterscheidet aber nicht zwischen Glücksspielautomaten in Spielbanken und GSG in Spielhallen und Gaststätten. In einer Veröffentlichung zusammen mit Buth aus dem Jahre 2008 ist die Zahl 40 Prozent wieder verschwunden. 15 In der Zwischenzeit aber wurde sie in politischen Initiativen zu einer fraglos fixen Größe.

Was damit gesagt sein soll: Die falschen, unzuverlässigen, zum Teil auch rein fiktiv in die Welt gesetzten Zahlen zu Umsatzanteilen von pathologischen, problematischen und wie auch immer als besorgniserregend bezeichneten Spielern werden auf lange Sicht wohl durch seriöse Untersuchungen korrigiert werden. In der Zwischenzeit aber gehen sie in die politische Diskussion ein, werden durch häufiges Zitieren kaum mehr hinterfragt und schließlich zu selbstverständlichen, nicht mehr zu diskutierenden Fakten. Auf dieser Basis werden dann politische Entscheidungen getroffen.

Das Beispiel einer Neuberechnung 16 zeigt, dass die Zahlen von Fiedler, Stöver und anderen, die sich hartnäckig in der „Szene“ der GSG-Kritiker behaupten, auch nicht annähernd reproduzierbar sind. Sie erscheinen nahezu absonderlich verzerrt. Solange nicht wissenschaftlich akzeptable Methoden eingesetzt werden, sind alle bislang berichteten Zahlen praktisch irrelevant. Man sollte die Diskussion zum Thema Umsatzanteile solange einstellen, bis seriöse Daten vorliegen, über die nachzudenken sich überhaupt lohnt.

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