10.08.2017

Wie das Glyphosat in den Honig kam

Analyse von Eberhard Höfer

Titelbild

Foto: m_baecher via Pixabay / CC0

In Kornblumenhonig wurden erhöhte Glyphosatwerte gemessen. Ein ernstes, aber durchaus lösbares Problem.

Fast täglich erreichen den Verbraucher alarmierende Meldungen über Funde von Glyphosat in Lebensmitteln und im menschlichen Körper. Der Unkrautvernichter wird in Brot und in Bier, im Urin und in der Muttermilch nachgewiesen. Nun wurden auch in Bienenhonig Rückstände entdeckt.

Der Hobby-Imker Klaus Aßmann aus Klein Döbbern bei Cottbus wollte es genau wissen und brachte seinen Kornblumenhonig zur Untersuchung ins Labor. Er erlebte eine böse Überraschung. Das Landratsamt bescheinigte dem Honig einen Glyphosat-Gehalt von knapp über fünf Milligramm pro Kilogramm. Der Grenzwert für tierische Produkte, zu denen Honig zählt, ist damit um das Hundertfache überschritten. Aßmann darf seinen Honig nicht mehr verkaufen und noch nicht einmal die Restbestände an seine Bienen verfüttern.

Noch härter traf es seinen Kollegen Hartmut Berteau aus Sachsen-Anhalt. In seinem Blütenhonig wurden zwei Milligramm pro Kilogramm Glyphosat gemessen. Sein Honighändler forderte daraufhin, die gesamte Lieferung zurückzunehmen und nicht nur den gezahlten Preis zu erstatten, sondern auch die Kosten für die Laborkontrollen in Höhe von 850 Euro. Berteau bleibt auf dem Schaden in vollem Umfang sitzen. Er kennt den Landwirt, der vermutlich in die blühenden Kornblumen gespritzt hat, aber er kann ihn nicht haftbar machen. Auch die Imkerversicherung hilft ihm nicht weiter. 1 Eine Stiftung der Imker hat nun die EU-Kommission verklagt, weil sie die Zulassung von Glyphosat immer wieder verlängerte.

„Wie gefährlich ist der Wirkstoff?“

Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherverbände fordern schon seit langem das unverzügliche Verbot des Herbizids. Der Deutsche Bauernverband hält Glyphosat hingegen für unverzichtbar. Wie gefährlich ist der Wirkstoff?

Glyphosat ist eine chemische Verbindung mit recht einfacher Molekülstruktur, die über ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal verfügt: Der Wirkstoff tötet Pflanzen universell und radikal ab, er ist ein sogenanntes „Totalherbizid“. Glyphosat blockiert ein Enzym, mit dessen Hilfe die Pflanzen bestimmte Aminosäuren aufbauen. Im Tierreich kommt das Enzym nicht vor; deshalb hat Glyphosat keine Wirkung auf Mensch und Tier. Seine Giftigkeit ist mit der von Kochsalz vergleichbar. Also kein Problem?

Wie für alle Pflanzenschutz-Wirkstoffe wurden auch für Glyphosat von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFTA) und dem Bundesamt für Risikoforschung (BfR) Höchstmengen festgelegt, die in Lebensmitteln nicht überschritten werden dürfen. Diese Höchstmengen sind weit unterhalb jeder Gefährdungsgrenze. Sie bezeichnen die Gehalte, die bei vorschriftsmäßiger Anwendung eines Pflanzenschutzmittels höchstens zurückbleiben dürfen. Getreide darf beispielsweise maximal zehn Milligramm pro Kilogramm enthalten, Obst 0,1 Milligramm pro Kilogramm. Für tierische Produkte, zu denen eben auch Honig gehört, wurde die zulässige Höchstmenge auf den Vorsorgewert von 0,05 Milligramm pro Kilogramm festgelegt. Das ist der Grund, weshalb die beiden Imker mit ihrem Produkt den Überwachungsbehörden aufgefallen sind.

Problemfall Kornblumenhonig

Kornblumenhonig wird wegen seiner hohen Gehalte an Methylglyoxal und Wasserstoffperoxid überaus geschätzt. Er kommt dem Manuka-Honig aus Neuseeland an gesundheitsfördernder Wirkung sehr nahe und stünde vor einer steilen medizinischen Karriere, gäbe es da nicht die Glyphosat-Rückstände. Es ist schwer abzuschätzen, wie viele Tonnen Honig die Imker aus dem Verkehr ziehen müssten, wenn eine größere Zahl an Bienenhaltern ihre Produkte untersuchen ließen. Man kann aber andererseits auch davon ausgehen, dass die meisten Imker Vorsichtsmaßnamen treffen, etwa die Flugradien ihrer Bienen im Auge behalten, mit den Landwirten in Kontakt treten, beobachten, welche Behandlungen auf den Feldern um ihren Stand herum vorgenommen werden, und, wo möglich, entsprechend reagieren.

„Ein kurzfristig verfügtes Verbot des Wirkstoffs zöge unübersehbare ökonomische Konsequenzen nach sich.“

Die durchschlagende Wirkung des Glyphosats und sein schneller Abbau im Boden, verbunden mit seiner beispiellos guten Verträglichkeit für tierische Lebewesen, erlauben eine einfache, zügige und sichere Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft. Ein kurzfristig verfügtes Verbot des Wirkstoffs zöge unübersehbare ökonomische Konsequenzen nach sich. Pro Jahr werden in den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland circa 5000 Tonnen Glyphosat eingesetzt. Der größte Teil entfällt auf zwei Anwendungsbereiche: Nach der Ernte wird Glyphosat auf die Stoppel gespritzt und der Boden gleichzeitig etwas gelockert, um Aufwuchs aus ausgefallenen Getreide- oder Rapskörnern zu verhindern und Schaderreger wie Blattläuse und Viren kurz zu halten. In nahezu gleicher Menge wird es vor der Aussaat zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt, die sonst mit den Kulturpflanzen um Nährstoffe und Wasser konkurrieren und den Ertrag wesentlich schmälern würden (im Extremfall bis zum Totalverlust). Mechanische Methoden zur Unkrautbekämpfung wie Pflügen, Hacken oder Grubbern allein sind erheblich aufwändiger und weniger wirkungsvoll.

Die Glyphosatbelastungen in Honig sind jedoch auf eine weitere Anwendung des Wirkstoffs zurückzuführen, für die nur etwa zwei Prozent der jährlich verbrauchten Menge eingesetzt werden: die Sikkation. Glyphosat wird dabei gespritzt, um noch nicht vollständig abgestorbene Teile der erntereifen Pflanzen und eventuell vorhandene Unkräuter abzutöten. Das erleichtert den Mähdrusch vor allem bei problematischen Wetterlagen und erspart die sonst vielfach notwendige Nachtrocknung des Erntegutes.

Die Sikkation trifft jedoch auch die Kornblumen. Über Jahrhunderte waren diese ein untrennbarer und romantisch verklärter Bestandteil der Getreidefelder. Nach Einführung der mechanisierten Landwirtschaft galten die Kornblumen als nahezu ausgestorben. Erst seit wenigen Jahren sind sie wieder verstärkt zu finden. Sie können dann wie riesige blaue Teppiche leuchten, unter denen das Getreide nahezu verschwindet. Den Imkern kommt die Blütenpracht durchaus gelegen. Mit ihr kehrt eine wertvolle Zwischentracht in einer Jahreszeit zurück, in der die ausgeräumte Landschaft für die Bienen kaum Nahrung bereit hält. Leider blüht die Kornblume immer noch fleißig weiter, wenn das Getreide reif ist und geerntet werden muss. Damit setzt der Konflikt mit den Bauern ein. Glyphosateinsatz zur Sikkation hilft ihnen, wenigstens einen Teil der Ernte zu retten. Nach dem Spritzen dauert es etwa eine Woche, bis die Kornblumen vollständig abgestorben sind und der Mähdrescher kommen kann. Werden die Schläge in dieser Zeit von Bienen beflogen, tragen sie unter Umständen so viel Nektar in die Stöcke ein, dass es zu erhöhten und teilweise unzumutbar hohen Glyphosat-Belastungen des Honigs kommt.

„Mechanische Methoden zur Unkrautbekämpfung wie Pflügen, Hacken oder Grubbern sind erheblich aufwändiger und weniger wirkungsvoll.“

Den Landwirten ist von der Rechtslage her kein Vorwurf zu machen; die Sikkation ist eine erlaubte und übliche ackerbauliche Maßnahme. Das Spritzen von Insektiziden in blühende Kulturen ist aus Gründen des Bienenschutzes weitgehend untersagt. Glyphosat ist aber ein Herbizid und gilt zudem als ungefährlich für Bienen. Das wurde in langen Versuchsreihen eindeutig nachgewiesen. Sonst hätte das Präparat zu keiner Zeit und in keinem Land eine staatliche Zulassung für die Sikkation erhalten.

Aus langjähriger Erfahrung weiß der Imker: Wird in der Umgebung ein Pflanzenschutzmittel ausgebracht und landen Bienen mit ihrem gesammelten Nektar wiederholt gesund im Stock, gibt es keinen Anlass, an der Harmlosigkeit des ausgebrachten Präparats zu zweifeln. Mit Glyphosat belasteter Nektar wird problemlos eingetragen. Trotzdem ist es natürlich nicht hinnehmbar, dass betroffene Imker dem Eintrag von Glyphosat in ihren Honig praktisch hilflos ausgeliefert sind. Denn selbst wenn sie von Landwirten, die eine Sikkation planen, informiert werden, könnten sie ihre Bienen oft nicht rechtzeitig an entferntere Standorte bringen oder sich leisten, kurzfristig Helfer für die Evakuation der „gefährdeten“ Bienenstände einzustellen.

Mögliche Lösungen

Eine Arbeitsgruppe des Julius-Kühn-Instituts (JKI) hat sich mit der Frage befasst, wie die Abhängigkeit der Agrarwirtschaft von Glyphosat verringert werden kann. Die meisten der Vorschläge laufen darauf hinaus, den Einsatz des Herbizids mit mechanischen, auf die spezielle Situation auf dem Acker abgestimmten, Bodenbearbeitungsmethoden wie Grubbern oder Pflügen zu kombinieren. Eine wichtige Rolle werden wohl auch neue, erweiterte und an die Standorte angepasste Fruchtfolgen spielen. Allerdings rechnen die Experten dann mit deutlich steigenden Kosten. 2 Mit anderen Worten: Der Verzicht auf Glyphosat zwingt zu höheren Aufwendungen an Arbeit und Technik, was zu höheren Preisen führt – nicht nur beim morgendlichen Brötchen.

„An die Stelle der bisherigen Alles-oder-Nichts-Strategie des Imkerbundes müssen brauchbare Kompromisse zwischen Landwirten und Imkern treten.“

Wenn Belastungen durch Pflanzenschutzmittel bekannt werden, wird gerne deren sofortiges und vollständiges Verbot gefordert. Verglichen mit der jederzeit kampfbereiten Allianz von Naturschutz- und Umweltgruppen halten sich die Imkerverbände auffallend zurück. Zu frisch ist wohl ihre Erinnerung an die schallende Ohrfeige vom Europa-Parlament, als sich der vermeintlich glänzende Sieg über die Gentechnik (das sogenannte „Honig-Urteil“ des EuGH vom 6. September 2011) durch die schlichte Einfügung des Begriffs „Pollen“ in die Honig-Verordnung in Luft auflöste.

An die Stelle der bisherigen Alles-oder-Nichts-Strategie des Imkerbundes müssen brauchbare Kompromisse zwischen Landwirten und Imkern treten. Das wird nicht einfach werden, aber es bestehen Chancen, bei beiderseitigem guten Willen zu einer Lösung zu kommen. Der Deutsche Bauernverband erklärt eindeutig, dass die unbeschränkte Anwendung der Sikkation nicht mit der guten fachlichen Praxis vereinbar ist. Das ist ein deutliches Signal, letztlich auch im eigenen Interesse der Landwirte, denn bereits ein merklicher Aufwuchs an Unkräutern mindert den Ertrag ihrer Felder. Auch die EU macht den nahezu vollständigen Verzicht auf den Glyphosat-Einsatz zur Abreife von Getreide zur Bedingung einer erneuten Zulassung des Mittels.

Die Kornblumen könnten durch eine Veränderung der gegenwärtigen ackerbaulichen Praxis (möglicherweise mit dem Rückgriff auf Verfahren aus früheren Dekaden) verdrängt werden. Auf die Sikkation könnte dann weitgehend verzichtet werden. Die Honigproduktion wäre nicht mehr beeinträchtigt. Allerdings gäbe es dann auch keinen reinen und gesundheitsfördernden Kornblumenhonig von heimischen Äckern mehr.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!