22.02.2021

Waffennarr oder Bürgerrechtsaktivist?

Von Katja Triebel

Titelbild

Foto: jasongillman via Pixabay (CC0)

Die Besitzer legaler Waffen werden immer mehr bevormundet, auf EU- und nationaler Ebene. Ihren Interessenvertretern will man absprechen, sich für Freiheitsrechte zu engagieren.

Im März 2020 berichtete der Spiegel über die deutsche Schützenlobby, die sich der nationalen Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie widersetzte. Das Online-Titelbild zeigt mich mit der Unterschrift „Waffenlobbyistin Triebel: ‚Flut an Protestmails‘“ und diffamierte mich im Text als „selbst ernannte ‚Bürgerrechtsaktivistin‘“. 1 Da stellt sich doch die Frage, warum ich als Mitinhaberin eines Berliner Familienbetriebs in vierter Generation für Jagd- und Sportwaffen als Waffenlobbyistin dargestellt werde und mein Engagement zur Einhaltung von bürgerlichen Rechten gemäß Grundgesetz in Anführungszeichen gesetzt wird.

Im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland und Europa keine Unterstützung der Industrie für die privaten Waffenbesitzer. Hierzulande sind die Verbände der Jäger, Sportschützen, Berufswaffenträger, Waffensammler und der kleinen mittelständischen Waffenhändler finanziell auf sich selbst gestellt. Trotzdem werden sie in den Topf der Rüstungslobby gesteckt. Der bekannteste deutsche Waffenlobbyist Karl-Heinz Schreiber vermittelte Rüstungsaufträge, er setzte sich nie für Bürgerrechte ein.

Waffenregulierung

In allen westlichen Industrieländern gehören vollautomatische Waffen („Assault Rifle“ / Sturmgewehr) zu den Kriegswaffen. Diese unterliegen eigenen strengen Gesetzen (in Deutschland: KrWaffKontrG – Kriegswaffenkontrollgesetz). Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Museen, Sammlern, Sachverständigen und Sicherheitsunternehmen, ist der private Besitz mit hohen Auflagen erlaubt. Die Kriegswaffen, die von Terroristen und Kriminellen missbraucht wurden, stammen nicht aus Privatbesitz, sondern wurden illegal in die EU geschmuggelt oder aus staatlichen Arsenalen gestohlen.

Die EU hat den legalen Zugang zu Waffen mit Auflagen versehen, die in Deutschland noch restriktiver ausfallen. Nur Bürger mit „weißer Weste“ und Sachkunde dürfen legale Waffen erwerben. Wer zweimal über eine rote Ampel fährt oder eine Anzeige wegen Beleidigung erhält, riskiert seine Berechtigung, seine legalen Waffen behalten zu dürfen. 2 Bei halbautomatischen Waffen prüfen die Behörden noch intensiver. So müssen Sportschützen durch regelmäßiges Training vor und nach dem Erwerb beweisen, dass sie ein Bedürfnis haben. 3 Es gibt zudem strenge Auflagen in Bezug auf Transport und Aufbewahrung. 4

„Die Kriegswaffen, die von Terroristen und Kriminellen missbraucht wurden, stammen nicht aus Privatbesitz, sondern wurden illegal in die EU geschmuggelt oder aus staatlichen Arsenalen gestohlen.“

Legale, private Waffen, die im Waffengesetz behandelt werden, werden laut einer Studie der EU (2014) nur selten missbraucht. 5 75 bis 99 Prozent der Schusswaffenopfer in der EU gehen auf den Missbrauch mit illegalen Waffen, meist durch die organisierte Kriminalität, zurück. In einer weiteren Studie der EU (2016), die Waffenkriminalität untersuchte, kam man zu dem Ergebnis, dass interpersonelle Verbrechen mit Feuerwaffen in den EU-Staaten eher seltene Vorkommnisse sind, wobei der größte Anteil auf Raub und nicht auf zwischenmenschliche Gewaltdelikte entfällt. Es gibt viele Hinweise darauf, dass Besitzer von Schusswaffen eher Opfer von Gewalt werden als Täter. Ebenso scheint es zu einem Abschreckungseffekt zu kommen, da es in den Staaten mit höherer Waffendichte zu einer geringeren Rate an interpersonellen Verbrechen kommt. 6 Entgegen dieser Erkenntnisse werden immer weniger Waffenscheine für Privatpersonen erteilt bzw. verlängert. Wer sich schützen möchte, muss ein Sicherheitsunternehmen beauftragen. Während die Polizei sich waffentechnisch mit Vollautomaten aufrüstet, weil die Verbrecher diese verbotenen Waffen besitzen, versuchen viele Politiker, die Halbautomaten für Privatpersonen komplett zu verbieten, obwohl diese keine Deliktrelevanz aufweisen.

Waffenlobby nicht gewappnet

1996 wurde bekannt, dass sich internationale NGOs und UN-Gremien als Anti-Waffenlobby vernetzten. Ihr Ziel war und ist die Eindämmung des privaten Waffenbesitzes – ohne Rücksicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Dadurch wurden die deutschen und europäischen Verbände gezwungen, sich ebenfalls zu vernetzen. Im Gegensatz zur Waffenkontrollbewegung haben diese Verbände jedoch keine politische Agenda, sondern die praxisnahe Interessenvertretung ihrer Mitglieder zum Zweck. Und diese sind partikular.

Die meisten Instrumente des Lobbyismus wurden zwei Jahrzehnte lang komplett ignoriert. So wurden weder Öffentlichkeitsarbeit betrieben, noch Allianzen geschmiedet oder Expertisen angefertigt. Man ruhte sich auf den „guten“ Kontakten zu Politikern und Ministerialbürokratie aus und beschränkte sich auf Gespräche hinter dem Vorhang mit Entscheidungsträgern. Es fehlte sowohl der Wille als auch die finanzielle Unterstützung für eine gezielte Politikberatung.

„Legale, private Waffen, die im Waffengesetz behandelt werden, werden laut einer Studie der EU nur selten missbraucht.“

Bis 2009 gab es im deutschsprachigen Raum so gut wie keine Daten zu „Kriminalität und Privatwaffenbesitz“. Es fehlten auch generell Informationen aus der Europäischen Union und anderen westlichen Industrieländern. Da ich gerne recherchiere und schreibe und zudem noch Englisch verstehe, setzte ich mich 2009 daran, diese Lücke zunächst mit Übersetzungen wissenschaftlicher Studien, später mit eigenen Recherchen zu schließen. Zudem vernetzte ich mich in den sozialen Medien (seit 2010) und bei den Piraten (2011-2014) mit Gleichgesinnten, wurde 2013 Mitglied bei der deutschen Interessenvertretung German Rifle Association, gründete 2013 die europäische Vereinigung Firearms United und schreibe für libertäre Medien, wie eigentümlich frei und Novo. Damit habe ich mehrere Instrumente der Lobbyisten umgesetzt: Informationen sammeln, aufbereiten und weitergeben; Kontaktpflege und die Bildung von Allianzen; sowie Kampagnenfähigkeit.

Die Waffenrechtsdebatte interessierte mich solange nicht, wie ich Vertrauen in die Politik hatte. Dieses Vertrauen wurde nach dem Schulmassaker in Erfurt (2002) angeknackst und nach dem in Winnenden (2009) erschüttert. Vollends verloren habe ich es durch die getroffenen Entscheidungen bei der Klimawende, den Pandemien, den Änderungen im nationalen Waffenrecht und an den betreffenden EU-Richtlinien sowie bei den Debatten um Indect (EU-Programm zur Videoüberwachung), Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), Migration, Datenschutz, „Hate Crime“, Diesel und aktuell bei Corona.

Bei all diesen Themen fiel mir auf, dass die Medien einseitig berichten und Politiker mit wenigen Ausnahmen medienkonform agieren. Skeptische Meinungen werden entweder komplett ignoriert, lächerlich gemacht oder in die rechte Ecke geschoben. Dies geschieht nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern auch im englischsprachigen; dort ganz besonders bei der UN, der EU und deren angeschlossenen Gremien und Projekte.

Da unsere Verbandsvertreter die bürgerlichen Rechte bei den letzten Änderungen zum Waffengesetz vernachlässigt hatten, vertraute ich nicht mehr in die Verbände, als der „Aktionsplan Schusswaffen“ der Europäischen Kommission im Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Stattdessen vernetzte ich mich mit gleichgesinnten EU-Bürgern, die damals – bis auf wenige Ausnahmen – keine Verbandsvorstände waren.

„1996 wurde bekannt, dass sich internationale NGOs und UN-Gremien als Anti-Waffenlobby vernetzten. Ihr Ziel war und ist die Eindämmung des privaten Waffenbesitzes – ohne Rücksicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse.“

Da viele Betroffene ebenfalls kein großes Vertrauen in ihre Verbände hatten, schlossen sie sich unseren Aufrufen an; so wie auch andere Bürger sich den Kampagnen von Attac, Greenpeace, DUH, Foodwatch & Co. anschießen. Foodwatch ist zum Beispiel laut Wikipedia ein gemeinnütziger Idealverein, der Verbraucherinformation als Bürgerrecht einfordert. Meine beiden Waffenrechts-Vereine sind ebenfalls Idealvereine, welche die vorhandenen Bürgerrechte Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit der Betroffenen schützen. Auch wir verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen und nehmen keine Spenden der Industrie an. Wenn überhaupt Lobby, dann gehören wir in den Topf der Verbraucherlobbys und nicht zur industriellen Waffenlobby.

Waffenrichtlinie in Brüssel und Berlin

Seit 2013 veröffentlichen wir Informationen zur EU-Feuerwaffenrichtlinie, geben Interviews, nehmen an EU-Studien teil, lassen uns filmen, nehmen Stellung, schreiben Politiker an und rufen zu Kampagnen auf. Dadurch nahmen wir auch Einfluss auf die Gesetzgebung in Brüssel und Berlin. In beiden Städten beschwerten sich Politiker über die vielen Anschreiben der Bürger. Die allermeisten Parlamentarier waren nicht bereit, sich die EU-Studien durchzulesen oder sich mit den Folgen der Gesetzesentwürfe auseinanderzusetzen.

Der Prozess der Gesetzgebung in Brüssel war zunächst transparenter als in Deutschland. Es gab Protokolle und Live-Streams der Ausschuss-Sitzungen und Expertenanhörungen im Parlament. Es gab veröffentlichte Änderungsanträge aus den Ausschüssen, die öffentlich abgestimmt wurden. Jedoch war alles, was die Innenminister, der Rat und die Behördenvertreter diskutierten, geheim. Dann ging der gesamte Prozess ohne erste und zweite Lesung in das so genannte „Trilogverfahren“ (der EU-Organe Kommission, Rat und Parlament) über. Dort handelte man „hinter dem Vorhang“ einen Kompromiss aus, der im Dezember verkündet und im März ohne weitere Änderungen angenommen wurde.

Eine EU-Studie (Project FIRE) vom November 2016, die sich u.a. mit der Folgeabschätzung der Änderungen beschäftige, wurde erst nach der Abstimmung veröffentlicht. In der Studie waren alle Änderungen als erhöhte Gefahr für die Sicherheit klassifiziert worden. 7 Diese Änderungen wurden uns von der EU, der Regierung und den Medien als Beitrag für mehr Sicherheit angepriesen. 8

„Wenn überhaupt Lobby, dann gehören wir in den Topf der Verbraucherlobbys und nicht zur industriellen Waffenlobby.“

Am Tag der Abstimmung lancierte EUROPOL die Nachricht, im Januar 2019 seien 10.000 legale Waffen beschlagnahmt worden. 9 Die beiden Angeklagten wurden jedoch im April ohne Kaution freigelassen. Der Vorwurf, sie würden aktiv den Schwarzmarkt beliefern und wären der Kopf eines gigantischen Waffenschmuggler-Rings, wurde fallen gelassen. Vom Januar bis März gab es eine amtliche Nachrichtensperre. Die Information über die Freilassung wurde nur in spanischen Medien verteilt. 10

Dita Charanzová (heute Vizepräsidentin des EU-Parlaments) war Schattenberichterstatterin für die ALDE-Fraktion, zu der die FDP gehört. Sie beurteilte den Prozess in einem Interview wie folgt:

„Der rechtmäßige Besitz von Schusswaffen wurde unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung eingeschränkt. Der gesamte Prozess war sehr politisiert. Die Kommission hat unsere Argumente abgelehnt, der Druck zur Annahme der Richtlinie war enorm. Dies ist definitiv kein Standard, ich habe noch nie einen ähnlichen Prozess erlebt. Wir standen unter enormem Druck. Niemand wollte sachliche Argumente hören. … Die Atmosphäre war sehr angespannt und Streitigkeiten waren an der Tagesordnung. Das ist bei Verhandlungen in diesem Format nicht üblich. Das war definitiv die schwierigste Aufgabe, die ich im EU-Parlament erlebt habe.“ 11

Als es dann um die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung in Berlin ging, war ich anfangs der Meinung, dass dort ähnlich gearbeitet wird. Doch weit gefehlt! Den Verbänden wurde – pro forma – das Recht zu einer Stellungnahme eingeräumt. Die Polizeigewerkschaften, Psychologen, Gemeinderäte und die Verbände der Betroffenen (Jäger, Schützen, Reservisten, Sammler, Berufswaffenträger, Händler und Hersteller) waren befragt worden. Anscheinend hatte jedoch kein Ministerialbeamter diese Stellungnahmen gelesen. Es gab weder „Runde Tische“ mit allen Beteiligten noch öffentlich einsehbare Änderungsanträge der CDU/SPD. Es gab auch keine öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse außer einer Alibiveranstaltung, der Expertenanhörung im November 2019. Man sprach stattdessen im Hinterzimmer mit einigen Verbänden. Die Anhörung wurde nur noch der Form halber durchgeführt. Dort sprachen sich fünf von sechs Experten gegen ein Magazinverbot aus, davon zwei Polizeivertreter und drei Vertreter der Betroffenen: „Große Magazine“ haben in Deutschland keine Deliktrelevanz, ein Verbot führt somit nur zu mehr Bürokratie ohne Sicherheitsgewinn.

„Wer sich als Interessenvertreter für Rechte einsetzt, die von einer medialen Mehrheit als unnütz oder gar als gefährlich beurteilt werden, wird als Narr oder Lobbyist bezeichnet.“

Obwohl das EU Parlament ein Verbot „großer Magazine“ verhindert hatte und stattdessen den legalen Zugang auf Berechtigte beschränkte, blieb das Bundesinnenministerium bei seiner Behauptung, die EU fordere solch ein Verbot. Erst drei Tage vor der dritten Lesung hatte die Koalition ihren Änderungsantrag 19/15875 der Opposition mitgeteilt, diesen aber nicht veröffentlicht. Einen Tag später wurde dieser in drei Ausschüssen präsentiert und dort mit Mehrheit durchgedrückt. Veröffentlicht wurde er einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag. Bundestag und Bundesrat nahmen diesen dann in einem ungewohnten Tempo an.

Die meisten Verbände konnten zeitlich nicht mehr auf den Änderungsantrag von CDU/SPD reagieren und waren – gelinde gesagt – geschockt. Im Änderungsantrag tauchten Punkte auf, die vorab gar nicht verhandelt wurden (Mengenbeschränkungen für Sportschützen 12) oder vom Bundesrat negativ beschieden wurden (Waffenverbotszonen 13) oder die nicht durch eine Forderung, sondern mit einer Bitte in der EU-Richtlinie erwähnt werden (Magazinverbot 14). Auch die Regelabfrage beim Verfassungsschutz ist schwammig und ohne Details über die Praxis, insbesondere zum Datenschutz und der Verhältnismäßigkeit 15. Zudem wurden EU-Texte (absichtlich?) falsch interpretiert. 16 Drei dieser Punkte betreffen nur Sportschützen, einer auch Jäger und einer alle Bürger.

Narren, Lobbyisten, Bürgerrechtsaktivisten

Durch das Studium der internationalen Waffengesetze bin ich sehr kritisch geworden. Die Dinge, die ich bei den Gesetzgebungsprozessen beim Waffenrecht erlebte, sehe ich auch bei anderen Prozessen. Finanzstarke NGOs, die ihr Geld entweder mit Angst verdienen (Bürgerspenden) oder es vom Staat selber oder von einigen wenigen reichen Privatpersonen oder deren Stiftungen erhalten, nehmen großen Einfluss über finanziell gut ausgestattete Gremien und Projekte, die Expertisen einbringen und als Experten befragt werden, oder über gleichgesinnte Medien und eigene Kampagnen, die dadurch einen Druck auf der Straße erzeugen.

Wer sich für Rechte aus dem Grundgesetz oder dem „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)“ einsetzt, ist Bürgerrechtsaktivist oder Interessenvertreter. Wer sich als Interessenvertreter für Rechte einsetzt, die von einer medialen Mehrheit als unnütz oder gar als gefährlich beurteilt werden, wird als Narr oder Lobbyist bezeichnet.

Der Spiegel schrieb, die Waffenlobby habe Erfolg gehabt, da der erste Entwurf des Bundesinnenministeriums abgeschwächt wurde. Waffennarren sind für Medien die Erfolglosen, die einer Straftat verdächtigt oder überführt wurden. Dann bin ich lieber Lobbyistin als Närrin.

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