24.05.2014

Viel Dampf um die E-Zigarette

Analyse von Detlef Petereit

Immer mehr Menschen nutzen Liquidverdampfer. Der Initiator einer Dampferinitiative, stellt diese Technik vor und berichtet von den Auseinandersetzungen um die E-Zigarette im Gesetzgebungsverfahren bei der kürzlich in Kraft getretenen EU-Tabakproduktrichtlinie

Anfang der Woche trat die Tabakproduktrichtlinie 2 der Europäischen Union (TPD 2) [1] in Kraft. Sie betrifft nicht nur Tabakprodukte, wie der Name vielleicht nahelegen könnte, sondern sieht auch strenge Regeln für ein Genussmittel vor, das gar nichts mit getrockneten Pflanzenteilen dafür aber sehr viel mit vernebelten Flüssigkeiten zu tun hat und im europäischen Alltag immer sichtbarer wird, vom Ruhrgebiet bis nach Paris, von Island bis Zypern, von Nordfinnland bis Südspanien: die sogenannte E-Zigarette. Das Eigenartige dabei: Man trifft in der Debatte auf die gleichen Akteure, die man bereits von der Tabakbekämpfung kennt.

Geschichte des Dampfens

Der amerikanische Erfinder Herbert A. Gilbert hatte schon 1963 ein Gerät zum Patent [2] angemeldet, das er als „Smokeless non-tobacco cigarette“ bezeichnete, das aber nie in Produktion ging. Mit dessen Hilfe konnte man in einer Flüssigkeit enthaltenes Nikotin über eine Elektroheizung verdampft inhalieren; in modernen Geräten wird die Flüssigkeit in einen Tank gefüllt, der die Heizwendel versorgt. Gerade so, als würde man einen Kamillensud auf die Herdplatte stellen und die Dämpfe einatmen. Bei diesen Geräten wird aber kein Sud oder gar Wasser verdampft, sondern ein so genanntes „Liquid“, das für gewöhnlich zu ca. 90 Prozent aus den Trägerstoffen Propylenglykol und Glycerin sowie zu zehn Prozent aus Wasser und natürlichen Aromastoffen besteht und bei ca. 65 Grad Celsius verdampft wird. Es gibt Liquids mit und ohne Nikotinzusatz, auch die Trägerstoffe können ausgetauscht werden. E-Zigaretten sind rohrförmig und haben somit eine gewisse Ähnlichkeit mit herkömmlichen Zigaretten, weshalb sich der missverständliche Name „elektronische Zigarette“ eingebürgert hat. [3] Viele Konsumenten benutzen heute hingegen den Begriff „Liquidverdampfer“ oder kurz Verdampfer und bezeichnen sich selbst als „Dampfer“. Seit etwa 2008 sind Liquidverdampfer frei erhältlich, zunächst ausschließlich im Online-Versand später auch im Einzelhandel. Schätzungen gehen von über zwei Millionen Nutzern allein in Deutschland aus.[4] Auch international ist eine solche Entwicklung beobachtbar. Die Investmentbank Goldman Sachs zählt den Markt der Liquidverdampfer zu einem der acht wichtigsten neuen Anlegerthemen des Jahres 2013 und sieht sie bei einem Marktanteil von um die zehn Prozent im Jahre 2020. [5]



Abbildung 1: Moderner Liquidverdampfer (Foto: Girga)
[zum vergrößern anklicken]


Die heutigen Nutzer der Liquidverdampfer sind nahezu ausschließlich ehemalige Tabakraucher, die auf Grund der erheblich niedrigeren Kosten gegenüber dem Rauchen oder aus gesundheitlichen Erwägungen zum Dampfen gekommen sind. Ein großer Teil der Dampfer konsumiert gleichzeitig weiterhin Tabakwaren. Sehr viele Dampfer sind Do-it-yourself-Verbraucher. Dabei ist das Selbstmischen der bevorzugten Liquids – also hinsichtlich Aromatisierung und Nikotingehalt - am meisten verbreitet. Die Trägerstoffe können in der Apotheke erworben werden. Allerdings werden sie dort oft nicht abgegeben, wenn etwa durch Nachfrage der Verdacht auf Benutzung für die Herstellung von Liquids entsteht. Man muss sich befremdet fragen, ob tatsächlich der Apotheker darüber entscheiden soll, was erwachsene Menschen mit einem frei verkäuflichen Lebensmittelzusatzstoff machen dürfen.

Der Kampf um die TPD2

Der internationale Boom der „e-Zigarette“ ist auch ein Problem für die Pharmaindustrie – sind doch erhebliche Umsatzeinbrüche im Segment der Nikotinprodukte zur Rauchentwöhnung zu erwarten. Mehr noch: Bereits 2001 hatten Pharmalobbyisten in der ersten Europäischen Tabakproduktrichtlinie (TPD) durchgesetzt, eigene Produkte über Apotheken vertreiben zu können. Und bei dieser Frage gerieten auch 2013 die Verhandlungen zur TPD 2 ins Stocken. Es scheint fast so, als ob die Weltgesundheitsorganisation, WHO, ihr nahe stehende Politiker und Institutionen sowie die Pharmaindustrie die Gelegenheit nutzen wollten, den Boom des Liquidverdampfers aufzuhalten, indem sie eine allgemeine, aber für Konsumenten vollends unbrauchbare Obergrenze von vier Milligramm Nikotin je Milliliter Liquid (eine viel zu niedrige Dosis für einen befriedigenden Dampfgenuss) für alle Liquids durchsetzen wollten.

Dieses Ansinnen ist in den Verhandlungen gescheitert, allerdings nur teilweise: Es liegt nun in der Verantwortung der Nationalstaaten festzulegen, ob sie den freien Vertrieb der Liquids (bis maximal 20 mg/ml Nikotin) gestatten oder den Liquidverkauf unter das Arzneimittelgesetz fassen und diese somit in die Apotheken verbannen.

Die Entwicklungen der TPD2 – insbesondere natürlich die Regelungen zur Einbeziehung der Liquids – wurden von der Dampfergemeinschaft sehr intensiv verfolgt und mit Petitionen sowie vielen Anschreiben an Mitglieder des Europäischen Parlaments begleitet. Die erheblichen Verzögerungen bis zum Abschluss dieses „gesetzgeberischen“ Verfahrens waren auf die große Unsicherheit nahezu aller daran beteiligten Personen im Umgang mit diesem neuen Genussmittel zurückzuführen. Dabei wurde deutlich, dass die Interessen der betroffenen Bürger – für die die Abgeordneten in Brüssel und Straßburg eigentlich tätig werden sollen – im Gegensatz zu den politisch, ideologisch und wirtschaftlich zerrenden Kräfte und Lobbyinteressen kein Gehör gefunden haben.

„Hier zeigt sich exemplarisch, dass die EU allen Lippenbekenntnissen im Wahlkampf zum Trotz weiterhin als Regulierungsmaschinerie fungiert, die sich in immer mehr Bereiche des individuellen Konsums und Lebensstils einmischt.“

Für die Dampfergemeinschaft waren diese Entwicklungen bald nicht mehr hinnehmbar. Sie suchte nach Möglichkeiten einer stärkeren Beteiligung an dem sie unmittelbar betreffenden Prozess. Zu diesem Zweck schien die seit 2012 in der EU mögliche „Europäische Bürgerinitiative“ [6] ein geeignetes Mittel zu sein. Hierfür wurde die „European Free Vaping Initiative (EFVI)“ [7] gegründet, wobei bereits zu Beginn abzusehen war, dass sie auf Grund der geringen Zeit bis zum Abschluss der Verhandlungen und sehr hoher organisatorischer Hürden keinen rechtzeitigen Erflog haben würde. [8]

Auch erfuhren die Dampfer nur wenig Unterstützung von den Brüsseler Europaparlamentariern. Der EU-Parlamentspräsident und Spitzenkandidat der europäischen Sozialisten, Martin Schulz (SPD), erklärte etwa während der Verhandlungen um die TPD2 unter Verweis auf die Geschäftsordnung einen Antrag der Dampfergemeinschaft zur Streichung der E-Zigarette aus der Richtlinie für unzulässig. Erst unter Androhung eines Eklats ließ er, laut der deutschen EU-Abgeordneten Renate Sommer (CDU), die deutlich Kritik an seinem Vorgehen übte, die Anträge zu. [9] Diesen Sinneswandel vollzog Schulz erst während der bereits laufenden Plenarsitzung, eine Stunde vor der Abstimmung – und wohl nur, weil er sich sicher sein konnte, die Abstimmung zu gewinnen. Selbst der Abstimmungsleiter hatte dadurch einige Probleme, wie in der Aufzeichnung der Plenarsitzung [10] zu Abstimmungsbeginn in einem Wortgefecht deutlich zu vernehmen ist, ein gestellter Antrag auf namentliche Abstimmung wurde wegen Fristablaufs nicht angenommen.

Hier zeigt sich exemplarisch, dass die EU allen Lippenbekenntnissen im Wahlkampf zum Trotz weiterhin als Regulierungsmaschinerie fungiert, die sich in immer mehr Bereiche des individuellen Konsums und Lebensstils einmischt. Instrumente, die sie gegen den Tabak erprobt hat, werden einfach auf andere Genussmittel ausgedehnt.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!