16.10.2015

Undemokratische Männerbenachteiligung

Kommentar von Alexander Ulfig

Die Frauenquote widerspricht der Willensbildung von unten nach oben. Sie steht im Gegensatz zur gleichwertigen Behandlung der Parteimitglieder. Bei SPD und Grünen bedeutet sie de facto eine Diskriminierung von Männern und eine Bevorzugung von Frauen.

Die innere Ordnung der Parteien muss in Deutschland demokratischen Grundsätzen entsprechen. Demnach sollten Parteimitglieder gleichberechtigt an der Willensbildung der jeweiligen Partei beteiligt sein. Die Verletzung dieser als „innerparteiliche Demokratie“ bezeichneten Praxis öffnet der Lobby- und Klientelpolitik Tür und Tor.

Im ersten Schritt werde ich die Kernelemente der innerparteilichen Demokratie schildern. Im zweiten Schritt möchte ich einen Verstoß gegen die innerparteiliche Demokratie am Beispiel der Frauenquote in der SPD und bei Bündnis 90/Die Grünen demonstrieren. Schließlich werde ich einige Vorschläge zur Stärkung der innerparteilichen Demokratie unterbreiten, denn nur durch ihre Stärkung kann der Lobby- und Klientelpolitik in den deutschen Parteien ein Riegel vorgeschoben werden.

Innerparteiliche Demokratie

Den politischen Parteien kommt bei der Stärkung der Demokratie eine besondere Rolle zu. Sie sind die Keimzellen der Demokratie. Die Rolle der Parteien wird im Grundgesetz festgelegt. Der erste Satz des Artikels 21 des Grundgesetzes besagt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ [1] Auch die innere Ordnung einer Partei soll demokratischen Grundsätzen folgen und zur demokratischen Willensbildung des Volkes beitragen. Dem Volk wird „durch das Medium der Parteien“ eine Mitwirkung am Regieren gewährt. [2] Die Parteimitglieder leiten ihre politischen Vorstellungen an die Amts- und Mandatsträger weiter, diese wiederum tragen die Vorstellungen in die Parlamente.

Politische Parteien in Deutschland bezeichnen sich als „demokratisch“. „Innerparteiliche Demokratie“ bedeutet im engeren Sinne des Wortes die Realisierung von demokratischen Normen, in erster Linie „eine in freien Wahlen und Abstimmungen erfolgte Bildung des Parteiwillens durch Mitglieder [...]“. [3] Über die Form der innerparteilichen Demokratie entscheiden die einzelnen Parteien. Allerdings wird ein gesetzlicher Rahmen für die innerparteiliche Demokratie durch das Grundgesetz vorgegeben. Entscheidend ist der dritte Satz des Artikels 21 des Grundgesetzes: „Ihre [der Parteien, A.U.] innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ [4] Das Bundesverfassungsgericht nennt zwei „ganz elementare Anforderungen“ an die Parteien: Erstens sollen Entscheidungsprozesse von unten nach oben verlaufen, zweitens soll die grundsätzliche Gleichwertigkeit der Parteimitglieder gewährleistet werden. [5]

„Jedes Parteimitglied muss gleiche Aufstiegschancen besitzen“

Nach Bernd Becker gehören folgende Kernelemente zur innerparteilichen Demokratie:

  • Die Willensbildung muss von unten nach oben verlaufen.
  • Die Parteimitglieder sollen der letzte Träger des politischen Geschehens sein.
  • Die Parteimitglieder müssen die Möglichkeit haben, an den innerparteilichen Entscheidungen teilzuhaben.
  • Alle Parteiämter müssen allen Parteimitgliedern offenstehen. [6]

Das bedeutet, dass jedes Parteimitglied gleiche Aufstiegschancen besitzen muss. Das betrifft vor allem die Vergabe von Ämtern und die Gewinnung von Mandaten, denn die Personalauswahl ist ein Schlüsselverfahren bei der demokratischen Willensbildung. Jedes Parteimitglied muss das Recht haben, für alle Parteiämter und Mandate zu kandidieren und dieselben zu erlangen.

Die Umsetzung der innerparteilichen Demokratie stößt jedoch auf große Schwierigkeiten. Bei Entscheidungsprozessen in den Parteien spielt der Einfluss „von oben“, d.h. von Personen oder Gruppen, die sich bereits fest etabliert haben und ohne Rücksicht auf die Stimme der Parteibasis ihre Ziele verfolgen, eine zentrale Rolle.

In vielen Fällen hat eine geschlossene Gruppe von Parteimitgliedern die wichtigsten Parteiämter inne. Sie entscheiden auch über die Neubesetzung von Parteiämtern. Bei der Kandidatenaufstellung wird „der Großteil der Kandidaten von der Parteiführung selektiert und zur Wahl aufgestellt.“ [7] Je größer der Einfluss der Parteioberen und der Lobbygruppen auf die Geschicke der Partei, desto schwächer die innerparteiliche Demokratie.

Die Struktur der politischen Parteien begünstigt offensichtlich die Bildung von Lobbygruppen. Es bilden sich Gruppen von Personen, die gemeinsame Interessen haben und diese Interessen einerseits gegen die Grundsätze der demokratischen Willensbildung, andererseits gegen die Interessen und Rechte der restlichen Parteimitglieder durchsetzen. Wie gegen die innerparteiliche Demokratie verstoßen wird, soll im Folgenden am Beispiel der Frauenquote in der SPD und bei Bündnis 90/Den Grünen geschildert werden.

Die Frauenquote verstößt gegen innerparteiliche Demokratie

Die SPD hat auf ihrem Parteitag in Münster 1988 eine verbindliche Frauenquote eingeführt. Sie wurde auf 25 Jahre befristet. Auf dem Parteitag in Bochum 2003 wurde sie entfristet und dauerhaft gemacht. Die Frauenquote in der SPD wurde auf 40 Prozent festgelegt und sie betrifft die Vergabe von Parteiämtern und -funktionen und die Gewinnung von Mandaten bei Wahlen auf kommunaler Ebene sowie auf Länder- und Bundesebene. Bei der Aufstellung von Kandidatenlisten, den sogenannten Landeslisten, für den Bundestag und die Landtage wurde sogar eine Frauenquote von 50 Prozent eingeführt; hier funktioniert das sogenannte Reißverschlussverfahren; einem männlichen Kandidaten folgt ein weiblicher usw. [8]

Der Frauenanteil in der gesamten SPD beträgt 31,6 Prozent. [9] Im Parteipräsidium, dem höchsten Führungsgremium der Partei, liegt er hingegen bei 47 Prozent, im Parteivorstand bei 40 Prozent und im Parteirat, dem Entscheidungsgremium zwischen den Parteitagen, bei 43,6 Prozent. In Bezirks- und Landesvorständen beträgt der Frauenanteil im Durchschnitt zwischen 40 und 50 Prozent. Obwohl sich Frauen auf der lokalen Ebene weitaus weniger als Männer engagieren, also beispielsweise weniger bereit sind, den Vorsitz eines Ortsvereins zu übernehmen, liegt ihr Anteil in den Vorständen der Ortsvereine bei 30 Prozent. Bei der Durchsetzung der Frauenquote in der SPD gilt: Je höher die Organisationsebene, d.h. je prestigeträchtiger und einflussreicher das Amt, umso höher die Frauenquote. Beispielsweise sind in der Brandenburger SPD 28 Prozent der Mitglieder Frauen, der Anteil der weiblichen Ortsvereinsvorsitzenden beträgt 23 Prozent, der Frauenanteil in der Landesgruppe Brandenburg der SPD-Bundestagsfraktion liegt allerdings schon bei 60 Prozent. [10]

„Die Frauenquote in Parteien steht im Konflikt mit dem Grundgesetz“

Der SPD-Politiker Klaus Funken hat überzeugend aufgezeigt, dass die Frauenquote gegen die Grundsätze der innerparteilichen Demokratie in seiner Partei verstößt. [11] Die Quotenregelung verletzt das Antidiskriminierungsgebot von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. [12] Parteien sind zwar privatrechtliche Vereine, die souverän handeln können, sie dürfen aber gegen Grundrechte und das Grundgesetz nicht verstoßen. Quotenbefürworter rechtfertigen die Quotenregelung hingegen mit Bezug auf das Gleichberechtigungsgebot von Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. [13] Klaus Funken hebt diesbezüglich hervor, dass sich für Frauen keine Nachteile ergeben: Frauen können jeder Partei beitreten, sich in einer Partei engagieren und für Ämter und Mandate kandidieren. Er macht darauf aufmerksam, dass die Frauenquote dem Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes, nach dem die innere Ordnung der Parteien demokratischen Grundsätzen entsprechen muss, widerspricht. Genauer: Sie widerspricht der Anforderung, der gemäß die Entscheidungsprozesse von unten nach oben verlaufen müssen, und der Anforderung, nach der die Parteimitglieder grundsätzlich gleichwertig behandelt werden müssen.

Viele männliche Parteimitglieder müssen aufgrund der Quotenregelung auf ihre Kandidatur verzichten. Anders formuliert: Viele Männer, die für Ämter und Mandate kandidieren möchten, also ihr legitimes Recht in Anspruch nehmen möchten, können nicht kandidieren, weil sie Männer sind und durch die Frauenquote von der Kandidatur ausgeschlossen werden. Das stellt eine eklatante Verletzung der innerparteilichen Demokratie dar. Durch die Frauenquote wird das Prinzip „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahlen“ (Art. 38 Abs. 1) verletzt. In der Praxis werden Klaus Funken zufolge innerparteiliche Wahlen in der SPD in nicht geringem Umfang „vorfestgelegt“ und nicht mehr der freien Entscheidung der Parteibasis überlassen.

Die Frauenquote in der SPD wurde vorwiegend auf Druck der Lobby-Organisation Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) eingeführt. Die ASF hatte sich nach ihrer „feministischen Wende“ 1981 die Forderung nach „völliger zahlenmäßiger Gleichstellung von Frauen in Parlamenten, d.h. die Repräsentation von Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung“ auf die Fahnen geschrieben. [14] Das langfristige Ziel ist demnach eine Ämter- und Mandats-Frauenquote von 50 Prozent. Die 1988 auf dem Parteitag in Münster für die Frist von 25 Jahren eingeführte Frauenquote wurde auf dem Bochumer Parteitag 2003 auf Antrag der ASF entfristet. Viele Frauen in der SPD haben es offensichtlich nicht geschafft, in freien, demokratischen Wahlen Ämter und Mandate zu erlangen. Sie wurden für Ämter und Mandate von der Parteibasis einfach nicht gewählt.

Auf folgende Privilegierung von Frauen und die mit ihr zusammenhängende Verletzung der innerparteilichen Demokratie ist noch hinzuweisen: Durch die Quotenregelung hat die für die Parteiarbeit in der SPD typische „Ochsentour“ (das Sich-Hocharbeiten) ausgedient. Klaus Funken:
„Quotenfrauen haben es bei ihrer „Ochsentour“ in der Regel um einiges leichter. Die Hürden zu Ämtern und Funktionen in der Partei werden meist spielend übersprungen, Mandate in Parlamenten werden relativ schnell erreicht. Zumindest sehr viel schneller und leichter als für männliche Bewerber [...]. Weibliches Führungspersonal steigt auf der ‚Ochsentour‘ weiter oben ein, die unteren Ränge werden meist übersprungen.“ [15]

„Die Frauenquote widerspricht den basisdemokratischen Ansprüchen der Grünen“

Wie kaum eine andere Partei forderten die Grünen die Basisdemokratie. Die Begriffe „Basisdemokratie“ und „innerparteiliche Demokratie“ sind miteinander verwandt. Oft werden sie synonym verwendet. Ein Unterschied sollte jedoch festgehalten werden: Die Basisdemokratie zeichnet sich durch eine stärkere Beteiligung von Bürgerinitiativen aus. In beiden Konzepten geht es darum, die Entscheidungsprozesse von unten nach oben zu gestalten, mehr Rechte und mehr Partizipation den einfachen Parteimitgliedern, der Parteibasis einzuräumen. Das Ziel der Grünen war immer schon, die Demokratie umzugestalten, wobei Basisdemokratie in einer ersten begrifflichen Annäherung als „Selbstorganisation und antihierarchischer Anspruch, verbunden mit der Ablehnung von Stellvertreterpolitik und dem Ekel vor dem real existierenden Parlamentarismus“ bestimmt werden kann. [16]

Des Weiteren bedeutet Basisdemokratie bei den Grünen eine Ergänzung der bestehenden repräsentativen Demokratie durch direktdemokratische Elemente, z.B. Volksbegehren, Volksentscheid und stärkere Beteiligung von Bürgerinitiativen. [17] Wichtig ist außerdem eine dezentrale Organisation der Partei, wobei die Satzung der Grünen eine größtmögliche Autonomie der Orts-, Kreis- und Landesverbände garantiert. Ferner kann jedes Parteimitglied für die höchsten Parteiämter kandidieren. Den basisdemokratischen Ansprüchen der Grünen widerspricht die in dieser Partei geltende Frauenquote. [18] Bei den Grünen sind 38,2 Prozent der Parteimitglieder Frauen. [19] Die Frauenquote beträgt in der Regel 50 Prozent. Auf Wahllisten sind alle ungeraden Plätze mit Frauen zu besetzen. Männer dürfen auf Platz 1 nicht kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich. Alle Parteigremien, Präsidien, Versammlungsleitungen usw. sind paritätisch zu besetzen. Bezogen auf die Wahlprozedur heißt es: Viele Männer, die für Parteiorgane, Parteiämter und Mandate kandidieren möchten, können nicht kandidieren, weil sie Männer sind und von der Kandidatur ausgeschlossen werden. Frauen werden daher zur „Erfüllung echter Parität“ offen bevorzugt, Männer hingegen offen diskriminiert.

Frauen haben darüber hinaus ein Vetorecht, d.h. „sie können eine Vorlage ablehnen, auch wenn sich bei der Gesamtversammlung eine Zustimmung zu der Vorlage abzeichnet.“ Das Frauenstatut ist „Teil der Bundessatzung, also bindendes Recht, dem die Landessatzungen nicht widersprechen dürfen und die nur mit einer Zweidrittelmehrheit auf einem Parteitag geändert werden kann.“ [20]

Mit dem Frauenstatut hat eine Frauenlobby weitreichende Privilegien für sich geschaffen und gesichert. Es garantiert ihr eine praktisch unantastbare Position, die dazu noch kaum geändert werden kann. Die Grundsätze der innerparteilichen Demokratie werden dabei mit Füßen getreten.

Vorschläge zur Stärkung der innerparteilichen Demokratie

Demokratie ist ein hohes Gut. Sie ist in der heutigen Form eine wichtige Errungenschaft der Aufklärung und der Emanzipationsbestrebungen mit ihren Forderungen nach Freiheit, Selbstbestimmung, Gleichheit und Brüderlichkeit. Eigentlich kann sie als eine Realisierung der genannten Forderungen betrachtet werden. Sie darf nicht dem Lobbyismus, Klientelismus und anderen, sie zerstörenden Erscheinungen zum Opfer fallen. Deshalb möchte ich abschließend einige Vorschläge zur Stärkung der innerparteilichen Demokratie unterbreiten.

  • Von unten nach oben. Entscheidungsprozesse sollen von unten nach oben, von der Parteibasis bis zum Parteivorstand erfolgen. Entscheidungen, die auf der untersten Ebene auf Mitgliederversammlungen gemacht werden, sollen an Delegierten- oder Vertreterversammlungen weitergereicht werden. Von dort aus sollen sie weiter den Weg zu Landes- und Bundesparteitagen finden. Dadurch könnte eine breite Beteiligung der Parteibasis gewährleistet und der Einfluss der Parteioberen verringert werden.
  • Selbstkandidatur. In der Regel werden Kandidaten für Wahlen von Wahlkreis- bzw. Landesdelegiertenkonferenzen nominiert. § 22 des Bundeswahlgesetzes (BwahlG) überlässt die nähere Gestaltung der Wahlprozedur den Parteien. Nach den oben genannten Grundsätzen der innerparteilichen Demokratie muss jedes Parteimitglied die gleiche Zugangsmöglichkeit zu Parteiämtern bzw. den gleichen Anspruch auf die Gewinnung eines Mandats haben. Das bedeutet: Jedes Parteimitglied hat das Recht, sich selbst für eine Kandidatur vorzuschlagen. Jedes Parteimitglied hat das Recht, sich selbst zur Wahl zu stellen, sei es zur Wahl für ein Parteiamt oder ein Mandat. Derjenige Kandidat, der auf einer Parteiversammlung die meisten Stimme erhält, erhält dann auch das entsprechende Amt bzw. Mandat. Auf keinen Fall sollen der Parteivorstand, einflussreiche Parteimitglieder oder Lobbygruppen innerhalb der Partei die Wahlbewerber bestimmen.
  • Briefwahl. Nicht jedes Parteimitglied kann an abendlichen Parteiversammlungen teilnehmen. Deshalb sollte die Möglichkeit bestehen, Kandidaten per Briefwahl zu wählen. Das ist vor allem in städtischen Wahlkreisen angebracht, wo die Anzahl der Mitglieder und der zur Verfügung stehenden Räume eine Wahl per Handzeichen unmöglich macht. Die Briefwahl ermöglicht darüber hinaus die direkte Wahl von Kandidaten, und zwar auf allen organisatorischen Ebenen (siehe unten).
  • Geheime Wahl. Viele Parteimitglieder trauen sich nicht, auf Parteiversammlungen dem einzelnen Kandidaten, dem Parteivorstand oder Repräsentanten von Lobbygruppen zu widersprechen. Daher sollten Wahlen auf allen Ebenen geheim abgehalten werden.
  • Direktwahl. Die Direktwahl von Kandidaten ist ein Kernelement der innerparteilichen Demokratie. Sie bezeichnet die Wahl von Kandidaten durch die Parteimitglieder ohne ein Vermittlungsgremium. Das in den Parteien bestehende Wahlsystem ist vom Delegiertenprinzip bestimmt. [21] Die Parteimitglieder wählen auf Mitgliederversammlungen die Delegierten für die Kreisparteitage, diese wählen wiederum die Delegierten zum Bezirks- bzw. Landesparteitag, diese wählen wiederum die Delegierten zum Bundesparteitag. Eine direkte Beteiligung der Parteibasis an der Wahl des Parteivorsitzenden, des Parteivorstands und des Kanzlerkandidaten ist aufgrund des Delegiertenprinzips nicht vorgesehen. Das Delegiertenprinzip sollte deshalb vom Prinzip der Direktwahl abgelöst werden.
  • Verringerung der Zwischenwahlen. Wichtig für die Stärkung der innerparteilichen Demokratie ist die Verringerung der Zahl der Zwischenstufen, die zwischen der Mitgliederversammlung auf der Orts- und Gemeindeebene und dem Parteitag auf der Bundesebene bestehen. Jede Zwischenstufe kann eine Veränderung der Vorstellungen und des Willens der Parteimitglieder auf der untersten Stufe mit sich bringen. Um dies zu vermeiden, soll die Zahl der Zwischenstufen möglichst verringert werden. Eine Lösung dafür bietet das oben genannte Verfahren der Direktwahl von höheren Parteiämtern und Gremien.

 


Dieser Artikel ist zuerst in der Novo-Printausgabe (#119 - I/2015) erschienen. Kaufen Sie ein Einzelheft oder werden Sie Abonnent, um die Herausgabe eines wegweisenden Zeitschriftenprojekts zu sichern.

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