26.10.2026
Strafrecht statt gesellschaftlicher Debatte?
Von Kai Rogusch
Die geplante Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen um die Kriminalisierung derer, die das Existenzrecht Israels ablehnen, könnte nach hinten losgehen.
Seit Monaten liegt eine vom Land Hessen erarbeitete Bundesratsinitiative für ein Gesetz im Bundestag vor, das die „Leugnung des Existenzrechtes Israels" mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ahnden soll. Es handelt sich um eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen, die vermutlich ab dem späten Herbst in einer ersten Lesung im Bundestag beraten werden wird. Daran, dass es schließlich vom Parlament verabschiedet werden sollte, gibt es von fachlicher Seite erhebliche Zweifel. Gerade von Freunden jüdischen Lebens in Deutschland sollte ein solches Gesetzesvorhaben kritisch geprüft werden.
Sollte die erneute Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen erfolgreich den Bundestag passieren, entstünde in Zeiten großer Verwirrung, schwelender Unterstellungen, gesellschaftlicher und auch geopolitischer Spannungen ein Sonderrecht, das Juden in Deutschland vielleicht keinen guten Dienst erweist. Hinzu käme, dass eine ausufernde strafrechtliche Bestimmung ein Bestandteil eines ohnehin immer weiter gefassten Volksverhetzungsparagraphen werden würde, der den freien und transparenten Fluss von klärungs-, diskussions- und korrekturbedürftigen Gedanken noch weiter erschwert.
„Innehalten täte hier gut.“
Der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB ahndet eine seit etlichen Jahrzehnten anwachsende Reihe von öffentlich getätigten Äußerungsdelikten, mittlerweile längst auch im Rahmen von Social Media, wenn sie nur ‚geteilt‘ und weiterverbreitet werden. §130 StGB umfasst zum einen Aufstachelung und Hetze gegen Minderheiten. Darüber hinaus fallen nicht nur Äußerungen von Menschen, die etablierte Auffassungen und Erkenntnisse zu umfassend gerichtlich und wissenschaftlich aufgearbeiteten Phänomenen wie dem Holocaust abstreiten, in den Geltungsbereich dieser Strafnorm. Seit einiger Zeit geraten nun auch Leute ins Visier der Strafverfolgung, die im Rahmen des Ukrainekrieges bei jüngsten Kriegsverbrechen wie in Butscha eine russische Urheberschaft öffentlich anzweifeln. Das umfasst in solchen Fällen Sachverhalte, die zwar gutachterlich durch internationale Organisationen dokumentiert, aber eben noch nicht gerichtlich abschließend beurteilt worden sind.
Nun sollen durch eine erneute Verschärfung und Ausweitung auch öffentliche Meinungsäußerungen empfindlich geahndet werden, die im Rahmen einer Debatte, in der Israel als „völkermörderischer" Staat mal explizit benannt, mal stillschweigend gedacht wird, bewertend die Legitimation Israels anzweifeln. Die Gefahr besteht darin, dass im Rahmen des Strafprozesses tatsächlich ein Märtyrerstatus des Angeklagten erzeugt wird. Dieser Märtyrerstatus ersetzt dann eine unvoreingenommene Auseinandersetzung. Obendrein verfestigt das ein Bild der „Juden" als allseits privilegierte Gruppe. Zudem entsteht der Eindruck, dass man sich hinter einem strafbewehrten Verbot verschanzt und die offensive gesellschaftliche Auseinandersetzung meidet. Könnte das nicht gerade für das liebenswerte jüdische Leben in Deutschland zu einem gefährlichen Bumerang werden? Innehalten täte hier gut.
Generell sollten in geopolitisch gefährlichen Zeiten ungeprüfte Schuldzuweisungen, Gesprächsverweigerungen und andere Gräben nicht dadurch noch weiter vertieft und ausgeweitet werden, indem das hiesige Recht allein schon die Äußerung des gegnerischen und gar feindlichen Standpunktes kriminalisiert.