10.03.2021

Risikokommunikation oder Angstmache?

Von Peter M. Wiedemann und Wolfgang Dorl

Bei Corona werden systematisch Angstbotschaften verbreitet, etwa zu den Sterbefällen und den Mutationen. Seriöse Kommunikation sähe anders aus.

Der Staat ist nervös.1 Deutschland verharrt im Ausnahmezustand der Coronapandemie. Wer aber entscheidet darüber? Und wie werden diese Entscheidungen legitimiert und wie dafür Akzeptanz geschaffen? Für demokratische Gesellschaften gilt: Die Entscheidung über den Ausnahmezustand verlangt nicht nur den Tatbestand eines Notstandes, sondern erfordert darüber hinaus die erfolgreiche Vermittlung der Überzeugung, dass es einen Notstand gibt. Der Gesellschaft ist zu verdeutlichen, dass eine Katastrophe bevorsteht. Wie das im Fall der Corona-Pandemie in Deutschland bewerkstelligt wurde und wird, ist Gegenstand der weiteren Ausführungen. Dabei gilt unser Interesse der Frage, welche Angst-Rhetorik eingesetzt wird und wie versucht wird, die eigene Position durchzusetzen und unangreifbar zu machen. Der aus unserer Sicht problematischen Angstkommunikation stellen wir eine Risikokommunikation entgegen, die der Bevölkerung eine Grundlage für informierte Bewertungen in der Pandemie bietet.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder zog im November 2020 einen drastischen Vergleich: „Die Todeszahlen sind aktuell so hoch, als würde jeden Tag ein Flugzeug abstürzen.“ Das macht deutlich, dass die Sterblichkeit als ganz entscheidendes Mittel angesehen wird, um der Bevölkerung die Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus zu vermitteln. Söders Argumentation ist kein Ausnahmefall. In allen Statistiken zur Covid-19-Erkrankung – ob nun in USA, England oder in Deutschland – kommt den Sterbefällen eine besondere Bedeutung zu. Bei genauerem Hinsehen fällt jedoch auf, dass die Covid-19-Sterbefälle unterschiedlich definiert werden. In den USA werden z. B. auch Sterbefälle gezählt, für die es keine Bestätigung durch einen PCR-Test gibt. Ähnliches gilt für Belgien, Frankreich und Luxemburg. Zudem werden nicht immer die in England üblichen zeitlichen Grenzen für die Einbeziehung von Sterbefällen in die Covid-19-Sterbefallstatistik eingeführt.

Maximierung der Sterbefallstatistik

In Deutschland kommt es auf den positiven RT-PCR-Test an und dies unabhängig vom Zeitraum: Wer damit stirbt, wird in der Sterbefallstatistik gezählt. Diese Zählweise schließt offenbar auch Suizide und Verkehrstote mit ein.2 Eine zeitliche Begrenzung der Einordnung als Covid-19-Sterbefall nach positivem Test (z. B. 28-Tage-Limit wie in England) ist seitens des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht vorgesehen.

Bei der Interpretation der täglichen Sterbefallmeldungen ist zu berücksichtigen, dass diese sich auf den Meldetag und nicht auf das Sterbedatum beziehen. Dem Medienkonsumenten wird aber suggeriert, dass es sich um die Covid-19-Sterbefälle vom Vortag handelt. Die Sterbefälle können aber Tage bis mehrere Wochen zurückliegen. Für die Meldedatum-basierte Sterbefallstatistik gilt: In Zeiten wachsender Inzidenzen wird die Anzahl der Verstorbenen unterschätzt, in Zeiten fallender Inzidenzen eher überschätzt.

„99 Prozent der Deutschen sterben (irgendwann) „mit dem Virus“, das die Windpocken verursacht.“

Das zweite Problem betrifft die Regel, nach der Covid-19-Tote gezählt werden. Was bedeutet „an und mit COVID-19 Verstorbene“? Laut RKI ist hier der RT-PCR-Test entscheidend. Ein Verstorbener mit positivem Testbefund – offenbar egal, wann der Test durchgeführt wurde – zählt als Covid-19-Toter. Ist diese Zusammenfassung aber sinnvoll?

Dazu ein Blick auf eine andere Viruserkrankung. In Deutschland erkrankten bis zur Einführung einer Impfung im Jahr 2004 im Durchschnitt jährlich etwa 750.000 Kinder an Windpocken, die durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht werden. Die Viren verbleiben danach lebenslang im Körper und können nach ihrer Reaktivierung bei Erwachsenen Gürtelrose verursachen. An Gürtelrose erkrankten in Deutschland in den Jahren 2007 und 2008 etwa 300 000 Personen.3 Schätzungsweise starben daran pro Jahr ungefähr 60 Erkrankte.4 Das sind nicht viele Sterbefälle. Allerdings, würde nach der Logik des RKI bezüglich der COVID-19-Sterbefälle verfahren, änderte sich das Bild dramatisch. Denn nach Angaben des RKI sind 99 Prozent der deutschen Bevölkerung mit dem Varizella-Zoster-Virus infiziert. Somit sterben 99 Prozent der Deutschen (irgendwann) „mit dem Virus“.

Wie könnte eine angemessenere, realitätsnähere Sterbefallstatistik aussehen? Unserer Meinung nach sind drei Korrekturen erforderlich:

  1. Verdeutlichen, dass das Meldedatum nicht das Sterbedatum ist.
  2. Von Covid-19 Genesene aus der Sterbefallstatistik ausschließen (Einführung einer Zeitfenster-Begrenzung für das positive PCR-Test-Datum der Verstorbenen wie in England).
  3. Zwischen „an“ und „mit“ Covid-19 Verstorbenen trennen. Diesbezüglich eine Intervallschätzung angeben (unteres Ende: Zahl der „an“ Covid-19 Verstorbenen, oberes Ende: Zahl der „an und mit“ COVID-19 Verstorbenen unter Berücksichtigung von 2.).

Als ein weiteres, häufig benutztes Argument zur Begründung strikter Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird eine 2020 beobachtete Übersterblichkeit angeführt. Nach Analyse der relevanten Daten durch die Corona Data Analysis Group um Göran Kauermann von der LMU München ergibt sich aber, dass im Jahre 2020 nicht mehr Menschen gestorben sind als im Schnitt der Jahre 2016 bis 2019. Bei den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten (und von den Medien verbreiteten) zusätzlichen 48 000 Todesfällen relativ zum Vergleichszeitraum handelt es sich aber um eine absolute Zahl (Rohdaten), die fälschlicherweise als Übersterblichkeit interpretiert wurde.

Aufgrund der verschiedenen Altersstruktur (geburtenstarke Jahrgänge der momentan über 80-Jährigen) aber waren statistisch gesehen für 2020 ohnehin ca. 41 000 Tote mehr zu erwarten. Berücksichtigt man außerdem die geringere Zahl von Grippetoten, so liegt die Differenz im üblichen zufälligen Schwankungsrahmen. Altersgruppenbereinigt ist für die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2020 also keine nennenswerte Übersterblichkeit zu verzeichnen.

Abschließend noch ein Wort: Der Tod lässt sich nicht vermeiden. Unglücklicherweise sterben wir alle. Es gibt also nicht zusätzliche Tote durch die Pandemie, sondern Menschen sterben vorzeitig. Deswegen wäre es angemessener, auch in Bezug auf Covid-19 von vorzeitigen Sterbefällen zu sprechen, wobei die Vorzeitigkeit an der Restlebenszeiterwartung der Verstorbenen zu messen ist. Dazu hat das RKI einen ersten Schritt gemacht.

Die Mutanten kommen

Es kann alles immer noch schlimmer werden. Dieses Motto scheint die Politik bei der Einschätzung der Pandemie zu leiten. Das wohl derzeit beste Beispiel ist die Bewertung der neuen Virusvariante B.1.1.7, die im September 2020 in England zum ersten Mal aufgetreten war. Dazu der SPD-Politiker Karl Lauterbach: „Wir werden einen sehr harten und sehr gut funktionierenden Lockdown brauchen, weil die neuen Varianten von einem ganz anderen Kaliber sind. Die haben noch einmal ein ganz anderes Bedrohungspotenzial.“ Und weiter in einer Talkshow: „Es kann sein, dass wir zum Schluss Mutationen haben, gegen die wir nicht mehr impfen können“. Ähnlich äußerte sich die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig: „Vor allem die hochansteckende Mutation ist gefährlich.“ Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht auf der Bundespressekonferenz davon, dass der aus Großbritannien kommende neue Virustyp um ein „Vielfaches“ infektiöser und die Fallzahlen der Infektionen in England mit sechs- bis achtfacher Geschwindigkeit gestiegen seien. Politik orientiert sich am Worst-Case-Szenario: Es kann immer noch schlimmer kommen. Das Gefahrenpotential der Pandemie wird somit verstärkt und ein Schreckensszenario präsentiert.

Es stellt sich die Frage, welche tatsächlichen Evidenzen gibt es für diesen dystopischen Blick in die Zukunft? Zu klären ist: 1. Kann das Virus leichter übertragen werden, d. h. infizieren sich somit mehr Menschen als mit dem ursprünglichen Virustyp? 2. Ist diese neue Virusvariante tödlicher?

„Risikopotenziale neuer Virustypen sollten nicht vorab unter einen hyperventilierenden Generalverdacht gestellt werden.“

In Großbritannien hat sich u. a. das Beratungsgremium New and Emerging Respiratory Virus Threats Advisory Group (Nervtag) mit diesen Fragen befasst. Drei Studien lagen im Dezember 2020 zur Ausbreitungsgeschwindigkeit des neuen Virustyps vor. Auf Basis dieser Studien ist NERVTAG davon überzeugt, dass die neue Variante B.1.1.7 eine 30  bis 70 Prozent höhere Ausbreitungsrate hat. Das heißt, die Infektionen breiten sich schneller aus. Bei der Einordnung solcher Befunde ist jedoch zu bedenken, dass diese jeweils unter bestimmten Bedingungen erhoben wurden, die deren Verallgemeinerung einschränken. Im vorliegenden Fall wurden die Daten im Zeitraum vom November bis Dezember 2020 erhoben, in dem in Großbritannien die Zahl der positiv auf Covid-19 Getesteten stark anstieg. Neuere Daten zu Verbreitung des B.1.1.7-Virus unter den Infizierten in privaten Haushalten in Großbritannien zeigen ein verändertes Bild: Der Anteil des B.1.1.7-Virus an den positiv Getesteten ist im Januar 2021 zurückgegangen, wobei die Befunde aus Irland, Schottland und Wales wegen der geringen Fallzahlen mit hohen Unsicherheiten behaftet sind. Dieser rückläufige Trend hält an.

Eine andere Studie deutet darauf hin, dass sich die Infektiosität des neuen Virustyps B.1.1.17 in Grenzen hält. Ausgewertet wurden die Kontakte von Infizierten, und zwar von Infizierten mit dem neuen Virustyp und Infizierten, die mit den nicht-mutierten Virustyp infiziert waren. Untersucht wurde, wie viele ihrer Kontakte sie ihrerseits infizierten. Es zeigte sich folgendes Bild in Bezug auf direkte (u. a. körperliche) Kontakte:5 Die mit dem mutierten Virustyp B.1.1.7 Infizierten haben 1299 von ihren 8399 direkten Kontakten angesteckt, d. h. 15,5  Prozent ihrer Kontakte. Die mit dem nicht-mutierten Virustyp haben von ihren direkten 10.088 Kontakten 1193 angesteckt, d. h. 11,8 Prozent.6 Das ist ein Anstieg um 3,5 Prozent. Für sogenannte enge Kontakte (mit ca. 1 bis 2 Meter Abstand) ergab sich ein Anstieg von 2,3 Prozent.7

Die Datenlage zur Sterblichkeit der Virusvariante B.1.1.7 hat das Beratungsgremium Nervtag am 26. Januar 2021 zusammengefasst und bewertet. Danach ist – auf Basis dieser vorläufigen Daten – eine erhöhte Sterblichkeit möglich. Die Sterblichkeit könnte – gegenüber dem ursprünglichen Virus – um 91 Prozent höher, aber – so zeigt eine der Studien – auch um 37 Prozent niedriger liegen. Die Spannweite der Schätzungen ist also groß. Außerdem basieren die Abschätzungen auf kleinen Stichproben, die nur bedingt Rückschlüsse auf eine erhöhte Sterblichkeit durch den neuen Virustyp in der Bevölkerung erlauben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Blick auf die Gefahren des neuen Virustyps durch die Brille des Pessimisten erfolgt. Und mit dieser Brille können überall Gefahrenpotenziale entdeckt werden. Dass Risikopotenziale neuer Virustypen Aufmerksamkeit verlangen, ist vernünftig und geboten. Sie sollten jedoch nicht vorab unter einen hyperventilierenden Generalverdacht gestellt werden.

Für die Risikokommunikation ergeben sich folgende Konsequenzen, die nicht nur für die Bewertung des Gefahrenpotenzials neuer SARS-CoV-2-Virustypen von Belang sind.

Zum einen geht es um die Kennzeichnung von Unsicherheiten. Hier ließe sich von den Klimawissenschaften lernen. Das International Panel on Climate Change (IPCC) benennt die subjektive Überzeugung und dort, wo es möglich ist, auch die Wahrscheinlichkeit, inwieweit die wissenschaftlichen Studien verlässliche Einsichten erbringen.

„Können die mit dem Vorsorgeprinzip begründeten Maßnahmen Schaden bewirken, obwohl Vorsorge bezweckt, Schaden abzuwenden?“

Zum anderen geht es um Framing-Effekte. Das sind Effekte, die durch die Darstellung bzw. „Rahmung“ eines Themas bewirkt werden. Insbesondere die Risikowahrnehmung und Entscheidungen unter Unsicherheit sind sensitiv für Framing-Effekte. Ob man beispielsweise etwas als Gewinn (250 von 500 Leben gerettet) oder als Verlust (250 von 500 Leben verloren) darstellt, macht einen Unterschied. Für die Ansteckungsgefahr wie auch für das Sterblichkeitsrisiko sollten immer beide Informationen vermittelt werden. Wie viele stecken sich an/sterben, wie viele stecken sich nicht an/überleben. Zudem sollten Risikozuwächse und -reduktionen niemals nur relativ angegeben werden. Denn Aussagen wie „50 Prozent ansteckender“ oder „30 Prozent tödlicher“ bleiben vage (50  bzw. 30 Prozent wovon?) und stiften zur Überschätzung eines Risikos an. Deswegen ist es angeraten, absolute Angaben zu machen, wenn immer das möglich ist: z. B. von 100 Kontakten eines Infizierten stecken sich im Mittel 15 an. Und weiter: 85 Kontakte stecken sich nicht an.

Die Pandemiekommunikation sollte, so bleibt festzuhalten, neben evidenzbasierten Daten auch die Einsichten der Kommunikationsforschung nutzen, um mögliche Barrieren und Missverständnisse auf der Empfängerseite zu überwinden.

Kommunikation der Gefahrenpotenziale neuer Virustypen
  1. Kennzeichne die Unsicherheit/Sicherheit der vorhandenen wissenschaftlichen Einsichten.
  2. Vermeide Framing-Effekte: Berichte vollständig, sowohl über die Negativ- als auch über die Positivseite.
  3. Berichte über absolute Risikoangaben und vermeide relative Risikoangaben.

Vorsorge als Alternativlosigkeit

Beim Vorsorgeprinzip geht es um die Vermeidung von Gefahren, genauer um die Antizipation einer möglichen Gefahr, eines Noch-Nicht-Ereignisses, das ein Schon-Jetzt-Handeln verlangt. Erklärtes Ziel ist es, den Ernstfall gar nicht eintreten zu lassen.8 Auch die deutsche Politik begründet ihre Maßnahmen in der Coronapandemie mit dem Vorsorgeprinzip. So betont Bundeskanzlerin Merkel: „Wir handeln aus Vorsorge für unser Land“. Und der bayerische Ministerpräsident Söder lässt in Bezug auf die FFP2-Maskenpflicht wissen: „Es geht um bestmögliche Vorsorge gegen ein mutiertes Virus.“

Ist es berechtigt, sich auf Vorsorge zu berufen? Wo ist der Haken? Und unter welchen Umständen gerät die Vorsorgeargumentation zur Carte blanche, mit der alles und jedes begründet werden kann? Anders ausgedrückt: Kann das Vorsorgeprinzip zum argumentativen Zwang mutieren und können die so begründeten Maßnahmen Schaden bewirken, obwohl Vorsorge bezweckt, Schaden abzuwenden?

Zuerst zum Kontext. Das Vorsorgeprinzip duldet – so könnte man argumentieren – keinen Handlungsaufschub, selbst dann nicht, wenn nur ein Gefahrenverdacht vorliegt. Gleichwohl gilt, dass ein begründeter Verdacht bestehen sollte. Dazu die EU-Kommission in einem Arbeitspapier: „Alles in allem geht es bei den nach dem Vorsorgegrundsatz getroffenen Maßnahmen letztlich darum, die Unsicherheit der wissenschaftlichen Beweisführung so gut es geht zu überbrücken. Die Entscheidung muss sich auf ein möglichst vollständiges, zuverlässiges, genaues und regelmäßig aktualisiertes Wissen gründen.“ Im Einzelnen werden u. a. folgende Kriterien genannt:

  • Die Auswahl, Entwicklung und Verwendung wissenschaftlicher Expertise für die Politikberatung sollen in einem offenen und allen zugänglichen sowie transparenten Prozess erfolgen.
  • Die Pluralität der Expertise einschließlich der Einbeziehung von Perspektiven von wissenschaftlichen Minoritäten ist wesentlich.
  • Die Qualität der Expertise, d. h. ihre wissenschaftliche Exzellenz sowie deren politische und soziale Relevanz, sind zu sichern.9

„Das wissenschaftliche Meinungsspektrum wird nicht berücksichtigt, insbesondere werden keine Stimmen gehört, die dem Angstkonzert kritisch gegenüberstehen.“

Gemessen an diesen drei Kriterien ist die Evidenzbeschaffung der Bundespolitik in der Covid-19- Pandemie bislang verbesserungsbedürftig. Es ist unklar, welche Experten vom Bundeskanzleramt angehört werden und welche Auswahlkriterien dabei  gelten. Einer entsprechenden Frage auf der Bundespressekonferenz vom 21. Januar 2021 wich die Bundeskanzlerin Merkel aus. Defizite betreffen insbesondere die Pluralität der Expertise. Das wissenschaftliche Meinungsspektrum wird nicht berücksichtigt, insbesondere werden keine Stimmen gehört, die dem Angstkonzert kritisch gegenüberstehen. Politik nimmt die Stimmen zur Kenntnis, die sie hören will.

Nun zur Qualität der Expertise: Diese leidet vor allem darunter, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht systematisch evaluiert werden – auch wenn das nicht einfach ist. Somit sind Lernerfolge ausgeschlossen und Korrekturen unmöglich. Befördert wird das die moralische Aufladung der ausgewählten Expertise als alternativlos.

Flankierend dazu fand sich in den Medien immer wieder eine Grenzziehung zwischen moralisch integren und vermeintlich moralisch zweifelhaften Experten, nach dem Motto „Drosten in Ordnung, Streeck und Schmidt-Chanasit umstritten“. Jüngst war das im Spiegel nachzulesen.10 Damit wird eine, leider auch in der Wissenschaft verbreitete, problematische Tendenz auf die Spitze getrieben. Denn, wer mit den Befunden einer Studie unzufrieden ist, weil sie eigenen Überzeugungen widersprechen, kritisiert diese härter, als wenn die Befunde in das eigene Weltbild passen.

Solche Kämpfe um die Deutungshoheit über die richtige Wissenschaft demonstrieren, dass es hier nicht mehr um Fakten, sondern um die identitätspolitische Vergewisserung geht, zu den moralisch Überlegenen zu gehören. Es geht um den rechten Glauben. Und jede Form von Häresie wird streng geahndet. Dafür ist natürlich nicht das Bundeskanzleramt zuständig, wohl aber Medien, die den Regierungskurs kritiklos unterstützen. Sind das aber nicht falsche Freunde?

Kommunikation von Vorsorge
  1. Halte Dich an die Prinzipien guten Argumentierens.
  2. Berichte sowohl die Pro- als auch die Contra-Argumente.
  3. Berichte über die Auswahl der Expertisen.
  4. Beachte das wissenschaftliche Meinungsspektrum.

Gerade dann, wenn es um Vorsorge geht und vorläufige Daten ins Feld geführt werden, deren Aussagekraft begrenzt ist, kommt es auf eine kritische Würdigung der Fakten an. Das Vorsorgeprinzip darf nicht zum Totschlag-Argument gegen einen kritischen Diskurs instrumentalisiert werden.

Ausblick

In Deutschland setzen die politischen Entscheider in der Pandemie auf Angstkommunikation. Die Stichworte sind: Tückisches Virus, grassierende Sterblichkeit, Mutation mit Turbolader und noch mehr Tod. Angstkommunikation ist jedoch keine auf Dauer erfolgreiche Strategie. Insbesondere dann nicht, wenn der Ausweg – die Rückkehr in die Normalität – immer wieder in Frage gestellt wird. Das Verkünden von immer neuen Hiobsbotschaften ähnelt dem Rennen von Hase und Igel. Der Igel –  d.h. das Festhalten an einem pandemischen Notstand von nationalem Ausmaß – ist immer wieder obenauf, da mag sich der Hase - d.h. die Gesellschaft  - noch so viel Mühe geben. Der Notstand strebt nach Permanenz. Verlangt wird immer mehr des immer Gleichen. Kontakte reduzieren, das ist das Credo, freilich ohne differenzierte Analyse der Relevanz der Kontaktformen. So kann sich die Politik als Zuchtmeister für ein tendenziell unvernünftiges Volk aufführen, das ermahnt und reglementiert werden muss. Solche Rollenzuweisungen frustrieren. Und wo Frustration wächst, ist Aggression nicht weit.

Wer permanent schwarzsieht, der schwächt die Bereitschaft der Betroffenen, sich der Pandemie mit sinnvollen und einsichtigen Verhaltensweisen entgegenzustellen. Resignation greift um sich. Die Politik wäre gut beraten, ihre Fixierung auf den Worst Case aufzugeben und endlich eine Risikokommunikation zu betreiben, die ausbalanciert ist, nicht übertreibt, aber auch nichts schönredet, um so die Motivation zur Bewältigung der Pandemie zu stärken.

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