19.06.2019

Nordischer Maternalismus breitet sich aus

Von Monika Frommel

Titelbild

Foto: Massimo Catarinella via WikiCommons / CC BY-SA 3.0

In der SPD wird die Forderung nach einem „Sexkauf-Verbot“ wie in Schweden laut. Dabei ist die Rechtslage in Deutschland durch das Prostituiertenschutzgesetz bereits zu illiberal.

In der SPD mehren sich aktuell Stimmen, die ein Prostitutionsverbot nach schwedischem Vorbild fordern. 1999 trat in Schweden das Verbot des Sexkaufs in Kraft. Strafbar machen sich nur die Käufer, nicht die Anbieter. Aber die Polizei verfolgt seit zwei Jahrzehnten die sichtbare Prostitution. Es gibt keine erkennbaren Bordelle und keine Straßenprostitution. In den letzten zwei Jahrzehnten gelang es diesem sogenannten nordischen Modell, zahlreiche andere Staaten zu beeinflussen: Norwegen, Island, Kanada, Frankreich, Nordirland. Seit 2014 gibt es eine entsprechende europäische Empfehlung, die immer beliebter wird und welche Spanien demnächst umsetzen will.

Deutschland folgte in den letzten Jahren bei der Beratung und Formulierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) 2017 einem anderen Weg. Im Ergebnis ist dieser aber auch nicht gerade liberal, sondern erzeugt ähnliche Effekte. Auch in Deutschland geht die Straßenprostitution zurück. Allerdings besagt das nichts über die ökonomische Bedeutung dieser Branche. Abschreckend ist insbesondere die Pflicht der Sexanbieter jedweden Geschlechts, sich bei den Ordnungsbehörden anzumelden und einer Pflichtuntersuchung zu unterwerfen (früher hieß das noch „Bockschein“). Dies führt zu einem entwürdigenden Zwangsouting.

Außerdem macht das Verfahren aus der Sicht der Unterworfenen keinen Sinn, da die für die Untersuchung zuständigen Gesundheitsämter diese Aufgabe nicht gerne durchführen und auch nicht kompetent dafür sind. Weder können und wollen sie umfassend beraten noch eine bezahlbare HIV-Prävention anbieten. Der polizeirechtliche Teil des Gesetzes ist ohnehin unzumutbar.

„Das Prostituiertenschutzgesetz gewährt aber keinen Schutz, sondern ist eine Zumutung für die Sexarbeiter.“

Sucht man dennoch nach einem praktischen Nutzen, dann findet man eigentlich nur die bessere Besteuerung, und die Behinderung des Straßenstrichs. In Schweden haben sich die Zahlen der Straßenprostituierten halbiert. Dies war jedoch vorhersehbar. Denn im digitalen Zeitalter vereinbart man solche Kontakte smarter. Sieht man von den immer größer werdenden Bordellen ab, verlagern sich die Dienste ohnehin in Terminwohnungen, Escort-Services und Clubs. Diese Anbieter beziehungsweise Organisationen sind zwar nach deutschem Recht anmeldepflichtig und könnten theoretisch gewerberechtlich kontrolliert werden, da diese Anmeldepflicht nach dem Muster eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt konstruiert worden ist. Aber eine solche Kontrolle unterbleibt.

Schon gar nicht vorgesehen ist eine Art Preiskontrolle, um das in § 180a StGB seit 2004 vorgesehene Verbot der ausbeuterischen Prostitution zu aktivieren. Das Verbot der Ausbeutung ist also totes Recht. Auch die Anmeldepflicht scheint vorwiegend der Sicherung der Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer zu dienen. Es dominiert also der fiskalische Blick. Die weit verbreitete Missachtung der Prostitution unterstützt diese Sicht lediglich. Die 2017 neu eingeführte „Freierbestrafung“, wenn es Anzeichen gibt, dass die Sexarbeiterin eine „Zwangsprostituierte“ ist, spielt in der Praxis keine Rolle. Sie verhindert aber, dass sich Kunden bei der Polizei melden, wenn sie einen Verdacht gegen deren Zuhälter haben – da sie sich dann selbst belasten müssten.

Das Gesetz heißt Schutzgesetz, gewährt aber keinen Schutz, sondern ist eine Zumutung für die Sexarbeiter. Wie erklärt sich dieser Fehlgriff? Sexarbeitern jedweden Geschlechts wird die Fähigkeit und das Recht, selbst zu bestimmen, welche Dienste sie anbieten, abgesprochen. Sie gelten nicht als autonom, eine Zuschreibung, die eigentlich der Pfeiler des modernen Rechts ist.

Schon im Jahr 1900 hatten die Väter des Bürgerlichen Gesetzbuches (Mütter gab es damals noch nicht bei der Gesetzgebung) eine Konstruktion vorgegeben, um Dirnen, Bordellbetreiber und Zuhälter als Menschen zweiter Ordnung einzustufen. Verträge über sexuelle Dienstleistungen galten als sittenwidrig (so urteilte denn auch das Reichsgericht), aber die Vorkasse war wirksam. Die „Freier“ konnten also ihr Geld nicht zurückverlangen (sie hatten ja in Kenntnis der Sittenwidrigkeit gezahlt). Die doppelte Moral des Bürgertums hatte eine elegante rechtliche Form gefunden.

„Das Thema ist geradezu ideal, den ‚Opfer-Feminismus‘ ideologisch zu festigen.“

Ein Jahrhundert später übertrafen die Schweden dieses Modell. Wenn ein sich staatsfeministisch dünkendes Land ganz offen anordnet, dass Prostitution immer Ausbeutung sei und deshalb verboten, wird allen Anbietern das Recht auf Kommerzialisierung der eigenen Sexualität abgesprochen. Das bedeutet, dass sie keine Rechtssubjekte im vollen Sinne sind, sondern Objekte einer maternalistischen Politik. Die Kunden werden wie „alte weiße Männer“ behandelt und moralisch abgewertet; denn dies ist der symbolische Sinn eines strafrechtlichen Verbots.

Was motiviert deutsche Politikerinnen, dieses nordische Modell zu empfehlen? Das ProstSchG ist ein Kompromiss, der niemandem (außer den Finanzämtern) gefallen kann. So gesehen darf man sich nicht wundern, dass puritanische Eiferer ihre Aufrufe fortsetzen und nach weiteren Verboten rufen. Schon seit den 1990er Jahren vertreten Gruppen, die sich für radikale Feministinnen halten, eine Verbotspolitik und festigen die schlichte Gleichung: Prostitution = Zwangsprostitution = Menschenhandel = moderne Sklaverei. Da in ihren Augen nur Frauen die Opfer und Männer die Täter sind, ist das Thema geradezu ideal, ihren „Opfer-Feminismus“ ideologisch zu festigen und gegen Sexkauf zu polemisieren, da es letztlich „Menschenhandel“ sei, gegen den anständige Menschen kämpfen müssen. Offenbar macht es Spaß, sich an einem Feindbild abzuarbeiten.

Seit über hundert Jahren praktizieren Polizisten eine mehr oder weniger konsequente Duldungspolitik. Es gibt Schlecht- und Schönwetterperioden. Prostitution ist reguliert, aber es gehörte und wird auch zum Geschäft gehören, diese Verbote zu übertreten. Verlagert sich die Kontaktaufnahme aber von der Straße in die digitalisierten Welten, entstehen höchstpersönliche Daten, die – wie auch immer - genutzt werden können für Erpressungen jeder Art. Das ist nicht neu. Aber wenn der Gang zu Prostituierten als Menschenhandel gehandelt wird und die Feindbilder immer schriller werden, entstehen neue Formen, etwa ein #hetoo. Höchste Zeit also, um sich gegen diese Kampagnen zu wehren und sich wieder auf die liberalen Grundlagen der westlichen Gesellschaften zu besinnen.

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