11.05.2026

Mit Gott gegen den Populismus

Von Sabine Beppler-Spahl

Die Verfassung des Saarlands hat nun eine Präambel mit Gottesbezug. Dies erfolgte im Rahmen von Verfassungsänderungen, die sich gegen die populistische Opposition richten.

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“ So heißt es künftig in der neuen Präambel der saarländischen Verfassung.

Die Kritik der Gegner – zu denen die Grünen, die FDP und die Humanistische Vereinigung gehören – erfolgte prompt: veraltet, ein Rückschritt in die 1950er Jahre, ein Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität. Um die Tragweite ihres Anliegens zu unterstreichen, griff die Initiative Konfessionsfreier im Saarland (IKiS) zu einem bemerkenswert schiefen Vergleich:

Im ‚Gottesstaat’ Iran werden Tausende ermordet, weil sie für ihre Freiheit kämpfen. Gleichzeitig sieht sich der US-Präsident als ‚von Gott gerettet’, und sein christlich-fundamentalistischer Kriegsminister lässt seine Kommandeure vor der Truppe den Krieg im Iran als Teil von Gottes Plan darstellen, die Wiederkunft Christi vorzubereiten. In Russland und in der Türkei führt die Nähe von Religion und Staat zur Abschaffung von Freiheitsrechten und stabilisiert die Autokratie.

Die Verfasser liegen falsch. In Wahrheit sind diejenigen, die den Verweis auf Gott befürworten, vom evangelikalen Erweckungsglauben amerikanischer Prägung – und von jeder nennenswerten Verbindung zu Trump und seiner populistischen Bewegung – genauso weit entfernt wie ihre atheistischen Gegner. Man könnte sogar ohne große Übertreibung behaupten, dass der Verweis auf Gott kaum mehr als ein Mittel zum Zweck ist: eine Möglichkeit, die antipopulistische Glaubwürdigkeit zu untermauern, die die beiden etablierten Parteien, die den Bezug durchgesetzt haben – SPD und CDU – ohnehin schon pflegen.

„Jeder Befürworter der Klausel scheint bemüht, klarzustellen, dass es hier weniger um den christlichen Gott als vielmehr um die Menschenrechte gehe.“

Die Präambel wurde verabschiedet, nachdem das Saarland – als einziges Bundesland ohne Verfassungspräambel, ein Erbe seines Sonderstatus bis 1957 unter französischem Einfluss – beschlossen hatte, dass es endlich eine brauche. Doch der ursprüngliche Entwurf von SPD und CDU enthielt ganz bewusst keinen Gottesbezug, im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz, an dem er sich ansonsten orientierte. Die CDU – deren Name bekanntlich das Wort „christlich“ enthält – kündigte während der ersten Lesung im vergangenen September sogar an, auf einen Gottesbezug verzichten zu wollen, als Geste des Entgegenkommens gegenüber der SPD.

Die Klausel wurde erst vor wenigen Wochen hinzugefügt – in aller Eile und nach einer parlamentarischen Anhörung mit Vertretern der christlichen Kirchen, der jüdischen Gemeinde und islamischer Zentren. Und wie so vieles, was derzeit in Deutschland beschlossen wird, geschah auch dies im Namen eines vermeintlich übergeordneten, fast ‚transzendentalen‘ Ziels: der „Stärkung der Demokratie“ und des Schutzes der Gesellschaft vor Extremismus. Zugleich wurde u.a. in der Landesverfassung der Wahlmodus für Richter des Landesverfassungsgerichtshofs geändert und per einfachem Gesetz der Landesverfassungsschutz mit mehr Befugnissen ausgestattet. „SPD und CDU stärken wehrhafte Demokratie in der saarländischen Landesverfassung“, heißt es entsprechend auf der Seite der SPD.

Auffällig ist: Jeder Befürworter der Klausel – selbst jene, die sich ausdrücklich zum christlichen Glauben bekennen – scheint bemüht, klarzustellen, dass es hier weniger um den christlichen Gott als vielmehr um die Menschenrechte gehe. „Für mich als evangelischer Christ ist immer völlig klar gewesen: Gott und die Menschenrechte gehören untrennbar zusammen. Mein Gott steht auch dafür, dass wir für die Menschenrechte eintreten“, erklärte Ulrich Commerçon, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion im Saarland. Dr. Thorsten Latzel, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, formulierte es ähnlich: „Der Bezug auf Gott schützt die unverfügbare Würde aller Menschen, die unbedingte Geltung der Menschenrechte und die Begrenzung staatlicher Macht vor Willkür.“

„Es geht hier nicht um einen Kreuzzug gegen Atheisten, wie suggeriert wird. Es ist vielmehr ein politisches Signal, das sich direkt an die Populisten und ihre Wähler richtet.“

All dies wäre für sich genommen kaum bemerkenswert – Parlamente ändern Gesetzentwürfe nach Konsultationen schließlich regelmäßig –, gäbe es nicht den naheliegenden Verdacht, dass ein Motiv alle anderen überlagert: der Kampf gegen die populistische Opposition.

Die Behauptung der Gegner, die Klausel schließe „Teile der Gesellschaft“ aus, enthält dabei eine unbeabsichtigte Wahrheit. Es geht hier nicht um einen Kreuzzug gegen Atheisten, wie suggeriert wird. Es ist vielmehr ein politisches Signal, das sich direkt an die Populisten und ihre Wähler richtet. Während sich die AfD gern als christlich inszeniert, entscheidet nun gewissermaßen die Verfassung, wer tatsächlich auf Gottes Seite steht.

Wer gehofft hatte, die Debatte würde weiterführende Fragen klären – etwa danach, worauf unser Wertesystem gründen sollte, welche Rolle das Christentum spielen kann oder soll, was das oft beschworene christlich-jüdische Erbe eigentlich bedeutet oder wie eine wirklich liberale, aufgeklärte Weltanschauung aussehen könnte –, dürfte enttäuscht worden sein. Anstatt aus dem bekannten Kulturkampf herauszuführen, wirft der Verweis auf den „Saarland-Gott“ lediglich ein weiteres grelles Licht auf ihn.

Seriösere Kommentatoren wie Thomas Jansen von der F.A.Z. haben den Gottesbezug verteidigt und auf seine klassische Funktion im Grundgesetz verwiesen. Die Klausel sei nach der Katastrophe des faschistischen Totalitarismus als Ausdruck politischer Demut eingeführt worden: Keine Regierung könne für sich beanspruchen, im Besitz der letzten Wahrheit zu sein – so wie es die Nationalsozialisten taten. Diese gehöre, wenn überhaupt, in den Bereich der Religion.

„Nun hat das antipopulistische Lager gewissermaßen sogar Gott selbst mobilisiert, um moralische Überlegenheit zu markieren.“

Es ist gut möglich, dass einige der Befürworter genau dies im Sinn hatten. Doch die durchgängige Betonung von Menschenrechten und Menschenwürde in den öffentlichen Stellungnahmen erzählt eine andere Geschichte – nicht von Bescheidenheit, sondern von politischer Kampfbereitschaft. Kaum ein Begriff wurde in den vergangenen Jahren so konsequent als Waffe eingesetzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründete die Einstufung von Teilen der AfD als „gesichert rechtsextrem“ unter anderem mit Verstößen gegen die Menschenwürde. Nun ist das antipopulistische Lager einen Schritt weiter gegangen und hat gewissermaßen sogar Gott selbst mobilisiert, um moralische Überlegenheit zu markieren.

Was also ist richtig: Gott oder kein Gott in der Verfassung? Eine Orientierung kann der Philosoph Karl Jaspers bieten. In seinem Essay „Das Werden des Menschen in der Politik“ schreibt er: „Nie ist Gott oder die absolute Wahrheit in der Welt. Es sind immer nur Menschen, die im Namen Gottes oder der absoluten Wahrheit Autorität beanspruchen – nicht Gott oder die Wahrheit selbst.“ Und an anderer Stelle: „Nur die politische Freiheit kann uns zum ganzen Menschen werden lassen.“

Bei aller Verschiedenheit scheinen sich Befürworter und Gegner des Gottesbezugs in einem Punkt einig zu sein: in ihrer Verachtung für die Populisten. Und allein das zeigt, dass der eigentliche politische Konflikt auf einer ganz anderen Ebene stattfindet als viele der Beteiligten glauben.

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