01.07.2004
„Ich plädiere für die Freigabe von Doping“
Interview mit Martin Krauß
Bei den Olympischen Sommerspielen in Athen soll mit großer Vehemenz gegen Doping vorgegangen werden. Der Doping-Experte Martin Krauß plädiert indessen für eine Freigabe von Doping und erklärt, warum dies – und nicht das Androhen und Verhängen von Strafen – das sinnvollste Mittel der Dopingbekämpfung ist.
Novo: Herr Krauß, bei den Olympischen Sommerspielen in Athen wird erstmals der weltweit gültige Anti-Doping-Code Anwendung finden. Was bedeutet das für die Athleten?
Martin Krauß: Die Anwendung des Anti-Doping-Codes bringt für die Sportler zunächst keine großen Veränderungen mit sich. Der Code ist ein Abkommen zwischen den Weltsportverbänden und den nationalen Regierungen mit dem Ziel, Dopingbegriff und -bekämpfung zu harmonisieren. Bei den Olympischen Spielen in Athen wird nun erstmals eine für alle Sportarten geltende Liste verbotener Dopingmittel und -methoden verwendet. Darüber hinaus ist ein einheitliches Strafmaß beschlossen worden. Bei Erstvergehen droht einem Doping-Sünder eine Wettkampfsperre von bis zu zwei Jahren, bei Zweitvergehen ein lebenslänglicher Ausschluss vom professionellen Sportbetrieb.
Wie laufen Dopingkontrollen ab?
Für eine Dopingkontrolle werden Sportler entweder nach Wettkämpfen oder während ihrer Trainingsphase ausgewählt. Dem Sportler werden im Beisein eines Kontrolleurs Urinproben entnommen, die in zwei verplombten Glasbehältern aufbewahrt werden. Eine dieser Proben, die A-Probe, wird in einem Labor untersucht. Das Labor – in Deutschland wird das von dem Institut für Biochemie in Köln und dem Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa erledigt – erhält lediglich chiffrierte Urinproben und kennt keine Athletennamen. Sollte die A-Probe positiv sein, wird die Kennziffer dechiffriert, und es erfolgt eine Verständigung von Athlet und Verband. Der Sportler kann auf Untersuchung der B-Probe bestehen. Ist auch diese positiv, setzen die Sanktionen ein.
Wie muss man sich die Durchführung einer Dopingkontrolle konkret vorstellen?
Die Verpflichtung von Sportlern, vor einer fremden Person urinieren zu müssen, stellt meines Erachtens in jedem Fall einen gravierenden Einschnitt in die Privatsphäre dar. Ähnliche Eingriffe in die Intimsphäre eines Menschen finden in Deutschland lediglich im Bereich des staatlichen Strafrechts statt, wenn sie im Einzelfall richterlich angeordnet werden oder wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Einen ähnlich flächendeckend angeordneten Eingriff wie im Sport gibt es nirgends. Das Urinieren muss „unter genauer Sichtkontrolle“ erfolgen, den Kontrolleuren muss beim Urinieren der freie Blick auf die Geschlechtsteile gewährt werden.
Der weltweit gängigen Doping-Kontrollpraxis zufolge müssen Sportler den Kontrolleuren rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
Um dopingfreie Wettbewerbe sicherzustellen, wäre eine Totalüberwachung nötig. Ein Sportler, der bei den Olympischen Spielen antreten will oder sich in der Spitzensportförderung befindet, muss den Doping-Kontrolleuren 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung stehen. Ziel ist, die Dopingkontrollen möglichst kurzfristig anzusetzen. Ein Sportler ist daher verpflichtet, seinen jeweiligen Sportverband lückenlos über seinen Aufenthaltsort zu informieren, ansonsten droht ihm eine Strafe von bis zu zwei Jahren beziehungsweise bei einem Zweitvergehen sogar ein lebenslängliches Berufsverbot.
"Um dopingfreie Wettbewerbe sicherzustellen, wäre eine Totalüberwachung nötig."
Wenn ich mich zu einem One-Night-Stand nicht abmelde und die Kontrolleure stehen am nächsten Morgen vor meiner Haustür, dann habe ich also ein Problem?
Das ist richtig, denn Sie haben sich ja nicht abgemeldet. Das müssen Sie jedoch tun, ganz gleich, aus welchen Gründen Sie nicht zu Hause nächtigen – sei es, weil Sie in den Urlaub fahren wollen, spontan bei einer Freundin übernachten möchten oder nach einem Diskobesuch sich auf einen One-Night-Stand einlassen. Sie müssen jederzeit verfügbar sein. Die Kontrolleure müssen Sie für den Fall der Fälle auch im Bett Ihrer Affäre aufspüren können.
Auch wenn die gängige Kontrollpraxis fragwürdig ist: Gibt es nicht gute Gründe für ein Dopingverbot – gerade vor dem Hintergrund der gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen der illegal eingenommenen Mittel?
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich rate jedem Sportler, die Finger von Dopingmitteln zu lassen. Man weiß noch immer nicht, wie diese Mittel genau wirken – höchstwahrscheinlich sind sie ungesund – , und ob sie die sportliche Leistungsfähigkeit in dem gewünschten Ausmaß beeinflussen können, ist alles andere als erwiesen. Nichtsdestotrotz halte ich das Argument des Gesundheitsschutzes, der durch ein Dopingverbot angeblich sichergestellt würde, nicht für überzeugend. Hochleistungssport treibt man nicht der Gesundheit wegen. Hochleistungssport zielt vielmehr auf den Rekord, also auf das Hinausschieben der körperlichen Leistungsgrenze. Anstatt also kreislaufstimulierend zu joggen, gehen Spitzensportler im Training an ihr körperliches Limit, um auf den Punkt topfit in den Wettkampf treten zu können. Das ist natürlich nicht gesund, sondern bedeutet über einen längeren Zeitraum eine extreme körperliche Belastung, die viele Spitzensportler im Übrigen mit erheblichen gesundheitlichen Schäden bezahlen. Kurzum: Hochleistungssport ist Raubbau an der Gesundheit. Da muss man sich nichts vormachen. Im Übrigen ist es auch die Anti-Doping-Praxis, die unter Umständen gesundheitliche Schäden produzieren kann. Sportlern wird möglicherweise von ihren Verbänden die optimale Therapie einer Krankheit verwehrt. Denn sollte ein durch den Anti-Doping-Code verbotenes Medikament ärztlich angeraten und verordnet sein, müsste ein Sportverband die Indikation des Arztes überprüfen und je nachdem eine Wettkampfsperre verkünden. Das ist eine Einschränkung der Therapie- und Medikationsfreiheit, die dazu führen kann, dass ein medizinisch erforderliches, aber auf der Doping-Liste stehendes Medikament dem Sportler nicht verabreicht wird, da ihm ansonsten eine empfindliche Strafe droht.
Darüber hinaus ist auch denkbar, dass bei einem Sportler, der illegal dopt und dies auch seinem Arzt verschweigt, Medikamentenunverträglichkeiten auftreten können.
Das ist in der Tat so. Bekannt geworden ist in diesem Zusammenhang der Fall der deutschen Siebenkämpferin Birgit Dressel, die am 10. April 1987 gestorben ist. Sie war mit allen Symptomen eines Hexenschusses in die Uni-Klinik Mainz eingeliefert worden, doch durch die eingesetzten therapeutischen Mittel verschlechterte sich ihr Zustand bis zum Tod. Die Todesursache wurde angegeben mit „toxisch-allergischem Geschehen“, eine unverträgliche Multimedikation. Birgit Dressel hatte über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Medikamenten eingenommen, die zum Teil die Leistungsfähigkeit steigern, zum Teil die Regeneration verkürzen sollten. Zu den Medikamenten, die in ihrer Wohnung gefunden wurden, gehörte auch ein Anabolikum. Dass Birgit Dressel es eingenommen hatte, gilt als wahrscheinlich, ist aber nicht bewiesen.
"Das Verbot hilft, den Dopingmitteln übernatürliche Wirkungen anzudichten."
Bei allen Gefahren, die in der gegenwärtigen Anti-Doping-Praxis angelegt sind: Wie könnte ein alternatives System aussehen?
Ich plädiere für eine Freigabe von Doping. Das brächte einen großen Vorteil: Erstmals wäre seriöse Forschung darüber möglich, wie sich denn sportliche Leistung wirklich zusammensetzt, welche Rolle dabei beispielsweise anabole Steroide haben, ob sie helfen oder schaden, wie groß der Anteil des täglichen Trainings und der des Talents ist usw. Mit großer Wahrscheinlichkeit würde sich zeigen, dass die Wunderpille nicht existiert und dass gerade das Verbot hilft, den Dopingmitteln solche übernatürlichen Wirkungen anzudichten.
Würden mit einer Freigabe aber nicht letztlich „alle Dämme“ brechen? Der Sport verlöre seine Vorbildfunktion, Athleten spritzten sich in Lebensgefahr und einen fairen Wettbewerb richtiger Menschen gäbe es niemals mehr zu sehen.
Ich halte dieses Szenario nicht für realistisch. Die Bereitschaft vieler Sportler, gesundheitsgefährdende Dopingmittel einzunehmen, entspringt zu einem großen Teil der Härte der Konkurrenz, die in der Sportwelt herrscht. Forschung und die damit verbundene Aufklärung, wo in wahrscheinlich geringem Umfang eine Leistungssteigerung durch Dopingmittel zu erwarten ist, welche Gefahren durch Nebenwirkungen und Medikamentenunverträglichkeiten drohen, brächte vermutlich weitaus größere Erfolge in der Dopingbekämpfung als das Androhen und Verhängen harter Strafen.