16.03.2020

Hexenjagd gegen Hass

Von Alexander Horn

Die inflationäre Verwendung des Hassbegriffs und die Vorstellung, verbaler Hass führe zwangsläufig zu Gewalt, ist eine existenzielle Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie.

Seit der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), der sich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt hatte ist es in Deutschland zu einer Häufung rechtsextremistischer und rechtsterroristischer Morde gekommen. Am 9. Oktober 2019 wurde ein Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle verübt, bei dem es zwei Todesopfer gab. Am 19. Februar 2020 ermordete ein mutmaßlich psychisch kranker und rassistisch motivierter Täter in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund.

Am 14. Februar wurden zwölf Personen verhaftet, die verdächtigt werden, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Die Gruppe soll Berichten zufolge beabsichtigt haben, sowohl auf Migranten als auch auf Politiker Mordanschläge zu verüben. Dies weckte Erinnerungen an die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), die unter dem Radar der Polizei blieb und zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordete.

Unmittelbar nach der Tat von Hanau zeigte sich allseits tiefe Betroffenheit und große Anteilnahme. Schnell traten jedoch politische Interpretationen in den Vordergrund. Bundeskanzlerin Merkel sagte, es weise sehr viel darauf hin, dass der Täter aus rechtsextremistischen, rassistischen Motiven gehandelt habe. Sie erklärte: „Rassismus ist ein Gift. Der Hass ist ein Gift“ und implizierte, dass die gesellschaftliche Existenz dieses Gifts die Grundlage für die Tat bilde.1 Norbert Röttgen, Mitbewerber um den CDU-Parteivorsitz, betonte, man dürfe die Tat nicht isoliert sehen und erkannte wie SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sowie dessen Parteikollege Boris Pistorius einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Erstarken der AfD und der Zunahme rechter Gewalt. Gegenüber dem ARD-Morgenmagazin meinte Klingbeil: „Da hat einer geschossen in Hanau, danach sieht es aus, aber es waren viele, die ihn munitioniert haben und da gehört die AfD definitiv dazu.“

Worten folgen Taten

Das Erklärungsmuster, wonach ein zunehmend verrohter und von Hass, Hetze sowie Beleidigungen dominierter öffentlicher Diskurs das gesellschaftliche Klima vergifte und so für rechtextremistische Morde verantwortlich sei, ist ein gefährlicher politischer Kurzschluss. Gewalt bis hin zum Mord erscheint hier als logische und zwangsläufige Folge von verbalen Attacken, unabhängig davon, ob diese nach deutschem Recht als Volksverhetzung und Beleidigung strafrechtlich verfolgbar sind oder unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen. So werden auch Worte, die im strengen strafrechtlichen Sinne eben nicht zu einer Gewalttat anstiften, als eine Art Anstiftung betrachtet. Das gilt sogar für umstrittene Aussagen, die möglicherweise auch nicht den weit gefassten Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Es wird behauptet, dieser verbale ‚Hass‘ stelle die Ursache für Gewalt und Mord dar. So werden Worte und Taten gleichgesetzt. Verbaler Hass gilt als genauso niederträchtig und verdammenswert wie physische Gewalt.

„Das Erklärungsmuster, wonach ein zunehmend verrohter öffentlicher Diskurs für rechtextremistische Morde verantwortlich sei, ist ein gefährlicher politischer Kurzschluss."

Diese logische Verkettung von politischer „Munitionierung“ und Mordtat hatte die CDU in einer Bewertung des Lübcke-Mords erstmals klar formuliert und damit deutlich gemacht, dass ihrer Auffassung nach Worte letztlich töten. Präsidium und Bundesvorstand der CDU beschuldigten die Wähler der AfD der Morde, da sie durch ihre Unterstützung „rechtsradikalen Hass und die Hetze, extreme Polarisierung und persönliche Diffamierungen in Kauf“ nähmen, die dann zu „persönlichen Diffamierungen letztlich zu Morddrohungen, Gewalttaten bis hin zum Mord“ führten. Diese Überzeugung ist in Politik und Medien inzwischen allgegenwärtig. Nach den Hanauer Morden schrieb der F.A.Z.-Mitherausgeber Berthold Kohler: „Wer AfD wählt, stärkt radikalen, völkischen Wahn […]. Er sollte auch nicht überrascht sein, wenn leicht verführbare Menschen […] das exekutieren.“ Der „mündige Bürger“ könne „jetzt wahrlich nicht mehr guten Gewissens sagen, er habe nicht gewusst, wie schlimm es schon ist.“2

Alles ist Hass

Die logische Verkettung von Worten und Taten erstickt die Meinungsfreiheit. Im Überschwang wird jedwede zweifelhafte Äußerung als Hass gebrandmarkt. Sogar diejenigen, die keine Hassbotschaften senden, sondern nur mahnen, dass im Rahmen der Meinungsfreiheit abweichende und auch hässliche Auffassungen toleriert werden müssen, gelten vielen inzwischen als Komplizen und werden als „Verharmloser“ beschimpft. Individuen und Organisationen sehen sich kontinuierlich gezwungen, ihre Gesinnung zu beteuern und Auffassungen, die auch nur entfernt als problematisch empfunden werden könnten, sofort zu ächten, um nicht selbst als Verharmloser zu gelten.

Beim Kampf gegen rechte Gewalttaten steht mittlerweile - zumindest in der öffentlichen Auseinandersetzung - die Bekämpfung von Hass im Vordergrund. Das boshafte Wort ist zur eigentlichen Tat geworden, die Gewalttat erscheint nur noch als Folgewirkung. Dies zeigt sich in der zunehmenden Sensibilisierung hinsichtlich verbaler „Verrohung“. Bereits vor Jahren beklagte FDP-Chef Lindner, dass sogar „Inhaber höchster Staatsämter“ Pegida-Vokabular benutzten und wir daher Gefahr liefen, „in einer verprollten, vertrumpten Demokratie zu leben“. In das gleiche Horn blies damals die Grünen-Politikerin Claudia Roth, die anders als Lindner die CSU und Bundesinnenminister Seehofer direkt attackierte. Sie warf letzterem die Befeuerung einer „sprachlichen und politischen Verrohung“ vor. Seehofer hat inzwischen seine Wortwahl geändert und warnt nun selbst vor der „hochproblematischen Verrohung unserer Gesellschaft“. Roth ist ebenfalls vorangeschritten und attackierte vor kurzem die Online-Magazine Tichys Einblick und Achse des Guten, sie seien „Stichwortgeber“, was dann wohl so viel wie „Anstifter“ bedeuten sollte. Ihr „Geschäftsmodell“ beruhe „auf Hetze und Falschbehauptungen“.

Die unterstellte Zwangsläufigkeit, mit der verbale Verrohung zu Gewalt führt, ist falsch. Zu einer Farce wird diese Behauptung durch die inzwischen inflationär aufgeblasene Verwendung des Begriffs „Hass“. Nicht nur politische Meinungsäußerungen, sondern auch die Stimmabgabe an der Wahlurne werden inzwischen eingeschlossen, der Wähler wird zum Mörder. Auch die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo war eine Attacke auf Religion, die viele Muslime als antireligiösen Hass empfanden. Die Macher von Charlie Hebdo aufgrund ihrer blasphemischen Meinungsäußerungen für eine Welle der Gewalt gegen Muslime verantwortlich zu machen, wäre dennoch kompletter Unsinn.

Vernunft und Moral

Die stringente Verkettung von Wort und Tat unterstellt, dass die Menschheit nicht über die ihr ureigenen humanen Kapazitäten verfügt. Tiere lassen sich so abrichten, dass sie unmittelbar einem Befehl gehorchen. Ein abgerichteter Hund wird auf Befehl zubeißen. Wir Menschen sind aber in der Lage, zwischen Wort und Tat zu unterscheiden. Wir sind in der Lage, einen Befehl zu bewerten und zu verweigern.

„Die unterstellte Zwangsläufigkeit, mit der verbale Verrohung zu Gewalt führt, ist falsch."

Beim Menschen stehen Vernunft und Moral sowie die Fähigkeit zur Reflexion zwischen Gedanken und Worten einerseits und Taten andererseits. Indem Wort und Tat gleichgesetzt werden, kommt eine Haltung zum Ausdruck, die an den Fähigkeiten der Bürger zur Reflexion und deren Vernunft und Moral zweifelt. Anders formuliert: Einem großen Teil oder vielleicht sogar der großen Masse der Bürger wird diese Fähigkeit abgesprochen. Durch dieses Menschenbild werden Worte zu einer großen Gefahr. Wenn Moral und Vernunft nicht oder kaum vorhanden sind, können Worte tatsächlich zu einer Einbahnstraße werden, die direkt in Gewalt mündet. Diese antihumanistische Denkweise führt zu der gegenwärtigen Tendenz bzw. der unterstellten Notwendigkeit, jede Form verbaler Attacken zu unterbinden.

Der freie Austausch von Worten, also Meinungs- und Redefreiheit, wie auch die Freiheit des Denkens (auch das muss man heute leider betonen) sind eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass Menschen wie Menschen funktionieren können und nicht tatsächlich zu ferngesteuerten Amokläufern degenerieren. Um diesen Humanismus zu fördern, brauchen wir eher eine Ausweitung der Meinungsfreiheit, die sogar über die Bestimmungen des Grundgesetzes und der meinungsbeschränkenden Strafgesetze hinausgeht.

Natürlich gibt es immer wieder Individuen, die sich dem Verschwörungsdenken hingeben oder in einen Wahn hineinsteigern und sich vielleicht auch durch Stimmungen, Meinungen, Behauptungen anderer zu Gewalttaten ermutigt fühlen. Solche Menschen darf man aber nicht dadurch entschuldigen, dass man sagt, sie seien nur ausführende Organe. Sie sind die Täter und als solche zu behandeln. Ein charakteristisches Merkmal dieser Täter ist nämlich ohnehin schon, dass sie sich als Opfer fühlen und in Notwehr zu handeln glauben.

Aber das beste Mittel, um zu verhindern, dass es zu solchen Taten kommt, ist ein Klima des offenen und uneingeschränkten Meinungsaustauschs und –wettbewerbs. Eine Kultur, in der sich niemand darauf berufen kann, dass seine Sicht der Dinge unterdrückt wird und er sich nur durch Gewalt Gehör verschaffen kann.

„Wir brauchen eine Ausweitung der Meinungsfreiheit, die sogar über die Bestimmungen des Grundgesetzes und der meinungsbeschränkenden Strafgesetze hinausgeht."

Um weltanschaulich motivierte Gewalt zu verhindern, brauchen wir mehr Meinungsfreiheit, nicht weniger. Wir brauchen eine Kultur, in der alles gesagt und alles hinterfragt und alles bewertet wird. Denn es ist eher das verbotene oder dämonisierte Wort, als das erlaubte, was zur Tat führt.

Meinungsbildungsfreiheit

Das Grundgesetz schützt das Recht, eine Meinung frei und ungehindert zu äußern. Meinung gilt dabei als Aussage, der „ein Element der Stellungnahme“ und „des Dafürhaltens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung“ innewohnt, also ein subjektives Werturteil im Sinne von Stellungnahmen, Beurteilungen, Wertungen, Auffassungen. Auch Meinungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufen, werden durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Die heute leichtfertige Ächtung und Unterdrückung unliebsamer Auffassungen als Hass oder Rassismus limitiert die unabhängige Meinungsbildung aller Bürger. Sie verhindert, dass die zur Vernunft und Moral befähigten Bürger in der Lage sind, ihrer Rolle als souveräne Träger der Demokratie gerecht werden, indem sie sich frei von Zensur oder Selbstzensur eine eigene und unabhängige Meinung bilden können. Meinungsfreiheit erfordert ein Höchstmaß an Toleranz. Toleranz bedeutet, jedwede politische Auffassung zuzulassen, auch wenn sie den eigenen Vorstellungen wie auch den gesellschaftlichen Moral- und Wertmaßstäben widerspricht. Auch wenn sie einen abstößt und anwidert. Toleranz heißt jedoch nicht, diese Auffassungen zu respektieren oder gar zu akzeptieren, sondern sie schließt die Möglichkeit oder gar Pflicht ein, durch eigene Meinungsäußerung den als falsch empfunden Vorstellungen entgegenzutreten. Denn Toleranz ohne Widerspruch wäre nur Gleichgültigkeit.

„Die leichtfertige Ächtung und Unterdrückung unliebsamer Auffassungen als Hass limitiert die unabhängige Meinungsbildung aller Bürger." 

Indem wir Toleranz üben, ermöglichen wir, dass insbesondere solche Meinungen an die Oberfläche geraten, die wir ablehnen. Nur so können sie einer öffentlichen Kritik unterzogen werden. Nur so können wir sie auseinandernehmen. Das verlangt uns mehr ab als der einfache Weg der Diffamierung oder Verbotsforderung. Aber es ist notwendig. Ein großes Problem besteht heute darin, dass in dem Versuch, Hass zu unterbinden, mit Totschlagbegriffen hantiert wird, die eine inhaltliche Auseinandersetzung teilweise sogar absichtlich vereiteln.

Hass im Netz

Beschränkungen der Meinungsfreiheit erscheinen bei fehlendem Vertrauen in die moralischen und geistigen Fähigkeiten der Bürger nicht mehr als Option, sondern als zur Verteidigung der Demokratie dringend geboten. Es ist beängstigend, wie umfassend sich die Politik in Deutschland inzwischen dieser Sichtweise angeschlossen hat. Noch vor wenigen Jahren war die Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit höchst umstritten. Bei der gerade im Bundestag diskutierten Vorlage zur drastischen Verschärfung des NetzDG im Rahmen eines Gesetzes zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ zeigt sich, von einzelnen Kritikpunkten abgesehen, ein von der Linken bis zur AfD reichender Konsens. Kritische Stimmen außerhalb der Politik scheinen ebenfalls weitgehend verstummt zu sein. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Eisenreich begründete die Verschärfung damit, dass Hass die Meinungsfreiheit anderer unterdrücke. Mit den vorgesehenen Gesetzesverschärfungen könne strafbarer Hass besser bekämpft werden, was ein Beitrag zu mehr Meinungsfreiheit sei. Wer Hass im Netz bekämpfe „schränkt Meinungsfreiheit nicht ein, er schützt sie“, betonte er.

Derartig undifferenzierte und als völlig selbstverständlich hingenommene Stellungnahmen zeigen den geringen Wert, der der Meinungsfreiheit zugestanden wird. Die Meinungsfreiheit ist jedoch eine elementare Grundlage der Demokratie, weshalb jede Einschränkung besonders überzeugend begründet werden muss. Die heute dominierende Begründung, wonach die moralische und geistige Verfassung der Wähler keine verlässliche Brandmauer zwischen verbalen Äußerungen und Gewalt bilde, ist eine existenzielle Gefahr für die Demokratie.

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