05.05.2017

Gibt es ein Recht auf Hassrede?

Von Novo-Redaktion

Titelbild

Foto zeigt Kai Rogusch auf der Veranstaltung

Novo lud ein zur Diskussion über Meinungsfreiheit im Facebook-Zeitalter mit dem Juristen Kai Rogusch.

In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetze, die die freie Meinungsäußerung einschränken. Ein Recht auf „Hassrede“ lässt sich somit in vielerlei Fällen nicht ableiten. Neben Volksverhetzung ist beispielsweise die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, die Verbreitung von Propaganda mit gesetzwidrigen Inhalten oder die Beleidigung strafbar. Dies zeigte das inzwischen eingestellte Ermittlungsverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann, gegen den wegen seiner vermeintlichen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan ermittelt wurde. Dennoch, so erläuterte Kai Rogusch während seines etwa zwanzigminütigen Impulsvortrags am 19. April in Frankfurt, sei die justizielle Praxis von einer liberalen Grundhaltung geprägt: Die Meinungsfreiheit genieße durch ihren Schutz im Grundgesetz einen nach wie vor hohen Rang. Dies führe dazu, dass die Gesetze, die die Meinungsfreiheit beschränken, ihrerseits restriktiv ausgelegt würden.

Das von SPD-Justizminister Heiko Maas nun auf den Weg gebrachte und von den politischen Parteien im Bundestag weitgehend befürwortete „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ widerspricht dieser liberalen Grundstimmung und überschreitet eine kritische Grenze. Die hoheitliche Aufgabe der staatlichen Institutionen, die Grenzen der Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung ihres besonders hohen verfassungsrechtlichen Ranges zu ziehen und zu sanktionieren, wird unter der Ägide von Maas auf ein „Selbstjustizsystem der sozialen Netzwerke“ verlagert. Facebook & Co. würden aufgrund von in Aussicht gestellten drakonischen Geldstrafen aus ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse heraus dazu tendieren, stärker als gesetzlich erforderlich zu zensieren. Die bislang noch relativ liberal gehandhabte Begrenzung der Meinungsfreiheit werde durch diese Privatisierung „ausgehebelt und umgangen“, so Rogusch. Sorge bereite dabei, dass sich in dieser Initiative des Justizministers ein Vertrauensverlust in das eigene Justizsystem zeige. Einerseits sei dieses aufgrund der Verrechtlichung gesellschaftlicher Beziehungen, die sich auch beim Thema Meinungsfreiheit zeige, und durch die Vielzahl der anhängigen Verfahren tendenziell überfordert. Andererseits lasse das neue Gesetz auch Rückschlüsse darauf zu, wie die politischen Parteien zu rechtlichen Prinzipien stehen.

Anschließend diskutierten die Teilnehmer sehr rege über die vorgetragenen Thesen. Was ist Hassrede überhaupt, wer definiert das, geht es vielleicht eher um ein Umetikettieren als um ein neues gesellschaftliche Phänomen? Einig waren sich die Teilnehmer, dass der neue Tatbestand der Hassrede in anderen Ländern, insbesondere in den USA und Großbritannien bereits zu empfindlichen Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit geführt habe. Das von der deutschen Bundesregierung nun geplante Gesetz sei aber wohl dennoch einmalig weitgehend.

Angemerkt wurde ebenfalls, dass Gefahren für die Meinungsfreiheit – trotz des Gesetzes – nicht etwa in einer autoritären staatlichen Herangehensweise liegen. Wie die Gesetzesbegründung von Maas zeigt, geht es ihm vermeintlich um den Schutz der Meinungsfreiheit, die durch Hassrede gefährdet sei. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit kommt also auf leisen Sohlen daher. Uns fehlt offenbar das Vertrauen, selbst gegen unliebsame Meinungen wirkungsvoll Stellung beziehen zu können – und vielleicht auch das Vertrauen in unsere Mitbürger, sich ihr eigenes, vernünftiges Urteil bilden zu können. Maas greife die von diversen Initiativen geschürte Stimmung gegen unliebsame Inhalte geschickt auf. Dies versuchte er bereits im letzten Jahr, als er sich gegen „sexistische“ Werbung stark machte und damit von einem recht populären Standpunkt aus eine Begrenzung dessen forderte, was im öffentlichen Raum als Werbemeinung beziehungsweise Werbebotschaft akzeptabel ist.

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