07.04.2017

Meinungsfreiheit in Gefahr

Analyse von Kolja Zydatiss

Titelbild

Foto: John Nakamura Remy (CC BY-SA 2.0 / bearbeitet)

Das geplante „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das Hate Speech und Fake News eindämmen soll, ist ein Frontalangriff auf Meinungsfreiheit und Anonymität im Internet.

Etwas liegt in der Luft. Im Sommer letzten Jahres entschieden die britischen Wähler, die EU zu verlassen. Wenig später wurde der ressentimenttriefende Antipolitiker Donald Trump zum US-Präsidenten gewählt. Auch in anderen Ländern wenden sich die Wähler vom politischen Mainstream ab, oft zugunsten von Kandidaten und Bewegungen, die als rechtspopulistisch gelten.

Das gesellschaftliche Establishment im Westen ist zutiefst verunsichert. Besondere Sorgen macht man sich um Meinungsäußerungen im Netz. Die aufgeladene Diskussionskultur in Foren, sozialen Netzwerken, Blogs und Kommentarspalten soll den aktuellen politischen Umwälzungen den Boden bereitet haben. Zwei Arten von Inhalten gelten als besonders besorgniserregend: „Hate Speech“, womit Äußerungen gemeint sind, die vermeintlich Ausdruck von Hass sind, und „Fake News“, also bewusst produzierte Falschmeldungen.

Der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat den Kampf gegen Hate Speech und Fake News zu seinem persönlichen Kreuzzug gemacht. Mitte letzten Monats stellte er einen ersten Entwurf für das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ vor, das diesen Phänomenen Einhalt gebieten soll.

„Heiko Maas hat den Kampf gegen Hate Speech und Fake News zu seinem persönlichen Kreuzzug gemacht“

In der öffentlichen Debatte um Hate Speech und Fake News geht es vor allem um Äußerungen in den marktdominanten und meinungsbildenden sozialen Netzwerken Facebook und Twitter. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Regulierungspläne des Bundesjustizministeriums viel weiter gefasst sind. Unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen alle Betreiber von kommerziellen Internetplattformen, die ihren Mitgliedern soziale Interaktion und den Austausch von Inhalten ermöglichen und die mehr als zwei Millionen angemeldete Nutzer mit deutscher IP-Adresse haben. Betroffen sind also neben Facebook und Twitter auch Videochat-Anbieter wie Skype, Messagingdienste wie WhatsApp, Filehoster wie Dropbox und Dating-Portale wie Parship. Solche Dienste werden verpflichtet, Beschwerdestellen einzurichten, bei denen Nutzer anstößige Inhalte melden können.

„Hate Speech“ und „Fake News“ sind keine juristischen Kategorien und sollen auch nicht Gegenstand neuer Straftatbestände werden. Es sollen nur Äußerungen aus dem Netz verschwinden, die geltenden Rechtsnormen wiedersprechen. Beim Versuch, die schwammigen Begriffe Hate Speech und Fake News abzudecken, ist eine Auswahl an Gesetzen herausgekommen, die arbiträr wirkt. Unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen etwa Verunglimpfung der Nationalhymne (§ 90a Abs.1 Nr. 2 StGB) und Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB), nicht jedoch Verunglimpfung der Bundeskanzlerin (§ 90b StGB).

Das Gesetz spricht nicht von „strafbaren“, sondern von „rechtswidrigen“ Inhalten. Das ist ein bedeutender Unterschied. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren werden oft eingestellt, da sich kein Tatvorsatz nachweisen lässt. Für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist es jedoch unerheblich, ob etwa der Verfasser eines beleidigenden Beitrags mit Beleidigungsvorsatz gehandelt hat. Wie der Berliner Juraprofessor Niko Härting schreibt, würde das Gesetz zu einer erheblichen Erweiterung des Anwendungsbereichs der strafrechtlichen Verbotsnormen führen. Entgegen der Darstellung des Bundesjustizministeriums handelt es sich also nicht nur um eine Maßnahme zur effektiven Durchsetzung des geltenden Strafrechts, das keine „neuen“ Einschränkungen der Meinungsfreiheit bewirken soll.

„Das Gesetz würde zu einer erheblichen Erweiterung des Anwendungsbereichs der strafrechtlichen Verbotsnormen führen“

Für „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ ist eine Löschfrist von 24 Stunden vorgesehen. Für „nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ gilt eine Frist von sieben Tagen ab Beschwerdeeingang. Während dieses Zeitraums kann der Betreiber dem Verfasser des gemeldeten Inhalts Gelegenheit zur Stellungnahme geben und/oder eine externe Expertise einholen. Da dies jedoch nicht verpflichtend ist, ist damit zu rechnen, dass sich die Betreiber den Aufwand sparen und vorsorglich löschen werden.

Kommen die Betreiber der Löschpflicht nicht nach, drohen drakonische Strafen. Die Bußgelder sollen bis zu 50 Millionen Euro für die Betreiberunternehmen und bis zu fünf Millionen Euro für das Leitungspersonal betragen. Selbst das einmalige Versäumnis, verbotene Inhalte rechtzeig zu löschen, soll strafbar sein. Die „unrealistisch kurzen Fristen“ und „hohen Bußgelder“ werden zu „Löschorgien“ führen, der auch viele nicht rechtswidrige Äußerungen zum Opfer fallen werden, fürchtet der Hauptgeschäftsführer des IT-Branchenverbandes Bitkom Bernhard Rohleder. Auch der Verein Digitale Gesellschaft, der sich für Bürgerrechte im Bereich der Netzpolitik engagiert, rechnet mit einer „höchst proaktiven Löschpraxis“, die zulasten der Meinungsfreiheit gehen wird. Gruppen könnten das Beschwerdesystem missbrauchen, um missliebige Inhalte zu unterdrücken.

Kritisiert wurde auch, dass der Maas’sche Gesetzesentwurf eine privatisierte Rechtsdurchsetzung befördere. Ohne vorhergehende richterliche Überprüfung würden Unternehmen wie Facebook zum „Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit“, schreibt Markus Reuter bei netzpolitik.org. Bitkom-Chef Rohleder erinnert an die Auseinandersetzungen um Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“: „Wie sollen private Unternehmen innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen, die selbst Gerichten nach langwieriger und sehr sorgfältiger Prüfung nur mit Mühe gelingen und die trotzdem umstritten bleiben?“ Zwar ist vorgesehen, dass Nutzer im Nachhinein juristisch gegen die Löschung vorgehen können. Doch bis zum Gerichtstermin werden viele Inhalte nicht mehr relevant sein (zuständig soll übrigens ein Amtsgericht sein, das ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann und dessen Entscheidung nicht anfechtbar ist).

„Kommen die Betreiber der Löschpflicht nicht nach, drohen drakonische Strafen“

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Löschung kontroverser aber vollkommen legaler Statements, vor der die Kritiker zu Recht warnen, kein Kollateralschaden sondern gerne in Kauf genommen, wenn nicht gar ein Zweck des Gesetzesvorhabens, ist. Charakteristisch für den Politikstil von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist das Bestreben, offene Debatten zu kontroversen Themen – insbesondere der Flüchtlingsaufnahmepolitik (die ich im Wesentlichen gutheiße) – zu vermeiden. Die Auslagerung von Rechtsverfahren an Unternehmen, die unter hohem Druck Löschentscheidungen treffen sollen, kann durchaus als zensorische Weiterführung einer politischen Strategie bewertet werden, die um jeden Preis „extremistisches“ – dabei vor allem rechtes und islamistisches – Gedankengut eindämmen will. Daneben sind die staatlichen Stellen derzeit wohl auch gar nicht in der Lage, den enorm aufwändigen Kampf gegen unliebsame Netzinhalte alleine zu stemmen.

Viele Freunde hat sich Maas mit der ersten Fassung des Gesetzesentwurfs nicht gemacht. Umso erstaunlicher ist es, dass der Minister Ende März eine überarbeitete Version vorstellte, die die vorgesehenen Maßnahmen noch einmal verschärft. Die Neufassung wurde still und leise der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt, ohne wie üblich Verbänden und Interessenvertretern die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen abzugeben. „Eure Meinung interessiert uns nicht“, scheint die intendierte Botschaft zu sein.

Aus dem Entwurf, der diese Woche vom Kabinett gebilligt wurde, sind die besonders umstrittenen Upload-Filter verschwunden. Diese können auf Basis einer Art digitalen Fingerabdrucks verhindern, dass ein als rechtswidrig eingestufter Inhalt erneut hochgeladen wird. Dem könnte auch die legale Verwendung, etwa in einem satirischen Kontext, zum Opfer fallen. Ansonsten bleibt die vorgesehene Zensurinfrastruktur unverändert, allen voran die Pflicht der Betreiber, mittels sogenannter Content-Filter die eigenen Plattformen proaktiv nach Kopien beanstandeter Inhalte zu durchsuchen. Diese Pflicht wurde bereits in der ersten Fassung von Rechtsexperten als Verstoß gegen die europäische E-Commerce-Richtlinie gewertet.

„Bis zum Gerichtstermin werden viele Inhalte nicht mehr relevant sein“

Die Liste der Straftaten, bei denen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Anwendung kommen soll, ist in der neuen Fassung um neun Straftatbestände erweitert worden, darunter skurrilerweise auch Vorschriften gegen Pornografie, die nichts mit den Themen Hate Speech oder Fake News zu tun haben und bei denen bisher auch niemand Facebook und Co. vorgeworfen hat, nicht schnell genug gegen unangemessene Inhalte vorzugehen.

In der Neufassung des Gesetzesentwurfs findet sich eine weitere, auf den ersten Blick unscheinbar wirkende, Änderung. Im Telemediengesetz, das die Haftung sämtlicher Anbieter im Internet regelt (also nicht nur der Betreiber „sozialer“ Plattformen, auf die der Regulierungsvorstoß laut Justizministerium abzielt), soll die Herausgabe von Bestandsdaten wie Name, E-Mail und Postanschrift neu geregelt werden. Bisher galt der Auskunftsanspruch nur im Bereich des Terrors oder der Strafverfolgung. Maas‘ Gesetzesentwurf erweitert ihn um Persönlichkeitsrechtsverletzungen und andere Verletzungen „absolut geschützter Rechte“.

Nach Ansicht vieler Experten hätte diese Änderung weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen. „Das wäre das Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht.“, warnt der Juraprofessor Niko Härting. Bei netzpolitik.org spricht Markus Reuter vom „Klarnamen-Internet durch die Hintertüre“. Der Fachanwalt für IT-Recht Joerg Heidrich rechnet mit einer Abmahnindustrie, wie wir sie schon von der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen kennen. Wer etwa allzu schlechte Bewertungen bei Amazon oder eBay verfasst oder in einem Internetforum harte Kritik an seinem Arbeitgeber oder – besonders brisant – politischen Figuren äußert, muss mit teuren Anwaltsbriefen und der Herausgabe seiner höchstpersönlichen Daten an Dritte rechnen. Der eindrücklichen Warnung Heidrichs vor Selbstzensur, der sprichwörtlichen „Schere im Kopf“, kann ich mich nur anschließen.

„Wer allzu schlechte Bewertungen bei Amazon oder eBay verfasst, muss mit teuren Anwaltsbriefen rechnen“

Sorgen angesichts der Verhärtung gesellschaftlicher Debatten sind berechtigt. Doch sie sind kein Grund, das hohe und hart erkämpfte Gut der Meinungsfreiheit zu opfern. Das freie Wort erlaubte uns stets, Dogmen zu hinterfragen und die Mächtigen zu kritisieren. So wurden echte gesellschaftliche Fortschritte errungen. Auch heute sollten Vorurteile und Unwahrheiten im offenen Diskurs herausgefordert werden. Die geplante Netzregulierung erweckt den Eindruck, der Staat wolle nicht „systemkonforme“ Meinungen zensieren – dies dürfte den Rechtspopulisten weiter Auftrieb geben. Letztlich könnte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gar diejenigen, die es vor „Hass“ schützen soll, in reale Gefahr bringen. Wer andere im „echten Leben“ bedrohen will, könnte sich dank des Auskunftsanspruchs einfach deren Adressen verschaffen.  

Unausgegoren und kontraproduktiv, in Teilen rechtswidrig und zutiefst illiberal. Der Maas’sche Angriff auf die Meinungsfreiheit muss gestoppt werden.

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