10.02.2016

Für mehr Gewalt im deutschen TV

Kommentar von Matthias Rausch

Die Fernsehübertragung von Mixed Martial Arts bleibt vorerst untersagt. Die Begründung zeichnet sich durch fehlende Argumente und ein fragwürdiges Menschenbild aus. Teils wird mit fehlenden Reglements, teils mit der Gefährlichkeit argumentiert.

Im Mixed Martial Arts [dt.: Gemischte Kampfkünste], kurz MMA, werden Techniken aller relevanten Kampfstile, wie Boxen, Muay Thai, Ringen oder Jiu Jitsu, zu einer Wettkampfform vereint. Ausgetragen werden solche Wettkämpfe im „Oktagon“, einem achteckigen, mit Maschendraht umzäunten Areal. Selbst Schläge und Tritte auf einen am Boden liegenden Gegner sind bis zu einem gewissen Grad erlaubt – für unbedarfte Gemüter ein durchaus brachialer Anblick. Weltweit größter Veranstalter solcher Kämpfe ist die UFC (Ultimate Fighting Championship), die seit einigen Jahren auch in Deutschland Fuß fassen möchte. Am 18. März 2010 entzog jedoch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) dem Sender DSF (heute Sport1) die Erlaubnis zur Ausstrahlung seiner drei UFC-Formate. Ein Zustand, der bis heute anhält. Zwar hat das Verwaltungsgericht München das Verbot im Oktober 2014 wieder aufgehoben, die BLM lässt das aber nicht auf sich sitzen und ging daraufhin in Revision. 1

Die Idee gemischter Disziplinen ist dabei alles andere als neu, denn Vorläufer hatte der Sport bereits in der Antike. 2 Die öffentliche Aufregung ist dafür umso größer. So reicht die Kritik der Medienmoralisten von der Aberkennung des Sportstatus aufgrund fehlender Regularien bis hin zur These, MMA sei „verrohend“ und von „zur Gewalttätigkeit anreizende[r] Wirkung“. 3 Der Sportphilosoph Gunter Gebauer will im MMA sogar das römische Sportmodell des Gladiatorenkampfes wiedererkannt haben, bei dem die Protagonisten eingesperrt und entrechtet seien. 4 Ob es sich hierbei tatsächlich um die gelebte Barbarei handelt oder sich die Zensoren eher in ihren Sehgewohnheiten angegriffen fühlen, zeigt ein nüchterner Blick auf die Fakten.

MMA ist alles andere als regellos oder ungezügelt. In einem Sitzungsprotokoll des BLM von 2015 wird bemängelt, dass dem Zuschauer der Eindruck vermittelt werde, es handle sich um einen Sport. Sport aber müsse Regularien unterliegen, was hier nicht der Fall sei. 5 De facto werden Kämpfe in der UFC nach den sogenannten Unified Rules of MMA ausgetragen, die eine umfassende Anzahl von 30 Fouls erkennen. 6 Darüber hinaus müssen Veranstalter in den USA ihre Events von den Athletikkommissionen der einzelnen Bundesstaaten beaufsichtigen lassen. Kämpfer müssen ihrerseits dort Lizenzen beantragen, wenn sie antreten möchten. Bei jedem Event sind Ringrichter, Punktrichter und Ärzte anwesend.

„Selbst Fußball ist halsbrecherischer“

Ist es nicht das Reglement, dann ist es das Thema Sicherheit. Gerne wird beklagt, die Kämpfe seien von besonderer Gefährlichkeit für die Unversehrtheit der Teilnehmer. Im Gegensatz zu was?, ist man gewillt zu fragen – Tennis? Niemand kann bestreiten, dass in einem Vollkontaktsport ein gewisses Verletzungsrisiko gegeben ist. Um nachzuvollziehen, ob von einer besonderen Gefährdung gesprochen werden kann oder nicht, muss der Sport allerdings in ein Verhältnis gesetzt werden: Eine Studie der John-Hopkins-Universität in Baltimore untersuchte die Schwere und Häufigkeit von Verletzungen bei MMA-Kämpfen und wertete die Körperschädigungen von 1270 Athleten aus. Mit 23 von 100 Kämpfen liegt die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung demnach zwar leicht über der beim Boxen (20 von 100). Das Risiko eines Knock-outs liegt beim MMA verglichen mit dem Boxen jedoch nur bei rund der Hälfte. 7 Gestützt werden die Ergebnisse von einer ähnlichen Studie der University of Alberta. 8 Selbst Fußball ist halsbrecherischer 9; eine besondere Gefährlichkeit sieht anders aus.

Die aufgeführten Kritikpunkte subsumieren sich unter der fadenscheinigen Besorgnis um die Sicherheit der Protagonisten. Wie sich zeigt, sind solche Vorwürfe schnell entkräftet und durch ihre Unrichtigkeit beinahe schon banal. Interessanter und von einer gesellschaftlich viel größeren Tragweite ist die Warnung vor einer „Abstumpfung gegenüber den Auswirkungen der realen Gewalt“, wie sie der Psychologe Siegfried Preiser beklagt. 10 Neugierig macht die Formulierung „reale Gewalt“, die doch impliziert, dass die Kämpfer selbst ganz gut wissen, worauf sie sich da einlassen, und dass auch nichts gegen ihren Willen geschieht. Die reale Gewalt geschieht demnach in der Welt da draußen, begangen von Jugendlichen, die Ultimate Fighting auf ihren Bildschirmen verfolgen und augenblicklich jede Vernunft und Empathie über Bord werfen. Der Gedanke, Teenager könnten Gewaltdarstellungen in Medien nicht in ihren Kontext einordnen, ist nicht besonders originell, man denke nur an die Killerspiel-Debatten vergangener Jahre. Mit der steigenden Popularität von UFC und MMA bekommt dieser Diskurs allerdings wieder Konjunktur. Er ist Teil eines weit verbreiteten Mythos von der Verrohung der Gesellschaft.

Hinter dem Topos, der die Hysterie um Gewaltdarstellungen in den Medien – von MMA über Rap Musik bis Ego-Shooter –, zusammenfasst, steckt ein zutiefst zweifelhaftes Menschenbild. Hier wird ein dem Menschen innewohnender Drang nach Aggression gezeichnet, der mit allen Mitteln gesellschaftlicher Ächtung unterdrückt werden müsse. Gewalt in Multimedia ist dabei das Zünglein an der Waage, ein zivilisatorischer Bruch, der besagten Drang bestärke und Jugendliche zum Explodieren bringe.

Dass diese Theorie der hydraulischen Gewalt von der Realität nicht weiter entfernt sein könnte, zeigt unter anderem Steven Pinker. In seinem 2011 erschienenen Werk Gewalt vertritt er die These vom Rückgang derselben über weite Zeiträume und davon, dass die Welt, gemessen an ihrer Geschichte, nie friedlicher war als heute. 11 Eine durchaus gewagte These, die im Einzelnen kritikwürdig ist. 12 Pinker vermag jedoch aufzuzeigen, dass seit jeher ein bemerkenswertes Missverhältnis zwischen Gewalttaten in der Unterhaltung und Gewalttaten, die Menschen tatsächlich ausüben, vorliegt.

„Zwischen der Verarbeitung visueller Eindrücke von Gewalt und der tatsächlichen Ausübung eines gewalttätigen Aktes liegt ein weiter Weg“

Ob als antike Heldenmythen oder nachgestellte Folterszenen auf Theaterbühnen – neu ist gewalttätiges Entertainment nicht. Befürworter eines TV-Verbots von MMA möchten hier sicher einwenden, dass eine brutale Szene in einem Actionfilm eines sei, ein echter Faustkampf zwischen zwei Männern in einem Käfig etwas anderes. Das Prinzip ist aber exakt das Gleiche: Der Darstellung wird eine abstumpfende Wirkung unterstellt, dem Rezipienten hingegen, er könne das Gezeigte nicht in seinen Zusammenhang einordnen. Selbst wenn man so weit geht, MMA zu attestieren, tatsächlich ein fairer Wettstreit zu sein, so könne nicht ausgeschlossen werden, dass minderjährige Fernsehzuschauer das Gesehene am nächstbesten Opfer auf der Straße ausprobieren, wo kein Ringrichter einschreiten wird.

Zwischen der Verarbeitung visueller Eindrücke von Gewalt und der tatsächlichen Ausübung eines gewalttätigen Aktes liegt ein weiter Weg, erschwert durch Hürden wie Mitgefühl oder Mitleid. Dass diese natürlichen Hürden nicht unumstößlich sind, zeigt die soziale Realität. Die Darstellung eines Kampfes, ob echt oder inszeniert, reicht aber nicht aus, um Menschen dazu zu bewegen, eine wirkliche Auseinandersetzung anzuzetteln. Denn Gewalt beruht nie auf einer einzelnen Ursache und ist schon gar kein animalisches Verlangen, das durch äußere Reize hervorgerufen werden könnte. In Anlehnung an den Sozialpsychologen Roy Baumeister unterscheidet Pinker fünf Motive für Gewalt: Raublust als Mittel zum Zweck, Dominanzstreben als Wunsch nach Macht, Rache, Sadismus und schlussendlich die Ideologie. Keine dieser Triebfedern ist auf einen einzigen Mechanismus zurückzuführen, sondern auf eine Verquickung aus neurobiologischen, sozialen, psychologischen und politischen Bedingungen.

Die Sorge um die Jugend wird erfahrungsgemäß in erster Linie geäußert, wenn die eigenen Moralvorstellungen in Frage gestellt werden. MMA verstößt schließlich gegen kein Gesetz. Es besteht auch keine beträchtliche Gefahr für Teilnehmer oder Zuschauer, wie mehrere empirische Arbeiten zeigen. So soll ein Sport der Öffentlichkeit aufgrund der ästhetischen Vorlieben einer Institution mit undurchsichtiger Legitimation 13 vorenthalten werden. Was guter und was schlechter Geschmack ist, kann der individuelle Mensch allerdings ganz gut selbst entscheiden.

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