20.11.2017
Die Wahrheit über Glyphosat
Von Susanne Günther
Das Herbizid Glyphosat ist ein Politikum. Dabei gibt es keine Belege für gesundheitliche Risiken. Auch der Umwelt würde ein Verbot nicht nützen.
Die Situation ist vertrackt: Bis Ende des Jahres muss die EU-Kommission eine Entscheidung fällen, ob sie die Genehmigung für den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat verlängert oder nicht. Die Kommission hat angekündigt, dass sie diesmal den Schwarzen Peter der unpopulären Entscheidung nicht allein tragen will. Im Juli hatte Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis erklärt 1, dass die Kommission nicht die Absicht habe, die Zulassung ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zu verlängern. Frankreichs Umweltminister Nicolas Hulot hatte angekündigt, den Vorschlag der Kommission für eine Verlängerung um zehn Jahre abzulehnen. Nach Bauernprotesten auf den Champs-Élysées schien er zuletzt wieder zurückzurudern. In Österreich geriet die Glyphosat-Zulassung im Wahlkampf zum Politikum.
Deutschland enthielt sich bei der letzten Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel (PAFF), weil das unionsgeführte Landwirtschaftsministerium und das SPD-geführte Umweltministerium unterschiedliche Auffassungen vertraten und der Koalitionsvertrag für diesen Fall die Enthaltung vorsieht. Die am neunten November stattgefundene Abstimmung ist ohne Ergebnis geblieben (erneut enthielt sich Deutschland). Nun soll es ein Vermittlungsverfahren geben. Nach jetzigem Stand wird dann noch das alte Kabinett geschäftsführend im Amt und damit zuständig sein. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ließ nie einen Zweifel daran aufkommen, dass er eine Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung für richtig hält. Bei seiner Kollegin Barbara Hendricks sieht das anders aus. Im Mai letzten Jahres kippte sie einen zwischen den Ressorts erarbeiteten Kompromiss im Alleingang und verwehrte ihre Zustimmung auf einmal mit Verweis auf ungeklärte gesundheitliche Risiken.
„Alle Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel sehen Auflagen wie Mindestabstände zu Gewässern vor, so dass Umweltschäden vermieden werden.“
Ungeklärte Gesundheits-Risiken sollten durch die Einstufung der Europäischen Chemikalienagentur ECHA inzwischen ausgeräumt sein. Im März meldete die Einrichtung, dass Glyphosat weder als krebserregend noch als reproduktionstoxisch einzustufen sei. Barbara Hendricks kommentierte die Entscheidung in ihrem Online-Tagebuch 2: „Die ECHA hat aber auch klargemacht: Für unsere Umwelt ist Glyphosat äußerst gefährlich. Glyphosat stellt eine erhebliche Gefahr für die Artenvielfalt auf Feldern und Äckern dar. Was lange Zeit von der Pflanzenschutzmittelindustrie als Lappalie abgetan wurde, ist nun von der zuständigen EU-Behörde als erhebliche Umweltgefährdung eingestuft worden.“
Diese Einschätzung verwundert vor dem Hintergrund, dass die ECHA die Einstufung „Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“ lediglich bestätigt hat. Die Behörde hat keinerlei neue Einstufung vorgenommen. Alle Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel sehen entsprechende Anwendungsauflagen wie Mindestabstände zu Gewässern vor, so dass Schäden in der Umwelt vermieden werden.
Das Bundesumweltministerium folgt in seiner Argumentation im Wesentlichen dem Umweltbundesamt (UBA). Dieses hat einen bestimmten Mechanismus ausgemacht, wie Glyphosat die Biodiversität schädige, und zwar einen indirekten Effekt: Glyphosat reduziere den Pflanzenwuchs, so dass Insekten und Vögel weniger Nahrung finden. UBA-Chefin Maria Krautzberger beschreibt das folgendermaßen 3: „Denn Glyphosat und andere Breitbandherbizide tragen nachweislich zum Verlust der Artenvielfalt in Ackerlandschaften bei. Sie beseitigen auf Äckern jeglichen Wildpflanzenwuchs, so dass Insekten und Feldvögeln wie Lerche und Rebhuhn die Nahrungsgrundlage fehlt.“
„Natürlich reduziert Glyphosat den Pflanzenaufwuchs auf einer Fläche– das macht die mechanische Bodenbearbeitung mit dem Pflug aber auch.“
Als Beleg für diesen Zusammenhang wird stets eine Literaturstudie aus dem Jahr 2014 verwiesen, die das UBA in Auftrag gegeben hatte: „Das Schutzgut Biodiversität in der Umweltbewertung von Stoffen – Konzept für das Management des Risikos für freilebende Vögel und Säuger aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unter Berücksichtigung indirekter Wirkung (Nahrungsnetz‐Effekte) und besonders geschützter Arten“ von Teresa Jahn, Hermann Hötker, Rainer Oppermann, Richard Bleil, Laura Vele 4. Dieses Dokument ist eine mehr als 500 Seiten umfassende Arbeit, die u.a. von Mitarbeitern des Michael-Otto-Instituts im Naturschutzbund Deutschland (NABU) verfasst wurde und keinen Peer-Review-Prozess durchlaufen hat, wie das bei einer Veröffentlichung in einem wissenschaftlichen Fachblatt üblich gewesen wäre. Durchsucht man das PDF-Dokument nach dem Wort „glyphosate“, erhält man ganze 15 Treffer: je einen im Inhalts- und Abbildungsverzeichnis, zwei im Literaturverzeichnis und 11 (in Worten: „elf“) im Fließtext. Außerdem gibt es zwei Treffer für das deutsche Wort „Glyphosat“ im Literaturverzeichnis. 5
Was erfahren wir hier über Glyphosat und die Auswirkungen des Wirkstoffs auf die Biodiversität? Nicht viel: Wir erfahren etwas über Anwendungsweise und -häufigkeit und dass Glyphosat giftig auf Amphibien wirken kann. Letzteres ist lange bekannt und deswegen gibt es auch Abstandsregelungen zum Einsatz des Wirkstoffs in der Nähe von Gewässern. Aber zu den behaupteten indirekten dramatischen Auswirkungen auf die Biodiversität durch Glyphosat ist nichts zu finden außer Mutmaßungen.
Die UBA-Literaturstudie ist offiziell erst nach der Abgabe der Glyphosat-Bewertung durch den Rapporteur Member State Deutschland an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erschienen. Die Bedenken sind offensichtlich älter als die Auftragsarbeit des NABU-Instituts. Aufschluss gibt hier eine Meldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von Anfang Januar 2014 6. Das BVL meldet, dass Deutschland seinen Bericht an die EFSA übergeben hat, und erklärt: „Bedenken bestehen allerdings in Hinsicht auf den Schutz der biologischen Vielfalt. Zwar ist Glyphosat für Vögel, Säugetiere und Insekten nicht unmittelbar schädlich. Breitbandherbizide wie Glyphosat töten jedoch auf den behandelten Kulturflächen auch diejenigen Pflanzen ab, die Insekten wie Schmetterlingen und Wildbienen Nahrung bieten. Damit kann auch Feldvogelarten wie dem Rebhuhn und der Feldlerche die Nahrungsgrundlage beeinträchtigt werden. Der Bericht empfiehlt deshalb der Europäischen Kommission, die Genehmigung für Glyphosat mit der Maßgabe zu verbinden, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um solche Effekte und nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu reduzieren.“
„Hier steht schwarz auf weiß, dass die vermuteten Effekte nicht typisch für die Substanz Glyphosat sind, sondern für den Gebrauch von Herbiziden per se.“
In einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages 7 steht nichts zu diesen indirekten Effekten. Dort wird im Abschnitt „Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität“ lediglich auf eine umstrittene Studie verwiesen und festgestellt, dass Glyphosat sich „in Experimenten tödlich auf die gefährdete Art Pimelea spicata“ auswirke, was nicht überraschend ist, weil es sich hier um eine grünblättrige Pflanze handelt. Es ist aber auch nicht relevant, weil diese Pflanze nur auf dem australischen Kontinent vorkommt. Natürlich reduziert Glyphosat den Pflanzenaufwuchs auf einer Fläche – zum Beispiel vor der Neuaussaat –, das macht die mechanische Bodenbearbeitung mit dem Pflug aber auch. Auch der Biobauer reduziert Biodiversität, wenn er zwischen seinen Maisreihen hackt. Und das muss er tun, wenn er nicht nur Kamille ernten will, sondern Mais.
Geradezu verräterisch wirkt dazu folgende Passage aus dem mehr als 4300 Seiten umfassenden Bericht der EFSA zur Risikobewertung von Glyphosat: „Im Nachstehenden behandeln wir die Auswirkungen eines Herbizideinsatzes auf die Artenvielfalt terrestrischer Nichtzielarten, besonders im Hinblick auf Feldvogelarten. Zwar handelt es sich hier nicht um stoffspezifische Auswirkungen, sondern um Auswirkungen, die durch den Gebrauch von Herbiziden per se verursacht wurden. Trotzdem betrachtet die RMS es als angebracht, das Thema zur Sprache zu bringen, nachdem Glyphosat das in der EU am weitaus häufigsten benutzte Herbizid ist“. Hier steht schwarz auf weiß, dass die vermuteten Effekte nicht typisch für die Substanz Glyphosat sind, sondern für den Gebrauch von Herbiziden per se. Auch mechanische Methoden wie Pflügen und Hacken reduzieren den Wuchs der Beikräuter auf dem Acker, das gehört zum Wesen des Ackerbaus. Der Hinweis, dass dieser Aspekt trotzdem wichtig sei, weil Glyphosat schließlich sehr breit eingesetzt wird, führt ins Leere: Wenn nicht Glyphosat, dann würde ein anderes Herbizid eingesetzt werden oder es würde mehr gepflügt werden. Beides hätte garantiert nicht mehr Pflanzenwuchs zur Folge und die ökologischen Konsequenzen der Alternativen werden hier gar nicht abgewogen.
Sollte die Genehmigung von Glyphosat nicht verlängert werden, hätte das nämlich auch dramatische ökologische Konsequenzen. Wie das Julius-Kühn-Institut feststellt 8, ist der Wirkstoff bei der konservierenden Bodenbearbeitung nicht zu ersetzen: „Bei Mulch- und Direktsaatverfahren zur Erosionsvermeidung kann auf die Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden nicht verzichtet werden.“
„Wenn nicht Glyphosat, dann würde ein anderes Herbizid eingesetzt werden oder es würde mehr gepflügt werden.“
Bei diesen Ackerbausystemen wird auf den Pflug verzichtet, was enorme Vorteile für Bodenleben und -struktur mit sich bringt: u.a. mehr Regenwürmer, mehr Humus im Boden, mehr Biodiversität, bessere Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens, weniger Erosion, weniger Treibstoffverbrauch und geringerer CO2-Ausstoß. Es erscheint mir sinnvoll, bei der Diskussion um Herbizide und insbesondere um Glyphosat die Biodiversitätswirkung des gesamten Ackerbausystems zu betrachten und nicht nur die Wirkungen einzelner Maßnahmen. Bei einem direkten Vergleich schneiden Mulch- und Direktsaatsysteme sehr gut ab: Regenwürmer, Laufkäfer und Spinnen profitieren davon, dass Erntereste und anderes organisches Material an der Bodenoberfläche bleiben. 9
Ein Glyphosat-Verbot würde gerade die Landwirte abstrafen, die sich besonders viele Gedanken um Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau, Bodenschutz, Reduzierung von Emissionen sowie die Wechselwirkungen in der Natur machen. Und es würde mangels sinnvoller Alternativen wahrscheinlich keinen Nutzen für den Umweltschutz bringen. Prof. Dr. rer. nat. Christoph Schäfers, Bereichsleiter Angewandte Ökologie am Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie in Schmallenberg, formulierte das bereits 2016 in einem Interview mit dem Blog schillipaeppa.net folgendermaßen 10: „Im Hinblick auf die Alternativen, die ökonomisch, aber häufig auch ökologisch und gesundheitlich problematischer sind, sollte die Genehmigung verlängert werden. Gleichzeitig sollten jedoch die Einsatzgebiete drastisch eingeschränkt werden (keine Sikkation, Unterstützung von pflugloser Direkteinsaat nur auf erosionsgefährdeten Feldstücken), um die flächige Belastung und die potenzielle Belastung von Erntegut zu reduzieren.“ Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Chemikalienagentur ECHA inzwischen festgestellt hat, dass es keine Evidenz dafür gibt, Glyphosat als krebserregend oder reproduktionstoxisch einzuordnen, ist fraglich, ob Einschränkungen wirklich so drastisch ausfallen müssen. Und: Vielleicht sollten das die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ihren Bedingungen und Produktionssystemen vor Ort angemessen. Denn dazu haben sie auf nationaler Ebene noch alle Möglichkeiten, so denn die Wirkstoffgenehmigung erfolgt ist.