01.06.2014

Die Lust am Verbieten

Analyse von Christoph Lövenich

Die Regulierung von Sexdienstleistungen wird zum Gegenstand einer politischen Kampagne, die nicht Menschenhandel bekämpft, sondern die Selbstbestimmung der Betroffenen mit Füßen tritt. Die Eröffnung der Novo-Schwerpunktwoche Prostitution am Welthurentag.

Er ist „ganz zuversichtlich, dass es niemanden mehr gibt, der sich uns in den Weg stellt“. [1] So Hans-Peter Uhl MdB, CSU-Hardliner bei der Inneren Sicherheit, im vergangenen Jahr bei der Vorstellung eines Projektes. Diesmal ging es nicht um mehr Überwachung und Sperrung des Internets, Computerspielverbote oder ähnliche Regulierung,  denn in diesen Bereichen weht Uhl regelmäßig recht viel Gegenwind ins Gesicht. Nein, nun glaubt er endlich ein Feld der Verbotspolitik entdeckt zu haben, wo jeder Widerstand leicht zu brechen ist. Er möchte der Prostitution in Deutschland den Garaus machen und seine „Allianz der Sittenwächter“ [2] von den bayerischen Schwarzen bis zu Alice Schwarzer sei so breit, dass sie nur gewinnen könne. Da Erfolg immer auch die Schwäche seiner Gegner beinhaltet, hat man diese sehr geschickt gewählt: Prostituierte selbst trauen sich wegen des sozialen Stigmas, der ihrem Beruf anhaftet, kaum zu öffentlichen Bekenntnissen; viele von ihnen verfügen als Arbeitsmigrantinnen(noch) nicht einmal über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um an einer gesellschaftlichen Debatte hierzulande teilzunehmen. Betreiber von Prostitutionsstätten sind nach allgemeinem Klischee sowieso kriminelle Luden. Und Kunden von Prostituierten ziehen es fast ausnahmslos vor, als solche öffentlich nicht in Erscheinung zu treten.

Zu einer solchen Kampagne gehört es auch, mit der Moralkeule zu wedeln, böse Täter zu definieren, und sich alsdann zum Rächer armer Opfer aufzuschwingen. In der Diktion des „Appells gegen Prostitution“ der Zeitschrift Emma bedeute Prostitution „moderne Sklaverei“, sei identisch mit „Frauenhandel“ und verstoße gegen die Menschenwürde. [3] Nach Alice Schwarzer sind von den Sexdienstleisterinnen in Deutschland ca. „90 Prozent […] Armuts- und Zwangsprostituierte“. [4] Diese Zahl hat keinen realen Hintergrund [5], es genügt allerdings, sie wiederholt genug herauszuschreiben, um den erwünschten medialen Widerhall zu erzeugen. Hierbei allerdings spielen die Definitionen von Armut und Zwang eine Rolle. Die Alternative zur Prostitution kann für viele Beteiligte, insbesondere junge Frauen ohne größere Bildungsabschlüsse oder aus osteuropäischen Ländern, tatsächlich Einkommensarmut sein. Dann allerdings dient die Arbeit als Sexdienstleisterin der Befreiung aus einer finanziell angespannten Lage; generell gehen die allermeisten Berufstätigen ihrem Job nicht zuletzt aus finanziellen Gründen nach. Angesichts der Verdienstmöglichkeiten in Teilen der Branche und des Umstandes, dass dieser Beruf typischerweise ganz überwiegend von Frauen ausgeübt wird, kann Prostitution sogar als der unterm Strich bestbezahlte Frauenberuf überhaupt angesehen werden. [6] Und ausgerechnet diesem möchte die sogenannte Feministin Schwarzer samt ihrer Emma-Redaktion den Garaus machen. Ihren Geschlechtsgenossinnen sprechen sie dabei jede Selbstbestimmung ab, über ihren Beruf frei entscheiden und über ihre Sexualität frei verfügen zu können. Sie respektieren andere Lebensentwürfe nicht, dabei wohnen die Emma-Redakteurinnen gewiss auch nicht überwiegend mit Mann und Kind hinter einem Jägerzaun. Schwarzer sieht in den Sexdienstleisterinnen, mehrheitlich ausländischer Herkunft, sogar „moralisch wie gesundheitlich“ [7] ein Problem für die Lebenspartnerinnen der Kunden. Offenbar will sie Ekel vor der ‚osteuropäischen Roma-Hure‘ hervorrufen, mit dem die brave Ehegattin ihren Mann teilen muss. Das ist menschenverachtend. „Ich glaube, ein wichtiger Grund für die Ablehnung von Prostitution ist“, sagt eine Sexdienstleisterin, „dass wir an einem bürgerlichen Verständnis von Partnerschaft rütteln, am Zusammenhang von Liebe und Sexualität.“ [8]

Arbeitsmigration

Das ständige Herumreiten auf dem Migrationshintergrund vieler Sexdienstleisterinnen führt zugleich zu einem wesentlichen Subtext der Antiprostitutions-Debatte, nämlich der Einwanderungspolitik. Die Anhänger von dichten Grenzen möchten sich gerne durch repressive Maßnahmen der ganzen Südamerikanerinnen, Ungarinnen, Bulgarinnen und Rumäninnen entledigen, die sich in der deutschen Sexbranche tummeln. Zu diesem Zweck werden sie allesamt zu Opfern stilisiert, die unter falschen Voraussetzungen nach Deutschland gelockt worden seien. Das verkennt die realen Hintergründe. Der Unterschied zu den unzähligen polnischen Pflegekräften in Deutschland, die man interessanterweise nicht als „Armuts- und Zwangsaltenpflegerinnen“ bezeichnet, besteht vor allem im meist höheren Stundensatz. „Warum sollte eine erwachsene Frau nicht die Gelegenheit ergreifen dürfen, binnen drei Tagen zu verdienen, was sie in ihrem Heimatland in drei Monaten nicht verdienen würde?“, fragt die Freieroffensive, eine kleine Gruppe von Kunden, die sich ebenfalls in die Debatte eingeschaltet hat. [9]

Freierbestrafung

Denn nicht nur den Anbieterinnen und Anbietern soll die Arbeit genommen oder jedenfalls erschwert werden, zugleich steht damit die Nachfrage, also die Selbstbestimmung der Kunden, mit Prostituierten Geschäftsbeziehungen einzugehen, auf der Abschussliste. Die Freierbestrafung nach schwedischem Vorbild verficht nicht nur Alice Schwarzer, Ende Januar hat sich auch der Frauenausschuss des Europäischen Parlaments für das „Nordische Modell“ [10] (das schon deshalb gar keines sein kann, weil so nicht in Finnland und Dänemark gilt) [11] ausgesprochen, einen Monat später hat sich das Plenum dem mit deutlicher Mehrheit angeschlossen. [12] Daran zeigt sich, dass man Prostitution nicht bekämpfen kann, ohne die Prostituierten zu bekämpfen (Gleiches gilt z.B. auch für Homosexualität oder das Rauchen). Auch wenn die Sexdienstleisterinnen selbst nicht belangt werden, so verlagert sich ihre Tätigkeit doch automatisch in den Untergrund – mit allen seinen Gefahren –, weil sonst keinerlei Kundenverkehr möglich wäre. Der Freier wird hinter schwedischen Gardinen ein Unfreier, und die Arbeitsbedingungen für die Prostituierten verschlechtern sich, sie werden in die Arme der organisierten Kriminalität getrieben. [13] Der EMMA-Redaktion sollte aus dem Themenfeld Schwangerschaftsabbruch geläufig sein, dass man durch harte Repression ein Phänomen nicht aus der Welt schaffen, es aber für die betroffenen Frauen erheblich verschlimmern kann. In Schweden hatten sich übrigens „nationale Gesundheitsbehörde, die nationale Polizeibehörde, das Justizministerium, die Generalstaatsanwaltschaft und andere Vertreterinnen und Vertreter der Justiz“ [14] gegen die Freierkriminalisierung ausgesprochen, unmittelbar Betroffene wurden erst gar nicht gefragt. [15]

„Daran zeigt sich, dass man Prostitution nicht bekämpfen kann, ohne die Prostituierten zu bekämpfen.“

In Deutschland ist bei den anstehenden Gesetzesvorhaben zwar nicht mit der totalen Rotlicht-Prohibition zu rechnen – wie sie zuletzt bis 1990 in der DDR galt [16] –, eine ‚kleine Freibestrafung‘ wird aber von der Großen Koalition geplant. Dabei geht es um den Geschäftsverkehr mit einer sog. Zwangsprostituierten, der künftig strafbewehrt sein soll. „Wer Zwangsprostituierte wissentlich und brutal ausbeutet, soll auch damit rechnen müssen, dass zu Hause die Polizei vor der Tür steht”, sagte dazu während der Koalitionsverhandlungen CDU-Politikerin Annette Widmann-Mauz. [17] Das klingt, als stünde gar nicht die Strafandrohung im Vordergrund, sondern die Bloßstellung des Kunden – auch bei bloßem Anfangsverdacht – vor seiner Familie. Man arbeitet offensichtlich mit der Methode der Einschüchterung. Nach Ansicht des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen besteht überhaupt keine Regelungslücke, stattdessen werde „symbolisches Strafrecht“ geschaffen, in der irrigen Annahme, damit „moralische Werte gesellschaftlich zu verankern“. [18] Das angebliche Ziel, dadurch Ausbeutung einzudämmen, wird sich ohnehin nicht realisieren lassen. Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) seien Opfer von Menschenhandel und Zwang für die Polizeibeamten oftmals nicht zu erkennen [19], vom Kunden, zumeist also einem kriminalistischen Laien, kann dies erst recht nicht erwartet werden, wie auch der Referatsleiter Menschenhandel beim Bundeskriminalamt feststellt. [20] In denjenigen Fällen, wo Kunden die Missstände so offensichtlich erleben, dass sie anschließend die Polizei darüber informieren, würden sie dies wohl nicht mehr tun, wenn sie sich damit gleichzeitig als Verdächtige einer Straftat belasten. [21]

Das „älteste Gewerbe“ ein Gewerbe?

Weil ein absolutes Verbot der Prostitution selbst seinen Befürworter nur als langfristig realistisch scheint, ähneln deren Etappenziele frappierend den Einschränkungsplänen derjenigen, die sich vordergründig gegen die Schwarzers positionieren. So haben sich etwa die Grünen, die die Abschaffung der Prostitution mit Verweis auf weibliche Selbstbestimmung zurückweisen [22], im vergangenen Jahr im Bundestag mit einem besonders weitgehenden Gesetzesantrag profiliert. Im Gegensatz zu den übrigen Fraktionen wollten sie die Prostitutionsstätten als erlaubnispflichtiges Gewerbe einstufen [23], ein Ansatz, der nach der medialen Diskussion im vergangenen Herbst mehrheitsfähig geworden sein dürfte. Der Berufsverband BESD fordert stattdessen Regelung des Sexgewerbes als anzeigepflichtig [24], was bedeutet, dass die zuständigen Behörden nur über die Aufnahme des Gewerbes informiert werden müssen. Zwar gibt es Anhaltspunkte, ein Bordell zwar als Gewerbe, die einzelne selbstständig Tätige Prostituierte aber als Freiberuflerin zu betrachten, insbesondere der höchstpersönlichen Leistungserbringung wegen. Zum Zwecke einer größeren Regulierung jedoch wird wohl die gewerberechtliche Konzessionierung verankert werden. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers gibt den kommunalen Ordnungsämtern ein erhebliches Drohpotential an die Hand. Der frühere SPD-Justizminister von Niedersachsen, Christian Pfeiffer, will die Zuverlässigkeit sogar für sämtliche Angestellten bis hin zum Hausmeister überprüft sehen. [25]

Schutzalter und Flatrate

Ein weiterer Regulierungsvorstoß betrifft die Anhebung des „Schutzalters“, sprich: Verbotsalters, auf 21. Nach Vorstellungen sowohl der CSU-Landesgruppe im Bundestag, die kein Totalverbot Prostitution anstrebt [26], als auch der Anhänger einer absoluter Prohibition wie den EMMAs und dem oben genannten Christian Pfeiffer [27] sollen 18- bis 20jährige diesem Beruf nicht nachgehen dürfen. Eine solche Entmündigung erwachsener Männer und Frauen würde unweigerlich einen großen Schwarzmarkt zur Folge haben, unzählige Kunden und Dienstleister/-innen in die dunklen Ecken der Illegalität drängen und sie damit kriminalisieren – was sicher auch beabsichtigt ist.

„Kunden, die einmal zahlen, zehn Mal wollen und dann zwei Mal können.“

Ferner stehen die sog. Flatrate-Bordelle auf der Abschussliste, wo Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD) „menschenverachtende Praktiken“ [28] auszumachen glaubt. „Das Flatrate-Konzept lebt nicht zuletzt von männlicher Selbstüberschätzung“, weiß hierzu Undine de Rivière (BESD), „Kunden, die einmal zahlen, zehn Mal wollen und dann zwei Mal können.“ Durch Festhonorare in teils beachtlicher Höhe und Kundenakquise durch die Betreiber sind solche Flatrate-Konstruktionen für einige Dienstleisterinnen durchaus attraktiv. [29]

Neben diesen bundesgesetzlich geplanten Schikanen für Prostitution bestehen auch viele weitere, wie etwa abweichende Steuererhebung (Düsseldorfer Verfahren), die baurechtliche Qualifizierung als störendes Gewerbe [30] (auch ohne nachweisbare Störungen) oder kommunale Sperrbezirksverordnungen (obwohl die Bundeshauptstadt beweist, dass es auch ohne funktioniert) [31].

Menschenhandel

Zwang und Menschenhandel würde dadurch genauso wenig begegnet wie das seit 2002 geltende Prostitutionsgesetz (ProstG) diese Erscheinungen befördert hat. Das ProstG hat lediglich die zivilrechtliche Sittenwidrigkeit der Sexdienstleistungen (implizit und halbherzig) [32] beseitigt, die damalige straf- und verwaltungsrechtliche Liberalisierung betraf im Wesentlichen die Aufhebung des Werbeverbots und des Verbots der Schaffung eines guten Arbeitsumfelds für die Dienstleisterinnen (Förderung der Prostitution). [33] Der von den Prostitutionsfeinden zuletzt gebetsmühlenhaft vorgebrachte „Pseudo-Einwand“ [34], diese Regelung hätte die Strafverfolgung bei Menschenhandel erschwert [35], wird laut Polizeigewerkschaft von Staatsanwaltschaft und Polizei so nicht geteilt [36] und durch die Vielzahl der seither erfolgten Razzien widerlegt. [37] Aus Gründen rechtsstaatlicher Verhältnismäßigkeit sollte es nicht noch stärker zur Gewohnheit werden, dass Uniformierte in voller Montur unter vorgehaltener Waffe Räume stürmen, in denen entblößte Erwachsene gerade intime Handlungen verrichten.

„Insgesamt liegen keine belastbaren Zahlen zum Menschenhandel vor.“

Menschenhandel gilt es weiterhin zu bekämpfen, sowohl mit dem vorhandenen Instrumentarium als auch – da liegt noch einiges im Argen [38] – deutlich verbessertem Opferschutz. Ein Drittel der registrierten Menschenhandelsfälle betrifft allerdings 18-20jährige, die in einem Bordell tätig sind und aufgrund ihres Alters – unabhängig vom Vorliegen irgendeiner Unfreiwilligkeit – vom Gesetzgeber pauschal als Opfer betrachtet werden. [39]

Insgesamt liegen keine belastbaren Zahlen zum Menschenhandel vor. [40] Nach Aussage einer ehemaligen Menschenhandelsexpertin der OSZE verbreiten sie sich ohnehin durch fröhliches Copy-and-Paste, unkritisches Wiederkäuen gängigen Zahlenmaterials jenseits der Erhebung echter Daten. [41]

2006 kursierten Medienberichte über angeblich 40.000 Zwangsprostituierte, die eigens zur Fußball-Weltmeisterschaft anreisen sollten. Tatsächlich fanden sich laut BKA dann nur in fünf Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels Zusammenhänge zu diesem Sport-Event. [42] Damals zur WM, so ein Beitrag aus eigener Feder von vor wenigen Jahren, „konnte sich manch ausländischer Gast nicht nur an deutschen Autobahnen, der Raucherlaubnis in Gaststätten und legaler Prostitution freuen, er durfte sogar noch einfach so auf der Straße sein Bierchen trinken.“ [43] Jeder einzelne dieser Punkte steht – in unterschiedlichem Maße – unter Druck. Es zeigt sich wieder deutlich: Freiheit stirbt scheibchenweise.


 

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