24.07.2026

Die „Federalists“ und der Nationalstaat

Von Gunter Zimmermann

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Die Gründung eines deutschen Nationalstaats 1871 beruhte auch auf Vorstellungen, um die Ende des 18. Jahrhunderts die Gründerväter Alexander Hamilton und James Madison in den USA gerungen hatten.

Alexander Hamilton, politisch engagierter Anwalt in New York, war Mitte der 1780er Jahre empört über den Zustand der Vereinigten Staaten, die 1783 ihre Unabhängigkeit vom britischen Königreich erlangt hatten. Die schwache, glücklos agierende Führung des auf den Konföderationsartikeln von 1777 beruhenden Kongresses konnte sich gegen die Einzelstaaten nicht durchsetzen, die rigoros ihre partikulären Interessen behaupteten. Hamilton machte sich deshalb zum Fürsprecher einer Gruppe von Politikern, die eine Revision des Konföderationsstatuts anstrebten. Seine Bemühungen führten schließlich zur Einberufung des Verfassungskonvents in Philadelphia, der in Übertretung seines eigentlichen Auftrags die zweite, erfolgreiche Verfassung der Vereinigten Staaten ausarbeitete.

1755 oder 1757 als uneheliches Kind auf der Karibikinsel Nevis geboren, schloss sich Hamilton nach dem Ausbruch des Unabhängigkeitskriegs der Armee der Rebellen an und bewies beträchtliche organisatorische Fähigkeiten, die ihm das Vertrauen George Washingtons einbrachten. Der erste Präsident der Vereinigten Staaten ernannte ihn dann auch 1789 zum Finanzminister. In dieser Position wurde er zur rechten Hand Washingtons im Kabinett. Kernstück seines finanzpolitischen Programms war die sichere Fundierung der Staatsschulden, die aus dem Krieg resultierten und in den 1780er Jahren noch angewachsen waren. Nach seinem Rücktritt am 31. Januar 1795 blieb sein Einfluss in der politischen Öffentlichkeit hoch, doch beendeten eine unglückliche Affäre und die Kritik am zweiten Präsidenten John Adams seine politische Karriere. In einem Duell mit dem Vizepräsidenten Aaron Burr, einem langjährigen politischen Rivalen, fand er am 1804 den Tod.

James Madison, geboren 1751, führte beim Verfassungskonvent in Philadelphia die Delegation Virginias an und war der Architekt des auf den Ideen John Lockes und Charles de Montesquieus beruhenden „Virginia-Plans“, der zur Grundlage der (zweiten) Verfassung der Vereinigten Staaten wurde. Als Spross einer wohlhabenden Pflanzerfamilie wurde nach dem Unabhängigkeitskrieg ebenfalls ein enger Vertrauter Washingtons. Als Mitglied der „Virginia Convention“ wirkte er mit an der Grundrechte-Erklärung dieses Staates, der „Virginia Declaration of Rights“. 1801 wurde er der Außenminister Präsident Jeffersons. 1803 organisiert er in diesem Amt den Kauf des Lousiana-Territoriums, womit das Gebiet der Vereinigten Staaten auf einen Schlag verdoppelt wurde. 1809 folgte er Jefferson als Präsident nach. Seine bedeutendste Handlung war die Kriegserklärung an das Vereinigte Königreich 1812, der Krieg endete jedoch 1814 mit dem Frieden von Gent in einem Patt. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt verbrachte er den Ruhestand auf seinem Gut Montpelier in Virginia. 1826 wurde er Rektor der Universität von Virginia. Nach langer Krankheit verstarb er 1836.

Kampf um die Verfassung

Auf dem Verfassungskonvent in Philadelphia war vereinbart worden, dass die neue Verfassung nach der Ratifizierung durch zwei Drittel aller Staaten, also durch 9 von insgesamt 13 Staaten, in Kraft treten sollte. Nach diesem Beschluss setzte in allen Staaten eine heftige Debatte ein zwischen den Befürwortern der Verfassung, den sogenannten „Federalists“ – auch der Name „Nationalists“ wurde von der Opposition gebraucht –, und den Gegnern, die geschickt und wirkungsvoll als „Anti-Federalists“ abgestempelt wurden. Sozioökonomisch gesehen waren es die einfachen Leute, die Handwerker, Händler und Gewerbetreibenden, die die Verfassung unterstützten, während die bisher in den Staaten den Ton angebenden agrarischen Gruppen eine stärkere Union ablehnten. Besonders erregt waren die Diskussionen im Staat New York, der aufgrund seiner geographischen Mittellage und seines durch Handel und Industrie bedeutsamen politischen Gewichts eine entscheidende Rolle spielte.

„In allen deutschen Verfassungsdebatten ist die Relevanz der Reflexionen, die vor allem die Begriffe ‚Republik‘ und ‚Demokratie‘ betreffen, anerkannt worden.“

Diese Situation war der Ausgangspunkt für die „Federalist Papers“, eine Sammlung von 85 Essays, die 1787/88 unter dem Pseudonym „Publius“ in New Yorker Zeitungen veröffentlicht wurden. Hamilton, Madison und ihr Mitstreiter John Jay wollten mit diesen Artikeln die Bevölkerung des Staates New York dazu bewegen, „Federalists“ als Delegierte für den Konföderationskongress in Poughkeepsie zu wählen. Der polemische Charakter der „Papers“ ist unverkennbar und begreiflicherweise beabsichtigt, da die Autoren die neue Verfassung in steter Auseinandersetzung mit den politischen und gesellschaftlichen Kontrahenten verteidigten. Hamilton, dem 51 der 85 Essays zugeschrieben werden, interessierte sich besonders für die wirtschaftliche Seite der Politik und behandelte in einigen Artikeln die ökonomischen Aspekte der neuen Verfassung. Madison, nach Auffassung von Historikern Autor von 29 Artikeln, hatte, wie bereits erwähnt, innerhalb der Verfassungsdebatte die entscheidenden Impulse durch den von ihm entworfenen „Virginia-Plan“ gegeben und erörterte in seinen Essays grundsätzliche Fragen. Jay, Verfasser von fünf Artikeln, war Mitglied des Kontinentalkongresses und als Diplomat aktiv; seine Rolle ist sowohl bei der Abfassung der „Papers“ als auch in der Phase der Verfassungsgebung geringer zu veranschlagen als die seiner beiden Mitstreiter.

Die ersten 36 Essays erschienen im März 1788 in Buchform, der zweite Band mit den übrigen Artikeln folgte im Mai 1788. Eine vollständige deutschsprachige Ausgabe der „Federalist Papers“ erschien zwar erst 19931, doch hatte die Göttinger Allgemeine Litteratur-Zeitung bereits 1792 die französische Übersetzung rezensiert. In allen deutschen Verfassungsdebatten ist die Relevanz der Reflexionen, die vor allem die Begriffe „Republik“ und „Demokratie“ betreffen, anerkannt worden.

Nation und Staaten

Eines der wesentlichen Probleme, das der Verfassungskonvent lösen musste, betraf das Verhältnis der dreizehn Staaten zu der zunächst als „national“, später als „federal government“ bezeichneten übergeordneten Regierung, also gewissermaßen das Verhältnis zwischen den einzelnen (Bundes-)Staaten und der Nation als Bundesebene. In den „Articles of Confederation“ hatten die Staaten Souveränität und Unabhängigkeit behalten und über alle Rechte verfügt, sofern sie diese nicht ausdrücklich an den Kongress der Vereinigten Staaten abgetreten hatten oder abtraten. Formal entsprach die politische Ordnung, die auf diese Weise geschaffen war, eher einer Liga unabhängiger Staaten als einer vereinigten souveränen Nation.

Gemäß dem Virginia-Plan schränkten die Delegierten in Philadelphia die Souveränität und Unabhängigkeit der Staaten ein, indem sie der übergeordneten Bundesebene die zentrale Stellung in der Verfassung zuwiesen und die „Volksregierung“ („popular government“) zur Grundlage der politischen Ordnung machten. Symbolisch kam die elementare Veränderung dadurch zum Ausdruck, dass in der Präambel „Wir, das Volk der Vereinigten Staaten“ als Souverän anerkannt wurde, während in den „Articles of Confederation“ noch „Wir, die unterzeichnenden Delegierten der Staaten“ als die Verfassungsgeber der „Vereinigten Staaten von Amerika“ aufgetreten waren.

Die Delegierten des Verfassungskonvents vertraten durchgehend die Auffassung, dass die 1777 begründete Konföderation nicht in der Lage war, den Zusammenhalt der Union und mit ihr die Verwirklichung der beiden Ziele „Freiheit und Sicherheit“ zu gewährleisten. Es fehlte dem Kongress ihrem Urteil nach an geeigneten Instrumenten, um den Egoismus der Staaten zu bekämpfen. Unter diesem Gesichtspunkt suchten die Autoren der „Federalist Papers“ nach Modellen aus Vergangenheit und Gegenwart, die nach ähnlichen Prinzipien aufgebaute Konföderationen skizzieren sollten. Madison beschrieb (in Kooperation mit Hamilton) in Artikel Nr. 18 zunächst die Probleme griechischer Bündnisse, deren Mitglieder den Charakter souveräner und unabhängiger Staaten behielten und im Bund gleiches Stimmrecht hatten. Danach wandte er sich (wiederum in Zusammenarbeit mit Hamilton) der Gegenwart zu und erörterte die Fragen, die das „Heilige Römische Reich deutscher Nation“ („the Germanic body“) für ihn aufwarf.

Erstes Deutsches Reich

Madison betont zu Recht, dass das Reich von Anfang an nach den Prinzipien des Lehnswesens organisiert war. Zwischen dem Lehnsherrn, dem Kaiser, und den Vasallen bestand und besteht eine personenrechtliche Beziehung, die auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruht und sowohl dem Lehnsherrn als auch dem Vasallen einen Anspruch auf gegenseitige Treue gewährt. Bis zu seinem Ende war das Reich deswegen kein geschlossener Territorialstaat, sondern ein reiner Personenverband.

Das Problem dieses Reiches seit dem hohen Mittelalter war nach Madison, dass durch bestimmte Eigenheiten des deutschen Lehnswesens, nämlich den Leihezwang einerseits und die Vererblichkeit der Lehen anderseits, die Stellung der Territorialfürsten massiv gestärkt worden war. Die großen Vasallen, die seit der Zeit der fränkischen Herrscher zu den Hoftagen eingeladen wurden und später als Reichsstände den Reichstag bildeten, hätten nach und nach das Joch der persönlichen Bindung abgeworfen und faktisch Souveränität, Unabhängigkeit und Rechtshoheit erlangt. Die kaiserliche Gewalt hätte nicht ausgereicht, um derart mächtige, theoretisch jedoch abhängige Herren in Schranken zu halten und den Frieden und die Einheit des Reiches zu gewährleisten.

„Viele deutsche Bürger waren bereit und entschlossen, einen national regierten Staat ins Leben zu rufen.“

Die wesentlichen Institutionen der Föderation („the federal system“), zu der sich das Reich entwickelt hatte, waren der Reichstag, der alle Mitglieder des Bündnisses vertrat, der Kaiser, der über die Gewalt der Exekutive verfügte und gegen die Beschlüsse des Reichstags das Vetorecht ausüben könnte, und schließlich das Reichskammergericht und der Reichshofrat, zwei Gerichtshöfe, die das Recht der obersten Rechtsprechung in allen das Reich betreffenden oder zwischen seinen Mitgliedern ausgetragenen Streitfragen besaßen.

Trotz der eindrucksvollen Befugnisse des Reichstags und des Kaisers beruhte das Reich auf dem fundamentalen und unumstößlichen Prinzip, dass es eine Gemeinschaft von souveränen und unabhängigen Herrschern war. Der Reichstag stellte eine Zusammenkunft von Delegierten souveräner und unabhängiger Gewalten dar, die Gesetze richteten sich an souveräne und unabhängige Herrscher, die ihnen nach eigenem Gutdünken folgen konnten oder nicht. Das bedeutet, dass das Reich ein schwacher und kraftloser Körper war. Es war unfähig, seine eigenen Glieder zu dirigieren. Gegen von außen kommende Gefahren war es wehrlos, während es im Inneren von nicht zu besänftigenden und einzuhegenden Gärungsprozessen erschüttert war. Unter diesem Gesichtspunkt war die Geschichte Deutschlands eine traurige Geschichte von Kriegen zwischen dem Kaiser und den Fürsten, Kriegen zwischen den Fürsten untereinander, Maßlosigkeit der Starken und Unterdrückung der Schwachen sowie Einmischungen und Interventionen aus dem Ausland.

Vom französischen zum deutschen Nationalstaat

Am 26. Juli 1788 nahm der Staat New York als elfter Staat die neue Verfassung an. Prinzipiell war diese Annahme nur noch von symbolischer Bedeutung; ihr kam dennoch erhebliche Relevanz zu. Die beinahe 250-jährige Erfolgsgeschichte der neuen Staatsform „Bundesstaat“ hatte jedoch schon früher begonnen. Sie zeitigte auch ihre Auswirkungen auf die deutsche Verfassungsgeschichte und die Entstehung des (zweiten) deutschen Reiches.

Nach den napoleonischen Kriegen waren die Rufe nach einem deutschen Nationalstaat, der sich auf Einheit und Freiheit gründen und dem deutschen Volk Unabhängigkeit, Souveränität, Sicherheit und Wohlstand gewähren sollte, nicht mehr zu überhören. Viele deutsche Bürger waren bereit und entschlossen, einen national regierten Staat ins Leben zu rufen. Wie die amerikanische Union sollte er mit geschützten Grundrechten und einer gewählten Volksvertretung ausgestattet sein, konstitutionellen Elementen, die auf dem Gedanken der Volkssouveränität beruhten. Dies sollte jedoch nicht auf dem Weg der Revolution, sondern auf dem Weg der durchgreifenden Reform mit Anlehnung an die Traditionen des alten deutschen Reiches erreicht werden.

„Die nationalstaatliche Lösung, die viele Deutsche 1815 anstrebten, fand viele Widersacher.“

Stillschweigende Voraussetzung dieser Ideen und Bestrebungen war die politische Tatsache, dass der Begriff „Nation“ – wie der Begriff „Volk“ – bisher von der politischen Willensbildung ausgeschlossenen Schichten die Möglichkeit zur politischen Teilnahme bot. Während bis zur Französischen Revolution die Politik letzten Endes in den Kabinetten und Regierungsstuben der Fürstenhöfe gestaltet wurde, erweiterte der Nationalismus den Kreis der politisch Verantwortlichen auf die gesamte Nation und schenkte dem Volk die Souveränität, die „Volkssouveränität“. Das Muster lieferte das Pamphlet Emmanual Joseph Sieyès‘, genannt Abbé Sieyès, „Was ist der Dritte Stand?“, eine der einflussreichsten politischen Schriften aller Zeiten, in den ersten Tagen des Jahres 1789 veröffentlicht und noch im selben Jahr in 300.000 Exemplaren verkauft. Diese Schrift markiert den Beginn des modernen Nationalismus, denn als Bezeichnung der produktiven Gesellschaft erscheint in diesem Text der Zentralbegriff einer neuen politischen Ordnung jenseits des ancien régime: der Begriff „Nation“. Mit dem Schritt vom bisher aus der Politik ausgeschlossenen „Dritten Stand“ zur Nation der gleichgestellten und gleichberechtigten Bürger hatte Sieyès den Weg zu den liberalen und nationalen Revolutionen der folgenden Jahrhunderte vorgezeichnet.

Die nationalstaatliche Lösung, die viele Deutsche 1815 anstrebten, fand jedoch viele Widersacher. Sie waren, wie im Grunde die Verfasser der „Federalist Papers“ vorhergesehen hatten, im Kreis derjenigen anzutreffen, die ihre fürstliche Gewalt und damit ihr (einzel-)staatliches Dasein nicht aufgeben wollten. Sie bekämpften die revolutionäre Idee des Nationalstaats, den sie zu Recht als Bannerträger liberaler und demokratischer Vorstellungen betrachteten. Die Legitimität der Dynastien, die die Anhänger dieser Politik hervorhoben, war mit dem Gedanken der Volkssouveränität nicht zu vereinbaren.

Der größte Erfolg des deutschen Nationalismus im 19. Jahrhundert war daher 1871 die Gründung des (zweiten) Deutschen Reiches im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles, in dem die Deutschen als gleichgestellte und gleichberechtigte Bürger ihr politisches und gesellschaftliches Leben führen konnten. Die Bindung an diesen Staat und die Loyalität gegenüber diesem Staat waren Gefühle, die breite Bevölkerungsschichten erfassten. Die nationale Identität und Zugehörigkeit verdrängten andere, regionale oder konfessionelle Beziehungen, wie in den Vereinigten Staaten das nationale Bewusstsein, Amerikaner zu sein, das landsmannschaftliche Gefühl, Virginier oder New Yorker zu sein, überlagert hatte.

Sieg über die Einzelstaaten

Dafür zum Abschluss drei Belege, die in der Historiographie zu wenig gewürdigt werden. Was zum Ersten den vermeintlichen „Sieger“, das preußische Königreich, betrifft, stellt der australische Historiker Christopher Clark nüchtern fest: „Deutschland […] war nicht die Erfüllung Preußens, sondern sein Verderben.“2 Mit anderen Worten: Im Deutschen Reich ist Preußen untergegangen, was schließlich durch das Kontrollratsgesetz vom 25. Februar 1947 definitiv besiegelt wurde. Der erste Kaiser des Kaiserreichs, Wilhelm I., war bis zu seinem Tode der preußische König, dem der von ihm selbst abgelehnte Titel „Deutscher Kaiser“ immer fremd blieb. Sein Enkel, Wilhelm II., erkannte immerhin, dass die preußische Monarchie niemals zum Bezugspunkt des öffentlichen Lebens in Deutschland werden konnte. Seine Versuche, das bewusst offen gelassene Amt des Kaisers deshalb mit Leben zu erfüllen, wurden jedoch zu Zielscheiben des Spotts, allerdings des Spotts der ‚veröffentlichten Meinung‘. Der Tiefpunkt im Ansehen Preußens war jedoch, als nach dem Ersten Weltkrieg in einem Bericht des Reichsinnenministeriums unter der Federführung des liberalen Juristen Hugo Preuß vorgeschlagen wurde, die bestehenden Staatsgrenzen innerhalb des Deutschen Reiches abzuschaffen. Das Ziel der dringend notwendigen Gebietsreformen hatte die Auflösung Preußens sein sollen.

„Die Weimarer Republik war nicht der Bruch mit dem vorangegangenen Regime, sondern die konsequente Fortsetzung.“

Nicht viel besser erging es den bisherigen Gegnern des deutschen Nationalstaats, den deutschen Fürsten. Der Bundesrat, die in der Reichsverfassung von 1871 vorgesehene Vertretung der regierenden Dynasten, konnte die ihm zugewiesene Rolle niemals spielen. Während er in der Öffentlichkeit kaum Interesse auf sich zog, genossen die öffentlichen Verhandlungen des Reichstags eine ungeheure Aufmerksamkeit und waren stets allgemeines Tagesgespräch. Das ‚logische‘ Ende dieser Entwicklung war in den letzten Wochen des „Großen Krieges“ die Parlamentarisierung und Demokratisierung des Kaiserreichs, die Liberale, Zentrum und Sozialdemokraten schon lange angestrebt hatten. Die Weimarer Republik war darum nicht, wie viele noch meinen, der Bruch mit dem vorangegangenen Regime, sondern die konsequente Fortsetzung.

Schließlich wurde für das einzelne Individuum mit dem Inkrafttreten des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) am 1. Januar 1900 die Rechtseinheit innerhalb Deutschlands hergestellt, die bisher auf nationaler Ebene vermisst worden war. Dies wurde mit viel Pathos als nationales Ereignis gefeiert, es herrschte eine Begeisterung, wie man sie sich heute kaum noch vorstellen kann. Die Januarausgabe der Deutschen Juristenzeitung erschien mit einem Schmuckblatt unter dem Motto: „Ein Volk, Ein Reich, Ein Recht.“ Die internationale Ausstrahlung des BGB in der nicht angelsächsisch geprägten Welt war und ist beachtlich.

Nach zwei verlorenen Kriegen und zwei totalitären Regimes können wir Deutschen stolz darauf sein, dass ostdeutsche Mitbürger mit dem Ruf: „Wir sind ein Volk“ 1989 den Willen zur deutschen Wiedervereinigung demonstrierten. Dass auch die US-amerikanischen Gründerväter Hamilton und Madison ihren Beitrag zum demokratischen Nationalstaat geleistet haben, sollte mit Dankbarkeit anerkannt werden.

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